Die Bundeskonferenz beschließt eine Ad-Hoc Gruppe „Wahlen auf der Bundeskonferenz der Kolpingjugend“ einzurichten.

Aufgaben sind:
1. die Erarbeitung eines Antrags für die Bundeskonferenz 2017-2 zur Neuregelung der Wahlen in der Wahl- und Geschäftsordnung.
2. Die Aufbereitung und Vorbereitung der Antragsberatung auf der Bundeskonferenz 2017-2. Die Ad-Hoc Gruppe setzt sich aus mindestens einem Mitglied der Bundesleitung, mindestens einem Mitglied des Beratungsausschusses, sowie je einem aus den LV/Regionen entsandten Vertreter zusammen. Die Arbeit der Ad-hoc-Gruppe endet mit Ende Bundeskonferenz 2017-2.

Abstimmung: Der Antrag wird bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.