Jugendwohnen
Ein Gespräch mit Frank Gärtner, Geschäftsführer Kolping Jugendwohnen
Wer kann im Jugendwohnen wohnen?
Junge Menschen, die sich in einer schulischen oder betrieblichen Ausbildung befinden und die jünger als 27 Jahre sind. Meistens handelt es sich um junge Menschen, die fern der Heimat eine Ausbildung machen. Insbesondere, wenn sie minderjährig sind oder wenn am Ausbildungsort der Wohnungsmarkt hart umkämpft ist, beziehungsweise wenn das Wohnumfeld ganz anders ist als das, in dem man aufgewachsen ist (vom kleinen Dorf in die Großstadt). Jugendwohnen bietet auch einen Wohnraum für junge Menschen, die ihr Wohnumfeld verlassen müssen, um das Familiensystem zu entlasten. Zum Beispiel kann das Wohnen bei der eigenen Familie schwierig sein, wenn man eine Ausbildung im Schichtbetrieb macht und mit Geschwistern im selben Zimmer wohnt.
Wie viel kostet das Wohnen im Jugendwohnen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Jedes Jugendwohnen hat auch abhängig vom Bundesland einen unterschiedlichen Tagessatz, der sich aus Wohnkosten, Versorgungskosten und Begleitungskosten zusammensetzt.
Wie kann ich mir das Jugendwohnen mit meinem Ausbildungsgehalt leisten?
Es gibt zwei Formen der finanziellen Unterstützung (Refinanzierung).
Die erste Form ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), die zweite Form ist die öffentliche Jugendhilfe. Bei beiden Refinanzierungssystemen musst du auch einen Eigenanteil leisten, welcher individuell berechnet wird. In der Regel liegt der Eigenbeitrag für das Jugendwohnen zwischen 0 und 250 Euro monatlich. Da die Refinanzierung mit vielen Anträgen und Aufwand verbunden ist, bietet das Kolping Jugendwohnen und i.d.R. jeder andere Träger des Jugendwohnens an, die Beantragung der Refinanzierung mittels Vollmacht für dich zu übernehmen.
Kann ich auch zeitweise im Jugendwohnen wohnen?
Ja, zum Beispiel wenn du eine duale Ausbildung machst und für den Blockunterricht in eine andere Stadt musst. Die Formen der Refinanzierung sind hier etwas anders, aber eine Anfrage lohnt sich in jedem Fall.
Wie sieht mein Wohnalltag aus?
Nach getaner Arbeit gibt es an den Wochentagen abends ein Freizeitprogramm, an dem du teilnehmen kannst. Auch am Wochenende finden Aktivitäten statt. In regelmäßigen Abständen gibt es ein Wohngruppentreffen, anders als die Freizeitangebote ist die Teilnahme hier Pflicht, da Themen des gemeinsamen Zusammenlebens besprochen werden. Außerdem existieren zusätzliche Angebote, wie z.B. finanzielle Beratung oder Hilfestellung bei Problemen mit dem Betrieb. Das Jugendwohnen ist auch Ansprechpartner für alle deine Fragen zum neuen Wohnort und die Eingewöhnung. Dabei hilft auch die Mischung aus Bewohner*innen, die bereits länger dort wohnen und den neuen Bewohner*innen.
Wie ist meine Wohnsituation?
Du wohnst in einem Einzel- oder Zweibettzimmer i.d.R. mit eigenem Bad und einer Gemeinschaftsküche für alle Bewohner*innen der Etage.
Wann kann ich ein- und ausziehen?
Im Prinzip kannst du jederzeit einziehen. Jedoch sind kleine Häuser oft ausgelastet, während in großen Häusern auch kurzfristig noch ein Zimmer frei sein kann. Anfragen sind daher jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist für dein Zimmer liegt bei 4 Wochen zum Monatsende.