Ehrenzeichen
Ehrenzeichen der Kolpingjugend Deutschland
Das Ehrenzeichen der Kolpingjugend Deutschland wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Bundesebene verliehen. Anträge können die Leitungen der Diözesan- und Landesverbände/Regionen, Arbeitsgruppen und die Bundesleitung stellen. Das Ehrenzeichen wird durch die Bundesleitung verliehen. Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt.
Kriterien für besondere Verdienste können sein:
- das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und längerfristig verfolgt,
- das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
- das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
- das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
- das Engagement hat eine positive Wirkung in die Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
- die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.
Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland
Das Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Orts-, Diözesan-, Landes- oder Regionalebene verliehen. Die Anträge können Leitungen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen und Kolpingjugenden vor Ort gestellt werden. Das Ehrenzeichen wird von der Diözesan-, Landes- bzw. Regionalleitung verliehen.
Kriterien für besondere Verdienste können sein:
- das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt,
- das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
- das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
- das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
- das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
- die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.
Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung statt.
Neben dem Ehrenzeichen der Kolpingjugend verfügen einige über weitere Auszeichnungen und Ehrengaben - diese existieren weiterhin parallel dazu. Die jeweilige Diözesan-, Landes- und Regionalebene kann entscheiden, ob die Diözesanleitung oder ein einzurichtendes Gremium (Ehrenzeichenkommission) über Anträge zur Verleihung des Ehrenzeichens des Diözesan-, Landes- oder Regionalverbandes entscheidet. Verleihende Stelle bleibt die jeweilige Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung.
Die Verleihung des Ehrenzeichens der Diözesan- und Landesverbände / Regionen muss spätestens sechs Wochen vor der Verleihung beantragt werden.
Downloads
- Antrag Ehrenzeichen Kolpingjugend Deutschland » Download
- Antrag Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland » Download
- Musterurkunde (Diözesanverband) für Urkundentext » Download
- Verfahren zur Beantragung eines Ehrenzeichens der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland » Download