Studienfinanzierung
Vielleicht überlegst du gerade, ob du eine berufliche Ausbildung oder ein Studium machen willst und in welche Richtung es gehen soll. Bei der Entscheidung solltest du überlegen, was zu deinen Fähigkeiten passt und was dir Spaß macht. Die Sorge, dass Ausbildung oder Studium eine finanzielle Belastung sein können, sollte dafür nicht relevant sein.
In diesem Beitrag wollen wir einen genaueren Blick auf die Studienfinanzierung werfen. Wenn du vorhast im Wintersemester mit einem Studium zu beginnen, interessiert dich vielleicht besonders, welche Finanzierungsmöglichkeiten es für Studierende gibt. Du interessierst dich für das Thema Ausbildungsförderung? In unserem Beitrag im August wirst du mehr darüber erfahren.
Die gute Nachricht ist, dass jede*r das Recht hat, eine Ausbildung finanziert zu bekommen. Zuerst einmal sind deine Eltern für dich unterhaltspflichtig, solange du deine erste Ausbildung noch nicht abgeschlossen hast. Abhängig vom Einkommen der Unterhaltspflichtigen wirst du außerdem ganz oder teilweise durch den Staat unterstützt.
Die Finanzierung deiner Ausbildung sollte kein Hinderungsgrund bei der Entscheidung für einen bestimmten Ausbildungsweg sein. Damit die Finanzierung sichergestellt ist, solltest du dich sich jedoch informieren, welche Möglichkeiten es gibt. Dann kannst du rechtzeitig Fristen für Bewerbungen und Anträge checken und die notwendigen Unterlagen vorbereiten.
Wie viel Geld brauchen Student*innen monatlich?
Als das Studentenwerk in seiner 21. Sozialerhebung im Jahr 2016 Studierende zuletzt nach ihren regelmäßigen Ausgaben fragte, gaben diese im Mittel an, dass sie monatlich rund 800 € für ihren Lebensunterhalt ausgeben. Die größte Ausgabe ist die Miete. Im Mittel gaben Studierende etwa 325 € (inkl. Nebenkosten) für das Wohnen aus. Danach kommen die Kosten für die Ernährung mit etwa 170 €. Weitere große Ausgabeposten sind Transport (öffentliche Verkehrsmittel, Auto) und Gesundheitsausgaben. Die direkten Ausgaben für Lernmittel fallen mit 20 € kaum ins Gewicht. Die Ausgaben unterscheiden sich natürlich je nachdem, in welcher Stadt du studierst und wie hoch dort die Lebenshaltungskosten sind. In München zu studieren ist in der Regel teurer, als ein Studium in Chemnitz.
Wie finanzieren Studierende ihr Studium?
Die meisten Studierenden haben nicht eine Finanzierungsquelle, sondern die Studienfinanzierung kommt aus vielen verschiedenen Quellen. Die wichtigste Finanzierungsquelle sind meistens die Eltern. 86 Prozent der Studierenden erhalten finanzielle Unterstützung von ihren Eltern. Insgesamt machen Unterstützungsleistungen der Eltern etwa die Hälfte des Gesamtbudgets der Studierenden aus. Die zweitwichtigste Quelle zur Studienfinanzierung ist die eigene Erwerbstätigkeit. Rund 60 Prozent der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Obwohl man bei der Studienfinanzierung sofort an BAföG denkt, bekommen nur 18 Prozent der Studierenden staatliche Leistungen nach BAföG. Neben diesen drei wichtigsten Finanzierungsquellen greifen Studierende auf Erspartes von vor dem Studium zurück, erhalten Zuwendungen von anderen Verwandten und Bekannten, bekommen ein Stipendium oder nehmen einen Studienkredit auf. Studienkredite können sinnvoll sein, um den Studienabschluss zu sichern oder einen Auslandaufenthalt mitzufinanzieren, aber ein ganzes Studium sollte nach Rat des Studentenwerks nicht ausschließlich über einen Kredit finanziert werden. Auf jeden Fall solltest du davor andere Finanzierungsmöglichkeiten prüfen und dich gut beraten lassen.
Es gibt also sehr viele verschiedene Möglichkeiten der Studienfinanzierung und in den meisten Fällen kommt das Geld aus ganz vielen verschiedenen Quellen.
„Es fühlt sich nicht richtig an, meinen Eltern finanziell auf der Tasche zu liegen…“
Studieren, das klingt nach Ausziehen, Freisein, selbstständig werden… Zu hören, dass man auch im Studium häufig noch finanziell von den Eltern abhängig ist, kann zunächst abschrecken. Und der Gedanke kann sich auch blöd anfühlen, so lange noch seinen Eltern auf der Tasche zu liegen.
Du darfst aber deine Neigungen und Fähigkeiten in den Vordergrund deiner Ausbildungswahl stellen. Dabei musst du dich nicht von den Vorstellungen deiner Eltern einschränken lassen. Die finanzielle Unterstützung durch die Eltern ist im deutschen Sozialsystem vorgesehen. Wenn deine Eltern mehr verdienen, als sie für den eigenen Lebensunterhalt und eventuell den deiner Geschwister benötigen, sind sie verpflichtet, dir eine erste Berufsausbildung (z.B. ein Studium) zu finanzieren. Es gibt auch keine Altersgrenze für die Unterhaltspflicht, solange du kontinuierlich bei deiner Ausbildung bleibst.
Diese Regelung ist Bestandteil des Generationenvertrages. Menschen im mittleren Alter sorgen finanziell für junge Menschen, die noch nicht in den Arbeitsmarkt eingestiegen sind und alte Menschen, die schon aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind. Du stehst daher nicht persönlich in der Schuld deiner Eltern, wenn sie dich regelmäßig finanziell unterstützen. Sie investieren damit indirekt in ihre eigene Rente. Denn du wirst später mit deinem Einkommen die Rente der Generation deiner Eltern finanzieren.
Wenn du am Anfang des Studiums zu einem großen Teil von deinen Eltern finanziert wirst, bist du in guter Gesellschaft. Bei den meisten Studierenden überwiegt am Anfang des Studiums deutlich der Anteil, der von den Eltern finanziert wird. Im Laufe der Zeit nimmt die Bedeutung von eigener Erwerbstätigkeit neben dem Studium zu.
Übrigens: Eltern können sogar dann weiter unterhaltspflichtig sein, wenn du nach einer Lehre noch ein Studium machst. Zum Beispiel, wenn diese inhaltlich in einer engen Verbindung stehen und du dadurch deine beruflichen Chancen verbessern kannst. Dies wäre etwa der Fall, wenn du zuerst eine kaufmännische Lehre machst und dich danach mit einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium weiterqualifizierst.
Wer kann BAföG bekommen?
Die staatlichen Unterstützungsleistungen für Studierende sind im Berufsausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) geregelt. Für das erste Studium oder ein Masterstudium, welches auf einem Bachelorstudiengang aufbaut, kannst du BAföG-Leistungen beim Studierendenwerk am jeweiligen Hochschulstandort beantragen, wenn du bei Studienbeginn unter dreißig Jahre alt bist. Es werden auch Studierende gefördert, die nach dem (Fach-)Abitur eine Ausbildung gemacht haben und sich durch ein Studium weiterqualifizieren möchten oder nach der Ausbildung über den zweiten Bildungsweg ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. Deutsche Staatsbürger*innen, Bürger*innen der Europäischen Union, Migrant*innen und Geflüchtete, die in Deutschland leben, können BAföG als finanzielle Unterstützung während des Studiums erhalten.
Wie hoch ist die BAföG-Förderung?
Wenn ein*e Student*in BAföG beantragt, prüfen die Studierendenwerke, ob und in welcher Höhe BAföG-Leistungen gewährt werden. Dabei wird berücksichtigt, wie hoch das eventuelle Einkommen der Studierenden ist, in welcher Höhe sie eigenes Vermögen besitzen, wie hoch das Einkommen der Eltern ist und ob die Eltern außerdem für den Unterhalt weiterer Kinder verantwortlich sind. Studierende, die sich vor dem Studium mehrere Jahre durch Berufstätigkeit selbstständig finanzieren konnten, können elternunabhängiges BAföG bekommen. Wenn du berechtigt bist, BAföG zu erhalten, bekommst du monatlich bis zu 744 €. Wenn du nicht mehr in der Familienversicherung kranken- und pflegeversichert bist, bekommst du zusätzlich bis zu 109 € für die Kranken- und Pflegeversicherung. Wer für eine Zeit im Ausland studiert, kann für höhere Lebenshaltungskosten einen Zuschlag erhalten.
Wie lange kann ich BAföG erhalten?
Grundsätzlich ist die Dauer der Förderung auf die Regelstudienzeit begrenzt. Nach zwei Studienjahren musst du erstmals nachweisen, dass du die für dein Studium zu diesem Zeitpunkt vorgesehenen Studienleistungen erreicht hast. Es gibt aber Ausnahmeregelungen, die die Dauer der Förderung verlängern können. Wenn du eine Prüfung erstmalig nicht bestehst oder sich das Studium wegen eines Auslandsaufenthaltes verzögert, verlängert sich die Förderdauer. Genauso kann die Mitwirkung in Hochschulgremien, die Pflege von Angehörigen, Schwangerschaft, Kindererziehung, Krankheit oder Behinderung als Verlängerungsgrund anerkannt werden. Daneben sind weitere Härtefallregelungen möglich. Wichtig ist in jedem Fall, dass du dich frühzeitig informierst, unter welchen Bedingungen die Gründe für eine Verlängerung der Studiendauer auch als Gründe für die Verlängerung der Förderung anerkannt werden und welche Nachweise ihr dafür benötigt. Am sichersten ist es, wenn du die Verlängerungsgründe direkt mit deiner*m BAföG-Berater*in absprichst.
Lohnt sich der BAföG-Antrag für mich?
Dass nur 18 Prozent der Studierenden BAföG bekommen klingt erstmal sehr wenig. Und auch Studierende, die BAföG-Leistungen beziehen, brauchen häufig noch andere Einkommensquellen. Trotzdem lohnt es sich immer, über einen BAföG-Antrag nachzudenken. Wenn du berechtigt bist BAföG-Leistungen zu erhalten, solltest du diese Möglichkeit nutzen. Selbst wenn du nur 50 € im Monat bekommst, ist das ein regelmäßiges Einkommen, dass sich in der studentischen Haushaltskasse bemerkbar macht.
Viele, die prinzipiell berechtigt sind, stellen keinen Antrag, weil sie nicht sicher sind, ob sie BAföG bekommen. Außerdem kann es unangenehm sein, die Eltern nach ihrer Steuerbescheinigung zu fragen oder den Geschwistern hinterherzulaufen, um von ihnen eine Ausbildungs- oder Studienbescheinigung zu bekommen. Du solltest dich daher rechtzeitig informieren, welche Unterlagen für den BAföG-Antrag benötigt werden. Der BAföG-Antrag kann jederzeit, jedoch nicht rückwirkend eingereicht werden. Du solltest den Antrag so schnell wie möglich nach der Zulassung zum Studium einreichen, weil die Bearbeitung unter Umständen etwas dauern kann. Wenn dir das alles zu kompliziert klingt: An fast jeder Universität gibt es Anlaufstellen für Fragen zum Thema BAföG, an die du dich bei konkreten Sorgen oder Fragen wenden kannst.
Viele Infos rund um den BAföG-Antrag findest du beim deutschen Studentenwerk (www.studentenwerke.de/de/bafoeg) oder auf der Seite www.bafög.de vom Bildungsministerium.
Sitze ich nach dem Studium auf einem Schuldenberg?
Wer Leistungen aus BAföG erhält, muss nach dem Studium die Hälfte der Förderung als Darlehn zurückzahlen. Die Höhe des Darlehns ist auf 10.000 € begrenzt. Mehr musst du nicht zurückzahlen. Außerdem gilt, dass in Phasen ohne oder mit wenig Einkommen keine Raten gezahlt werden müssen. Wenn du 20 Jahre nach der ersten Rückzahlungsverpflichtung das Darlehn noch nicht vollständig bezahlt hast, wird der übrige Darlehensbetrag erlassen. Unter bestimmten Umständen kann es sich lohnen, den Darlehnsbetrag auf einmal zurückzuzahlen, weil es für die Rückzahlung „auf einen Schlag“ Rabatte gibt.
Was ist mit einem Stipendium?
Förderwerke und Stiftungen schauen in der Regel auf die Noten, aber daneben spielen in den Auswahlverfahren viele Faktoren eine Rolle. Es gibt viele verschiedene Förderwerke, die auf ganz unterschiedliche Dinge Wert legen. Häufig wird neben den Schul- und Studienleistungen auf soziales Engagement geschaut. Mit etwas Recherche im Internet findest du bestimmt ein Stipendium, das vom Profil zu dir passen könnte. Eine Bewerbung bei einem Stipendiengeber kostet nichts. Warum solltest du es da nicht einfach mal mit einer Bewerbung versuchen.
Für engagierte Katholik*innen kann besonders das Cusanuswerk, das Förderwerk der deutschen Bischofskonferenz, interessant sein. Wenn du in der Kolpingjugend oder allgemein in der kirchlichen Jugendarbeit engagiert bist, ist das für die Auswahl von Vorteil. Der Registrierungsschluss für eine Bewerbung beim Cusanuswerk ist am 1. Juli für Studienanfänger*innen und für Studierende an Universitäten und Fachhochschulen am 1. August.
Mehr Informationen zur finanziellen Förderung von Studierenden durch das Cusanuswerk findest du hier: www.cusanuswerk.de/foerderung
Um andere Stipendien zu finden, die zu dir passen könnten, findest du bei Stipendien Lotse eine riesige Auswahl, die du nach deinen eigenen Vorstellungen filtern kannst: www.stipendienlotse.de/
Was gibt es noch?
Studierende, die keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen haben, können Wohngeld erhalten. Wohngeld ist interessant für alle Studierenden, die aus der „normalen“ Ausbildungsförderung durch BAföG rausfallen, weil sie die Förderhöchstdauer überschritten haben, die Fachrichtung wechseln oder ein Zweitstudium machen. Anders als beim BAföG musst du das Wohngeld nicht zurückzahlen.
Außerdem kann man an vielen Stellen studentische Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Wer BAföG-Leistungen erhält, kann sich zum Beispiel von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Oder solange man unter 25 ist, kann man als Student*in noch kostenlos als Familienversicherte*r in der Krankenkasse der Eltern mitversichert werden.