Beschlüsse der Buko 2012-2


Beschluss BK 2012-2-3
AG Kindeswohl zur nachhaltigen Implementierung des Themas „An jedem Tag. Kinder aktiv schützen“ im Verband

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist ein Jugendverband, der sich für den Schutz des Kindeswohls einsetzt. Die Engagierten in der Kolpingjugend schauen hin und gehen mit dem Thema Kindeswohlgefährdung transparent um. Dass dies in der Öffentlichkeit so wahrgenommen wird, ist ein essentieller Baustein in der Präventionsarbeit. Dazu hat die Arbeitsgruppe (AG) Kindeswohl Materialien erstellt, die nun genutzt werden sollen.

Damit das Thema „An jedem Tag – Kinder aktiv schützen“ nachhaltig im Verband implementiert werden kann, stellt die AG folgende Forderungen:

  • Alle Diözesanverbände nutzen innerhalb eines Jahres nach dem Erscheinen die von der AG erstellte Arbeitshilfe, die Notfallscheckkarte sowie die Postkarten und arbeiten mit dem Verhaltenskodex oder im Diözesanverband schon bestehenden Materialien. Dazu werden über das Bundessekretariat die Handreichungen an die DVs verteilt, die dann für die weitere Streuung zuständig sind.
  • Das Thema ist innerhalb eines Jahres nach Erscheinen bei allen DVs in der Gruppenleitungsausbildung verortet und dazu werden die von der Projektgruppe bereit gestellten Bausteine oder andere fachlich fundierte Materialien genutzt.
  • Alle Diözesanverbände benennen eine (oder mehrere) Vertrauensperson(en) bis zur Buko 2014-2. Die Projektgruppe Kindeswohl empfiehlt dabei eine paritätische Besetzung (männlich und weiblich). Die Bundesebene übernimmt die Vernetzung (mind. 1x im Jahr) und bietet bei Bedarf Schulungen der Vertrauenspersonen an. Das erste Vernetzungstreffen soll bis Ende 2013 stattgefunden haben.
  • Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland bietet ein jährliches Angebot zum Thema Schutz vor Kindeswohlgefährdung an. Dies könnte z.B. im Rahmen des DL-Seminars stattfinden, kann aber auch eine eigenständige Schulung sein.
  • Das Thema wird bei der Bundesjugendreferent/inn/entagung jährlich im Rahmen der Vernetzung und des kollegialen Austausches verankert. Die Diözesanverbände tragen Sorge dafür, dass ihre Jugendreferent/innen und Bildungsreferent/innen Schulungen oder Fortbildungen zum Thema wahrnehmen.
  • Die Bundeskonferenz und die Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland sorgen dafür, dass das Thema „An jedem Tag – Kinder aktiv schützen“ sowohl in der Kolpingjugend als auch im Kolpingwerk nachhaltig verankert wird und bleibt.

Bei großer Mehrheit mit zwei Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2012-2-4 
Des BAKs zur Auflösung der AG Kindeswohl

Die Bundeskonferenz beschließt die Auflösung der AG Schutz vor Kindeswohlgefährdung zur Buko 2012-2. Die AG hat sich sehr intensiv mit den ihnen von der Bundeskonferenz auf den Weg gegebenen Aufgaben beschäftigt und diese zielführend umgesetzt.

Die Bundeskonferenz dankt den Mitgliedern der AG und deren AG-Leitung für ihr großes inhaltliches Engagement im Sinne der Kolpingjugend.

Bei großer Mehrheit mit zwei Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2012-2-5 neu
Des BAKs zur Auflösung der AG Strukturen

Die Bundeskonferenz beschließt die Auflösung der AG Strukturen zum 31.12.2012. Nach einem letzten Treffen am 07./08.12.2012 hat die AG Strukturen ihren von der Bundeskonferenz erteilten Arbeitsauftrag erfüllt.

Die Bundeskonferenz dankt den Mitgliedern der AG Strukturen und der AG-Leitung für ihr großes inhaltliches Engagement im Sinne der Kolpingjugend.

Einstimmig beschlossen. Die AG Strukturen wird damit zum 31.12.12 aufgelöst.


Beschluss BK 2012-2-6
AG Strukturen: neues Leitungsgremium der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland

Um den veränderten Anforderungen im verbandlichen Ehrenamt gerecht zu werden und eine personell gut besetzte Leitung auf Bundesebene zu ermöglichen, entscheidet sich die Bundeskonferenz für die Einrichtung eines neuen Leitungsgremiums der Kolpingjugend. Die bisherige Bundesleitung und der bisherige Bundesarbeitskreis gehen in diesem neuen Leitungsgremium mit neuen Aufgabenbereichen auf.

Das neue Leitungsgremium ist nach Rücksprache mit dem Bundesvorstand abweichend zur Satzung des Kolpingwerkes Deutschland bis maximal zur Bundesversammlung 2016 aktiv. Spätestens die Bundeskonferenz 2014-2 prüft, ob sich das Gremium bewährt hat. Das Gremium überprüft seine Arbeitsweise fortlaufend und legt auf allen ordentlichen Bundeskonferenzen Rechenschaft ab.

Das neue Leitungsgremium leitet die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland auf strategischer und operativer Ebene. Es vertritt den Verband intern wie extern und ist der Bundeskonferenz gegenüber verantwortlich. Das neue Gremium gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan, der jährlich (auf der Klausurtagung) angepasst wird.

Die Bundeskonferenz beauftragt die Bundesleitung und den Bundesarbeitskreis das neue Modell mit den zuständigen Gremien und Rechtsträgern im Kolpingwerk Deutschland weiter zu entwickeln, um eine entsprechende Wahl im Jahr 2013 zu ermöglichen.

Der Antrag wird mit einer 2/3-Mehrheit von 35 Ja-Stimmen zu 14 Nein-Stimmen und bei 4 Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2012-2-10
Des Diözesanverbands Münster zum digitalen Versand von Tagungsunterlagen

Die Bundeskonferenz beschließt, dass der Zweitversand zu den Bundeskonferenzen sowie die jährlichen Rechenschaftsberichte zukünftig in digitaler Form (per E-Mail und/oder als Download) bereitgestellt und an die Delegierten versandt werden.

Delegierte, die Tagungsunterlagen in gedruckter Form wünschen, können diese bei der Anmeldung im Bundesjugendsekretariat anfordern.

Hierzu ändert die Bundeskonferenz das Organisationsstatut wie folgt (Änderungen fett):

§ 10 Einladung
(1) Die Bundeskonferenz tritt jährlich zweimal zusammen. Die Einladung zur Bundeskonferenz mit der Angabe der vorläufigen Tagesordnung ergeht mindestens 6 Wochen vor dem festgelegten Termin durch die Bundesleitung. Die Tagungsunterlagen werden mindestens 2 Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Konferenzteilnehmer/innen in digitaler Form versandt.

§ 13 Beratung in der Bundeskonferenz
(1) Die Tagesordnung der Bundeskonferenz enthält mindestens folgende Punkte:
[...]
4. Entgegennahme von und Aussprache über den Rechenschaftsbericht der Bundesleitung, des Bundesarbeitskreises und der Arbeitsgruppen auf Bundesebene (einmal jährlich schriftlich, Versand nur in digitaler Form)

Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.