Wahlgremium: Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend wählt den/die Bundesjugendsekretär/-in, vorschlagberechtigt ist die Bundesleitung in Absprache mit dem Bundesarbeitskreis. Der / Die Bundesjugendsekretär/-in wird in geheimer Wahl mit vorheriger Personalbefragung und Personaldebatte gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland.

Der Initiativantrag wird bei 25 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.