Beschlüsse der Buko 2019-1


Beschluss 2019-1-3 Entlastung der Bundesleitung in der Wahl- und Geschäftsordnung verankern
 
Die Entlastung der Bundesleitung für ihre im Zeitraum des Rechenschaftsberichts getane Arbeit wird in der Wahl- und Geschäftsordnung als Aufgabe der Bundeskonferenz verankert. Dazu wird folgender Punkt unter §2 Bundeskonferenz Absatz 1 neu aufgenommen:

§ 7 Bundeskonferenz
(1) Über die in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegten Aufgaben hinaus hat die Bundeskonferenz folgende Aufgaben:

d) Entgegennahme von und Aussprache über den Rechenschaftsbericht der Bundesleitung und der Arbeitsgruppen (einmal jährlich),
e) Entgegennahme von und Aussprache über den Finanzbericht (einmal jährlich),
f) Beschlussfassung über die Entlastung der Bundesleitung für ihre verbandspolitische Arbeit (einmal jährlich). 

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.


Beschluss BK 2019-1-4
Leitgedanken für eine generationenübergreifende Gemeinschaft
– Folgerungen für Kolping Upgrade

Die Bundeskonferenz möge beschließen, dass die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland folgende Leitgedanken in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade ... Unser Weg in die Zukunft“ einbringt und diese diskutiert:

Leitgedanken für eine generationenübergreifende Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade
Einführung:
Im Rahmen einer Denkfabrik haben die Arbeitsgruppe Junge Erwachsene des Kolpingwerkes und die Arbeitsgruppe heute für morgen der Kolpingjugend zu einem generationsübergreifenden Zusammentreffen eingeladen. Gemeinsam mit 50 Teilnehmenden aus verschiedenen Generationen wurden der demografische Wandel und die Lebenssituation junger Menschen in den Blick genommen.
Die Beratungen der Denkfabrik zeigen die Notwendigkeit auf, Mitgliedschafts- und Beteiligungsformen weiterzuentwickeln, insbesondere auch, weil sich die Lebenswelt junger Menschen verändert.¹

Kolpingsfamilie und Kolpinggemeinschaft
Die Biographien der Mitglieder des Kolpingwerkes weisen zunehmend häufiger Veränderungen der persönlichen Lebensumstände auf, z.B. durch Ortswechsel aufgrund von Ausbildung, Studium oder Arbeit. Dadurch entsteht eine große Gruppe von Kolpinger*innen, die sich nur örtlich ungebunden engagieren möchte bzw. kann.
Die Kolpingsfamilie oder Kolpingjugend ist für viele der Ort, an dem sie zum ersten Mal das Kolping-Gemeinschaftsgefühl erlebt haben. Dieser Weg zu Kolping wird ein wichtiger bleiben. Jedoch müssen auch andere Wege etabliert werden. Eine Möglichkeit stellen Kolpinggemeinschaften² dar. In ihnen können sich Menschen zusammenschließen, die sich der Idee Kolpings verbunden fühlen, aber zum Beispiel keine gemeinsame örtliche Bindung haben oder deren Engagement weniger langfristig angelegt ist. Kolpinggemeinschaften können sich aus Gruppen der Einrichtungen und Unternehmen bilden, also zum Beispiel im Jugendwohnen oder in den Bildungseinrichtungen. Aber auch themenbezogene Zusammenschlüsse sind möglich. Unter dem Begriff Kolpinggemeinschaft soll ein vielfältiges Engagement von Kolpinger*innen verstanden werden: Das könnte eine Gruppe Bewohner*innen und Ehemaliger einer Jugendwohnen-Einrichtung oder Rückkehrer*innen aus den Jugendgemeinschaftsdiensten sein, ebenso wie sich eine Kolping-Hochschulgruppe oder eine Kolpinggemeinschaft einer Schule gründen kann. Denkbar wäre auch eine sozial- oder entwicklungspolitische Kolpinggemeinschaft, in der Interessierte bundesweit an speziellen Themen zusammenarbeiten.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Die klassische Kolpingsfamilie bleibt weiter ein wichtiger Weg ins Kolpingwerk. Im Zukunftsprozess muss die Chance genutzt werden, Kolpinggemeinschaften anzuerkennen. Es ist wichtig, dass Kolping die Entstehung von Kolpinggemeinschaften unterstützt und praktische Hilfen für Gruppen anbietet, die neue Formen der Vergemeinschaftung anstreben. Im Sinne der demokratischen Grundprinzipien des Verbandes müssen Kolpinggemeinschaften neben den Kolpingsfamilien stehen und etabliert werden.

Mitgliedschaftsbegriff
Viele Mitglieder sind an verschiedenen Orten zeitgleich im Kolpingwerk engagiert. Dies knüpft an die frühe Geschichte des Verbandes an: Die Handwerksgesellen hatten ein Wanderbuch. Mit diesem gingen sie von Ort zu Ort und zeigten so, dass sie überall Mitglied des Verbands waren. Egal ob Mitglied in der Kolpingsfamilie vor Ort, auf Diözesan- oder Bundesebene: Alle sind Mitglied im Kolpingwerk. Dadurch entsteht die große Gemeinschaft aller, die sich im Kolpingwerk auf verschiedenen Arten frei entfalten und einbringen. Egal ob sich jemand in der Kolpingsfamilie vor Ort engagiert, örtlich ungebunden in der Gemeinschaft der Jugendgemeinschaftsdienste mitwirkt oder themenbezogen eine Kolping-Berufsschulgemeinschaft/Kolping-Hochschulgruppe gründet – letztendlich sind alle ein Verband, eine Gemeinschaft, eine Familie!
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Der Verband soll dazu ermutigen, die Vielfalt bei Kolping zu entdecken und über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Das heißt konkret: Eine Mitgliedschaft in mehreren Kolpingsfamilien oder -gemeinschaften muss möglich sein.

Mitgliedschaftsformen
Schon heute hat sich neben der Mitgliedschaft in der Kolpingsfamilie die Einzelmitgliedschaft im Kolpingwerk etabliert. Diese Unterscheidung zwischen Mitgliedschaftsformen scheint jedoch irreführend, denn bei Kolping ist keiner "einzeln" unterwegs. Alle sind Kolpingmitglied: Die einen in ihrer Kolpingsfamilie, die anderen im Diözesan- oder Bundesverband. Hier muss eine Gleichwertigkeit zwischen den ganz unterschiedlichen Ausprägungen des Engagements aller Mitglieder geschaffen werden, denn so vielfältig die Kolpingsfamilien und Kolpingjugenden sind, so vielfältig ist das Engagement aller Kolpingmitglieder.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Es darf keine Unterscheidung mehr getroffen werden zwischen der Mitgliedschaft in einer Kolpingsfamilie, einer Kolpinggemeinschaft oder einer Verbandsgliederung. Dafür sollen Lösungen für demokratische Mitbestimmungsformen entwickelt und finanzielle Auswirkungen berücksichtigt werden. Bei Kolping muss es ebenfalls eine Offenheit für Menschen geben, die die Kolpingidee ideell und finanziell unterstützen. Diese Unterstützung verdient Wertschätzung wie auch gegenüber allen Mitgliedern im Kolpingwerk.

Mitwirkung im Verband
Das Kolpingwerk ist ein Verband, in dem man sich aktiv beteiligt und Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Kirche hervorrufen möchte. Aus diesem Grund müssen für alle Mitglieder angemessene Beteiligungswege geschaffen werden.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Bei Kolping kann jede*r mitwirken und mitgestalten, ohne direkt ein Amt übernehmen zu müssen. In einer Gemeinschaft, in der man einander vertraut, braucht es eine Haltung der Verantwortlichen, in der es leichtgemacht wird, sich zu engagieren, ohne direkt mit Verantwortlichkeiten überfrachtet zu werden.
Alle Mitglieder, die sich aktiv mit zeitlichen Ressourcen engagieren möchten, müssen das Recht zur Mitbestimmung bis hin zur Übernahme von Leitungsämtern erhalten – egal ob sie aus einer Kolpinggemeinschaft, Kolpingsfamilie oder anderen möglichen Mitwirkungsformen stammen.

Öffnung der Mitgliedschaft
Kolping ist eine Gemeinschaft mit einem christlichen Profil und Werten, die in Gesellschaft, Politik und Kirche wirkt. Die Botschaft Jesu Christi, das Profil von Kolping und die Werte und Prinzipien, nach denen man bei Kolping handelt, machen den Kern von Kolping aus. Kolping versteht sich nicht exklusiv, sondern steht allen Menschen offen.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Das christliche Profil ergibt sich nicht ausschließlich über die Zugehörigkeit der Mitglieder zu einer der beiden großen Kirchen in Deutschland. Daher sollte es für Menschen, die nicht christlichen Glaubens sind und die Werte des Kolpingwerkes teilen, möglich sein, Mitglied zu werden und Leitungsfunktion zu übernehmen.

Generationenübergreifende Gemeinschaft stärken
Kolping muss ein Ort sein, an dem sich Menschen aller Generationen ausprobieren können, wo Fehler gemacht werden dürfen und ein Ort, an dem man aufgefangen wird, auch wenn mal etwas nicht funktioniert hat. „Wer Mut zeigt, macht Mut!“ hat Adolph Kolping gesagt.
Lasst uns also Ermöglicher*innen und Mutmacher*innen für Jung und Alt sein.
Abstimmung: Antrag wird bei sehr großer Mehrheit und einer Enthaltung angenommen.

Abstimmung: Antrag wird bei sehr großer Mehrheit und einer Enthaltung angenommen.


¹ Die Ergebnisse der Denkfabrik wurden in einer Dokumentation zusammengetragen. Diese ist hier abrufbar.
² Es gibt die Form der Kolpinggemeinschaften im Kolpingwerk schon. Sie werden bisher jedoch erst in kleiner Zahl genutzt (siehe hier).


Beschluss BK 2019-1-5 Anpassung zur Verleihung des Ehrenzeichens  
 
Der §7 Ehrenzeichen im Abschnitt III Ehrungen in der Wahl- und Geschäftsordnung wird in den Absätzen 1 c) und 2 a) folgendermaßen geändert: 

§ 8 Bundeskonferenz
(1) Das Ehrenzeichen wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend verliehen.

c) Verleihung: Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt.

(2) Kriterien für besondere Verdienste können sein:
a) Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und längerfristig verfolgt, 

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.