Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland setzt bis zur Bundeskonferenz 2017-1 eine ad-hoc-Gruppe „Antragskommission Kolpingjugend“ ein.
Aufgabe dieser ad-hoc-Gruppe ist die Aufbereitung der von der Bundeskonferenz der Kolpingjugend auf der Bundesversammlung 2016 gestellten Anträge. Dies beinhaltet unter anderem eine Erläuterung und eine Argumentationshilfe, die bis zum Erstversand der Bundesversammlung 2016 an die Diözesan-/Landes-/Regionalleitungen versendet wird. Die Diözesan-/Landes-/Regionalleitungen sind angehalten anhand dieser Unterlagen mit den Delegationen zur Bundesversammlung aus ihren DV/LV/Regionen ins Gespräch zu kommen.
Weiterhin fungiert die „Antragskommission Kolpingjugend“ als Antragssteller der von der Bundeskonferenz auf der Bundesversammlung 2016 gestellten Anträge. Die ad-hoc-Gruppe führt auf der Bundesversammlung 2016 in die Anträge ein, spricht für den Antragssteller und kann im Namen der Bundeskonferenz Änderungen am Antrag vornehmen.
Die ad-hoc-Gruppe setzt sich aus den Mitgliedern der Bundesleitung, welche die ad-hoc-Gruppe leitet und je einem aus den LV/Regionen entsandten Vertretern zusammen.