Um den veränderten Anforderungen im verbandlichen Ehrenamt gerecht zu werden und eine personell gut besetzte Leitung auf Bundesebene zu ermöglichen, entscheidet sich die Bundeskonferenz für die Einrichtung eines neuen Leitungsgremiums der Kolpingjugend. Die bisherige Bundesleitung und der bisherige Bundesarbeitskreis gehen in diesem neuen Leitungsgremium mit neuen Aufgabenbereichen auf.

Das neue Leitungsgremium ist nach Rücksprache mit dem Bundesvorstand abweichend zur Satzung des Kolpingwerkes Deutschland bis maximal zur Bundesversammlung 2016 aktiv. Spätestens die Bundeskonferenz 2014-2 prüft, ob sich das Gremium bewährt hat. Das Gremium überprüft seine Arbeitsweise fortlaufend und legt auf allen ordentlichen Bundeskonferenzen Rechenschaft ab.

Das neue Leitungsgremium leitet die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland auf strategischer und operativer Ebene. Es vertritt den Verband intern wie extern und ist der Bundeskonferenz gegenüber verantwortlich. Das neue Gremium gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan, der jährlich (auf der Klausurtagung) angepasst wird.

Die Bundeskonferenz beauftragt die Bundesleitung und den Bundesarbeitskreis das neue Modell mit den zuständigen Gremien und Rechtsträgern im Kolpingwerk Deutschland weiter zu entwickeln, um eine entsprechende Wahl im Jahr 2013 zu ermöglichen.

Der Antrag wird mit einer 2/3-Mehrheit von 35 Ja-Stimmen zu 14 Nein-Stimmen und bei 4 Enthaltungen angenommen.