Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge folgenden Verhaltenskodex zum Schutz des Kindeswohls beschließen:
Ausgehend vom christlichen Menschenbild tragen wir als Kolpingjugend die moralische Verpflichtung, das Wohl von jungen Menschen in unserem Handeln zu schützen:
1. Wir begegnen allen Menschen mit Respekt
Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In der Kolpingjugend respektieren wir die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der uns anvertrauten jungen Menschen und die je eigenen Grenzen.
Wir nutzen auf keinen Fall geistige, körperliche und/oder rollenmäßige Überlegenheit aus.
Abwertendes Verhalten wird von uns thematisiert und nicht toleriert. Wir beziehen aktiv gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten - ob in Wort, Bild, Tat oder durch Gesten - Stellung.
2. Engagement für junge Menschen
Wir unterstützen junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir treten für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf seelische und körperliche Unversehrtheit ein und sorgen dafür, dass sie das selbst auch können.
Das bedeutet für uns auch, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die unter jeglicher Form einer Gefährdung zu leiden haben, und wenn erforderlich, selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, etwa von einer Person unseres Vertrauens oder einer außenstehenden Person.
Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Unser Handeln als Leitungspersonen ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen keine Abhängigkeiten aus.
3. Unterstützung im Verband und Einsatz für Kinder und Jugendliche
Wir als Kolpingjugend sind auf allen verbandlichen Ebenen bestrebt, unser eigenes Handeln wachsam zu beobachten, unser Verbandsleben kritisch zu reflektieren und daraus klare Positionen zu entwickeln, damit in der Kinder- und Jugendarbeit kein Platz für jegliche Formen der Kindeswohlgefährdung vorhanden ist.
Als Kolpingjugend bieten unsere Verbandsstrukturen einen konstanten Rahmen, der uns Sicherheit bei Fragen, Problemen aber insbesondere auch bei Krisen gewährleistet. Dazu zählen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertrauenspersonen, Informationsketten oder Krisenleitfäden, die uns bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung wichtige Unterstützung und Hilfe geben. Dabei geht es uns bei einem (Verdachts-) Fall nicht um die Aufklärung des Sachverhalts, dafür sind Institutionen wie Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, sondern um die Organisation der notwendigen Hilfe für die betroffene Person sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Vorfall.
4. Wir handeln präventiv
Unser zentrales Handlungsfeld ist die Prävention jeglicher Form von Kindeswohlgefährdung. Diese gliedert sich in drei Bausteine, die ineinander greifen und dadurch erst wirksam werden:
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen
- Sensibilisierung und Schulung unserer Gruppenleitungen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Themas „Kindeswohl“
- Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen
Durch unterschiedliche präventive Angebote versuchen wir, junge Menschen darin zu unterstützen, geschlechtsspezifische Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
5. Jeder Mensch ist Teil der Schöpfung
Wir tragen zum Aufbau und zur Mitgestaltung einer menschlichen Gesellschaft und Kultur bei, die in Verantwortung vor Gott auf der Achtung der menschlichen Person, der sozialen Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung gründet.