Die Bundeskonferenz möge folgende Position der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zur Debatte um die Neugestaltung einer Beitragsordnung des Kolpingwerkes Deutschland beschließen: Die Kolpingjugend unterstützt den aktuellen Entwurf der Beitragskommission (durch die Bundesversammlung 2016 ins Leben gerufen) zur Neugestaltung der Beitragsordnung mit folgenden Änderungen:

Ausweitung des Sozialbeitrages auf die Personengruppe: Schüler*innen, 7 Auszubildende und Studierende.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland möchte in ihrer Rolle als Vertretung der Jugend darauf aufmerksam machen, dass die finanziell schwach aufgestellten Gruppen der Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden im Sozialbeitrag nicht entsprechend abgebildet werden. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende haben teilweise ebenfalls wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, als die bereits im Sozialbeitrag benannten Personengruppen und dies sollte entsprechend berücksichtigt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einen Sozialbeitrag für Mitglieder zu ermöglichen. Wir empfinden es als wichtig, dass das Kolpingwerk Deutschland jedem*r seiner*ihrer finanziellen Situation entsprechend einen fairen Zugang ermöglicht und somit die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Ebenfalls empfinden wir die Beitragssenkung für junge Erwachsene unter 27 Jahren als ein wichtiges Signal des Kolpingwerkes Deutschlands an die Jugend.

Abschaffung der Beitragsstufe 7 mit der Beitragsfreiheit für Präsides und 22 hauptamtliche Geistliche Leitungen im pastoralen Dienst.
Unserer Meinung nach werden Präsides und hauptamtliche geistliche Leitungen durch diese Vorzugsbehandlung auf ein Podest gehoben, anstatt gleichberechtigte Mitglieder zu sein. Dies steht im Widerspruch zu unserer Kritik an den Auswirkungen von den Macht begünstigenden Strukturen in der katholischen Kirche. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass ein Präses oder hauptamtliche*r geistliche*r Leiter*in, welche*r nicht bereit ist, seinen Kolpingmitgliedsbeitrag zu zahlen, inhaltlich nicht hinter dem Kolpingwerk steht und daher auch nicht sein*ihr Amt in der jeweiligen Strukturebene
ausüben sollte. Sollte ein Präses oder hauptamtliche*r geistliche*r Leiter*in das Amt in einer Kolpingsfamilie aufgrund seiner Berufung vor Ort übernehmen, stellt das aus unserer Sicht eine Ausgabe im Rahmen seiner Berufstätigkeit dar und sollte von seinem Arbeitgeber refinanziert werden.

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland bringt die oben genannten Änderungen sowie die Zustimmung zum Entwurf der Beitragskommission aktiv in den Entscheidungsprozess ein, um dabei die
Meinung der Kolpingjugend im Prozess der Neufindung einer Beitragsordnung umfassend zu repräsentieren.

Antragsbegründung:
Erfolgt mündlich.