Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend delegiert eine Nachwahl von Ersatzdelegierten für die Hauptversammlung des BDKJ im Jahr 2021 an die Bundesleitung. Die auf der Bundeskonferenz 2020 gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten für die BDKJ Hauptversammlung behalten Vorrang vor den durch die Bundesleitung gewählten Ersatzdelegierten.
Die auf der Bundeskonferenz zur Wahl stehenden und nicht gewählten Kandidierenden für die Delegation auf der BDKJ Hauptversammlung sind von der Wahl als Ersatzdelegierte durch die Bundesleitung ausgeschlossen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.