Dazu wollen wir die bisher den Eltern zustehenden kindesbezogenen Leistungen zu einem „Kindergeld 2.0“ zusammenfassen. [...] Dieses „Kindergeld 2.0“ besteht aus folgenden Komponenten: dem einkommensunabhängigen Grundbetrag, dem einkommensabhängigen Kinder-Bürgergeld, das die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigt, und den Gutscheinen für Leistungen für Bildung und Teilhabe. Darüber soll zum Beispiel die Mitgliedschaft im Sportverein oder das Erlernen eines Musikinstrumentes in einer Musikschule unbürokratisch möglich sein. Diese Neuregelung des Kindergeldes soll sicherstellen, dass die Leistungen auch bei den Kindern ankommen.“