Eine Steuererklärung abgeben
1. Muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?
Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I oder Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV/IV müssen keine Erklärung beim Finanzamt einreichen, können aber. Die Steuer ist durch die einbehaltene Lohnsteuer bereits abgegolten. Sofern aber weitere Einkünfte von mehr als 410,00 EUR im Jahr vorliegen, man den Arbeitgeber gewechselt hat oder Lohnersatzleistungen bezogen werden, besteht eine Abgabepflicht. Ebenso bei einem Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte. Selbständige oder Gewerbetreibende müssen ebenfalls immer eine Steuererklärung abgeben.
Ledige, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag (Stand 2021: 9.744 €) liegen, müssen keine Steuer entrichten. Ab dem ersten Euro über dem sogenannten Grundfreibetrag werden Steuern mit individuellem Steuersatz fällig.
Eine Steuererklärung muss abgegeben werden, wenn
- das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag eingetragen hat (keine Abgabepflicht, wenn erzielter Arbeitslohn nicht 12.250 € (2021) pro Kalenderjahr übersteigt und keine zusätzlichen Einnahmen verzeichnet wurden),
- Leistungen erhalten wurden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und mehr als 410 € betragen (z. B.: Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- und auch Elterngeld). Der Progressionsvorbehalt bezeichnet den Vorgang, dass gewisse steuerfreie Einkünfte den Steuersatz erhöhen können.,
- bei getrenntlebenden Eheleuten der Ausbildungsfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag (siehe auch 12.) für Kinder nicht 50/50 aufgeteilt wird,
- mehrere Einkünfte von mehreren Arbeitgeber*innen eingenommen wurden,
- eine Urlaubsvergütung aus Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft erhalten wurde,
- Eheleute IV-Faktor/IV-Faktor gewählt haben,
- die Ehe des*der Arbeitnehmers*in während des Veranlagungszeitraums (= das Kalenderjahr für die Einkommensteuer 01.01.2021-31.12.2021) durch Tod oder Scheidung aufgelöst wurde,
- Nebeneinkünfte über 410 € liegen.
Solltest du dir noch unsicher sein kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt erfragen, ob du abgabepflichtig bist.
2. Bis wann muss ich meine Einkommensteuer abgeben bzw. welche Fristen sind zu beachten?
Wer eine Steuererklärung abgeben muss, hat dafür bis zum 31.07. des Folgejahres Zeit. Weitaus längere Fristen gelten für Lohnsteuervereine und Steuerberater. Wenn du also deren Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, hast du mehr Zeit für die Erstellung der Einkommensteuererklärung. Stichtag ist dann nämlich der 28.02. des übernächsten Jahres.
Hast du keine Abgabepflicht für die Steuererklärung, kannst du diese trotzdem freiwillig abgeben. Bis zu vier Jahre rückwirkend kannst du diese beim Finanzamt einreichen, wobei die Frist dann immer der 31.12. eines jeden Jahres ist. (ESt 2018 + 4 Jahre = 31.12.2022 Abgabe)
Student*innen haben sogar die Möglichkeit, einen Verlustvortrag bis zu sieben Jahre rückwirkend einzureichen.
3. Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Bei verspäteter Abgabe wird nach § 152 AO ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Dieser beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10,00 € für jeden angefangenen Monat der Verspätung.
4. Welches Finanzamt ist zuständig?
Das örtliche zuständige Finanzamt ist das Finanzamt, in dessen Bezirk dein Wohnsitz liegt.
5. Welche Unterlagen werden zur Erstellung benötigt?
Auf jeden Fall werden alle Unterlagen zu Einnahmen und Ausgaben benötigt, die mit einer Einkunftsart* zusammenhängen. Darüber hinaus noch Belege zu außergewöhnlichen Belastungen (wie z.B. Krankheitskosten), Sonderausgaben (wie z.B. Studienkosten, Kinderbetreuungskosten) oder Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Kaminkehrer, Putzkraft).
*Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, die sonstigen Einkünfte.
6. Kann ich Krankheitskosten absetzen?
Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Jedoch muss die Behandlung gezielt angeordnet worden sein. Zu den Krankheitskosten gehören z.B. Sehhilfe, Zahnersatz oder Logopädie.
Es wird bei der Berechnung der steuerlich abzugsfähigen Höhe allerdings eine zumutbare Eigenbelastung abgezogen. Diese berücksichtigt das Jahreseinkommen, den Familienstand und die Anzahl der Kinder.
7. Kann ich steuerfreie Einkünfte erzielen?
Für geringfügige Beschäftigungen, auch Minijobs genannt, die auf 450-Euro-Basis ausgeübt werden, fallen in der Regel keine Steuern an, da der Arbeitgeber bereits Steuern gezahlt hat. Demzufolge ist auch kein Eintrag in der Einkommensteuererklärung notwendig.
Welche Freibeträge gibt es? (Stand: 2021)
- Ausbildungsfreibetrag 924 €
- Grundfreibetrag 9.744 €
- Rabattfreibetrag 1.080 €
- Kinderfreibetrag 5.460 € (2.730 € je Elternteil)
- Erziehungsfreibetrag 2.928 € (1.464 € je Elternteil)
- Freibetrag bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen 9.744 €
- Sparerfreibetrag 801 € (bei Ehepartnern 1.602 €)
- Ehrenamtsfreibetrag 840 €
- Übungsleiterpauschale 3.000 €
8. Muss ich meinen Nebenjob angeben?
Nein, sofern es sich um eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis handelt. Dann zahlt in der Regel der*die Arbeitgeber*in eine pauschale Steuer. Wenn du angestellt bist und auf Lohnsteuer arbeitest, also wenn der Arbeitnehmer seine Einnahmen selbst versteuert, musst du die Einkünfte in der Anlage N eintragen.
9. Kann ich meinen Laptop von der Steuer absetzen?
Wer seinen PC oder Laptop nachweislich auch beruflich nutzt, kann die Kosten von der Steuer absetzen. In diesem Fall kann die Hälfte des Anschaffungspreises steuerlich abgesetzt werden. Liegt der berufliche Anteil über 50 Prozent, so muss das penibel nachgewiesen werden. Es ist also fast unmöglich, den vollen Anschaffungspreis anzusetzen.
Hat das Gerät maximal 952 Euro brutto im Jahr 2021 gekostet, so können die Ausgaben sofort in der nächsten Steuererklärung abgezogen werden. Liegen die Kosten darüber, so müssen die Anschaffungskosten über drei Jahre hinweg abgeschrieben werden.
10. Ist mein Arbeitszimmer steuerlich absetzbar?
Arbeitszimmer müssen den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bilden. Kurz: Du musst ausschließlich von zu Hause aus arbeiten.
Beispiele für absetzbare Posten:
- Schreibtisch
- Bürostuhl
- Regale
- Leselampe
- Miete
- Energiekosten
- Reparaturen
- Müllabfuhr
- Heizungswartung
- Grundsteuer
- Renovierungskosten
- etc.
11. Muss ich Kapitalerträge versteuern?
Wenn Zinsen und Kapitalerträge den Sparerfreibetrag (801 Euro) übersteigen, müssen die dafür von der Bank ans Finanzamt gezahlten Steuern in der Steuererklärung angegeben werden.
12. Welche Pauschbeträge gibt es? (Stand: 2021)
Zur Erklärung: Pauschbeträge sind Beträge, die du bis zu einer festgelegten Grenze angeben kannst, ohne dafür Quittungen oder Rechnungen nachweisen zu müssen. Das entlastet die Finanzämter, die dann weniger aufwändige Belegprüfungen machen müssen.
Diese Pauschbeträge gibt es:
- Arbeitnehmerpauschbetrag 1.000 €
- Entfernungspauschale für Fahrten zur Arbeit 30 Cent pro Kilometer
- Ab 2021: 30 Cent für die ersten 20. Kilometer, 35 Cent ab dem 21. Kilometer
- Entfernungspauschale Jahresbetrag 4.500 €
- Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung für 1. und letzte Fahrt 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
- Fahrtkosten doppelte Haushaltsführung für Heimfahrten 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
- Dienstreisepauschale 30 Cent pro gefahrenem Kilometer
- Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen >8 h 14 €
- Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen An- und Abreisetag jeweils 14 €
- Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen für Tage zwischen An- und Abreise 28 €
- geringwertige Wirtschaftsgüter 952 €
- Umzugskostenpauschale für Ledige 860 €
- Pflegepauschbetrag 924 €
- Sparerpauschbetrag 801 €
- Werbungskostenpauschale für Rentner 102 €
- Behindertenpauschbetrag zwischen 384 € und 2.840 €
- Sonderausgabenpauschale für Singles 36 €
Wer kann mir bei meiner Steuererklärung helfen?
Wenn du Hilfe bei deiner Steuererklärung benötigst und konkrete Fragen hast, kannst du darüber nachdenken, Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein zu werden. Dort stehen dir kompetente Ansprechpartner*innen zur Verfügung, die dir Fragen beantworten und dich bei konkreten Problemen unterstützen können. Du kannst auch vorab bei einem Verein vor Ort erfragen, ob sie dich bei deinem Anliegen unterstützen können. Eine andere Möglichkeit bieten auch verschiedene Steuer-Softwares, die dich Schritt für Schritt durch deine Steuererklärung führen und die du dir (meist kostenpflichtig) herunterladen kannst. Wenn du deine Steuererklärung nicht selbst machen möchtest, kannst du eine*n Steuerberater*in damit beauftragen. Das kostet natürlich Geld, kann dir aber auch Stress und Ärger ersparen.
Dies ist ein Gastbeitrag von Benedikt Jankowsky, Steuerfachangestellter und Mitglied in der Kolpingjugend Abensberg.
Foto: Markus Winkler/unsplash