Solidarische Fahrtkostenregelung
Alle sollen dabei sein
Die Bundesleitung wird damit beauftragt bis zur Buko 2023-2 eine Regelung zu erarbeiten, die es Personen aus Diözesanverbänden und Regionen/Landesverbänden, welche Schwierigkeiten mit der Erstattung der anteiligen Fahrtkosten haben, ermöglicht, trotzdem an Bundeskonferenzen teilzunehmen. Dies soll in Absprache mit den betroffenen Ebenen geschehen.
So soll eine Teilhabe an der inhaltlichen und strukturellen Arbeit des Verbandes für alle Delegierten möglich sein.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Berlin am 12. März 2023