Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen den Stimmschlüssel bei den Bundeskonferenzen wie folgt zu ändern:

Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz sind:

  • die Bundesleitung
  • 80 Vertretungen der Diözesanverbände: Davon erhält jeder Diözesanverband 2 Stimmen. Die restlichen Stimmen werden proportional nach dem mathematischen Verrechnungsverfahren nach Saint-Lague verteilt. Berechtigungsstichtage sind der 31.03. und der 30.09. für die jeweils folgende BuKo.
  • Je 2 Vertretungen jedes Regional- bzw. Landesverbandes
  • Die Mitglieder des Bundesarbeitskreises
  • Die Mitglieder des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland

Der Antrag wird 46 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.