Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen:

§ 7 Ehrenzeichen
§ 7.1 Ehrenzeichen der Kolpingjugend Deutschland

(1) Das Ehrenzeichen der Kolpingjugend Deutschland wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Bundesebene verliehen.
(2) Kriterien für besondere Verdienste kön-nen sein:

  • Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt,
  • Das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
  • Das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
  • Das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
  • Das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
  • Die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.

Verleihende Stelle: Bundesleitung
Antragssteller*in: Leitungen der Diözesan- und Landesverbände/Regionen, Arbeitsgruppen auf Bundesebene, Bundesleitung

Verleihung: die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt
Dem Ehrenzeichen wird eine von der Bundesleitung unterzeichnete Urkunde beigefügt.

§ 7.2 Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland
(1) Das Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Orts-, Diözesan-, Landes- oder Regi-onalebene verliehen.
(2) Kriterien für besondere Verdienste können sein:
• Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt,
• Das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
• Das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
• Das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
• Das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
• Die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.

Verleihende Stelle: Diözesan-, Landes-, Regionalleitung
Antragssteller*in: Leitungen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen und Kolpingjugenden vor Ort
Verleihung: die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung statt.
Neben dem Ehrenzeichen der Kolpingjugend verfügen einige über weitere Auszeichnungen und Ehrengaben – diese existieren weiterhin parallel dazu. Die jeweilige Diözesan-, Landes- und Regionalebene kann entscheiden, ob die Diözesanleitung oder ein einzurichtendes Gremium (Ehrenzeichenkommission) über Anträge zur Verleihung des Ehrenzeichens des Diözesan-, Landes- oder Regionalverbandes entscheidet. Verleihende Stelle bleibt die jeweilige Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung.
(3) Durch den*die Antragssteller*in wird der Kolpingjugend Deutschland ein Urkundentext zur Verfügung gestellt.Über die verliehenen Ehrenzeichen führen sowohl die Diözesan-, Landes-, Regi-onalverbände als auch die Bundesebene ein Verzeichnis.
Dem Ehrenzeichen wird eine von derBundesleitung sowie der Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung unterzeichnete Urkunde beigefügt.
Die Verleihung des Ehrenzeichens der Diözesan- und Landesverbände / Regionen muss spätestens sechs Wochen vor der Verleihung beantragt werden. Für die Verleihung wird nach deinem Leitfaden vorgegangen.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Köln am 25. September 2022.

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