Beschlüsse der Buko 2012-1
Beschluss BK 2012-1-3
Für Zivilcourage und gegen Fremdenhass
„Gemeinschaft macht Spaß. Engagement auch“ – dieser Leitsatz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland hat in den letzten Wochen und Monaten verstärkt an Präsenz gewonnen. Uns allen wurde wiederholt vor Augen geführt, dass Rechtsradikalismus und Fremdenhass immer noch Teil unserer Gesellschaft sind und dort weit tiefer verankert, als ein Großteil der Gesellschaft bislang vermutete. Der oben genannte Leitsatz hält im Rahmen dieser Problematik einen besonderen Auftrag für uns alle in der Kolpingjugend bereit.
Neben Forderungen an Politik und Gesellschaft, sollte sich jede Person die Fragen stellen: Wie gehe ich mit dem Fremden um? Bin ich bereit, mich dem Fremden zu öffnen? Welche Vorurteile besitze ich? Wie trete ich Vorurteilen anderer gegenüber? Bietet unsere Gemeinschaft dem Fremden eine Chance?
Bevor wir nicht diesen Fragen auf den Grund gegangen sind und für uns selbst beantwortet haben, wäre es falsch Brandreden zu halten und Forderungskataloge an Politik und Gesellschaft aufzustellen.
Die Maxime des Leitsatzes ist Maßgabe für unser konkretes Handeln. Als Bundeskonferenz der Kolpingjugend sehen wir die Notwendigkeit für Zivilcourage und zum Auftreten gegen Vorurteile und Fremdenhass. Daher rufen wir alle Gliederungen der Kolpingjugend dazu auf, in den Jahren 2012/2013 Aktionen zum Thema „Gemeinschaft macht Spaß ... Engagement auch“ zur Überwindung von Vorurteilen und Fremdenhass durchzuführen. Beispielhafte Aktionen werden in den Verbandsmedien präsentiert und sollen zum Nachmachen anregen.
Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei einer Nein-Stimme angenommen.
Beschluss BK 2012-1-4
Überarbeitung des Organisationsstatutes
Die Bundeskonferenz möge die kursiv gesetzten Rückmeldungen des Bundesvorstands des Kolpingwerkes Deutschland zu den Paragraphen 1-6 (3) e des Organisationsstatutes diskutieren und beschließen.
Präambel
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist eine Gemeinschaft junger Menschen, welche sich den Zielen Adolph Kolpings verpflichtet fühlt. Sie besteht aus den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Arbeit der Kolpingjugend geschieht in altersspezifischer und zielgruppenorientierter Ausrichtung, welche in die gemeinschaftliche und generationenübergreifende Arbeit des Kolpingwerkes eingebunden ist. Innerhalb dieses Rahmens organisieren sich die Mitglieder der Kolpingjugend in demokratischer Weise selbst. Dies geschieht sowohl in den einzelnen Gruppen vor Ort als auch in Form von Projekten und anderen offenen Aktionsformen, die auch diözesan-, regional- und bundesweit angelegt sein können.
Die Mitglieder befähigen hierbei sich selbst und andere dazu, sich als Christen in der Welt, insbesondere in Arbeitswelt, Gesellschaft, Staat, Kirche, und Freizeit zu bewähren. Fundament des Handelns der Kolpingjugend sind der christliche Glaube und das christliche Menschenbild.
§ 1 Selbstverständnis: unverändert
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesebene der Kolpingjugend sind insbesondere:
- Leitsätze der Kolpingjugend zu verwirklichen
- Aktionen, die der Verwirklichung politischer und kirchlicher und programmatischer Aufgaben und Zielsetzungen dienen, anzuregen und ggf. in Abstimmung mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen durchzuführen
- Kontakte und Verbindungen der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen subsidiär zu unterstützen. Termine und Veranstaltungen anbieten, auf denen sich die Untergliederungen treffen können
- Kontakte und Verbindungen mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen zu pflegen
- Stellungnahmen und Verlautbarungen anzuregen und herauszugeben, die sich aus dem Selbstverständnis und den Aufgaben ergeben
- Initiativen für den gesamten Verband mitentwickeln und umsetzen
- Zusammenarbeit im Kolpingwerk Deutschland
- Kontakte und Verbindungen mit dem Kolpingwerk Europa und dem Internationalen Kolpingwerk zu pflegen und dort mitzuarbeiten
§ 3 Mitglieder: unverändert
§ 4 Mitgliederzeitschriften
Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen die Mitgliederzeitschrift des Kolpingwerkes Deutschland, das Kolpingmagazin. Mitglieder vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen ein gesondertes Magazin.
§ 5 BDKJ: unverändert
§ 6 Bundeskonferenz der Kolpingjugend
(3) e) drei stimmberechtigte Mitglieder des Bundespräsidiums
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Beschluss BK 2012-1-5
Präzisierung der Wahl der Delegierten für die Bundeskonferenz
Die Wahl der Delegierten erfolgt für jeweils ein Jahr auf der Diözesankonferenz (DiKo) der Kolpingjugend. Vorschlagsberechtigt ist die Diözesanleitung. Gibt es keine Diözesanleitung, so ist die DiKo vorschlagsberechtigt. Es wird in geheimer Wahl gewählt. Die DiKo wählt Personen auf einer losen gebundenen Liste. D.h. die Wahlberechtigten bestimmen jeweils die Reihenfolge der Kandidat/inn/en für die Delegation zur Bundeskonferenz. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das gleiche Verfahren gilt für die jeweiligen Landes- und Regionalkonferenzen.
Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei 2 Enthaltungen angenommen.
Beschluss BK 2012-1-7
Model des Bundesvorstandes der Bundesjugendsekretärin / des Bundesjugendsekretärs mit politischem Mandat
Die Bundeskonferenz unterstützt den Beschluss der stimmberechtigten Bundesvorstandsmitglieder des Kolpingwerkes Deutschland vom 03.02.2012 zum Modell der Bundesjugendsekretärin / des Bundesjugendsekretärs mit politischem Mandat (Wahlamt).
Der Antrag wird bei 7 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Beschluss BK 2012-1-12
Initiativantrag
Wahlgremium: Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend wählt den/die Bundesjugendsekretär/-in, vorschlagberechtigt ist die Bundesleitung in Absprache mit dem Bundesarbeitskreis. Der / Die Bundesjugendsekretär/-in wird in geheimer Wahl mit vorheriger Personalbefragung und Personaldebatte gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland.