Es ist Beschluss, dass die Bundeskonferenzen grundsätzlich im Frühjahr am dritten Fastensonntag und im Herbst jeweils am vierten Septemberwochenende stattfinden.
Die Termine sollen deshalb in Zukunft auf der Bundeskonferenz im Herbst nicht mehr als Antrag gestellt, sondern unter TOP 3 „Aktuelle Themen und Beschlussumsetzungen“ für die Bundeskonferenz in zwei Jahren bekanntgegeben und mitgeteilt werden.
Ein Diözesan- oder Landesverband sowie eine Region kann ihr Interesse an der Ausrichtung der Bundeskonferenz im Frühjahr bekunden.
Absprachen im Vorfeld der Bundeskonferenz mit dem gastgebenden Diözesan- oder Landesverband sowie der Region unterliegen keinen Formalitäten und können unkompliziert stattfinden.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland am 20. März 2022.