Das Thema Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist der Kolpingjugend sehr wichtig. Mit dem Beschluss BK 2012-2-3 wurde die „nachhaltige Implementierung des Themas im Verband“ fest gehalten. Die Bundeskonferenz und die Bundesleitung sollen dafür Sorge tragen, dass das Thema sowohl in der Kolpingjugend als auch im Kolpingwerk nachhaltig verankert wird.

Aus diesem Grund beauftragen wir die Bundesebene, ein ausgearbeitetes Schulungskonzept herauszugeben, um die Verortung des Themas „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ in den Gruppenleitungsausbildungen weiter voranzutreiben. Das Schulungskonzept soll verschiedene, unterschiedlich lange Bausteine beinhalten, um die Schulung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Diözesanverbandes anzupassen. Denn die Praxis zeigte, dass die in der Materialsammlung bisher bereitgestellten Bausteine nicht ausreichen. Sie beziehen sich lediglich auf die Prävention sexualisierter Gewalt und nicht auf den gesamten Themenkomplex Kindeswohl. Durch die Ausarbeitung, auch mit anderen fachlichen Materialien, in jedem einzelnen Diözesanverband würden Synergieeffekte verloren gehen.

Mit 26 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen.