Ausbildungsfinanzierung
Wieviel Ausbildungsvergütung erhalte ich und von wem?
Die Ausbildungsvergütung zahlt dein Ausbildungsbetrieb an dich. Sie richtet sich nach einem eventuell vorhandenen Tarifvertrag oder orientiert sich an den Durchschnittswerten der Branche. Außerdem steigt sie jedes Jahr entsprechend etwas an.
Für den Ausbildungsbeginn 2021 existiert ein Mindestlohn von 550€ brutto pro Monat.
Was ist, wenn ich zu wenig Geld bekomme, um mein Leben damit zu finanzieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie du zusätzlich zur Ausbildungsvergütung Unterstützungsleistungen bekommen kannst.
Bekannt ist zum Beispiel die Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB. Diese richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und der Höhe deiner Ausbildungsvergütung. Den Antrag stellst du am besten vor Start der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit. Auf deren Internetseite findest du auch einen Proberechner, welcher dir einen Anhaltspunkt für die Höhe bietet (https://www.babrechner.arbeitsagentur.de/ ). Da hier jedoch nicht alle speziellen Abfragen enthalten sind und neuere Freibeträge möglicherweise noch nicht berücksichtigt sind, bietet dir der Rechner eine grobe Orientierungshilfe. Den genauen Betrag erfährst du erst, wenn du den Antrag stellst. Diesen kannst du auch online stellen.
Zusätzlich bekommst du, bzw. deine Eltern, während deiner Ausbildung weiterhin Kindergeld (solange du nicht über 25 Jahre alt bist). Wenn du über 18 Jahre alt bist, kannst du einen Antrag stellen, dass das Kindergeld direkt auf dein Konto überwiesen wird.
Wenn du in einer eigenen Wohnung lebst, kann es sein, dass du Anspruch auf Wohngeld hast. Dies gilt aber nur, wenn dir BAB vorher abgelehnt wurde. Einen Antrag dafür stellst du bei der Wohngeldstelle deines Wohnortes. Dies solltest du dir merken, wenn du über 25 Jahre alt bist oder eine zweite Ausbildung absolvierst.
Wann darf ich Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen?
Zwingend musst du Auszubildende*r in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf sein. Zusätzlich muss eine der folgenden Voraussetzungen auf dich zutreffen:
- Du wohnst nicht mehr zuhause, weil dein Ausbildungsbetrieb zu weit weg von deinen Eltern ist,
- Du bist über 18 Jahre alt,
- Du bist verheiratet,
- Du lebst mit deine*r Partner*in zusammen,
- Du hast ein Kind und wohnst nicht mehr in der Wohnung deiner Eltern.
Im Regelfall werden Erstausbildungen gefördert und die Höhe berechnet sich auf Basis des Einkommens deiner Eltern und deiner Ausbildungsvergütung.
Meine Ausbildung selbst kostet Geld – und jetzt?
Da es sich dabei im Regelfall um eine schulische Ausbildung handelt, kannst du Schüler*innen-BaföG beantragen. Dies beantragst du an deinem jeweiligen Wohnort und du erhältst es für die Erstausbildung. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und deinem Vermögen. Beim Schüler*innen-BaföG handelt es sich in der Regel um einen Vollzuschuss, das heißt du musst das Geld nicht zurückzahlen. Für den Antrag solltest du dir jedoch genügend Zeit nehmen, denn es werden viele Informationen und Unterlagen verlangt, die du evtl. auch erst zusammensuchen musst. Alle Informationen rund ums Schüler*innen-BaföG, Fragen und Antworten sowie eine Musterberechnung der BaföG-Förderung findest du unter den angegebenen Links.
Du bekommst außerdem, wie in einer betrieblichen Ausbildung auch, weiterhin Kindergeld.