Darüber hinaus wird es eine Solidarische Mindestrente von 1.050€ geben. Darüber hinaus müssen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur betrieblichen Altersversorgung/vorsorge paritätisch von Arbeitgebern und -nehmern finanziert werden. Ebenfalls soll die Riester-Rente in die gesetzliche Rente überführt werden und freiwillig individuell erworbene Rentenansprüche auf das persönliche Rentenkonto übertragen werden. Durch einen Mindestlohn von 12€ soll eine „Rente oberhalb der Grundsicherung“ erreicht werden. Schlussendlich aber müssen die Rentenniveaus von Ost- und Westdeutschland einander angeglichen werden.