Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen den Stimmschlüssel bei den Bundeskonferenzen wie folgt zu ändern:
Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz sind:
- die Bundesleitung
- 80 Vertretungen der Diözesanverbände: Davon erhält jeder Diözesanverband 2 Stimmen. Die restlichen Stimmen werden proportional nach dem mathematischen Verrechnungsverfahren nach Saint-Lague verteilt. Berechtigungsstichtage sind der 31.03. und der 30.09. für die jeweils folgende BuKo.
- Je 2 Vertretungen jedes Regional- bzw. Landesverbandes
- Die Mitglieder des Bundesarbeitskreises
- Die Mitglieder des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland