Die Bundesleitung prüft bis spätestens zur BuKo 2017-2 die Möglichkeit eines vereinfachten Antragsverfahrens für internationale Maßnahmen, die im Rahmen des Jugendevents 2018 zwischen den Kolpingjugenden und deren Partnerländern stattfinden, durch den Kinder- und Jugendplan des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), andere Förderprogramme oder außerhalb der KJP-Förderrichtlinien gefördert und mit dem Jugendhaus Düsseldorf e.V. abgerechnet werden.

Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.