Die Bundeskonferenz beauftragt die Bundesleitung, eine Erhöhung der vom Bundesverband erstatteten Fahrtkosten für die Anreise mit dem PKW von 0,14 € auf 0,30 € pro Kilometer im Bundespräsidium zu beantragen und dann entsprechend im nächsten Haushaltsplan mit einzuplanen. Die 50% Regelung zur Teilung der Fahrtkosten zwischen Bundesverband und Diözesanverband bzw. Regional- oder Landesverband bleibt weiterhin bestehen.