Beschlüsse der Buko 2015-3


Beschluss BK 2015-3-8
Beratungsausschuss statt Bundesarbeitskreis

Die Bundeskonferenz beschließt, nachfolgenden Antrag an die Bundesversammlung 2016 in Köln zu stellen:

Die Bundesversammlung beschließt, §§ 19 (2) b) 3. in „die stimmberechtigten Mitglieder des Beratungsausschusses“ zu ändern, und §§ 15 und 16 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland wie folgt zu ändern:

§ 15 Bundesleitung der Kolpingjugend

(1) Die Bundesleitung der Kolpingjugend nimmt die Interessen der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland wahr.

(2) Die Bundesleitung der Kolpingjugend besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern, davon:

a) eine Bundesleiterin und einen Bundesleiter,
b) zwei weitere Bundesleiter/innen
c) der Bundesjugendpräses oder der / die Geistliche Leitung der Kolpingjugend,
d) der / die Bundesjugendsekretär/in.

(3) Die Bundeskonferenz wählt für die Dauer von drei Jahren die Bundesleiterinnen und Bundesleiter sowie den Bundesjugendpräses beziehungsweise die Geistliche Leiterin / den Geistlichen Leiter der Kolpingjugend. Die Mitglieder der Bundesleitung sollen nicht mehr als zweimal wiedergewählt werden.

(4) Die Geschäftsführung der Bundesleitung übernehmen gemeinsam der / die Bundesjugendsekretär/in und ein/e aus ihrer Mitte gewählte/r Bundesleiter/in. Die Geschäftsführung ist für Einladung, Protokoll, Leitung und Organisation der Sitzungen der Bundesleitung verantwortlich.

(5) Die Kandidatur des Bundesjugendpräses beziehungsweise der Geistlichen Leiterin / des Geistlichen Leiters der Kolpingjugend bedarf der vorherigen Zustimmung der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Das Amt des Bundesjugendpräses ist an das Weiheamt der katholischen Kirche gebunden.

(6) Die Bundeskonferenz wählt auf Vorschlag der Bundesleitung in Absprache mit dem Beratungsausschuss den / die Bundesjugendsekretär/in. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand. Der / Die Bundesjugendsekretär/in wird befristet für die Dauer der Amtszeit angestellt. Er / Sie ist hauptamtlich tätig. Über die Abberufung entscheidet die Bundeskonferenz mit einfacher Mehrheit. Die Abberufung bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand.

(7) Zu den Aufgaben der Bundesleitung gehören insbesondere die

a) strategische Leitung der Kolpingjugend,
b) Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz,
c) innerverbandliche Vertretung der Kolpingjugend,
d) Mitwirkung im BDKJ.
e) Kontaktaufnahme und Pflege zu den Diözesan-, Landesverbänden und Regionen.
f) Unterstützung der Arbeitsgruppen auf Bundesebene.

§ 16 Beratungsausschuss der Kolpingjugend

(1) Der Beratungsausschuss der Kolpingjugend ist Bindeglied zwischen der Bundesebene und den Landesverbänden / Regionen. Er berät die Arbeit der Bundesleitung.

(2) Dem Beratungsausschuss gehören an:

1. Die Mitglieder der Bundesleitung der Kolpingjugend,
2. pro Region / Landesverband ein/e durch die Region / den Landesverband durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene entsandten Regionalvertreter/in,
3. die / der Bundesvorsitzende beziehungsweise eine/r der beiden stellvertretenden Bundesvorsitzenden,
4. der Bundespräses beziehungsweise bzw. der / die Geistliche Leiter/in,
5. der / die Bundessekretär/in,
6. pro Arbeitsgruppe der Kolpingjugend Deutschland ein/e durch Beschluss der jeweilige Arbeitsgruppe entsandten Vertreter/in.
7. die Referentinnen / Referenten des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat.

(3) Die Entsendung geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von 2 Jahren.

(4) Die Bundesleitung kann weitere Fachleute zu seinen Sitzungen einladen.

(5) Der Beratungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Die Einladung mit Tagesordnung ergeht mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch die Bundesleitung.

(6) Der Beratungsausschuss berät die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere

a) in der Vorbereitung der innerverbandlichen Meinungs- und Willensbildung sowie Positionsbestimmung der Kolpingjugend,
b) in der Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz der Kolpingjugend,
c) in der Umsetzung und Einbringung der Positionen der Kolpingjugend in die innerverbandliche Arbeit
d) in der Mitwirkung im BDKJ
e) bei der inhaltlichen, strukturellen und politischen Weiterentwicklung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland,

7. Der Beratungsausschuss unterstützt die Bundesleitung der KJ insbesondere
a) bei der Vernetzung und dem Austausch zwischen den verschieden Verantwortlichen auf Bundes- und Diözesanebene,
b) sowie bei der Umsetzung und Unterstützung von Projekten der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland.

Abstimmung: Der Antrag wird mit Änderungen einstimmig angenommen.


Beschluss BK 2015-3-4
Gründung einer Arbeitsgruppe „heute für morgen“

Auf Bundesebene wird eine Arbeitsgruppe (im Folgenden AG) „heute für morgen“ eingerichtet. Diese AG hat den Auftrag, sich mit den Problemen, Risiken und Chancen des Demographischen Wandels und der gesamten Gesellschaftsentwicklung für die durch die in der Kolpingjugend vertretenen Generationen und die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zu beschäftigen. Durch die Erarbeitung verbandspolitischer Positionen sollen auch mögliche langfristige Strategien für die Kolpingjugend und für die Gesamtgesellschaft entwickelt werden. Vorläufige Zielperspektive der Arbeitsgruppe für ein morgen soll das Jahr 2025 sein.

Die AG soll aus 9 Personen zuzüglich einer Geschäftsführung bestehen. Es soll je eine Person aus jeder Region bzw. jedem Landesverband (Nord, Ost, Mitte, NRW, Baden-Württemberg, Bayern) vertreten sein, um die Unterschiedlichkeiten der regionalen Gegebenheiten in den Prozess miteinbeziehen zu können. Außerdem gehören der Arbeitsgruppe zwei Personen aus dem Bundesleitungsteam an. Des Weiteren soll ein Mitglied der AG Verbandsstrategie aus dem KWD in die AG entsandt werden. Die AG wählt zwei Personen in die AG-Leitung. Die Geschäftsführung der AG wird durch das Bundesjugendsekretariat wahrgenommen.

Die AG wird nach der Bundeskonferenz 2015-3 in Fulda durch das Bundesleitungsteam eingesetzt. Die Mitglieder der AG werden aus den Regionen bis zur nächsten Sitzung des Bundesleitungsteams benannt und auf der kommenden Sitzung im Dezember 2015 berufen. Die AG arbeitet zunächst für zwei Jahre. Auf der Bundeskonferenz 2017-2 wird die Arbeit der AG evaluiert und ggf. eine Weiterarbeit beschlossen.

Die Arbeitsgruppe tagt mindestens zweimal pro Jahr.

Folgende Fragen, die dazu beitragen, das sozialpolitische Profil der Kolpingjugend zu schärfen, sollen während dieser Zeit von der AG unter anderem beantwortet werden:

  • Welche Probleme ergeben sich für die junge Generation aus dem bestehenden Generationenvertrag und welche Erwartungen knüpft die Kolpingjugend an die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme in Zukunft?
  • Wie kann der Belastung der jungen Generation im Sozialversicherungssystem (z.B. Renten- und Krankenversicherung) gesellschaftspolitisch entgegengewirkt werden?? Welche Themen sind wichtig, bereits heute aus der Perspektive von U28 zu betrachten um Generationengerechtigkeit zu erreichen (z.B. Rentenproblematik)?
  • Wie kann den Herausforderungen, die sich durch den Demographischen Wandel ergeben, in der Kolpingjugend begegnet werden und welche Handlungsoptionen ergeben sich für die Kolpingjugend in den verschiedenen Regionen?
  • Wie kann die ehrenamtliche Arbeit gestärkt werden? An welchen Stellen ist es wichtig zu intervenieren, um ehrenamtliche Arbeit zukunftsfähig zu machen? Welche Möglichkeiten gibt es, Anreize für ehrenamtliches Engagement zu schaffen?
  • Wie kann eine langfristige Finanzierung der KJ trotz sinkender Mitgliedszahlen sicher gestellt werden? Gibt es weitere Finanzierungsquellen die man als Jugendverband erschließen kann?

Die AG sucht sich außerdem geeignete Kooperationsparterinnen und Kooperationspartner innerhalb und außerhalb des Verbandes. Ein Kooperationspartner dieser AG kann und sollte der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschlands sein, der in einer internen Arbeitsgruppe bereits zu diesem Thema gearbeitet hat. Ziel soll ein jährliches Austauschtreffen zwischen der AG und dem Bundesvorstand sein, um sich zu diesem Thema auszutauschen und ggf. gemeinsame Handlungsfelder zusammen zu bearbeiten. Eventuell kann auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundesfachausschuss 5 – Gesellschaft im Wandel angestrebt werden.

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Beschluss BK 2015-3-7
Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit

Die Bundeskonferenz beschließt, dass die Leitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland folgende Materialien den Ortsgruppen, Diözesanverbänden und weiteren Ebenen zur Verfügung stellt:

1. Imageflyer der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland

Die Leitung der Kolpingjugend stellt einen Imageflyer zur Verfügung, der zur Werbung für die Kolpingjugend und als Imagebroschüre für (potentielle) Mitglieder verwendet werden kann. Durch eine zeitgemäße Gestaltung und ansprechendem Design und Sprache, soll auf die Kolpingjugend aufmerksam gemacht werden und gezeigt werden, wie sich die Kolpingjugend von anderen (Jugend-)verbänden abgrenzt, als Jugendverband auszeichnet (z.B. generationsübergreifender Verband, IKW, weiter Alleinstellungsmerkmale als Verband) und wo ihr inhaltlicher Fokus liegt.
Die Fertigstellung soll bis zur BUKO 2016-2 erfolgen. Dieser Flyer wird der Kolpingjugend zur freien Verfügung im Verband kostenlos zur Verfügung gestellt.

2. Schnuffi-Materialien

Die Leitung der Kolpingjugend sammelt alle Materialen rund um das Thema Schnuffi und stellt sie in geeigneter Weise den Gliederungen des Verbandes zur Verfügung. Hierzu fragt er alle Diözesanverbände nach bestehendem Material an, klärt Rechtefragen und bietet einen geordneten Zugriff auf das Material. Dazu gehört unter anderem:

  • Grafiken und Icons zu Schnuffi
  • Fotos und Bilder
  • Bastelmaterialien und Anleitungen dazu

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland wählt hier geeignete Materialien aus, welche eine Wiedererkennung ermöglichen.
Diese Sammlung soll der Bundeskonferenz 2016-1 vorgestellt werden und ständig verfügbar sein.
Die Leitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland trägt dafür Sorge, dass für die Bereitstellung, Versand und Weiterentwicklung des Imageflyers, sowie für weitere Materialien, dauerhaft finanzielle Mittel im Etat der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland eingestellt werden.

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Beschluss
Fester Tagungsort für die Bundeskonferenz

Laut Christopher Mrosk besteht im Bundespräsidium Einigkeit darüber, dass die Finanzierung der Bukos im Stadthotel am Römerturm kein Problem darstellt. Magdalene Paul ergänzt, dass die Vertreterinnen und Vertreter aus der BL, die auch in den Rechtsträgern sitzen, einen genauen Überblick über die finanziellen Daten haben und Einfluss nehmen können. Es wird diskutiert, ob alle genannten Häuser innerhalb des Verbandes die gleichen Vorteile im Hinblick auf den Gesamtverband mit sich bringen. In der Frage der Rechtsträger wird aufgrund der Besitzverhältnisse ein Unterschied zwischen dem Stadthotel am Römerturm und dem Parkhotel Fulda gesehen. Zudem wird ergänzt, dass in Köln der gesamte logistische Aufwand wegen der Nähe zum Büro deutlich geringer wäre. Von Seiten des LV Bayern wird eine Präferenz in Richtung Fulda wegen der schnellen Erreichbarkeit aus Bayern geäußert.
Der LV Bayern stellt einen GO-Antrag mit Bitte um Sitzungsunterbrechung für fünf Minuten.

Abstimmung: Eine große Mehrheit stimmt für das Stadthotel am Römerturm, bei einer Stimme für die Jugendherberge in Köln Riehl, keinen Stimmen für die Jugendherbergen in Würzburg und Fulda sowie sieben Stimmen für das Parkhotel in Fulda.