Voraussetzung für den früheren Renteneintritt ist nur, dass das Einkommen aus gesetzlicher Rente und sonstiger Altersvorsorge über dem Grundsicherungsniveau liegt – also das Existenzminimum abgesichert ist. In der Folge muss sichergestellt werden, dass die länger arbeitenden Älteren bei der Rentenbesteuerung nicht durch die Erhöhung des zu versteuernden Rentenanteils „bestraft“ werden.“