Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Statuten der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland werden neu gefasst. Zukünftig werden das Geschäft und die Wahlen der Kolpingjugend auf Bundesebene in einem Dokument, der „Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland“ geregelt. Dazu gehören insbesondere satzungsergänzende Regelungen zu den Gremien und Ausschüssen bzw. Kommissionen der Kolpingjugend, Regelungen im Bereich Ehrungen und Regelungen zum Geschäft und Wahlen auf der Bundeskonferenz. Der Entwurf ist angehängt und – mit Ausnahme der Auszüge aus der Satzung des Kolpingwerkes – Teil des Antragstextes.
Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Wahl- und Geschäftsordnung verlieren alle bis dahin gültigen diesbezüglichen Bestimmungen und Regelungen außerhalb der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland ihre Gültigkeit.