Die Bundeskonferenz beschließt folgende in orange markierte [online: fett gedruckte] Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung:

§1 Beratungsausschuss
(1) Dem Beratungsausschuss gehören an:
(a) die Bundesleitung,
(b) je ein*e Vertreter*in aus den Landesverbänden / Regionen,
(c) je ein*e Vertreter*in aus den Arbeitsgruppen,
(d) ein*e Vertreter*in des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland,
(e) die Referent*innen des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat,
(f) bis zu zwei weitere Mitglieder.

(2) Die Entsendung der Vertreter*innen aus den Landesverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren.

(3) Kann ein*e Vertreter*in aus den Landesverbänden / Regionen und den Arbeitsgruppen eine Teilnahme nicht ermöglichen, ist nach Möglichkeit eine Stellvertretung aus dem Landesverband, der Region oder der Arbeitsgruppe zu schicken, welche von der*dem Vertreter*in für die anstehende Sitzung einzuarbeiten und zu informieren ist. Die Stellvertretung ist in Absprache mit der Leitung der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe zu ernennen.

(4) Die weiteren Mitglieder werden nach Rücksprache mit dem Beratungsausschuss von der Bundesleitung für die Dauer von zwei Jahren berufen. Ausschlusskriterien sind ein Amt oder eine AG-Mitgliedschaft auf Bundesebene, ein Leitungsamt auf Landes- bzw. Regionalebene und ein Amt in einer Diözesanleitung.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kol-pingjugend in Köln, am 25. September 2021.

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