Beschlüsse der Buko 2015-1


Beschluss BK 2014-2-3
Probephase ein fester Tagungsort für Bukos

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Jede zweite Bundeskonferenz im Jahr (Berichtsbuko) findet während einer dreijährigen Probephase immer an einem festen Tagungsort statt.
Das Haus soll zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein. Außerdem muss es den nötigen Bedingungen für eine Buko entsprechen.
Die Rahmenbedingungen wie Gestaltung der Abende und das Bereitstellen von Helfenden wird gemeinsam mit den Diözesen beraten und getestet.
Spätestens auf der dritten Buko in diesem Tagungshaus erfolgt eine Evaluation der Probephase und es wird eine endgültige Entscheidung getroffen.

Antrag wurde mit 67 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2015-1-3
Anpassung des Organisationsstatuts der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland und der Wahl- und Geschäftsordnung der Bundeskonferenz der Kolpingjugend

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

§6 (3) des Organisationsstatuts wird in der alten Form gestrichen und an die neue Satzung angepasst (4) und (5) werden eingefügt, die Nummerierung der Folgeabsätze wird entsprechend angepasst:
(3) Der Bundeskonferenz der Kolpingjugend gehören an:
Mit Sitz und Stimme:
a) die Bundesleitung
b) 80 Vertretungen der Diözesanverbände: Davon erhält jeder Diözesanverband 2 Stimmen. Die restlichen Stimmen werden proportional nach dem mathematischen Verrechnungsverfahren nach Saint-Lague verteilt. Berechtigungsstichtage sind der 31.03. und der 30.09. für die jeweils folgende BuKo.
c) Je 2 Delegierte jedes Regional- bzw. Landesverbandes
d) Die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesarbeitskreises
e) Drei Mitglieder des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland

Mit beratender Stimme:
a) die Referentinnen und Referenten des Referates Jugendarbeit des Bundessekretariates
b) die Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der Diözesan-/Landesverbände und Regionen
c) die gewählten Mitglieder der Diözesan-/Landes- und Regionalleitungen, die nicht unter § 6, Abs. 3.1 fallen.

(4) Die Delegierten der Kolpingjugend aus den Diözesanverbänden und aus den Landesverbänden / Regionen werden durch die jeweilige Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung aus deren Mitte gewählt. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang. Jedes Mitglied der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung erhält so viele Stimmen, wie Delegierte zu wählen sind und darf für jede Kandidatin / jeden Kandidaten nur eine Stimme abgeben. Die Delegierten sind gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Mitglieder der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitungen, die nach Absatz 4 nicht gewählt worden sind, erhalten ohne weitergehende Wahl auf der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalkonferenz die ersten Plätze auf der in Absatz 6 (5) geregelten Reserveliste und zwar nach der Rangfolge, die sich aus der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen ergibt. Bei Stimmengleichheit wird durch Stichwahl entschieden.

(5) Die Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalkonferenz wählt für die Dauer von einem Jahr Delegierten eine Reserveliste in geheimer Wahl. Aus der Reserveliste sind Delegierte für die Bundeskonferenz nachzubesetzen, wenn die gewählten Mitglieder der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitungen an der Teilnahme bei der Bundeskonferenz verhindert sind und / oder wenn der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung weniger Mitglieder angehören als Sitze zur Verfügung stehen. Dabei muss mindestens ein Sitz durch ein Mitglied der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung wahrgenommen werden, ansonsten bleibt ein Sitz unbesetzt. Für die Wahl gelten die Sätze 2 bis 4 des Absatzes 4 entsprechend.
Vorschlagsberechtigt für die Kandidatur ist die Diözesan- beziehungsweise Landes-/ Regionalleitung; ist keine Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung bestellt, ist jede/r Delegierte der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalkonferenz vorschlagsberechtigt.

§7 (2) des Organisationsstatuts wird in der alten Form gestrichen und an die neue Satzung angepasst:
(2) Der Bundesleitung gehören an:
1. Mit Sitz und Stimme:
a) zwei Bundesleiterinnen und zwei Bundesleiter
b) der Bundesjugendpräses oder der / die Geistliche Leiter/in der Kolpingjugend
c) der/die Bundesjugendsekretär/in

Die Mitglieder der Bundesleitung gemäß Abs. 2 Ziffer 1 werden von der Bundeskonferenz auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Entsprechend §16 (3) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland gehören 4 Mitglieder der Bundesleitung dem Bundesvorstand an. Die Bundeskonferenz wählt auf Vorschlag der Bundesleitung in Absprache mit dem Bundesarbeitskreis den / die Bundesjugendsekretär/in. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand. Der / Die Bundesjugendsekretär/in wird befristet für die Dauer der Amtszeit angestellt. Er / Sie ist hauptamtlich tätig. Über die Abberufung entscheidet die Bundeskonferenz mit einfacher Mehrheit. Die Abberufung bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand.

§7 (2) WGO (Wahl- und Geschäftsordnung) wird ergänzt:
(2) Für die Wahlen der ehrenamtlichen Ämter sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Bundeskonferenz vorschlagsberechtigt. Bei der Stelle des Bundesjugendsekretärs/ der Bundesjugendsekretärin liegt das Vorschlagsrecht bei der Bundesleitung.

§7 (6) WGO wird ergänzt:
(6) Bei der Wahl der ehrenamtlichen Ämter der Bundesleitung ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht bei mehreren Kandidaten/innen für ein Amt im ersten Wahlgang keine/r die absolute Mehrheit, so erfolgt zwischen den beiden Kandidaten/innen mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl.
Bei der Wahl des Bundesjugendsekretärs/ der Bundesjugendsekretärin ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht bei mehreren Kandidaten/innen für ein Amt im ersten Wahlgang keine/r die absolute Mehrheit, so erfolgt ein zweiter Wahlgang mit den gleichen Voraussetzungen. Wird wieder keine absolute Mehrheit erreicht, so folgt ein dritter Wahlgang, in dem eine einfache Mehrheit für die Wahl ausreicht. Querverweise werden redaktionell angepasst.

Antrag einstimmig angenommen


Beschluss BK 2015-1-5
Nicht in unserem Namen! – Gegen Fremdenhass und für eine Willkommenskultur in Deutschland!

Die Bundeskonferenz beschließt:

Seit den vergangenen Monaten nimmt die Zahl der Menschen, die sich aufgrund vielfältiger Kriege, Krisen und politischer Missstände in der Welt auf der Flucht befinden beständig zu. Viele Menschen verlassen ihre Heimat in der Hoffnung auf Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben.

Die öffentliche Diskussion und die vorhandene Ängste vor dem Fremden in Teilen der Bevölkerung nimmt die Kolpingjugend, als Jugendverband mit freiheitlichen, demokratischen und christlichen Werten, zum Anlass sich für die Stärkung einer Willkommenskultur in Deutschland auszusprechen.

Ausgehend von der katholischen Soziallehre und dem Wirken unseres Verbandsgründers, Adolph Kolping, ist es unser Auftrag, u.a. nach den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität zu handeln. Daher sehen wir es als unsere Aufgabe und Pflicht an Menschen die ihre Heimat verlassen müssen zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Es gilt Perspektiven, insbesondere für junge Menschen zu schaffen, um allen Personen die Möglichkeit zur Partizipation an unserer Gesellschaft und ein Leben in Sicherheit, eine neue Heimat, zu ermöglichen.

Das setzt eine ganzheitliche Bildung voraus, die wir durch unsere Angebote und mit unserem Engagement zu ermöglichen versuchen. Diese Forderung und dieses Handeln verstehen wir als Baustein zur weiteren Stärkung der Willkommenskultur in Deutschland: Für Jede und Jeden der/die aus seinem/ihrem Land vertrieben oder verfolgt wurde oder fliehen musste, um in Deutschland eine neue Perspektive zu erlangen.

Wir sprechen uns für eine Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Kulturen und Religionen aus. Die verstärkte Auseinandersetzung ist eine Chance für die Stärkung einer interkulturellen Gesellschaft. Wir sind dazu aufgerufen, dies im Rahmen unserer Möglichkeiten voranzutreiben und durch praktisches Tun und Motivation zur Beteiligung in die Gesellschaft hineinzutragen!

Antrag einstimmig angenommen.


Beschluss BK 2015-1-6
Projektgruppe Kolpingtag 2015

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Nach der Bundeskonferenz 2015-1 in Seevetal richtet das Bundesleitungsteam eine „Projektgruppe Kolpingtag 2015“ für die Kolpingjugend ein.

Die Projektgruppe Kolpingtag 2015 arbeitet gezielt auf den Kolpingtag hin.
Die Aufgaben der Projektgruppe bestehen in der Entwicklung von Ideen zur medialen Aufbereitung des Kolpingtags, um die Kolpingjugend öffentlichkeitswirksam zu repräsentieren (z.B. Präsentation auf Facebook, Merchandise, Berichterstattung in den Printmedien). Zur Organisation der Aktivitäten der Projektgruppe sind mindestens zwei Treffen im Vorfeld des Kolpingtages vorgesehen.

Die Projektgruppe soll eine politische Aktion gegen Fremdenhass und für Vielfalt und Toleranz vorbereiten in Anlehnung an den Antrag/Beschluss 2015-1-5. Hierbei soll sich an den Aktionen des BDKJ DV Köln „Zunge zeigen gegen Rechts“ und/oder „Bunte Nasen für Vielfalt und gegenseitigen Respekt“ orientiert werden. Hierbei wird die Projektgruppe vom BLT unterstützt.

Die Projektgruppe setzt sich aus den Mitgliedern der AG Ö sowie weiteren Interessierten zusammen, die auf der kommenden Sitzung des Bundesleitungsteam, berufen werden. Die Arbeit der AG Ö auf Bundesebene konzentriert sich für die Zeit bis zum Ende des Kolpingtages auf die Projektgruppe.

Antrag wurde mit 73 Ja und 1 Nein-Stimme angenommen


Beschluss BK 2015-1-7
Einrichtung eines festen Tagungsordnungspunkts „Aktuelle Themen & Beschlussumsetzung“

Die Bundeskonferenz beschließt die Einrichtung eines festen Tagungsordnungspunkt „aktuelle Themen & Beschlussumsetzung“ zum Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der vorangegangenen Bundeskonferenzen sowie für aktuelle und/oder dringende Themen.

Antrag wird mit zwei Enthaltungen angenommen.


Beschluss BK 2015-1-9
Verleihung eines Kolpingjugend-Sonderpreises im Rahmen des Kolpingtags 2015

Die Bundeskonferenz möge beschließen:

Im Rahmen des Kolpingtags vom 18. bis zum 20. September 2015 verleiht das Bundesleitungsteam im Namen der Kolpingjugend Deutschland unter dem Motto „Mut tut gut“ einen Kolpingjugend-Sonderpreis für besondere, „mutige“ Projekte. Es gilt das gleiche Verfahren, wie bei der Verleihung des Kolpingjugendpreises.

Antrag einstimmig angenommen


Beschluss BK 2015-1-10
Prüfung der Einrichtung einer AG zur Weiterarbeit an den Ergebnissen des Studienteils der Bundeskonferenz 2015-1

Die Bundeskonferenz beschließt:

Im Nachgang der Bundeskonferenz 2015-1 in Seevetal prüft das Bundesleitungsteam die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Weiterarbeit mit den Ergebnissen aus dem Studienteil der Bundeskonferenz 2015-1. Zur kommenden Bundeskonferenz 2015-2 im Herbst werden die Ergebnisse vorgestellt und ggf. ein Antrag zur Einrichtung der AG gestellt. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:

  • Welche Ziele und Aufgaben hat die AG?
  • Wer kann möglicher Kooperationspartner werden?
  • Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen zur Verfügung?
  • Suche nach geeigneten Personen zur Mitarbeit in der AG
  • Welche Partizipationsmöglichkeiten gibt es für DVs, LVs und RVs?

Des Weiteren werden bereits bestehende Materialien zum Thema demographischer Wandel, Generationengerechtigkeit, etc. durch das Bundesleitungsteam und im Bundessekretariat gesammelt und aufbereitet. Dazu wird auch die Expertise der Referenten des Bundessekretariats einbezogen. Auf der Bundeskonferenz 2015-2 werden die Ergebnisse dieser Arbeit präsentiert.

Im Herbst wird sich die Jugendreferententagung angelehnt an das Thema „Demografischer Wandel“ und Generationengerechtigkeit auf Grundlage der bereits erarbeiteten Ergebnisse auseinandersetzen.

Antrag bei zwei Enthaltungen angenommen.