Präambel
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist eine Gemeinschaft junger Menschen, welche sich den Zielen Adolph Kolpings verpflichtet fühlt. Sie besteht aus Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Arbeit der Kolpingjugend geschieht in altersspezifischer und zielgruppenorientierter Ausrichtung, welche in die gemeinschaftliche und generationenübergreifende Arbeit des Kolpingwerkes eingebunden ist. Innerhalb dieses Rahmens organisieren sich die Mitglieder der Kolpingjugend in demokratischer Weise selbst. Dies geschieht sowohl in den einzelnen Gruppen vor Ort als auch in Form von Projekten und anderen offenen Aktionsformen, die auch diözesan-, regional- und bundesweit angelegt sein können.
Die Mitglieder befähigen hierbei sich selbst und andere dazu, sich als Christen in der Welt, insbesondere in Arbeitswelt Gesellschaft, Staat, Kirche, und Freizeit zu bewähren. Fundament des Handelns der Kolpingjugend sind der christliche Glaube und das christliche Menschenbild.
§ 1 Selbstverständnis
- Wir sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Gesellschaft und Kirche aktiv mitgestalten.
- Wir leben nach dem Vorbild Adolph Kolpings und aus dem christlichen Glauben heraus.
- Wir fördern die Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Schulungen, Gruppenstunden, Freizeiten und Großveranstaltungen.
- Wir setzen uns mit der Situation junger Menschen in der Arbeitswelt auseinander und eröffnen ihnen neue Perspektiven.
- Wir sind Teil einer internationalen und generationsübergreifenden Gemeinschaft.
Grundlegend dafür sind:
1. die Leitsätze der Kolpingjugend
2. das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland
3. die Satzung des Kolpingwerkes Deutschland
4. die Beschlüsse „Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“ der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland
5. das Grundsatzprogramm und die Ordnungen des Bund der Deutschen Katholischen Jugend
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesebene der Kolpingjugend sind insbesondere:
- Leitsätze der Kolpingjugend zu verwirklichen
- Aktionen, die der Verwirklichung politischer und kirchlicher und programmatischer Aufgaben und Zielsetzungen dienen, anzuregen und ggf. in Abstimmung mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen durchzuführen
- Kontakte und Verbindungen der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen subsidiär zu unterstützen. Termine und Veranstaltungen anzubieten, auf denen sich die Untergliederungen treffen können
- Kontakte und Verbindungen mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen zu pflegen
- Stellungnahmen und Verlautbarungen anzuregen und herauszugeben, die sich aus dem Selbstverständnis und den Aufgaben ergeben
- Initiativen für den gesamten Verband mitentwickeln und umsetzen
- Zusammenarbeit mit dem Kolpingwerk Deutschland
- Kontakte und Verbindungen mit dem Kolpingwerk Europa und dem Internationalen Kolpingwerk zu pflegen und dort mitzuarbeiten
§ 3 Mitglieder
Die Mitglieder des Kolpingwerkes bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bilden die Kolpingjugend. Die Mitgliedschaft regelt sich nach § 3 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland.
§ 4 Mitglieder- und Verbandszeitschriften
Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen die Mitglieder- und Verbandszeitschrift des Kolpingwerkes Deutschland, das Kolpingmagazin. Mitglieder vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen ein gesondertes Magazin.
§ 5 BDKJ
Die Kolpingjugend ist Mitgliedsverband im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).