Die Bundeskonferenz beschließt die Weiterarbeit mit der Thematik „Geschlechtervielfalt“.

Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist als einer der großen politisch aktiven Jugendverbände ein Vorbild. Durch diesen Antrag übernimmt die Kolpingjugend Verantwortung ihrer wertschätzenden, integrativen, sozialen und gegenüber jedem Menschen offenen Haltung Ausdruck zu verleihen.
Hierzu werden folgende Arbeitsschritte beschlossen:
1. Es wird die auf der Buko 2019-2 im Antrag BK 2019-2-5 beschlossene Unterseite auf der Website (www.kolpingjugend.de) veröffentlicht.
2. Es wird eine Positionierung vorbereitet, welche im Rahmen der Buko 2020-1 vorgelegt wird, um die Thematik in den „Kolping Upgrade Prozess“ mit einfließen zu lassen.
3. Es wird der aktive Austausch mit dem Bundesvorstand gesucht, um die Thematik gesamtverbandlich einzubringen.
4. Es wird eine Methodensammlung zur Thematik erarbeitet. Diese greift die bereits vorhandenen Materialien aus DVs/ AGs/ und anderen Verbänden auf und stellt diese den verschiedenen Ebenen der Kolpingjugend bereit.

Eine verbandsinterne Expert*innengruppe „Geschlechtervielfalt“ wird einberufen und beschäftigt sich insbesondere mit der Sensibilisierung und Ausarbeitung der verbandlichen Haltung zum Thema „Geschlechtervielfalt“, sowie mit den oben genannten Arbeitsschritten.

An der Buko 2020-1 wird es einen Zwischenbericht aus der verbandsinternen Expert*innengruppe „Geschlechtervielfalt“ geben.

Die Leitungen der Kolpingjugend sind dazu aufgerufen, die Thematik in die jeweiligen Vorstände des Kolpingwerkes einzubringen.

Antragsbegründung:
Auf Grundlage des Beschluss BK 2018-2-7i wurde der Beratungsausschuss (BAS) zur Erarbeitung
einer Ideensammlung, wie die Weiterarbeit der Kolpingjugend zum Thema Geschlechtervielfalt
gestaltet werden kann, beauftragt. Hierbei sollte auch eine thematische Eingrenzung
vorgenommen werden, um zu entscheiden, ob ein erster Schwerpunkt gesetzt werden könne. Die
Ergebnisse des BAS sollen im Rahmen des TOPs Geschlechtervielfalt an der BUKO 2019-2
vorgestellt und besprochen, sowie daraufhin in den Antragstext eingefügt werden.