Auch über die vorgesehenen Begrenzungen soll Vorsorge nur prozentual die Leistungen aus der Grundsicherung mindern. Denn freiwillige Altersvorsorge muss sich für jeden immer auszahlen. […] Es kann nicht sein, dass Einnahmen aus der freiwilligen Vorsorge vollständig auf die Grundsicherung angerechnet – also voll abgezogen werden. Wir finden: Der Anreiz zur zusätzlichen Altersvorsorge gegen Altersarmut muss erhalten bleiben. Wer sich anstrengt und vorsorgt, muss ein Alterseinkommen über Grundsicherungsniveau haben.“