Auf Bundesebene wird eine Arbeitsgruppe (im Folgenden AG) „heute für morgen“ eingerichtet. Diese AG hat den Auftrag, sich mit den Problemen, Risiken und Chancen des Demographischen Wandels und der gesamten Gesellschaftsentwicklung für die durch die in der Kolpingjugend vertretenen Generationen und die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zu beschäftigen. Durch die Erarbeitung verbandspolitischer Positionen sollen auch mögliche langfristige Strategien für die Kolpingjugend und für die Gesamtgesellschaft entwickelt werden. Vorläufige Zielperspektive der Arbeitsgruppe für ein morgen soll das Jahr 2025 sein.

Die AG soll aus 9 Personen zuzüglich einer Geschäftsführung bestehen. Es soll je eine Person aus jeder Region bzw. jedem Landesverband (Nord, Ost, Mitte, NRW, Baden-Württemberg, Bayern) vertreten sein, um die Unterschiedlichkeiten der regionalen Gegebenheiten in den Prozess miteinbeziehen zu können. Außerdem gehören der Arbeitsgruppe zwei Personen aus dem Bundesleitungsteam an. Des Weiteren soll ein Mitglied der AG Verbandsstrategie aus dem KWD in die AG entsandt werden. Die AG wählt zwei Personen in die AG-Leitung. Die Geschäftsführung der AG wird durch das Bundesjugendsekretariat wahrgenommen.

Die AG wird nach der Bundeskonferenz 2015-3 in Fulda durch das Bundesleitungsteam eingesetzt. Die Mitglieder der AG werden aus den Regionen bis zur nächsten Sitzung des Bundesleitungsteams benannt und auf der kommenden Sitzung im Dezember 2015 berufen. Die AG arbeitet zunächst für zwei Jahre. Auf der Bundeskonferenz 2017-2 wird die Arbeit der AG evaluiert und ggf. eine Weiterarbeit beschlossen.

Die Arbeitsgruppe tagt mindestens zweimal pro Jahr.

Folgende Fragen, die dazu beitragen, das sozialpolitische Profil der Kolpingjugend zu schärfen, sollen während dieser Zeit von der AG unter anderem beantwortet werden:

  • Welche Probleme ergeben sich für die junge Generation aus dem bestehenden Generationenvertrag und welche Erwartungen knüpft die Kolpingjugend an die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme in Zukunft?
  • Wie kann der Belastung der jungen Generation im Sozialversicherungssystem (z.B. Renten- und Krankenversicherung) gesellschaftspolitisch entgegengewirkt werden?? Welche Themen sind wichtig, bereits heute aus der Perspektive von U28 zu betrachten um Generationengerechtigkeit zu erreichen (z.B. Rentenproblematik)?
  • Wie kann den Herausforderungen, die sich durch den Demographischen Wandel ergeben, in der Kolpingjugend begegnet werden und welche Handlungsoptionen ergeben sich für die Kolpingjugend in den verschiedenen Regionen?
  • Wie kann die ehrenamtliche Arbeit gestärkt werden? An welchen Stellen ist es wichtig zu intervenieren, um ehrenamtliche Arbeit zukunftsfähig zu machen? Welche Möglichkeiten gibt es, Anreize für ehrenamtliches Engagement zu schaffen?
  • Wie kann eine langfristige Finanzierung der KJ trotz sinkender Mitgliedszahlen sicher gestellt werden? Gibt es weitere Finanzierungsquellen die man als Jugendverband erschließen kann?

Die AG sucht sich außerdem geeignete Kooperationsparterinnen und Kooperationspartner innerhalb und außerhalb des Verbandes. Ein Kooperationspartner dieser AG kann und sollte der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschlands sein, der in einer internen Arbeitsgruppe bereits zu diesem Thema gearbeitet hat. Ziel soll ein jährliches Austauschtreffen zwischen der AG und dem Bundesvorstand sein, um sich zu diesem Thema auszutauschen und ggf. gemeinsame Handlungsfelder zusammen zu bearbeiten. Eventuell kann auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundesfachausschuss 5 – Gesellschaft im Wandel angestrebt werden.

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.