Der §7 Ehrenzeichen im Abschnitt III Ehrungen in der Wahl- und Geschäftsordnung wird in den Absätzen 1 c) und 2 a) folgendermaßen geändert:
§ 8 Bundeskonferenz
(1) Das Ehrenzeichen wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend verliehen.
…
c) Verleihung: Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt.
(2) Kriterien für besondere Verdienste können sein:
a) Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und längerfristig verfolgt,