Beschlüsse der Buko 2016-2


Beschluss BK 2016-2-3
Bundesweites „Jugend-Event“ der Kolpingjugend Deutschland 

Die Bundeskonferenz möge beschließen: 

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland veranstaltet vom 28. bis zum 30. September 2018 ein bundesweites „Jugend-Event“ in Frankfurt am Main. 

Idee 
Die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls ist der Kolpingjugend ein wichtiges Anliegen. Jede Generation der Kolpingjugend soll die Möglichkeit haben, dieses Gemeinschaftsgefühl kennenzulernen. Ein bundesweites „Jugend-Event“, wie es zuletzt 2009 stattgefunden hat, soll der aktuellen Kolpingjugend das im Jahr 2018 ermöglichen. 

Der Grundgedanke ist die Verbindung von Glaubenserfahrung und gesellschaftlichen Wirken in der Gemeinschaft. Daraus resultieren spirituelle Aktivitäten und Glaubensangebote genauso wie weitere thematische Angebote (Workshops, Diskussionen, Foren, Flashmobs). Viele verschiedene Angebote fördern gleichzeitig die Vernetzung und geben Impulse für das jeweilige Engagement in der Kolpingjugend. Ein bundesweites „Jugend-Event“ stärkt die Kolpingjugend sowohl inner- als auch außerverbandlich. 

Die Steuerungsgruppe richtet den Inhalt spirituell und politisch aus. Damit bringt sie das Profil der Kolpingjugend im „Jugend-Event“ klar zum Ausdruck. 

Arbeitstitel 
„Jugend-Event“ ist ein Arbeitstitel. Er beschreibt in einem kurzen Begriff, dass es sich um eine Veranstaltung von und für die Kolpingjugend handelt. Hierbei wird nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine Jugendwallfahrt handelt, darüber hinaus sollen gestalterische Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Dieser Arbeitstitel fällt weiter keine konzeptionellen Vorentscheidungen. Der offizielle Name des „Jugend-Events“ wird durch die Steuerungsgruppe festgelegt. 

Zielgruppe 
Das bundesweite „Jugend-Event“ richtet sich an alle Mitglieder der Kolpingjugend ab 14 Jahren, Mitglieder in organisierten Kolpingjugenden genauso wie weniger stark organisierte Mitglieder.
Darüber hinaus sind besonders Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen, die Kolpingjugenden nahestehen, insbesondere Jugendliche aus den Einrichtungen und Unternehmen des Kolpingwerkes Deutschland. Weiter sind die anderen Mitgliedsverbände im BDKJ eingeladen. Die angestrebte Teilnehmerzahl ist 2000.

Nachhaltigkeit 
1. Die Teilnehmenden erfahren eine starke Gemeinschaft in der Kolpingjugend. Die Bindung der Teilnehmenden an die Kolpingjugend im Kolpingwerk wird gestärkt. Die Identität als Kolpingjugend wird gefördert.
2. Die Teilnehmenden lernen neue Möglichkeiten kennen, die Leitsätze der Kolpingjugend auszuleben. Die Teilnehmenden sind motiviert, neue Dinge auszuprobieren. Austausch und Vernetzung fördern das Engagement in der Kolpingjugend vor Ort.
3. Das „Jugend-Event“ ist ein prägendes Ereignis für die Teilnehmenden und die ganze Kolpingjugend in Deutschland. Die Teilnehmenden machen sowohl Glaubenserfahrungen als auch die Erfahrung sozialer und gesellschaftlicher Selbstwirksamkeit.
4. Das „Jugend-Event“ besitzt inner- und außerverbandlich Strahlkraft. Das Profil der Kolpingjugend wird deutlich. Jeder Teilnehmende ist in der Lage zu erklären, was die Kolpingjugend ist.
5. Jugendliche lernen die Kolpingjugend mit ihren Vertretern/innen kennen. Dadurch wird ihnen eine Hemmschwelle im Kontakt genommen.
6. Teilnehmende aus nicht organisierten Jugendgruppen oder interessierte Jugendliche bekommen Anreize sich als verbandliche Kolpingjugend zu organisieren.
7. Während des Prozess wird die Planung, Organisation und Durchführung des Jugend-Events ganzheitlich evaluiert und kritisch reflektiert. 

Ort 
Frankfurt am Main liegt zentral in Deutschland. Aufgrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Geschehnisse in Europa bietet sich dieser Ort an. 

Organisationsstruktur und Aufgaben 
Das zentrale Vorbereitungsgremium ist die Steuerungsgruppe. Der Steuerungsgruppe gehören je zwei Vertreter/innen der Landesverbände bzw. Regionen und die Mitglieder der Bundesleitung an. Die Steuerungsgruppe ist zuständig für das Konzept mit Ablauf und Inhalt der Veranstaltung. Die Steuerungsgruppe bildet Projektgruppen zu einzelnen Aufgabenbereichen. Die Projektgruppen nutzen bei ihrer Arbeit die Kompetenzen der Arbeitsgruppen auf Bundesebene. Die Leitung der Steuerungsgruppe obliegt einer Projektleitung, damit das Alltagsgeschäft auf Bundesebene weiterlaufen kann. Die Projektleitung besteht aus einem ehrenamtlichen Mitglied der Bundesleitung, dem/der Bundesjugendsekretär/in und einem/r Projektmitarbeiter/in. Alltägliche sowie kurzfristige Entscheidungen werden hier getroffen. 

Die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung liegt bei der Bundesleitung und dem Bundesjugendreferat. Die Bundesleitung kann verbandspolitisch relevante Fragen in den Beratungsausschuss einbringen. 

Aufgaben der Steuerungsgruppe 

  • Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes und Durchführung des „Jugend-Events“
  • Entwicklung eines Mottos/Titels 3
  • Erarbeitung des Ablaufs
  • Planung und Durchführung zentraler (Auftakt- und Abschluss-) Veranstaltungen
  • Planung und Durchführung weiterer Angebote (Aktionen, spirituelle Aktivitäten, Workshops, Podien etc.)
  • Festlegung der Veranstaltungsorte
  • Werbung für die Teilnahme am „Jugend-Event“
  • Entwicklung eines Logos/Corporate Designs für das „Jugend-Event“
  • Kontinuierliche Berichterstattung auch zwischen den Bukos
  • Koordinierung der internen Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit
  • Findung einer Schirmherrschaft
  • Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen im medialen Bereich 

Aufgaben der Bundesleitung 

  • Festlegung von Meilensteinen
  • Regelmäßiger Informationsfluss in den Verband, insbesondere an die Bundeskonferenz
  • Werbung für das „Jugend-Event“ im Verband
  • Transport der inhaltlichen Anliegen in den kirchlichen und politischen Raum
  • Kirchen- und jugendpolitisch Nutzung der Aktion
  • Gute verbandliche Rahmenbedingungen und Vernetzung schaffen und fördern 

Aufgaben von Projektstelle und Projektleitung 

  • Koordination des „Jugend-Events“
  • Leitung der Steuerungsgruppe
  • Krisenmanagement
  • Akquise von Sondermitteln, Werbepartnern, Sponsoring Partnern
  • Erarbeitung eines Präventionskonzeptes
  • Planung von Unterkünften (Schulen usw.) unter Beachtung präventiver Aspekte
  • Koordination der Anmeldungen
  • Koordination mit öffentlichen Stellen, insbesondere Ordnungsamt, Verkehrsverbund, Wasserversorgung
  • Verantwortung für Evaluation und Dokumentation 

Aufgaben der Diözesanverbände, Landesverbände und Regionen 
Die Diözesanverbände, Landesverbände und Regionen tragen durch die folgenden Punkte zum Gelingen des Jugendevents bei:

  • Breite Bewerbung des „Jugend-Events“ bei der gesamten Zielgruppe
  • Motivation der Gruppen vor Ort
  • Transport der Anliegen und Botschaften des „Jugend-Events“ in die jeweilige Verbandsebene
  • Ggf. Mitarbeit auf dem „Jugend-Event“
  • Mitarbeit von Vertreter/innen aus den Landesverbänden und Regionen in der Steuerungsgruppe

Finanzierung 

  • Fördermittel BDKJ (Kinder- und Jugendplans des Bundes)
  • Rücklagen im Haushalt des Kolpingwerkes
  • Weitere Fördermittel 

Ein Gesamtfinanzierungsplan wird in der Sitzung der Rechtsträger im Bundesvorstand eingebracht. 

Begründung 
Die Bundesleitung hat entschieden im September 2018 ein bundesweites „Jugend-Event“ in Frankfurt durchzuführen. Auf der Bundeskonferenz 2014-1 wurde ein Beschluss zur Prüfung der Durchführung einer Jugendwallfahrt getroffen, der sich auf einen Beschluss der Bundeskonferenz 2010-1 bezieht. Dieser besagt, dass in einem Zeitabstand von 5-6 Jahren ein „Bundestreffen“ unter Berücksichtigung anderer Großveranstaltung stattfinden soll. Auf Grundlage dieser Beschlüsse hat die Bundesleitung eine Prüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein „Jugend-Event“ 2018 stattfindet. Mit diesem Antrag sollen die Rahmenbedingungen der Veranstaltung durch das höchste beschlussfassende Gremium, die Bundeskonferenz, beschlossen werden. 

Ort 
Nachdem 2009 und 2015 Großveranstaltungen des Kolpingwerkes Deutschland in Köln stattgefunden haben, ist es für einen bundesweit agierenden Jugendverband Zeit in andere Regionen und Diözesanverbände zu gehen. 

Die Stadt Frankfurt am Main ist durch die Reliquie des heiligen Bartholomäus eine klassische Wallfahrtsstadt. Dieser hat als Patron der Schuhmacher, Schneider, Bäcker und Lederarbeiter, wie Adolph Kolping im Handwerk sein zu Hause. Hier ist eine Nähe zum verbandlichen Ursprung. Als katholischer Jugendverband ist uns die Auseinandersetzung mit Glaube und Religion wichtig. In Frankfurt sehen wir die Chance mit verschiedenen Weltreligionen in Kontakt zu treten und einen Austausch von Jugendlichen zu ermöglichen. 

Der Kontrast zwischen der weltlichen Metropole Frankfurt und der kirchlichen Jugendverbandsarbeit bietet die Möglichkeit öffentlichkeitswirksam aufzufallen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen finden in der Großstadt einen überregional bekannten Anziehungspunkt, der zum Entdecken einlädt. Weiter bietet sich eine inhaltliche Weiterführung des Beschlusses „Mehr Europa ist die Lösung“ an, da Frankfurt durch die Europäische Zentralbank und die Bankenaufsicht eine wichtige Rolle in Europa einnimmt. 

Zeitpunkt 
Das Jahr 2018 liegt drei Jahre nach dem Kolpingtag in Köln und bietet genügend Vorbereitungszeit. Gleichzeitig lässt sich beim Kolpingtag gesammelte Erfahrung und Begeisterung gut nutzen. Das Jahr 2017 wäre dagegen zu kurzfristig. Im Mai 2019 findet die 72-Stunden-Aktion des BDKJ statt, die bundesweit Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Ein Start der Planung 2016 und Durchführung im Jahr 2018 ist dagegen realistisch. Da im Mai 2018 der Katholikentag in Münster stattfindet, ist die Wahl des Monats September, ein halbes Jahr nach dieser Veranstaltung, günstig. 

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 


Beschluss zum Initiativantrag BK 2016-2-4.1 
„Zukunftszeit – Gemeinsam für ein buntes Land“ auf der Buko 2017-2 

Die Bundeskonferenz möge beschließen, dass im Rahmen der Buko 2017-2 in Köln eine nach außen wahrnehmbare und medial aufbereitete Aktion als Beitrag zu „Zukunftszeit – Gemeinsam für ein buntes Land“ stattfindet. 

Begründung: Erfolgt mündlich. 

Abstimmung: Der Antrag wird bei 10 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen. 


Beschluss BK 2016-2-5 
Junge Menschen nicht überfordern - Eine gesicherte Altersphase ermöglichen 

Die Bundeskonferenz möge beschließen: 

Grundlegendes:
Das deutsche gesetzliche Rentenversicherungssystem basiert auf einem ungeschriebenen Vertrag zwischen den Generationen. Dieser Generationenvertrag soll garantieren, dass die aktuelle Erwerbstätigengeneration die Altersbezüge der heutigen Rentnergeneration finanziert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute bauen wiederum darauf, dass ihre Altersversorgung von der nachfolgenden Generation finanziert wird. Diese Übereinkunft stellt in Deutschland die Basis der sozialen Sicherung im Alter dar. 

Wir stellen fest:
Die aktuelle rentenpolitische Diskussion zeigt, dass die Zukunftsfähigkeit eines der wichtigsten Zweige des deutschen Sozialversicherungssystems in einer breiten Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt, teilweise sogar als gescheitert angesehen wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird befürchtet, dass dieses System der sozialen Sicherung an seine Grenzen stößt. Denn eine stetig wachsende Zahl an Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern mit länger dauernden Rentenbezügen steht einer nicht in gleichem Maße gestiegenen und bald schon sinkenden Zahl an Menschen im Erwerbsalter gegenüber. Während im Jahr 1962 das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Bezieherinnen und Beziehern der gesetzlichen Rente bei 6:1 lag, befand es sich im Jahr 2014 bei einem Verhältnis von nur noch 2:1.¹ Diese Relation wird sich in Zukunft noch stärker verschieben. Laut Statistischem Bundesamt wird der Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren ab dem Jahr 2020 deutlich abnehmen.² Durch eine sinkende Gesamtbevölkerung, die zudem immer älter wird, entsteht eine Deckungslücke in der Rentenfinanzierung. Dies soll durch ein geringeres Rentenniveau, also ein Absenken der durchschnittlichen Rentenbezüge im Verhältnis zum durchschnittlichen Lohn der Erwerbstätigen, sowie durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters kompensiert werden. Außerdem ist zu erwarten, dass zusätzliche finanzielle Lasten (u.a. Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge) in den kommenden Jahrzehnten auf die junge Generation zukommen. 

Das stetig sinkende Rentenniveau reduziert das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Von politischer Seite gelingt es nicht, das Rentenniveau bei gleichbleibenden Rentenversicherungsbeiträgen auf einem stabilen Niveau zu sichern. Zukünftigen Rentnergenerationen bleibt bestenfalls ein Mindestmaß an sozialer Sicherung im Alter. Stattdessen wurde seit dem Jahr 2001 die Absicherung im Alter um eine marktorientierte private Zusatzversorgung erweitert – die sogenannte staatlich geförderte Riester-Rente. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und die teilweise vorhandene betriebliche Altersvorsorge sind damit nicht mehr alleinig für die Absicherung im Alter verantwortlich. Dieser Paradigmenwechsel bedeutet: Langfristig lässt sich ein über die reine Grundsicherung hinaus reichender Ruhestand nur über zusätzliche private Rücklagenbildung bewerkstelligen. 

Daraus ergeben sich folgende Fragstellungen innerhalb des Verbands und an die Politik:

  • Wie kann sichergestellt werden, dass ohne zusätzliche private Altersvorsorge eine finanziell abgesicherte Altersphase möglich wird?
  • Warum zahlen nicht alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
  • Wie können andere Versorgungssysteme (z.B. von Beamtinnen und Beamten sowie freiberuflich Tätigen) in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden?
  • Welche Funktion soll die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft erfüllen?
  • Wie können junge Menschen von Beginn der Arbeitsphase an relevante Anwartschaften erwerben
  • Gibt es eine rentenpolitische Perspektive auch für die Zeit nach 2030?
  • Welche Gedanken gibt es zur Flexibilisierung des Renteneintrittsalters / der Lebensarbeitszeit?
  • Warum werden Rentenversicherungsbeiträge nicht auch auf andere Einkommensarten erhoben?
  • Wie kann eine bessere Sensibilisierung für junge Menschen zur Rententhematik erfolgen?
  • Warum ist das Rentenmodell der katholischen Verbände für uns ein zukunftsfähiges Modell?
  • Warum wird das Rentenmodell der katholischen Verbände nicht von der Politik umgesetzt? 

Arbeitsauftrag:
Hiermit will die AG heute für morgen einen verbandlichen Diskussionsprozess auf allen Ebenen und allen Gremien des Kolpingwerkes und der Kolpingjugend anstoßen. Damit möchte die Kolpingjugend einen ersten Schritt machen, um sich mit der Thematik der Generationengerechtigkeit intensiv zu befassen. Auf Grundlage dessen soll die Kolpingjugend es sich zur Aufgabe machen, eine kritische Auseinandersetzung mit der Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentensystems auf den verschiedenen verbandlichen und politischen Ebenen zu fördern. 

Generationengerechtigkeit ist ein komplexes Thema. Um im Kontext der Bundestagswahl 2017 bereits die Frage einer generationengerechten Alterssicherung in die Aktion von Kolpingwerk und Kolpingjugend zur Bundestagswahl einfließen zu lassen, stellt die AG heute für morgen das Thema Rente in den Vordergrund. Dazu soll sie als Ergebnis intensiver Beratungen bis zur Buko 2017-1 mögliche Vorschläge zur inhaltlichen Positionierung der Kolpingjugend in Bezug auf die Frage der Alterssicherung einbringen. Dies soll im Rahmen der Buko 2017-1 intensiv behandelt werden.

Redaktionelle Anpassungen der Fragestellungen kann die AG heute für morgen vornehmen. 

Begründung: 

Die Kolpingjugend nimmt die aktuelle Rentendiskussion in Politik und Gesellschaft zum Anlass, um sich in die Debatte zur Zukunftsfähigkeit einer über die Generationen gerechten Sicherung der gesetzlichen Rente einzubringen. Weitere Aspekte von Generationengerechtigkeit, wie z. B. Arbeitswelt, Bildung, Zuwanderung etc. sollen in zusätzlichen Beratungen und inhaltlichen Auseinandersetzungen in der AG erarbeitet werden.

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen. 


¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2014): http://www.bib-demografie.de/DE/Aktuelles /Presse/ Archiv/2014/2014_06_rente.html
² Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands – 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (2015), S. 20 ff.