Ein immer unterschiedlich hoher Teil bleibt direkt bei der Kolpingsfamilie um die Arbeit vor Ort zu organisieren. Der zweite Teil geht an die Bundesebene. Dort fließt er in die inhaltliche Arbeit des Verbandes, die Medien, die Mitgliederverwaltung oder die Versicherung für alle Kolpingmitglieder. Ein dritter Teil geht an die Diözesanebenen und deren Arbeit wie beispielsweise Bildungsangebote. Ein vierter Teil ist eigentlich gar kein Mitgliedsbeitrag. Dieser Teil ist der Zustiftungsbetrag. Er geht in die Gemeinschaftsstiftung des Kolpingwerkes Deutschland, um eine langfristige Finanzierung sicherzustellen.
Übrigens: Über die Verwendung der Beiträge entscheiden die demokratisch legitimierten Organe. In den verbandlichen Medien wird regelmäßig darüber berichtet.