Der §7 Ehrenzeichen im Abschnitt III Ehrungen in der Wahl- und Geschäftsordnung wird in den Absätzen 1 c) und 2 a) folgendermaßen geändert: 

§ 8 Bundeskonferenz
(1) Das Ehrenzeichen wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend verliehen.

c) Verleihung: Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt.

(2) Kriterien für besondere Verdienste können sein:
a) Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und längerfristig verfolgt, 

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.