Beschlüsse der Buko 2013-2


Beschluss BK 2013-2-4
Entwicklung eines neuen Schwerpunktthemas für die Kolpingjugend

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland gibt sich ein neues Schwerpunktthema.
Dessen Ausgestaltung wird durch die Bundeskonferenzen 2013-2 und 2014-1 sowie in den dafür ins Leben gerufene Adhoc-Gruppen erarbeitet.

Einstimmig angenommen.


Beschluss BK 2013-2-5
Erarbeitung eines Schulungskonzepts zum Thema „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ für die Diözesanverbände

Das Thema Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist der Kolpingjugend sehr wichtig. Mit dem Beschluss BK 2012-2-3 wurde die „nachhaltige Implementierung des Themas im Verband“ fest gehalten. Die Bundeskonferenz und die Bundesleitung sollen dafür Sorge tragen, dass das Thema sowohl in der Kolpingjugend als auch im Kolpingwerk nachhaltig verankert wird.

Aus diesem Grund beauftragen wir die Bundesebene, ein ausgearbeitetes Schulungskonzept herauszugeben, um die Verortung des Themas „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ in den Gruppenleitungsausbildungen weiter voranzutreiben. Das Schulungskonzept soll verschiedene, unterschiedlich lange Bausteine beinhalten, um die Schulung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Diözesanverbandes anzupassen. Denn die Praxis zeigte, dass die in der Materialsammlung bisher bereitgestellten Bausteine nicht ausreichen. Sie beziehen sich lediglich auf die Prävention sexualisierter Gewalt und nicht auf den gesamten Themenkomplex Kindeswohl. Durch die Ausarbeitung, auch mit anderen fachlichen Materialien, in jedem einzelnen Diözesanverband würden Synergieeffekte verloren gehen.

Mit 26 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2013-2-8
Zusammensetzung und zum Wahlverfahren des Bundesleitungsteams

Die Kolpingjugend erprobt im Rahmen der aktuellen Satzung des Kolpingwerkes Deutschlands die Einführung eines neuen Leitungsgremiums mit neuer Aufgabenverteilung. Das neue Leitungsgremium trägt den Arbeitstitel Bundesleitungsteam, um den Teamgedanken der Beteiligten zu betonen. Im Bundesleitungsteam sind alle Mitglieder gleichberechtigt. Die Mitglieder des Bundesleitungsteams tagen gemeinsam. Das Bundesleitungsteam gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan, der der Bundeskonferenz bekannt zu geben ist.

Die erste Wahl zum Bundesleitungsteam findet auf der Bundeskonferenz 2014-1 statt.

Intern sind alle Mitglieder des Bundesleitungsteams gleichberechtigt. Auch für die Vertretungen im BDKJ und anderen externen Gremien treten sie als Mitglieder des Bundesleitungsteams auf. Innerhalb der Gremien und Organe des Kolpingwerkes gibt es Unterschiede, die sich aus der Satzung des KWD ergeben: die vier Personen, die formal in die Bundesleitung zu wählen sind, übernehmen die Vertretung im Bundespräsidium (1 Person), im Bundesvorstand und in den Rechtsträgern. Sie haben auf der Bundeskonferenz, der Bundesversammlung und dem Bundeshauptausschuss Stimmrecht. Da die Satzung des KWD eine paritätische Besetzung vorsieht, können hier maximal zwei Frauen und zwei Männer die Ämter besetzen.

Die verbleibenden vier Mitglieder des Bundesleitungsteams werden formal in den Bundesarbeitskreis gewählt sind. Sie besitzen auf den Bundeskonferenzen und der Bundesversammlung Stimmrecht. Auf dem Bundeshauptausschuss sind sie als Gäste einzuladen.

Modell Bundesleitungsteam
Mit Stimme: Acht von der Bundeskonferenz gewählte Mitglieder. Davon zwei Bundesleiterinnen und zwei Bundesleiter nach Organisationsstatut § 7 und vier weitere Personen gewählt als Mitglieder des Bundesarbeitskreises nach § 8 2.1.b.
Die Geistliche Leitung/ bzw. der Bundesjugendpräses.
Der / die Bundesjugendsekretär/in mit Mandat.
Der Bundespräses,
Der/die Bundessekretär/in.
Der / die Bundesvorsitzend/e oder ein/e stellv. Bundesvorsitzende/r.

Beratend: Bis zur Genehmigung der neuen Satzung des Kolpingwerkes Deutschland und der anschließenden Besetzung des Wahlamtes ist der/die Bundesjugendsekretär/in Mitglied mit beratender Stimme.
Der / die Referent/in der Kolpingjugend.
Anlassbezogen weitere Fachleute.

Sitzungshäufigkeit: mindestens 6-mal jährlich (circa alle 2 Monate)

Amtszeit: Diese regelt das aktuelle Organisationsstatut der Kolpingjugend. Bundesleitung und Geistliche Leitung/ bzw. der Bundesjugendpräses für drei Jahre, Mitglieder des Bundesarbeitskreises für zwei Jahre.
Bundesjugendsekretär/in mit Mandat für 4 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich)

Wahlverfahren: Dieses regelt die aktuelle Wahl und Geschäftsordnung in § 16.

Ablauf der Wahlen auf der Bundeskonferenz:
Vor der erstmaligen Wahl des Bundesleitungsteams treten die aktuelle Bundesleitung und der aktuelle Bundesarbeitskreis zurück, um die Wahl für das Bundesleitungsteam zu ermöglichen.
Die Wahl zum Bundesleitungsteam vollzieht sich in zwei Wahlgängen und verläuft wie folgt:
1) In einem ersten geheimen Wahlgang erfolgt die Wahl von maximal acht Kandidierenden in das Bundesleitungsteam. Dazu werden die vorgeschlagenen Personen auf einer gemeinsamen Liste von der Bundeskonferenz gewählt. Bei mehr als acht Kandidierenden setzen sich die acht Personen mit den meisten Stimmen durch. Die Personalbefragung und die Personaldebatte werden vor diesem Wahlgang durchgeführt. Die gewählten Kandidierenden sind mit diesem Wahlgang Mitglieder im Bundesleitungsteam.
2) Um diese acht von der Bundeskonferenz gewählten Mitglieder im Bundesleitungsteam auch formalrechtlich mit Sitz und Stimme auszustatten, müssen sie nun nach § 16 der Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland als Bundesleitung (2xMänner + 2xFrauen) oder als Bundesarbeitskreis (4x) gewählt werden. Für diese Wahl im zweiten Wahlgang sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Bundeskonferenz vorschlagsberechtigt.
3) Das neu gewählte Bundesleitungsteam verständigt sich vor dem zweiten Wahlgang intern über eine Aufteilung auf die Plätze der Bundesleitung und des Bundesarbeitskreises. Dieser Vorschlag wird der Bundeskonferenz vorgelegt. Findet er die Zustimmung der Konferenz, werden die Kandidatinnen und Kandidaten auf Vorschlag der Bundeskonferenz in die formalen Wahlgänge für Bundesleitung und Bundesarbeitskreis nach § 16 der WGO gewählt.

Die Abstimmung erfolgt geheim.
Der Antrag wird mit 39 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2013-2-7
Verleihung des Kolpingjugendpreises

Die Bundesleitung der Kolpingjugend verleiht einmal jährlich den Kolpingjugendpreis. Er ist eine Auszeichnung für Kolpingjugendgruppen oder Kolpingsfamilien, die sich in besonderer Art und Weise um die Kolpingjugend verdient gemacht haben.

Der Preis in Form eines Wanderpokals wird jeweils auf der Bundeskonferenz im Frühjahr für die Dauer eines Jahres verliehen. Als Erinnerung erhält der Preisträger zudem ein Geschenk für die gesamte Gruppe.

Der Kolpingjugendpreis wird im November jedes Jahres durch die Bundesleitung ausgeschrieben. Vorschläge können bis spätestens 31.12. jedes Jahres mit einem standardisierten Vorschlagsformular eingereicht werden.

Das Vorschlagsrecht für die Benennung von Gruppen oder Teams liegt bei den Diözesan-, Landes- und Regionalleitungen. Diese können Aktionen und Projekte von allen Ebenen des Verbandes vorschlagen: Kolpingjugendgruppen oder Kolpingsfamilien, Bezirke, Diözesan-, Landesverbände oder Regionen.

Die Verleihung findet am Samstag der Frühjahrsbundeskonferenz in einem würdigen Rahmen statt. Die Kosten für 2 – bis zu 5 Personen von Samstagabend auf Sonntagmorgen mit Fahrtkosten werden von der Bundesebene übernommen. Auf Wunsch der Gruppe sind nach Rücksprache mit der Bundesleitung andere Regelungen innerhalb dieses Kostenrahmens möglich.

Das Engagement des Preisträgers wird zeitnah mit einer eigenen Pressemitteilung und in den verbandlichen Medien gewürdigt.

Die Projekte der weiteren Bewerbungen werden im Rahmen der Bundeskonferenz präsentiert.

Mit großer Mehrheit angenommen.


Beschluss BK 2013-2-10
Zur neuen Schwerpunktthemen-Setzung der AG Jugend und Kirche

Die Bundeskonferenz beschließt, der AG Jugend und Kirche folgende neue Themenschwerpunkte zu setzen:

  • Beteiligung bei Planung und Durchführung von einmaligen oder regelmäßigen Veranstaltungen innerhalb des Verbandes wie beim Kolpingtag 2015. Aber auch eine Beteiligung an Veranstaltungen außerhalb von Kolpingwerk und Kolpingjugend. Konkret soll die AG Jugend und Kirche beim Katholikentag 2014 und dem Weltjugendtag 2016 Angebote für junge Menschen einbringen und eine adäquate Beteiligung, Vertretung und Repräsentation der Kolpingjugend als katholischer Jugendverband sicherstellen. Die Darstellung und inhaltliche Beteiligung geschieht in enger Kooperation mit der verantwortlichen AG Öffentlichkeitsarbeit als die verantwortliche AG für die Außendarstellung.
  • Erstellung von Methodenkarten zur Gestaltung von Jugendgottesdiensten, Stundengebeten und Impulsen mit einer deutlichen Fokussierung auf das Leben und Wirken Adolph Kolpings. Dabei stehen vor allem moderne und ansprechende Themen im Vordergrund. Besonders hier versucht die AG neue Wege zu gehen, um die vielen verschiedenen Lebensräume junger Menschen zu erreichen (z.B. ein Gottesdienst beim Bäcker, im Schwimmbad, im Zug, ...).
  • Proaktive Gestaltung des kirchenpolitischen Profils der Kolpingjugend zur Befähigung der Gremien der Bundeskonferenz und Bundesleitung bzw. Bundesleitungsteam zur kirchenpolitischen Positionierung zu Themen wie zeitgemäßer Jugendpastoral, dem Diakonat der Frau und der Gleichberechtigung im kirchlichen Kontext.

Des Weiteren wird die Arbeitsweise der AG überdacht:
Bis Ende Kalenderjahr 2014 soll die AG 2-mal tagen, nach Möglichkeit bis zur Bundeskonferenz 2014-2, um sich über die Arbeitsweise und Themen auszutauschen und eine konkrete Umsetzung der oben festgelegten Schwerpunkte vorzustellen. Die Themenschwerpunkte der AG werden bei der Bundeskonferenz 2016-1 erneut geprüft.

Mit großer Mehrheit beschlossen.


Beschluss BK 2013-2-11
Erhalt von Schnuffi als offiziellem Maskottchen der Kolpingjugend

Die Bundeskonferenz beschließt folgende Punkte:

  • Schnuffi ist das offizielle Maskottchen der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland.
  • Schnuffi wird wie bisher in den offiziellen Dokumenten (vergl. u. a. Themenheft 6, Seite 24) der Kolpingjugend, der Homepage und anderen Publikationen als offizielles Maskottchen der Kolpingjugend aufgeführt.

Mit großer Mehrheit beschlossen.


Beschluss BK 2013-2-12
Bereitstellung der Arbeitshilfe "An jedem Tag. Kinder aktiv schützen"

Die Arbeitshilfe „An jedem Tag. Kinder aktiv schützen“ wird weiterhin aufgelegt und im Kolpingjugend Bundessekretariat für Nachfragen bereitgehalten. Sie steht auch weiterhin für die Präventionsarbeit bzgl. Kindeswohlgefährdung im gesamten Kolpingwerk kostenlos zur Verfügung. Die Verfügbarkeit ist für die nächsten Jahre gesichert.

Mit großer Mehrheit beschlossen.


Beschluss BK 2013-2-13
Fahrtkosten

Die Bundeskonferenz beauftragt die Bundesleitung, eine Erhöhung der vom Bundesverband erstatteten Fahrtkosten für die Anreise mit dem PKW von 0,14 € auf 0,30 € pro Kilometer im Bundespräsidium zu beantragen und dann entsprechend im nächsten Haushaltsplan mit einzuplanen. Die 50% Regelung zur Teilung der Fahrtkosten zwischen Bundesverband und Diözesanverband bzw. Regional- oder Landesverband bleibt weiterhin bestehen.

Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.