Die Entlastung der Bundesleitung für ihre im Zeitraum des Rechenschaftsberichts getane Arbeit wird in der Wahl- und Geschäftsordnung als Aufgabe der Bundeskonferenz verankert. Dazu wird folgender Punkt unter §2 Bundeskonferenz Absatz 1 neu aufgenommen:

§ 7 Bundeskonferenz
(1) Über die in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegten Aufgaben hinaus hat die Bundeskonferenz folgende Aufgaben:

d) Entgegennahme von und Aussprache über den Rechenschaftsbericht der Bundesleitung und der Arbeitsgruppen (einmal jährlich),
e) Entgegennahme von und Aussprache über den Finanzbericht (einmal jährlich),
f) Beschlussfassung über die Entlastung der Bundesleitung für ihre verbandspolitische Arbeit (einmal jährlich). 

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.