Beschlüsse der Buko 2013-1


Beschluss BK 2013-1-3
Eigenständige Jugendpolitik

Die Kolpingjugend spricht sich für die Etablierung einer eigenständigen Jugendpolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe auf allen politischen Ebenen aus. Insbesondere unter der Perspektive des bevorstehenden und sich noch weiter zuspitzenden demografischen Wandels ist es für die Lebenschancen der heutigen jungen und der nachfolgenden Generationen unumgänglich, dass die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen bereits heute in politischen Weichenstellungen einbezogen werden.

Dabei versteht die Kolpingjugend die eigenständige Jugendpolitik als übergeordnetes Politikprinzip, das die Bedingungen und die Erfordernisse der Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen zum Ausgangspunkt nimmt. Somit ist die eigenständige Jugendpolitik keinesfalls unabhängig von anderen Politikfeldern, sondern überprüft die dort bevorstehenden Entscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und die Auswirkungen auf deren Zukunftschancen. Dabei geht es darum, das Erwachsenwerden zu fördern und zu unterstützen, den Rahmen für Teilhabe und Partizipation zu bilden und somit einen gelingenden generationellen Wechsel in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Die Verantwortlichen der Kolpingjugend auf Bundes, Landes- und Diözesanebene verpflichten sich, das Ziel der Etablierung der eigenständigen Jugendpolitik inner- und außerverbandlich zum Thema zu machen und es in Gespräche mit gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern im Rahmen ihrer Möglichkeiten einfließen zu lassen. Konkret sollen politische Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angesprochen werden. Gleichzeitig unterstützen die Verantwortlichen der Kolpingjugend das auf der BDKJ-Hauptversammlung 2012 beschlossene Konzept „U28 – Die Zukunft lacht“ nach Kräften in seiner Umsetzung.

Die Kolpingjugend ist sich sicher, dass es nur durch ein gemeinsames Vorgehen aller katholischen Jugendverbände und weiterer Träger der Jugendarbeit und durch das wiederholte gemeinsame Vorbringen des Anliegens gegenüber Politikerinnen und Politikern gelingen kann, Jugendpolitik auf Dauer als eigenständiges Politikfeld zu etablieren und somit einen großen Schritt auf dem Weg zu einer besseren und gewichtigeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei wegweisenden politischen Entscheidungen zu gehen.

Beschlossen mit großer Mehrheit und 2 Enthaltungen.


Beschluss BK 2013-1-4 neu
Maskottchen Schnuffi

Die Bundesleitung berät und befürwortet die Wiederaufnahme des „Schnuffi“ als Plüschtier in kleiner und großer Ausfertigung in das Sortiment des Kolpingshops Deutschlands mit den Verantwortlichen in der Verbandsleitung.

Dafür soll sich die Bundesleitung, in Zusammenarbeit mit der AG Ö, mit dem Thema auseinandersetzen und mit den Verantwortlichen unter anderem die folgenden Punkte abklären:

  • Wie sind die Aufsicht und die Kommunikation zwischen Verband und Kolpingshop geregelt?
  • Erfolgt eine Abstimmung zwischen Kolpingjugend und Kolpingshop bezüglich Artikeln, welche die Kolpingjugend betreffen?
  • Welche Kosten entstehen bei der Produktion von kleinen und großen „Schnuffis“?
  • Welche Mindestabnahme ist nötig, um den „Schnuffi“ wieder in den Kolpingshop aufzunehmen?
  • Welche Mindestabnahme pro Jahr ist nötig, um den „Schnuffi“ langfristig im Kolpingshop zu etablieren?

Eine Rückmeldung, ausreichende Informationen und Ergebnisse sind auf der Bundeskonferenz 2013-2 zu präsentieren.

Beschlossen mit großer Mehrheit, 2 Nein Stimmen und 4 Enthaltungen.


Beschluss BK 2013-1-5
Auslotung Satzung der Kolpingjugend

Die Bundesleitung und der Bundesarbeitskreis werden beauftragt, zu prüfen, wie es möglich ist, dass die Kolpingjugend ihre Satzungsangelegenheiten selbstständig regeln kann.
Dabei sollen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Welche Schritte müssen eingeleitet werden, dass die Kolpingjugend ihre Angelegenheiten selbstständig regeln kann?
  • Zwei Optionen sollen geprüft werden:
    1. Eine eigene Satzung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
    2. Ist es möglich, in der Satzung des Kolpingwerkes in einem Satz auf die Ordnung der Kolpingjugend zu verweisen, welche von der Bundeskonferenz geändert werden kann?
  • Welche Auswirkungen hat dies auf Angelegenheiten der Rechtsträger und der Finanzierung der Kolpingjugend?
  • Wie kann es gelingen, dass die Kolpingjugend ihre Angelegenheiten selbstständig regelt und dennoch im Sinne des generationsübergreifenden Verbandes mit dem Kolpingwerk verbunden ist?
  • In welchen weiteren Bereichen hat dies Konsequenzen?

Die Ergebnisse der Prüfung werden der Bundeskonferenz 2013-2 vorgelegt, so dass diese über weitere Schritte befinden kann.

Beschlossen mit großer Mehrheit, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.