Beschlüsse der Buko 2019-2


Antrag BK 2019-2-1

Antragsgegenstand:

Termine der Bundeskonferenzen der Kolpingjugend 2021

Antragsteller:
Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland

Antragstext:
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2021 im Frühjahr an folgendem Termin:
05.-07. März 2021
sowie im Herbst an folgendem Termin:
24.-26. September 2021 statt.

Antragsbegründung:
Der Beschluss erfolgt für die Termine der Bundeskonferenzen in zwei Jahren, jedes Jahr im Herbst. Grundsätzlich finden die Bundeskonferenzen im Frühjahr am dritten Fastensonntag und im Herbst jeweils am vierten Septemberwochenende statt.
Zeitnah kann ein Diözesan- oder Landesverband sowie eine Region ihr Interesse an der Ausrichtung der Bundeskonferenz im Frühjahr bekunden.
Grundlagen, die im Vorfeld für die Absprachen mit dem gastegebenden Diözesan- oder Landesverband sowie der Region getroffen werden müssen, können unkompliziert stattfinden.


Antrag BK 2019-2-2

Antragsgegenstand:
Einrichtung einer Arbeitsgruppe Europa

Antragsteller:
Bundesleitung, DV Aachen, DV Bamberg

Antragstext:
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Europa ist für die Kolpingjugend gesellschaftlich, politisch und verbandlich ein großes Anliegen. Deshalb wird eine Arbeitsgruppe (AG) Europa eingerichtet. Sie baut inhaltlich und personell auf der bisherigen Projektgruppe Europa auf, welche im Frühjahr 2018 durch die Bundesleitung eingerichtet wurde. Die AG Europa hat den Auftrag, das Profil der Kolpingjugend Deutschland weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht die Beschäftigung mit dem Zustand und der Zukunft der Europäischen Union. Auch darüber hinaus gehende Fragestellungen sollen bearbeitet werden. Dabei sollen die verschiedenen Ebenen und Zielgruppen der Kolpingjugend berücksichtigt werden.

Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind:
• Beschäftigung mit europapolitischen Themen (z.B. Sozial- und Klimapolitik, Außen- und Migrationspolitik) sowie Beobachtung und Kommentierung europäischer Gesetzgebungsprozesse aus jugendpolitischer Sicht
• Information über europapolitische Entwicklungen auf den verbandlichen Kanälen und Medien (z.B. Instagram, Facebook, X-Mag & Junge-Erwachsene-Seiten im Kolpingmagazin)
• Erstellung einer Arbeitshilfe Europa für die verschiedenen verbandlichen Ebenen
• Verfassen von politischen Kommentaren sowie Vorbereiten von Erklärungen für die Bundesleitung und Anträgen an die Bundeskonferenz
• Auseinandersetzung mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 und Entwicklung einer Aktion hierzu
• Inhaltliche Vorbereitung von und Mitwirkung bei #myeurope! in Brüssel
• Umsetzung einer Denkfabrik Europa zu einem bestimmten europapolitischen Thema (z.B. Klimapolitik)
• Aufbau und Pflege von Kontakten zu europäischen Entscheidungsträgern (z.B. Kolping-MdEPs)
• Entwicklung von Ideen zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Kolpingjugend Europa (z.B. im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Kolpingjugend Europa) und deren Umsetzung

Die AG arbeitet zunächst zeitlich befristet für zwei Jahre. Auf der Bundeskonferenz 2021-2 wird die Arbeit der AG evaluiert und eine mögliche Weiterarbeit beschlossen. Die AG soll aus maximal zwölf Personen bestehen. Es soll möglichst jeder Landesverband bzw. jede Region (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Ost, Nord, Mitte,) mit einem Mitglied vertreten sein. Die AG sucht sich ggf. geeignete Kooperationspartner*innen innerhalb und außerhalb des Verbandes.

Begründung:
Die Beschäftigung mit Europa, insbesondere mit Fragen zum Zustand und zur Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union, stellt seit dem Jahr 2016 einen inhaltlichen Schwerpunkt der Kolpingjugend Deutschland dar. Infolge des zweiten EU-Beschlusses „Europa als Raum der Solidarität und des sozialen Zusammenhalts“ wurde von Seiten der Bundeskonferenz die Einrichtung einer Projektgruppe (PG) angeregt, um Ideen und Formate zur weiteren und intensiven Beschäftigung mit den inhaltlichen Beschlüssen der Kolpingjugend zu entwickeln. Diese Anregung griff die Bundesleitung mit Einrichtung der PG Europa im Frühjahr 2018 auf, welche ihre Arbeit im Juni 2018 aufgenommen hat. Die PG hat seither den Auftrag, Ideen und Formate für die verschiedenen verbandlichen Ebenen der Kolpingjugend zu entwickeln. Bisherige Arbeitsschwerpunkte waren die Umsetzung einer Social Media-Aktion auf Facebook und Instagram zu den Europa-Wahlen sowie die Vorbereitung und Umsetzung eines Studienteils auf der Bundeskonferenz 2019-1. Beide Arbeitsaufträge hat die PG erfüllt. Bei den bisher zwei Sitzungen haben die Mitglieder der PG weitere Ideen entwickelt, um das Thema Europa in der Kolpingjugend zu verankern. Mit der dauerhaften Einrichtung einer Arbeitsgruppe Europa setzt sich die Kolpingjugend dieses Thema auch in Zukunft als inhaltlichen Schwerpunkt.


Antrag BK 2019-2-3a

Antragsgegenstand:
Änderung der Wahlordnung – nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wahlkommission in der Personaldebatte

Antragsteller:
Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland

Antragstext:
Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen:

§ 17 Wahlkommission
(1) Die Wahlkommission bereitet alle Wahlen der Bundeskonferenz vor und führt sie durch.
(2) Die Wahlkommission besteht aus mindestens vier von der Bundeskonferenz gewählten Personen, darunter soll ein Mitglied der Bundesleitung sein. Die Amtszeit der Mitglieder der Wahlkommission beginnt mit Ablauf der Bundeskonferenz, an der die Wahl stattgefunden hat. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
(3) Zu den Aufgaben der Wahlkommission gehören insbesondere:
a) Ausschreibung der Wahlen,
b) Suche nach Kandidierenden für die zu besetzenden Ämter,
c) Entgegennahme von Wahlvorschlägen,
d) Prüfung der Bereitschaft vorgeschlagener Personen zur Kandidatur,
e) Prüfung der vorliegenden Zustimmung der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz bei Kandidaturen auf die Ämter des Bundesjugendpräses und dem/der Geistlichen Leiter/in,
f) Einladung der Kandidierenden zur Bundeskonferenz,
g) Schließung der Wahllisten,
h) Leitung und Durchführung der Wahlen.
(4) Mitglieder der Wahlkommission müssen im Fall einer eigenen Kandidatur für die Dauer dieses Wahlganges ihr Amt ruhen lassen. Mit der Erklärung einer eigenen Kandidatur für ein Amt in der Bundesleitung, ist das Amt in der Wahlkommission niederzulegen.
(5) Zur Durchführung der Wahl bestimmt die Wahlkommission aus ihren Reihen eine Wahlleitung, die aus bis zu zwei Personen besteht.
(6) Sind Mitglieder der Wahlleitung keine stimmberechtigten Mitglieder der Bundeskonferenz, dürfen diese zur ordnungsgemäßen Leitung und Durchführung der Wahlen an der Personaldebatte teilnehmen. Mit einer 2/3 Mehrheit kann jederzeit ein nicht stimmberechtigtes Mitglied der Wahlleitung aus der Personaldebatte ausgeschlossen werden.

[...]
§ 19 Vorstellung der Kandidierenden, Personalbefragung und Personaldebatte

(1) Vor dem jeweils ersten Wahlgang haben alle Kandidierenden die Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung. Die Wahlkommission legt fest, wie viel Zeit hierfür zur Verfügung steht. Kandidierende für gleichartige Ämter erhalten gleich viel Zeit. (Vorstellung der Kandidierenden)
(2) Im Anschluss an die Vorstellung besteht die Möglichkeit, Fragen an die Kandidierenden zu stellen. (Personalbefragung)
(3) Verlangt ein stimmberechtigtes Mitglied der Bundeskonferenz nach der Personalbefragung eine Personaldebatte, so ist diese durchzuführen. Die Personaldebatte findet unter Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden außer den in §17 (6) genannten Personen und der Kandidierenden statt. Über die Personaldebatte wird kein Protokoll geführt. Es gilt Verschwiegenheit der Teilnehmenden.
[...]
§ 22 Wahlen zur Bundesleitung

(1) Die Wahlen für die Mitglieder der Bundesleitung finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.
(2) Bei den Wahlen für die Mitglieder der Bundesleitung findet abweichend zu § 19 (3) immer eine Personaldebatte statt.
(3) […]

Antragsbegründung:
Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren oft Personen in die Wahlkommission gewählt wurden die nicht zwingend stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz waren, sondern nur beratende Funktionen hatten. Für eine Durchführung der Wahlen ist das grundsätzlich kein Problem, sondern eher ein Vorteil: man kann sich voll und ganz auf die Durchführung der Wahlen konzentrieren, ohne die Interessen eines Diözesan-, Landesverbandes oder einer Region vertreten zu müssen.

Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wahlleitung aus den Reihen der Wahlkommission sollten zukünftig auch an der Personaldebatte teilnehmen dürfen, um auf der einen Seite der Gefahr entgegenzuwirken, dass unter Umständen kein Mitglied der Wahlkommission mehr an einer Personaldebatte teilnehmen dürfte. Dies wäre der Fall, wenn alle Mitglieder der Wahlkommission (außer der BL) nicht stimmberechtigt wären. Auf der anderen Seite ist die Leitung und Durchführung der Wahlen genuine Aufgabe der Wahlkommission. Ein Mitglied dieser Kommission sollte auch alle Aufgaben wahrnehmen können.


Antrag BK 2019-2-3b

Antragsgegenstand:
Änderung der Wahlordnung – Wahlvorgang

Antragsteller:
Landesverband Bayern, Bundesleitung
Antragstext:
Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen:
§ 20 Wahlvorgang
(1) Die Wahlen werden in der Reihenfolge durchgeführt, wie die Ämter in § 15 (2) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland und dann in dieser Wahl- und Geschäftsordnung § 6 (1) d) und § 17 (2) vorkommen.
(2) Die Ämter nach § 6 (1) d) und § 17 (2) werden jeweils in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt. Ein zweiter Wahlgang für diese Ämter ist ausgeschlossen.
(3) Die Wahlen finden in insgesamt fünf Wahlvorgängen statt. Diese sind wie folgt dargestellt:
1. Wahlen für die Ämter nach § 15 (2) a) und b) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem gemeinsamen Wahlgang statt:
Ein männlicher Bundesleiter
Eine weibliche Bundesleiterin
Zwei weitere Bundesleiter/innen
2. Wahlen für das Amt nach § 15 (2) c) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem separaten Wahlgang statt: der Bundesjugendpräses oder der/ die Geistliche Leiter/in der Kolpingjugend
3. Wahlen für das Amt nach § 15 (2) d) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem separaten Wahlgang statt: der/ die Bundesjugendsekretär/in
4. Wahlen für zwei Vertreter/innen in der Ehrenzeichenkommission
5. Wahlen für die Mitglieder in der Wahlkommission
(4) Ein Amt ist wählbar, wenn es ausgeschrieben wurde und sich mindestens ein/e Kandidierende/r des jeweiligen vom Wahlamt geforderten Geschlechts zur Wahl stellt.
(5) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bei der Wahl so viele Ja-Stimmen abgeben, wie wählbare Ämter zu wählen sind, jedoch für jede/n Kandidierende/n jedoch nur eine Ja-Stimme.
(6) Eine Ablehnung aller Kandidierenden in Form eines allgemeinen Nein-Kreuzes ist möglich. Eine Enthaltung ist nicht möglich.
(7) Die absolute Mehrheit hat erreicht, wer mehr Ja-Stimmen als die Hälfte der abgegebenen 32 gültigen Stimmzettel auf sich vereinigt.
(8) Wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel alle Kandidierenden ablehnt (allgemeines Nein-Kreuz), findet kein weiterer Wahlgang statt und niemand ist gewählt.

(9) Der sich daraus ergebende Wahlzettel findet sich in der Anlage.
(10) Über die Wahl entscheidet die Reihenfolge. Gewählt ist jedoch nur, wer spätestensim zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel erreicht hat und das jeweilige, vom wählbaren Amt geforderte Geschlecht erfüllt.
(11) Eine Reihenfolge der Kandidierenden ergibt sich aus der Anzahl der für sie abgegebenen Ja-Stimmen. Soweit bei Stimmengleichheit die Ermittlung der Reihenfolge erforderlich ist, entscheidet eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit selber Stimmzahl.

§ 21 Gültigkeit von Stimmzetteln
(1) Ein Stimmzettel ist gültig, wenn
a) entweder mindestens eine Ja-Stimme bei einer/m beliebigen Kandidierenden abgegeben wurde oder alle Kandidierenden durch das allgemeine Nein-Kreuz abgelehnt wurden,
b) und maximal so viele Ja-Stimmen abgegeben wurden, wie wählbare Ämter zur 50 Verfügung stehen
(2) Die Wahlkommission entscheidet im Zweifel mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit von Stimmen. Ungültige Stimmen werden bei der Bestimmung der Mehrheit nicht berücksichtigt.

Anlage Stimmzettel
Wahl DES AMTES der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
JA
KANDIDAT*IN 1
KANDIDAT*IN 2
KANDIDAT*IN 3

Ablehnung aller Kandidierenden (allgemeines Nein-Kreuz)

Der Stimmzettel ist gültig, wenn
• entweder mindestens eine Ja-Stimme bei einer/m beliebigen Kandidierenden abgegeben wurde oder alle Kandidierenden durch das allgemeine Nein-Kreuz abgelehnt wurden,
• und maximal so viele Ja-Stimmen abgegeben wurden, [zu besetzende Plätze: XYZ] wie wählbare Ämter zur Verfügung stehen

Antragsbegründung:
Das 2017 geänderte Wahlverfahren kam im Rahmen der Bundeskonferenz 2018-2 zum ersten Mal mit einer größeren Anzahl an Kadidierenden zum Einsatz. Hier wurde deutlich, dass die Nein-Stimme durch die Delegierten als taktisches Mittel eingesetzt wurde. Aufgrund der Rückmeldungen vieler Delegierten wurde entschieden, den Umgang mit den Nein-Stimmen im Umfeld der 2017 neugestalteten Wahlordnung, die in der angewendeten Art und Weise verletzend und unverhältnismäßig wirkt, zu überprüfen. Die vorliegende Änderung der Wahlordnung soll sowohl positive Zustimmung ermöglichen, als auch die Möglichkeit bieten alle Kandidierenden abzulehnen, um eine demokratische Wahl zu gewährleisten, sodass weiterhin eine Nichtwahl nicht ausgeschlossen wird. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland freut sich über alle, die sich als Kandidierende zur Verfügung stellen, und möchte durch die positivere und weiterhin gerechte Gestaltung der Wahlordnung diese demokratische Wahl ermöglichen.


Antrag BK 2019-2-4

Antragsgegenstand:
Positionierung für eine offene Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade

Antragsteller:
AG Jugend und Kirche, Bundesleitung

Antragstext:
Die Bundeskonferenz möge folgende Positionierung für den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade ... Unser Weg in die Zukunft“ beschließen:

Positionierung für eine offene Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade
Im Rahmen des Upgrade-Prozesses des Kolpingwerkes Deutschland steht unter anderem die Frage nach der Offenheit der Mitgliedschaft im Fokus. Es wird dabei besonders darüber diskutiert, ob in einem katholischen Sozialverband nur Christ*innen Mitglieder sein und werden können oder ob Offenheit für Menschen aller Konfessionen und Religionen bestehen soll. Einher geht die Frage, ob Mitglieder anderer Religionen Mitglied im Vorstand sein, beziehungsweise das Amt des*der Vorsitzenden übernehmen können.

Bereits Adolph Kolping hat sich zur Mitgliedschaft Gedanken gemacht: „Entsetzt waren manche kleinkarierten Glaubensbrüder auch darüber, dass der katholische Gesellenverein protestantische Mitglieder aufnahm! Kolping hatte ihnen geraten, er solle Angehörige anderer Konfessionen, "die sich vertrauensvoll ihm [dem Gesellenverein] angeschlossen, zu allem zulassen, was der Verein bietet ohne auch nur im Mindesten zu kränken und zu beleidigen.“¹ Hier ist deutlich zu erkennen, dass Adolph Kolping alle Menschen im Gesellenverein willkommen hieß, egal welcher Konfession sie angehörten. Übertragen in die heutige Zeit bedeutet das für die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, dass alle willkommen geheißen werden müssen, egal ob sie einer anderen Konfession, einer anderen Religion oder keiner Glaubensrichtung angehören.

Diese Idee Adolph Kolpings hat Kolping International in seinem Generalstatut, das auf der Generalversammlung 2017 verabschiedet wurde, aufgegriffen und die Mitgliedschaft wie folgt geregelt: „Mitglied kann eine natürliche Person werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben von KOLPING INTERNATIONAL bekennt und bereit ist, sie zu verwirklichen.“² Somit ist auf oberster Ebene im Kolpingwerk ganz grundsätzlich festgehalten, dass jede*r Mitglied werden kann, der*die sich mit dem Leitbild des Kolpingwerkes identifizieren und diesem zustimmen kann. Jedes Mitglied trägt somit die Ideen Adolph Kolpings mit, zu denen auch die christlichen Werte gehören, denn darauf hat Adolph Kolping den Gesellenverein aufgebaut.
Jedem Mitglied muss klar sein, dass es sich einem katholischen Sozialverband anschließt, der seinen Wurzeln verbunden ist. Das bedeutet auch, dass christliche Rituale und Feste wie Impulse oder Gottesdienste zum Kolpingwerk gehören.

Weiter muss jedes Mitglied aufgrund unseres demokratischen Grundverständnisses unabhängig der Religionszugehörigkeit Zugang zu allen Ämtern und Leitungspositionen bekommen. Dabei sind die Vorgaben entsprechend §4 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland zu beachten. Es darf keinen Zweiklassenverband geben, der Mitglieder anderer Religionen von Leitungspositionen ausschließt.

Die Kolpingjugend fordert daher eine Offenheit der Mitgliedschaft für Menschen aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen, die auch den Zugang zu allen Ämtern und Leitungspositionen vorsieht.

Antragsbegründung:
Die Frage nach der Mitgliedschaft von Nicht-Katholik*innen oder Nicht-Christ*innen und damit verbunden auch die Frage nach der Wahrnehmung von Leitungspositionen hat sich bereits während der Regionalforen 2018 als eine wichtige Thematik im Zukunftsprozess herausgestellt und wurde beim Zukunftsforum 2019 in den Fokus gestellt. In der Kommission „Leitbildentwicklung“, die auf dem Bundeshauptausschuss 2019 eingesetzt werden soll, sollen auch Vertreter*innen der Kolpingjugend mitarbeiten. Diese gemeinsame Positionierung der Bundeskonferenz soll dieser als Grundlage in der oben genannten Fragestellung dienen.

¹Feldmann, Christian, Adolph Kolping. Ein Leben der Solidarität, Freiburg im Breisgau. 2008, S. 52.
²Generalstatut von KOLPING INTERNATIONAL, Abschnitt II Mitgliedschaft, §7 Aufnahme, Punkt 1.


Antrag BK 2019-2-5

Antragsgegenstand:
Festlegung auf eine gendergerechte Schreibweise mithilfe des Gendersternchen (*) in allen (internen und externen) Veröffentlichungen in Schrift, Bild und Wort der Kolpingjugend im Bundesverband.

Antragsteller:
Kolpingjugend LV NRW, Kolpingjugend DV Limburg, Kolpingjugend Region Mitte, Bundesleitung

Antragstext:
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland möge beschließen:
Für alle Veröffentlichungen (intern und extern) in Wort, Bild und Schrift wird die gendergerechte Schreibweise des Gendersternchens (*) genutzt. Ergänzend dazu dürfen geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden. Neben der gendergerechten Schreibweise achtet die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland auf eine gendergerechte Aussprache.
Zudem wird auf Geschlechtervielfalt, Diversität, Non-Binarity und die Darstellung verschiedenster Lebensrealitäten bei bildlichen Materialien und Veröffentlichungen geachtet.
Zum empfohlenen Gebrauch des Gendersternchens wird eine Unterseite auf der Website der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland eingerichtet und somit allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Hier wird ebenfalls eine Hilfestellung zur Beachtung von verschiedenen Lebensrealitäten und Geschlechtern in Bildmaterialien integriert sein.

Antragsbegründung:
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland hat sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt über den Tellerrand zu schauen. Dabei versuchen wir sehr nah am Puls der Zeit zu sein und aktuelle Themen, Anliegen und Phänomene wahrzunehmen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, welche dann Teil unseres Lebens und Handelns werden.
Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist als einer der großen, politisch aktiven, Jugendverbände ein Vorbild. Durch diesen Antrag übernimmt die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland Verantwortung auf eine Haltung hinzuarbeiten, welche wertschätzend, integrativ, sozial und offen gegenüber jedem Menschen ist. Hierbei ist eine breite Berücksichtigung vor allem von Gendergerechtigkeit und Geschlechtervielfalt ein wesentlicher Bestandteil, der nun endlich Einzug in die Gesellschaft erhält.

Durch Sprache wird das Denken bestimmt, aus dem Denken schafft der Mensch seine Realität. Wir möchten einen sensiblen Sprachgebrauch etablieren, damit eine Haltung wachsen kann, die eine Gleichberechtigung aller Geschlechter gewährleistet.
Der BDKJ hat bereits beschlossen, mit dem Gender*Sternchen alle Menschen einzuschließen, welche sich nicht in die biologischen Geschlechterkategorien einordnen möchten und können¹. Diesem Lebensrealitäten bejahenden Beispiel möchten wir uns anschließen. Das Gender*Sternchen soll der Weitergabe von Falschinformationen bezüglich Genderidentitäten vorbeugen. Durch eine bewusste Wahrnehmung, Verwendung und Etablierung einer gendergerechten Schreibweise zum Ausdruck der Geschlechtervielfalt, wird die eigene Arbeit positiv bereichert.
Wir möchten einen sensiblen gendergerechten Sprachgebrauch etablieren, so dass sich dadurch eine Haltung für eine Gleichberechtigung aller Geschlechter entwickelt.

Deswegen möchten wir, als Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, das Gender*Sternchen so lange in Schrift, Bild und Wort nutzen, bis eine passendere Schreibweise für gendergerechte Sprache
gefunden wird.

¹ Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2018: „1.85 Geschlechtervielfalt in Wort, Schrift und Bild“


Antrag BK 2019-2-6

Antragsgegenstand:'
Weiterarbeit mit der Thematik „Geschlechtervielfalt“

Antragsteller:
Bundesleitung

Antragstext:
Die Bundeskonferenz beschließt die Weiterarbeit mit der Thematik „Geschlechtervielfalt“.

Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist als einer der großen politisch aktiven Jugendverbände ein Vorbild. Durch diesen Antrag übernimmt die Kolpingjugend Verantwortung ihrer wertschätzenden, integrativen, sozialen und gegenüber jedem Menschen offenen Haltung Ausdruck zu verleihen.
Hierzu werden folgende Arbeitsschritte beschlossen:
1. Es wird die auf der Buko 2019-2 im Antrag BK 2019-2-5 beschlossene Unterseite auf der Website (www.kolpingjugend.de) veröffentlicht.
2. Es wird eine Positionierung vorbereitet, welche im Rahmen der Buko 2020-1 vorgelegt wird, um die Thematik in den „Kolping Upgrade Prozess“ mit einfließen zu lassen.
3. Es wird der aktive Austausch mit dem Bundesvorstand gesucht, um die Thematik gesamtverbandlich einzubringen.
4. Es wird eine Methodensammlung zur Thematik erarbeitet. Diese greift die bereits vorhandenen Materialien aus DVs/ AGs/ und anderen Verbänden auf und stellt diese den verschiedenen Ebenen der Kolpingjugend bereit.

Eine verbandsinterne Expert*innengruppe „Geschlechtervielfalt“ wird einberufen und beschäftigt sich insbesondere mit der Sensibilisierung und Ausarbeitung der verbandlichen Haltung zum Thema „Geschlechtervielfalt“, sowie mit den oben genannten Arbeitsschritten.

An der Buko 2020-1 wird es einen Zwischenbericht aus der verbandsinternen Expert*innengruppe „Geschlechtervielfalt“ geben.

Die Leitungen der Kolpingjugend sind dazu aufgerufen, die Thematik in die jeweiligen Vorstände des Kolpingwerkes einzubringen.

Antragsbegründung:
Auf Grundlage des Beschluss BK 2018-2-7i wurde der Beratungsausschuss (BAS) zur Erarbeitung
einer Ideensammlung, wie die Weiterarbeit der Kolpingjugend zum Thema Geschlechtervielfalt
gestaltet werden kann, beauftragt. Hierbei sollte auch eine thematische Eingrenzung
vorgenommen werden, um zu entscheiden, ob ein erster Schwerpunkt gesetzt werden könne. Die
Ergebnisse des BAS sollen im Rahmen des TOPs Geschlechtervielfalt an der BUKO 2019-2
vorgestellt und besprochen, sowie daraufhin in den Antragstext eingefügt werden.


Antrag BK 2019-2-8

Antragsgegenstand:
Position der Kolpingjugend zur Beitragsordnung des Kolpingwerks Deutschland

Antragsteller:
Kolpingjugend Diözesanverband Augsburg

Antragstext:
Die Bundeskonferenz möge folgende Position der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zur Debatte um die Neugestaltung einer Beitragsordnung des Kolpingwerkes Deutschland beschließen: Die Kolpingjugend unterstützt den aktuellen Entwurf der Beitragskommission (durch die Bundesversammlung 2016 ins Leben gerufen) zur Neugestaltung der Beitragsordnung mit folgenden Änderungen:

Ausweitung des Sozialbeitrages auf die Personengruppe: Schüler*innen, 7 Auszubildende und Studierende.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland möchte in ihrer Rolle als Vertretung der Jugend darauf aufmerksam machen, dass die finanziell schwach aufgestellten Gruppen der Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden im Sozialbeitrag nicht entsprechend abgebildet werden. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende haben teilweise ebenfalls wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, als die bereits im Sozialbeitrag benannten Personengruppen und dies sollte entsprechend berücksichtigt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einen Sozialbeitrag für Mitglieder zu ermöglichen. Wir empfinden es als wichtig, dass das Kolpingwerk Deutschland jedem*r seiner*ihrer finanziellen Situation entsprechend einen fairen Zugang ermöglicht und somit die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Ebenfalls empfinden wir die Beitragssenkung für junge Erwachsene unter 27 Jahren als ein wichtiges Signal des Kolpingwerkes Deutschlands an die Jugend.

Abschaffung der Beitragsstufe 7 mit der Beitragsfreiheit für Präsides und 22 hauptamtliche Geistliche Leitungen im pastoralen Dienst.
Unserer Meinung nach werden Präsides und hauptamtliche geistliche Leitungen durch diese Vorzugsbehandlung auf ein Podest gehoben, anstatt gleichberechtigte Mitglieder zu sein. Dies steht im Widerspruch zu unserer Kritik an den Auswirkungen von den Macht begünstigenden Strukturen in der katholischen Kirche. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass ein Präses oder hauptamtliche*r geistliche*r Leiter*in, welche*r nicht bereit ist, seinen Kolpingmitgliedsbeitrag zu zahlen, inhaltlich nicht hinter dem Kolpingwerk steht und daher auch nicht sein*ihr Amt in der jeweiligen Strukturebene
ausüben sollte. Sollte ein Präses oder hauptamtliche*r geistliche*r Leiter*in das Amt in einer Kolpingsfamilie aufgrund seiner Berufung vor Ort übernehmen, stellt das aus unserer Sicht eine Ausgabe im Rahmen seiner Berufstätigkeit dar und sollte von seinem Arbeitgeber refinanziert werden.

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland bringt die oben genannten Änderungen sowie die Zustimmung zum Entwurf der Beitragskommission aktiv in den Entscheidungsprozess ein, um dabei die
Meinung der Kolpingjugend im Prozess der Neufindung einer Beitragsordnung umfassend zu repräsentieren.

Antragsbegründung:
Erfolgt mündlich.