Beschlüsse der Buko 2020-2

 


Beschluss BK 2020-2-2

Termine Bundeskonferenz 2022:

Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2022 im Frühjahr an folgendem Termin: 18. bis 20. März 2022 sowie im Herbst an folgendem Termin: 23. bis 25. September 2022 in Köln
statt.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.


Beschluss BK 2020-2-3

Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung

Anpassung der Struktur des Beratungsausschusses

Die Bundeskonferenz beschließt folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung:
§ 4 Beratungsausschuss
1) Dem Beratungsausschuss gehören an:
a) die Bundesleitung,
b) je ein/e Vertreter/in aus den Landesverbänden / Regionen,
c) je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitsgruppen,
d) ein/e Vertreter/in des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland,
e) die Referentinnen / Referenten des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat,
f) bis zu zwei weitere Mitglieder.

2) Die Entsendung der Vertreter/innen aus den Landesverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren.

3) Für die Vertreter/innen aus den Landeverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen werden Stellvertreter/innen durch Beschluss der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren entsendet.

4) Die weiteren Mitglieder werden nach Rücksprache mit dem Beratungsausschuss von der Bundesleitung für die Dauer von zwei Jahren berufen. Ausschlusskriterien sind ein Amt oder eine AG-Mitgliedschaft auf Bundesebene, ein Leitungsamt auf Landes- bzw. Regionalebene und ein Amt in einer Diözesanleitung.


5) Die Bundesleitung kann Fachleute zu den Sitzungen einladen.

6) Der Beratungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Die Einladung mit Tagesord-nung ergeht mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch die Bundesleitung.

7) Der Beratungsausschuss berät die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) in der Vorbereitung der innerverbandlichen Meinungs- und Willensbildung sowie Positionsbestimmung der Kolpingjugend,
b) in der Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz der Kolpingjugend,
c) in der Umsetzung und Einbringung der Positionen der Kolpingjugend in die innerverbandliche Arbeit,
d) in der Mitwirkung im BDKJ,
e) bei der inhaltlichen, strukturellen und politischen Weiterentwicklung der Kolpingjugend.
8) Der Beratungsausschuss unterstützt die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) bei der Vernetzung und dem Austausch zwischen den verschiedenen Verantwortlichen auf Bundes- und Diözesanebene,
b) bei der Umsetzung und Unterstützung von Projekten der Kolpingjugend Deutschland.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.


Beschluss BK 2020-2-4

Corporate Design der Kolpingjugend 

Die Kolpingjugend in Deutschland gibt sich ein Corporate Design:
1. Das Kolpingjugend-Logo (Wort-Bild-Marke) wird entsprechend dem Styleguide angepasst.
2. Es ist in dieser Form einheitliches und verbindliches Erkennungszeichen für die Kolpingjugend auf allen Ebenen in Deutschland.
3. Das Kolpingjugend-Logo ist ab sofort bei Neuanschaffungen und -gestaltungen von allen Gliederungen der Kolpingjugend in angepasster Form anzuwenden.
4. Das Corporate Design ist wie im Styleguide beschrieben anzuwenden.

Die Bundesleitung wird beauftragt:

  • Das angepasste Kolpingjugend-Logo sofort nach dem Beschluss der Bundeskonferenz per Download zur Verfügung zu stellen,
  • Einen Logogenerator, über den Gliederungen ein Logo mit Ebenenbezeichnung per Download erhalten, zur Verfügung zu stellen,
  • Den Styleguide für die Anwendung des Corporate Designs zur Verfügung zu stellen.
  • Die im Corporate Design verwendete Hausschrift anwendungsfreundlich per Link im Downloadbereich zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit wird beauftragt:

  • Ein Schulungsangebot zur Umsetzung anzubieten (z. B. im Rahmen von Lifehacks und der Jugendreferent*innentagung) und dieses im Anschluss für diözesane Workshops für Ebenen und Ortsgruppen zur Verfügung zu stellen.
  • Beispielhafte Tutorials und eine Social-Media-Reihe zur Benutzung des neuen CD zu erstellen und
  • Vorlagen (z.B. Briefbogen, Falz-Flyer (6-seitig), Flyer (2-seitig), Powerpoint-Präsentation) und Elemente für Social Media zu erarbeiten.
  • Den Styleguide perspektivisch weiterzu-entwickeln und Änderungsvorschläge zu machen, die der Zustimmung durch die Bundesleitung bedürfen.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 26. September 2020.
 


Beschluss BK 2020-2-5

Leitgedanken zum Selbstverständnis der Kolpingjugend

Folgerungen für Kolping Upgrade

Die Bundeskonferenz beschließt folgende Leitgedanken zu Kolping Upgrade. Sie werden in den weiteren Prozess als Vorarbeit zur Fortschreibung des Leitbildes des Kolpingwerkes eingegeben und bilden eine Grundlage für eine zukünftige Neufassung des Selbstverständnisses der Kolpingjugend.

Im Zukunftsprozess Kolping Upgrade wird und wurde die Frage diskutiert, was Kolping heute ausmacht. Das Zwischenergebnis sind vier Kernaussagen i:
1. Kolping steht für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen.
2. Dabei sind junge Menschen besonders im Blick.
3. Kolping ist eine generationenübergreifende Gemeinschaft.
4. Kolping engagiert sich international und für die Eine Welt.
Diese Aussagen betreffen die Kolpingjugend ganz grundsätzlich: Wir sind junge Menschen, und wir sind Teil der generationenübergreifenden Gemeinschaft. Aber wenn es das ist, was Kolping ausmacht, stellt sich damit die Frage: Was macht die Kolpingjugend aus? Oder anders gefragt: Wie verhält sich das Engagement bei Kolping und Kolpingjugend (zukünftig) zueinander? Um diese Fragestellung sinnvoll und tragfähig beantworten zu können, muss bei der gesellschaftlichen Wirkung von Kolping angesetzt werden. Die verbandliche Struktur ist dieser nachgeordnet.

Kolping engagiert sich für junge Menschen.
Junge Menschen sind seit langem besonders im Blick von Kolping. Junge Erwachsene werden als „Adolph Kolpings erste Zielgruppe“ betitelt.ii Im Kolping Jugendwohnen finden junge Menschen auswärts ein Zuhause, mit den Kolping Jugendgemeinschaftsdiensten gehen sie zusammen auf Reisen und erleben internationalen Austausch. In Kolping Bildungsunternehmen und -einrichtungen nutzen sie Bildungsangebote. In Kolping Familienferienstätten können sie Urlaub machen. Kolpingsfamilien bieten unterschiedlichste Angebote für Kinder und Jugendliche an. Das alles ist Kolping: Menschen, die sich für junge Menschen engagieren und mit ihnen einen Teil ihres Lebensweges gehen.
Was macht dabei die Kolpingjugend aus? Die genannten Kolping-Angebote sind für junge Menschen – teilweise mit jungen Menschen organisiert –, aber bei der Kolpingjugend sind diese von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen selbst verantwortet. Das macht den Unterschied. Kolpingjugend ist Kolping-Engagement für und von jungen Menschen.

Kolpingjugend ist Engagement von jungen Menschen.
Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene setzen Kolping auf ihre Weise um. Dabei geben sie selbst den Ton an. Das ist Kolpingjugend: Wirken, Ausdruck und Gesicht der Kolping-Idee durch junge Menschen. Gruppenstunden, Freizeiten, Zeltlager, Ausflüge, politische, soziale, gesellschaftliche, spirituelle oder kulturelle Aktionen usw. werden bei der Kolpingjugend von jungen Menschen getragen. Dabei wollen wir eine offene Gemeinschaft sein.iii Für die Kolpingjugend bedeutet dies:

1. Die Kolpingjugend baut auf den gemeinsamen Grundlagen auf: „Verwurzelt in Gott und mitten im Leben. Handeln im Sinne Adolph Kolpings. Der Mensch im Mittelpunkt.“iv Damit ist die Kolpingjugend auch eigenständig Kolping.

2. So wie Kolping insgesamt setzt sich die Kolpingjugend für junge Menschen ein. Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene sind Zielgruppe des Wirkens. Gleichzeitig geht es uns um den Austausch zwischen den Generationen. Dabei trägt die Kolpingjugend aber nicht erst als Teil der Kolpingsfamilie die Ideen Kolpings. Schon als Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene in der Kolpingjugend wirken wir in diesem Sinne und leisten einen ganz eigenen Beitrag. Das familienhafte, generationenübergreifende Kolpingwerk ist nicht trotzdem, sondern gerade deshalb integraler Teil unserer Identität.

3. Die Kolpingjugend ist ein katholischer Jugendverband. Sie zeichnet sich durch Selbstorganisation, Demokratie, Partizipation, Ehrenamtlichkeit, christlichen Glauben, Lebensweltbezug und Freiwilligkeit aus.v Die Ausgestaltung dieser Prinzipien unterscheidet sich zwischen Kolpingwerk und Kolpingjugend. Damit ergeben sich unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Im Verhältnis zum Kolpingwerk ergibt sich gerade aus dem Lebensweltbezug und der Selbstorganisation junger Menschen oft eine eigene Kolpingjugend-Sicht. Das heißt nicht nur, dass wir Sachen anders und kritisch sehen,vi sondern dass wir sie auch anders machen. Das ist nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht.

4. Die Kolpingjugend in Kolpingsfamilien ist sehr unterschiedlich aufgestellt: Von einzelnen Mitgliedern im Bereich der Kolpingjugend, bis hin zu starken und großen Gemeinschaften, die in der Kolpingsfamilie tonangebend sind. Gerade Mitglieder der Kolpingjugend, die in den Kolpingsfamilien ihre Peergroup nicht wiederfinden, brauchen eine Anbindung an den Verband. Dazu braucht es alternative Gemeinschafts- und Engagementformen innerhalb von Kolping und Kolpingjugend.vii

5. Junge Erwachsene befinden sich dabei in einer besonderen Situation. Für sie können Angebote sowohl von Kolpingjugend als auch Kolpingwerk ansprechend sein. Dabei ist es wichtig, dass speziell für sie Angebote bestehen, die der Lebenswirklichkeit und den Herausforderungen angesichts von Berufsausbildung, Studium und Beruf gerecht werden und damit Wege des Engagements bei Kolping aufrechterhalten oder eröffnet werden.

6. Die Kolpingjugend in Deutschland ist Teil der internationalen Kolping-Gemeinschaft. Jedes Mitglied der Kolpingjugend ist Teil der weltweiten Kolpingsfamilie. Dabei ist die Kolpingjugend in den Nationalverbänden sehr unterschiedlich ausgeprägt. Der internationale Austausch mit den weltweit engagierten jungen Menschen bei Kolping ist uns ein großes Anliegen.

7. Neben ihrem eigenen Beitrag für die Ideen Kolpings übernimmt die Kolpingjugend Verantwortung im gemeinsamen Verband. So betrachtet die Kolpingjugend die Sorge um die Nöte der Zeit aus ihrer Lebenswelterfahrung heraus. Das Verhältnis von Kolpingwerk und Kolpingjugend muss von gegenseitigem Vertrauen und Solidarität geprägt sein. Denn in der Kolpingjugend sind jene junge Menschen versammelt, für die Kolping sich einsetzen will. In der Kolpingsfamilie wollen junge Menschen auf ihrem Weg begleitet werden – individuell mal mehr oder weniger. Ein kritischer Austausch ist nicht ausgeschlossen, aber muss auf Vertrauen aufbauen. Unterstützung zu erhalten ist kein Verlust von Selbstbestimmung, sondern basiert auf Solidarität. Die Perspektiven junger Menschen sollen ernstgenommen werden. Ihre Meinungen müssen gleichberechtigt einfließen.

8. Aus der Eigenständigkeit als Kolpingjugend leiten sich eigenständige Strukturen und Themen ab. Es braucht also nicht nur gemeinsame, sondern auch eigene Strukturen, Themen, Inhalte, Veranstaltungen, Personen, Finanzen usw. Aktuell sind Themen der Kolpingjugend Deutschland Nachhaltigkeit/Klimawandel, Digitalisierung bzw. Digitalität, Generationengerechtigkeit, Europa, Glauben und Jugendpastoral. Jede Gliederung der Kolpingjugend kann sich eigene Schwerpunkte setzen.

Und wenn sich Kolping mit jungen Menschen engagiert?
Dann kann, aber muss das nicht Kolpingjugend sein und werden. Die Kolpingjugend freut sich, wenn beispielsweise Kolpingsfamilien eine starke Kinder- und Jugendarbeit machen. Wir ermutigen und unterstützen sie, wenn junge Menschen mitbestimmen oder die Verantwortung eigenständig übernehmen wollen. Auch Kolping Jugendwohnen und Kolping Jugendgemeinschaftsdienste bieten Anknüpfungspunkte für die Kolpingjugend. Wenn die jungen Menschen in den Angeboten sich füreinander und für andere interessieren, wollen wir sie darin bestärken und ihnen entgegenkommen.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.

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i PowerPoint-Präsentation zu den Kolping Upgrade Zukunftsdialogen 2019-2021, Folie 33.
iiAbschlussbericht der Arbeitsgruppe Junge Erwachsene der Kolpingjugend Deutschland 2016, Seite 10. 
iiiBeschluss der Bundeskonferenz der Kolpingjugend 2019-2 „Positionierung für eine offene Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade“.
iv PowerPoint-Präsentation zu den Kolping Upgrade Zukunftsdialogen 2019-2021, Folie 27; siehe auch: Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland
v Beschluss der Hauptversammlung des BDKJ 2017 „Zukunftsfähige Verbandsstruktur“. www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/1/1.79_Zukunftsfaehige_-Verbandsstruktur.pdf.
vi Leitsätze der Kolpingjugend 
viiBeschluss der Bundeskonferenz der Kolpingjugend 2019-1 „Leitgedanken für eine generationenübergreifende Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade“.


Beschluss BK 2020-2-6

Lasst die Pandemie keine Narben bei der Jugend bilden!
Forderungen der Kolpingjugend zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die (Aus-)Bildungschancen junger Menschen

Die Corona-Pandemie stellt die junge Generation vor außergewöhnliche Herausforderungen. Für sie bedeutet die Krise eine Einschränkung ihrer Lebenschancen, weil die Konsequenzen ein Leben lang wirken. Die Kolpingjugend fordert daher die Verantwortlichen in der Politik und im (Aus-)Bildungswesen auf, die langfristigen Folgen der Pandemie stärker in den Blick zu nehmen, damit die Pandemie keine Narben bei der Jugend bildet. Es müssen jetzt auf die jeweiligen Personengruppen zugeschnittene Lösungen auf den Weg gebracht werden, damit aus dieser Krise keine benachteiligte Generation hervorgeht.

Herausforderungen für Schüler*innen
Im Zuge der Corona-Pandemie steht das Bildungswesen in Deutschland Kopf. Wochenlang waren die Schulen in Deutschland geschlossen, ist Unterricht ausgefallen und Schüler*innen mussten sich selbstständig außerhalb der Klasse auf ihre (Abschluss-)Prüfungen vorbereiten. Wann und wie Unterricht und Prüfungen wieder stattfinden würden, war lange Zeit völlig unklar. Planungssicherheit gibt es auch jetzt noch nicht. Dies betrifft das gesamte Bildungswesen, hier auch die Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Jugendverbände), die von heute auf morgen ihre für die jungen Menschen so wichtigen Angebote außerschulischer Bildung aussetzen mussten.

Dass Deutschland die Digitalisierung verschlafen hat, hat die Corona-Pandemie extrem deutlich gemacht. Vielerorts fehlen digitale Infrastrukturen, Online-Lernangebote und entsprechende didaktische Konzepte. Schüler*innen
und Lehrer*innen waren weitgehend auf sich allein gestellt. Die Grenzen der plötzlichen und unvorbereiteten Umstellung auf digitalen Unterricht wurden dabei schnell deutlich: Nicht alle jungen Menschen und auch Lehrer*innen sind von Haus aus mit den nötigen Geräten, der entsprechenden Infrastruktur und der Digitalkompetenz für einen funktionierenden digitalen Unterricht ausgestattet. Nicht alle jungen Menschen haben zu Hause ein Lernumfeld, das ihre Konzentration fördert und ein familiäres Umfeld, das sie unterstützt. Auch das schränkt die Bildungschancen vieler junger Menschen enorm ein. Es ist zu erwarten, dass sich bereits bestehende Ungleichheiten der Bildungschancen weiter verschärfen werden.

Im Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie haben sich auch die Schwächen des föderalen Bildungssystems offenbart. Der Bund soll zahlen, darf aber nicht eigenständig ohne die Länder entscheiden und die umständlichen Verwaltungsabläufe führen letztlich zu Engpässen bei den Betroffenen, die viel zu lange auf dringend notwendige Unterstützung warten müssen. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass das zersplitterte föderale Bildungssystem dringend reformbedürftig ist.

Die Kolpingjugend fordert, dass diesen Erkenntnissen nun auch Taten folgen:

  • Wir fordern, dass aktive Pädagog*innen aller Altersstrukturen im Zuge einer gesamtdeutschen Bildungsreform eingebunden werden, damit die ausgearbeiteten Regelungen nicht nur in der Theorie funktionieren. Darüber hinaus muss in einer Reform auch die essentielle außerschulische Bildung für die jungen Menschen mitgedacht werden.
  • Wir fordern, dass Lehrer*innen besser digital geschult werden und digitale Infrastrukturen in Schulen ausgebaut werden. Insbesondere muss die Entwicklung der Bildungsplattformen vorangetrieben und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen allen Beteiligten sichergestellt werden.
  • Alle Schüler*innen müssen Zugang zu einem mobilen Endgerät, wie einem Notebook, Tablet oder Smartphone erhalten. Für alle Schüler*innen sollte die Anschaffung eines solchen Geräts in den Sozialleistungen enthalten sein.
  • Wir fordern eine bessere Unterstützung von benachteiligten Kindern und flexible Lösungen für die weitere Bildungslaufbahn der Schüler*innen. Wir fordern mehr Pädagog*innen und mehr Räume, um kleinere
    Klassen zu bilden und die Kinder angemessen unterrichten zu können. Besonders Schüler*innen mit Förderbedarf, für die Homeschooling in derselben Form gar nicht stattfinden kann und die besondere Unterstützung
    bedürfen, geraten in der öffentlichen Diskussion häufig aus dem Blick.
  • Neben aller Notwendigkeit der Digitalisierung darf nicht vergessen werden, dass manche Lerninhalte nicht digital vermittelt werden können. Dies bedeutet zum einen, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen,
    sensible Themen (z.B. Tod und Trauer in Religion oder Sexualkunde in Biologie) zu unterrichten. Zum anderen bedeutet es auch, Möglichkeiten zu finden, dass Schüler*innen Zugang zu notwendigem Material (z.B. Schreiblernhefte oder Lektüre) erhalten.
  • Wir fordern, dass Nachteile, die Schüler*innen aus der derzeitigen Situation heraus für ihre künftige Bildungslaufbahn entstehen, systematisch ausgeglichen werden. Weitere längerfristige Unterrichtsausfälle rufen für
    die Bildungschancen junger Menschen gravierende Konsequenzen hervor. Daher müssen krisensichere Strukturen und Konzepte entwickelt werden, um auch unter besonderen Umständen Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleisten zu können.

Die Kolpingjugend appelliert, dass das Recht auf Bildung jederzeit gewahrt werden muss.

Maßnahmen für Auszubildende
Auszubildende werden derzeit vor massive Herausforderungen gestellt. Viele mussten ihre Arbeit aufgrund von Betriebsschließungen wochenlang unterbrechen und Berufsschulen haben den Präsenzunterricht ausgesetzt und Prüfungen verschoben. Seit Monaten sind tausende Auszubildende im Ungewissen. Sie wissen nicht, wann und wie ihre Prüfungen in Zukunft wieder stattfinden können, wie es mit ihrer Ausbildung weitergeht oder wie es um ihre Übernahmechancen steht.

Auch für Schulabgänger*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist die Situation zurzeit schwierig. Berufsmessen, Schulbesuche oder Tage der offenen Tür sind reihenweise ausgefallen. Bei den Handwerkskammern wurden zwischen Januar und Mai 18,3 % weniger Ausbildungsverträge als im Vorjahr eingetragen. In einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gab gut ein Viertel der Betriebe an, in diesem Herbst weniger Auszubildende einstellen zu wollen als im Vorjahr. Unternehmen, die noch bis vor kurzem dringend Auszubildende gesucht haben, kürzen jetzt Ausbildungsplätze.

Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften langfristig zu sichern, hat die Bundesregierung deshalb ein Konjunkturpaket über 500 Millionen Euro aufgesetzt, dass klein- und mittelständische Unternehmen bezuschusst.¹ Die Kolpingjugend begrüßt diese Ausbildungs-Initiative, denn es muss das Ziel sein, jeden Ausbildungsplatz zu erhalten und ausreichend neue für angehende Fachkräfte zu schaffen. Ob die Maßnahmen des Konjunkturpakets jedoch reichen, um Betriebe zu motivieren und Auszubildende sowie Suchende in ihrer prekären Situation zu unterstützen, muss sich noch beweisen. Eine Reduzierung von Ausbildungsplätzen verschärft außerdem die soziale Ungleichheit im Land, denn häufig trifft dies vor allem Abgänger*innen ohne (Fach-)Hochschulreife.

Die Kolpingjugend fordert deshalb:

  • Es muss verhindert werden, dass die Fachkräftelücke in den nächsten Jahren größer wird. Wir appellieren an die Politik und an Unternehmen, dass der Abbau von Ausbildungsplätzen unbedingt verhindert werden muss. Es müssen jegliche Maßnahmen ergriffen werden, damit alle Ausbildungen weitergeführt und beendet werden können. Niemand darf aufgrund der Krise seinen Ausbildungsplatz verlieren.
  • Die Bundesregierung muss ganz genau prüfen, ob das Konjunkturpaket die geplante Wirkung erzielt. Es wäre ein fataler Fehler, jetzt nicht weiter in die Zukunft zu investieren. Angesichts ungewisser wirtschaftlicher Aussichten besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren deutlich weniger Betriebe und Unternehmen ausbilden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Um zu verhindern, dass es zu einer Lücke im Ausbildungsmarkt kommt, ist in den kommenden zwei Jahren ein massiver Ausbau staatlich geförderteru bürokratiearmer Ausbildungsplätze notwendig.

Anliegen von Student*innen
Viele Student*innen trifft die Corona-Pandemie hart. Ein Drittel aller Studierenden ist darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Viele sind im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Eventbereich tätig und haben im Zuge der Schließungen von einem auf den anderen Tag ihren Job verloren. Auf private Rücklagen können die wenigsten zurückgreifen. In der Krise mussten zehntausende Studierende Schulden aufnehmen oder staatliche Hilfen beantragen, weil sie plötzlich und unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind. Die Antwort der Bundesregierung auf die finanziellen Nöte vieler Studierender ist mehr als unbefriedigend: Erst im Mai hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, Studienkredite der KfW zinsfrei zu vergeben. Viele Studierende sind zu dieser Zeit bereits in starke finanzielle Not geraten. Jetzt müssen sie Schulden aufnehmen, um über die Runden zu kommen. Im Mai gingen bei der KfW mehr als 22.000 Anträge auf Studienkredite ein, Tendenz steigend. Wer keine Schulden aufnehmen möchte, kann versuchen eine staatliche Überbrückungshilfe zu beantragen.
Aber auch diese gibt es erst seit Juni. Der Prozess zur Beantragung sowie zur Bewilligung der Mittel ist unangemessen und intransparent.²

Diese Situation ist nicht tragbar! Die Corona-Staatshilfen kamen für viele Studierende zu spät oder gar nicht. Die Kolpingjugend fordert deshalb:

  • Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, müssen auf einfache und schnelle Art und Weise einen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt bekommen können.
  • Es braucht mehr unkomplizierte finanzielle Hilfen zur direkten Unterstützung Studierender. Diese dürfen nicht zu einer Mehrbelastung für Studierende werden. Finanzielle Hilfen dürfen deshalb nicht als Kredite vergeben werden, sondern müssen Zuschüsse sein.
  • Wir fordern außerdem eine vorübergehende Öffnung des BAföG für Studierende, die durch Corona ihren Job verloren haben und bisher keinen Anspruch hatten und für diejenigen, die aufgrund der Pandemie die Regelstudienzeit nicht einhalten können.

Bewährungsprobe für junge Menschen in der Arbeitswelt
Im Arbeitsleben sind junge Menschen von der Krise nachweislich stärker betroffen als ältere Menschen. Aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass im Juni rund 277.000 Menschen unter 25 Jahren arbeitslos
waren – das sind gut 43 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor und der mit Abstand höchste Anstieg unter allen Altersgruppen. Zwar zeigt eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im ersten
Quartal 2020, verglichen mit dem letzten Quartal 2019, noch keine Entlassungen, aber einen Rückgang von mehr als 300.000 Stellenausschreibungen. Wer aktuell auf Jobsuche ist, konkurriert plötzlich mit vielen anderen um deutlich weniger Stellen. Zahlreiche laufende Bewerbungsprozesse wurden abgesagt oder Stellen lieber intern besetzt. Gleichzeitig besteht für junge Menschen unter 30 Jahren eine größere Gefahr, ihre Stelle zu verlieren, als in anderen Altersgruppen, da sie sich häufiger als Ältere in atypischen Beschäftigungsformen befinden – befristete Verträge, Zeitarbeit, Teilzeit.

Dazu kommt, dass viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet haben. Schon im März lag die Inanspruchnahme von Kurzarbeit weit über dem Niveau der Krise 2008/2009. Bevor Unternehmen wieder in größerem Stil einstellen werden, ist anzunehmen, dass sie zunächst intern ihre Kapazitäten wieder hochfahren und Angestellte aus der Kurzarbeit zurückholen werden.

Um dramatische Langzeitfolgen wie eine hohe Jugendarbeitslosigkeit oder einen Scarring-Effekt³ zu vermeiden, muss jetzt mehr für die junge Generation getan werden. Es darf keine Generation Corona geben. Wie groß die Auswirkungen für die jungen Menschen wirklich sein werden, hängt auch davon ab, wie gut das Konjunkturpaket wirkt.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.

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¹ Ab August können Unternehmen 2.000€ für jeden Ausbildungsplatz bekommen, der erhalten wird und 3.000€ für jeden Ausbildungsplatz, den sie zusätzlich einrichten. Zudem soll es Prämien geben, wenn Unternehmen Auszubildenden in insolventen Betrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen und diese übernehmen.
² Um sie zu bekommen, müssen Studierende umfangreich nachweisen, dass sie durch Corona in finanzielle Not geraten sind und bekommen dann, wenn sie Glück haben, für einen Monat 100 bis 500€. Allein im Juni wurden rund 82.000 Anträge gestellt – wovon jedoch nur die Hälfte gebilligt wurde. Für die Ablehnung werden keine Gründe angegeben. Unterlagen können nicht nachgereicht werden und eine rückwirkende Beantragung ist auch nicht möglich. Um den maximal möglichen Zuschuss von 500€ zu bekommen, muss der Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich weniger als 100€ betragen. Das Geld für die nächste Miete sollte also besser schon abgebucht oder gar nicht mehr vorhanden sein.
3 Man spricht von einem Scarring-Effekt („Narbenbildung“), wenn sich bei junge Menschen aufgrund längerer Arbeitslosigkeit zu Beginn ihres Berufslebens oder durch schlechtere Konditionen (z. B. niedriges Gehalt) zu Beginn ihrer Erwerbskarriere eine Wohlstandslücke bildet.


Beschluss BK 2020-2-7

Mehr als ein Stern*
Etablierung von Geschlechtervielfalt im Kolpingwerk Deutschland

Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend stellt folgenden Antrag an den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland:

Antragsgegenstand
Mehr als ein Stern* – Etablierung von Geschlechtervielfalt im Kolpingwerk Deutschland

Antragstext
Das Kolpingwerk Deutschland erkennt die Vielfalt biologischer und sozialer Geschlechter i an. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen können oder wollen, schätzen wir genauso wert wie alle anderen. Das Kolpingwerk stellt sich gegen ihre gesellschaftliche Diskriminierung und heißt sie in der Kolping-Gemeinschaft willkommen!

Geschlechtervielfalt ist dem Kolpingwerk Deutschland ein Anliegen. Um diesem zu entsprechen braucht es auch eine sprachliche Sensibilität im Miteinander und eine gendergerechte Schreibweise in der verbandlichen Kommunikation. Daher werden folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Der Bundesvorstand wirkt darauf hin, dass Geschlechtervielfalt im neuen Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland aufgenommen und abgebildet wird,
  • Der Bundesvorstand entwickelt Maßnahmen, um im Verband die Sensibilität für Geschlechtervielfalt zu erhöhen,
  • Der Bundesvorstand wirkt darauf hin, dass im Verband eine gendergerechte Sprache genutzt wird
  • Der Bundesvorstand prüft bis Frühjahr 2021, ob das Gender*Sternchen wie bei der Kolpingjugend – als Zeichen gendergerechter Sprache in Wort und Schrift – in Veröffentlichungen für interne und externe Kom-munikation des Bundesverbands zukünftig genutzt wird. Alternativ können genderneutrale Formulierungen genutzt werden.

Begründung
Mit dem angestoßenen Entwicklungsprozess und der Einberufung der Kommission Leitbildentwicklung reflektiert das Kolpingwerk Deutschland sich selbst. Dieser partizipative Prozess wirft einen Blick auf die Zukunft, auf eine Zukunft, die weder morgen noch im nächsten Jahr erreicht wird. Die angestrebte Erneuerung des Leitbildes soll für alle nachfolgenden Generationen einen „Meilenstein“ der Orientierung bieten.

Die Kolpingjugend Deutschland setzte mit ihrem Beschluss auf der Bundeskonferenz 2019-2 ein Zeichen für Geschlechtervielfalt. Mit der Verwendung des Gender*Sternchens und der damit verbundenen Sprachsensibilität, entwickelt die Kolpingjugend mit allen ihren Untergliederungen eine Haltung, die in Zukunft ein Bestandteil des Gesellschaftsbildes des Kolpingwerkes darstellt.

Jeder Mensch ist einzigartig und es sind die Unterschiede zwischen Menschen, die unser Leben und unseren Verband bereichern. Diese Vielfalt ist, was uns ausmacht. Wir sind als Kolpingjugend sehr nah am Puls der Zeit und sind immer dabei, aktuelle Themen, Anliegen und gesellschaftliche Entwicklungen wahrzunehmen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, welche dann Teil unseres Lebens und Handelns werden. Eine dieser Überzeugungen ist Geschlechtervielfalt.

Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Ein binäres Sprachsystem, das nach typisch männlich und typisch weiblich kategorisiert, baut Blockaden auf, durch die diese Personen nicht erfasst und somit ausgeschlossen werden. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Dies wird durch eine gendergerechte Sprache ermöglicht. Es ist nur der erste Schritt und gerade deshalb von enormer Wichtigkeit.

Der Upgrade- und Leitbildprozess ermöglicht es, unser Grundverständnis zu erweitern, zu bereichern und neu auszurichten. Wir sehen den Upgrade-Prozess und die einberufene Kommission Leitbildentwicklung als einen Ort, an dem sich mit dem Thema auseinandergesetzt werden muss, um den Verband auch hier offen aufzustellen.

Gemeinsam mit der Kolpingjugend ist das Kolpingwerk Deutschland einer der großen, politisch aktiven Verbände und ein Vorbild. Wir möchten, dass das Kolpingwerk und alle seine Untergliederungen Verantwortung überneh-men und auf eine Haltung hinarbeiten, welche wertschätzend, integrativ, sozial und offen gegenüber jedem Menschen ist. Die breite Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt spielt hier eine große Rolle und macht einen wesentlichen Bestandteil aus. Erläuterung:

Das Sternchen wird wie folgt verwendet:
Zwischen männlicher und weiblicher Endung eines Wortes wird ein Gender*Sternchen einge-fügt (z.B. Kolpinger*in).
a) Paarbegriffe und (Pro)Nomen in einem Wort mit einem gemeinsamen Wortstamm, z.B., Kolpinger*in, Politiker*innen, Mitarbeiter*innen, ein*e, eine*r, jede*r, welche*r
b) Paarbegriffe ohne gemeinsamen Wortstamm und (Pro)Nomen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen, z.B. er*sie, Mann*Frau, sein*ihr, der*die
Zusätzlich nutzen wir die genderneutralen Formen, z.B. Menschen und Personen in der Kolpingjugend, Mitarbeitende, Studierende, Teilnahmeliste usw.

Das Kolpingwerk Deutschland zeigt durch diese Schreibweise, dass es sich nicht für Menschen verschließt, sondern offen ist für die Vielfalt, die in der Welt herrscht.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.


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iVgl. Kolpingmagazin 2020 Ausgabe 2: „m, w o-der d?“ (X-MAG), S. 22–24.


Beschluss BK 2020-2-11

Benennung weiterer Ersatzdelegierter für die BDKJ Hauptversammlung

Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend delegiert eine Nachwahl von Ersatzdelegierten für die Hauptversammlung des BDKJ im Jahr 2021 an die Bundesleitung. Die auf der Bundeskonferenz 2020 gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten für die BDKJ Hauptversammlung behalten Vorrang vor den durch die Bundesleitung gewählten Ersatzdelegierten.
Die auf der Bundeskonferenz zur Wahl stehenden und nicht gewählten Kandidierenden für die Delegation auf der BDKJ Hauptversammlung sind von der Wahl als Ersatzdelegierte durch die Bundesleitung ausgeschlossen.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.