Beschlüsse der Buko 2011-1


Beschluss BK 2011-1-6
AG Strukturen zur Delegation auf Bundeskonferenzen

Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend beschließt nach dem unten aufgeführten Delegationsprinzip für die Bundeskonferenzen der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland eine Änderung ihres Organisationsstatuts im §6 und einen Antrag auf entsprechende Satzungsänderung des §16 der Satzung des Kolpingwerk Deutschland auf der Bundesversammlung 2012.

Prinzip:

  • Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter aus den Diözesan-/ Landes/ Regionalverbänden ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Stimmschlüssel.
  • Die gewählte Diözesan-/ Landes-/ Regionalleitung hat Vorrang bei der Wahrnehmung von Sitz und Stimme auf der Bundeskonferenz.
  • Die weiteren Sitze und Stimmen werden durch die entsprechende Diözesan-/ Landes/ Regionalkonferenzen des Diözesan-/ Landes/ Regionalverbandes gewählt, es sei denn der jeweilige Verband gibt sich eine davon abweichende Regelung in den jeweiligen Statuten. Ein Sitz und Stimme kann nur durch ein gewähltes Mitglied der Diözesan-/ Landes/ Regionalleitung wahrgenommen und nicht delegiert werden.
  • Die Delegation kann auch ohne Mitglieder der Diözesan-/ Landes-/ Regionalleitung an einer Bundeskonferenz mit Sitz und Stimme teilnehmen.

Beispiel:

Delegation bei einer DL mit 5 Stimmen und 3 Mitgliedern in der DL:

  • Es können insgesamt 5 Stimmen wahrgenommen werden.
  • Es können nur 4 Stimmen per Wahl durch die Diko an Nichtmitglieder der Diözesanleitung für die Delegation auf der Buko übertragen werden.
  • Eine Stimme bleibt unbesetzt, sollte keine Person aus der DL zur Buko fahren, sondern nur Delegierte. Dann hätte der DV nur 4 Stimmen auf der betreffenden Buko.

Für die Änderung des Organisationsstatuts der Kolpingjugend bedeutet dies:

§ 6 Bundeskonferenz der Kolpingjugend:

(3) Der Bundeskonferenz der Kolpingjugend gehören an:
1. Mit Sitz und Stimme:
b) von der entsprechenden Diözesankonferenz gewählte Mitglieder der Diözesanleitungen nach folgendem Schlüssel:

  • unter 500 Mitgliedern der Kolpingjugend im Diözesanverband: 3 Vertreter/innen
  • ab 500 Mitgliedern der Kolpingjugend im Diözesanverband: 4 Vertreter/innen
  • ab 3000 Mitgliedern der Kolpingjugend im Diözesanverband: 5 Vertreter/innen

Verzichten einzelne Mitglieder der Diözesanleitung auf ihren Sitz und ihre Stimme für die jeweilige Bundeskonferenz und / oder übersteigt die Anzahl der Sitze und Stimmen nach dem Stimmschlüssel die Anzahl der Mitglieder der Diözesanleitung, so können die weiteren Sitze und Stimmen von Delegierten wahrgenommen werden. Ein Sitz und eine Stimme muss von einem Mitglied der Diözesanleitung wahrgenommen werden. Ist dies nicht möglich, dann bleiben Sitz und Stimme frei. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf der Diözesankonferenz der Kolpingjugend, es sei denn der jeweilige Verband gibt sich eine davon abweichende Regelung in seinen jeweiligen Statuten.
c) von der entsprechenden Landes- bzw. Regionalkonferenz gewählte Mitglieder Landes- bzw. Regionalleiter nach folgendem Schlüssel:

  • unter 10.000 Mitglieder der Kolpingjugend im Landes-/ Regionalverband: 2 Vertreter/innen,
  • ab 10.000 Mitglieder der Kolpingjugend im Landes/ Regionalverband: 4 Vertreter/innen.

Verzichten einzelne Mitglieder der Landes-/ Regionalleitung auf ihren Sitz und ihre Stimme für die jeweilige Bundeskonferenz und / oder übersteigt die Anzahl der Sitze und Stimmen nach dem Stimmschlüssel die Anzahl der Mitglieder der Landes-/ Regionalleitung, so können die weiteren Sitze und Stimmen von Delegierten wahrgenommen werden. Ein Sitz und eine Stimme muss von einem Mitglied der Landes-/ Regionalleitung wahrgenommen werden. Ist dies nicht möglich, dann bleiben Sitz und Stimme frei. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf der Landes-/ Regionalkonferenz der Kolpingjugend, es sei denn der jeweilige Verband gibt sich eine davon abweichende Regelung in seinen jeweiligen Statuten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Hinweis: Dieser Antrag wird nach Rücksprache mit der Satzungskommission des Kolpingwerkes noch redaktionell überarbeitet.


Beschluss BK 2011-1-4 
Bundesarbeitskreises zum Thema Junge Erwachsene

Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen:

Um neue Impulse für die Arbeit mit jungen Erwachsenen setzen zu können und um eine strukturelle Anbindung in den Ebenen der Kolpingjugend zu gewährleisten, wird eine Arbeitsgruppe „Junge Erwachsene“ auf Bundesebene eingerichtet.

Die Arbeitsgruppe soll projektbezogen zu diesem Thema arbeiten und aus max. 12 Personen bestehen, wobei mind. 2 Personen dem BAK angehören. Die AG-Mitglieder sollen möglichst aus unterschiedlichen Regionen / Landesverbänden des Kolpingwerkes stammen und sowohl hauptberuflich als auch ehrenamtlich tätig sein. Die Arbeitsgruppe soll sich spätestens im Herbst 2011 zur konstituierenden Sitzung getroffen haben. Die Vorstellung der Beratungsergebnisse der AG erfolgt bei der Bundeskonferenz 2012-01, dabei wird über die Weiterarbeit der AG entschieden.

Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die intensive Auseinandersetzung mit der Zielgruppe (Charakteristik, Bedürfnisse, Perspektiven, etc.), die Erstellung von Handlungsalternativen, wie die Zielgruppe stärker in den Fokus der Arbeit der Kolpingjugend/ Kolpingwerk gerückt werden kann, Entwicklung von Strategien, wie ein gelingender Übergang aus der Kolpingjugend in den Erwachsendenbereich des Kolpingwerkes gestaltet werden kann, und den Aufbau eines aktiven Netzwerkes in diesem Themenfeld.

Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei 9 Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2011-1-7
"Atomkraft"

Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen:

Die Naturkatastrophe in Japan und die daraus resultierenden Ereignisse machen deutlich, dass es trotz vieler Sicherheitsvorkehrungen keine sichere Energiegewinnung aus Atomkraft geben kann. Umwelt- und menschliche Einflüsse stellen immer wieder ein nicht zu kalkulierendes Risiko dar.

Deshalb fordert die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland:
1. Von Jeder und Jedem einen bewussten Umgang bei der Nutzung von Energie.
2. Den zeitnahen Ausstieg aus der atomaren Energiegewinnung.
3. Der sozialverträgliche nachhaltige Ausbau der regenerativen Energiegewinnung ist stärker zu forcieren und zu fördern. Der Ausbau und die Gewinnung der Energie durch Verbrennung von fossilen Brennstoffen ist für uns als Junge Generation keine nachhaltige Lösung und Alternative.
4. Zeitgleich müssen die Stromnetze für die Verwendung von regenerativen Energien aus- und umgebaut werden.
5. Darüber hinaus müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Technik in allen Bereichen energieeffizienter anzubieten.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.