Die Bundeskonferenz beschließt folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung:
§ 4 Beratungsausschuss
1) Dem Beratungsausschuss gehören an:
a) die Bundesleitung,
b) je ein/e Vertreter/in aus den Landesverbänden / Regionen,
c) je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitsgruppen,
d) ein/e Vertreter/in des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland,
e) die Referentinnen / Referenten des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat,
f) bis zu zwei weitere Mitglieder.

2) Die Entsendung der Vertreter/innen aus den Landesverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren.

3) Für die Vertreter/innen aus den Landeverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen werden Stellvertreter/innen durch Beschluss der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren entsendet.

4) Die weiteren Mitglieder werden nach Rücksprache mit dem Beratungsausschuss von der Bundesleitung für die Dauer von zwei Jahren berufen. Ausschlusskriterien sind ein Amt oder eine AG-Mitgliedschaft auf Bundesebene, ein Leitungsamt auf Landes- bzw. Regionalebene und ein Amt in einer Diözesanleitung.


5) Die Bundesleitung kann Fachleute zu den Sitzungen einladen.

6) Der Beratungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Die Einladung mit Tagesord-nung ergeht mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch die Bundesleitung.

7) Der Beratungsausschuss berät die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) in der Vorbereitung der innerverbandlichen Meinungs- und Willensbildung sowie Positionsbestimmung der Kolpingjugend,
b) in der Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz der Kolpingjugend,
c) in der Umsetzung und Einbringung der Positionen der Kolpingjugend in die innerverbandliche Arbeit,
d) in der Mitwirkung im BDKJ,
e) bei der inhaltlichen, strukturellen und politischen Weiterentwicklung der Kolpingjugend.
8) Der Beratungsausschuss unterstützt die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) bei der Vernetzung und dem Austausch zwischen den verschiedenen Verantwortlichen auf Bundes- und Diözesanebene,
b) bei der Umsetzung und Unterstützung von Projekten der Kolpingjugend Deutschland.

Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.