Beschlüsse und Protokolle
Wir sind eine Gemeinschaft, in der man Freunde findet und ganz nebenbei noch etwas für das Zusammenleben mit anderen lernt: Rücksicht nehmen, Kompromisse schließen, sich engagieren und Verantwortung übernehmen. Bundesweit sind wir in Kinder- und Jugendgruppen, in Städten und Gemeinden organisiert.
Hier findet ihr die aktuelle Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland.
Hier findet ihr die Beschlüsse der letzten zehn Jahre, die das höchste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland – die Bundeskonferenz – festgelegt hat. Außerdem findet Ihr auch die Protokolle der Bundeskonferenzen der letzten Jahre sowie die Beschlüsse der Bundesleitung der Kolpingjugend seit 2020.
Beschlussübersicht in Kategorien 2011-1 bis 2023-1
Politik und Gesellschaft, Kirche, Verband
Politik und Gesellschaft
Krieg in der Ukraine – die Unterstützung muss bleiben
Am 24. Februar 2022 hat Russland eine groß angelegte militärische Invasion der Ukraine begonnen. Inzwischen blicken wir auf über ein Jahr zurück, in dem Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine führt. Insbesondere die Kriegsverbrechen der russischen Streitkräfte in Butscha, Isjum und vielen weiteren Orten haben uns zutiefst schockiert und zeigen die Brutalität, mit der die russische Armee gegen Zivilist*innen in der Ukraine vorgeht. Die Ukraine wehrt sich erfolgreich, doch die Kosten dafür sind hoch – tausende Menschen sind gestorben, Millionen Menschen sind geflohen und wissen nicht, ob oder wann sie in Ihre Heimat zurückkehren können.
Europa und seine internationalen Verbündeten haben sich seither fest hinter die Regierung in Kyjiw gestellt. Umfangreiche finanzielle Hilfen, materielle Unterstützung an die Ukraine und weitreichende Sanktionen gegen Russland sind wichtige Zeichen und Taten in dieser Zeit. Viele dieser Punkte waren bereits Teil eines im letzten Jahr von uns veröffentlichten Papiers und vieles, das wir darin gefordert oder auch unterstützt haben, wurde bereits umgesetzt bzw. weiter vorangetrieben. Nichtsdestotrotz sind wir der festen Überzeugung, dass die uneingeschränkte Unterstützung der Ukraine zur Verteidigung ihrer und unserer Freiheit in Europa durch Deutschland und seine Verbündeten nicht nachlassen darf.
Die Ukraine gehört zu Europa. Sie verteidigt im Krieg mit Russland die europäischen Werte: Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte. Es war deshalb ein wichtiger Schritt, dass der Ukraine – und auch der Republik Moldau – mit dem notwendigen einstimmigen Votum der Mitgliedsstaaten der EU- Kandidatenstatus verliehen wurden. Für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen bedarf es jedoch eines erneuten einstimmigen Beschlusses. Dieser sollte so bald wie möglich gefasst werden. Die Beitrittsverhandlungen sollten Raum schaffen für Vertrauen und politischen Dialog, gleichzeitig wird auch die Ukraine die Kriterien der EU für eine Aufnahme in die Gemeinschaft erfüllen müssen. Hier ist eine realistische zeitliche Perspektive entscheidend. Dieser Krieg hat gezeigt, wie wichtig es jetzt ist, die europäische Zukunft gemeinsam zu definieren – für Frieden und Sicherheit und für den Schutz unserer europäischen Werte.
Viele Menschen in der Ukraine erfahren anhaltend großes Leid; das macht auch uns sehr betroffen. Als Kolpingjugend setzen wir uns besonders für die Anliegen junger Menschen in der Gesellschaft ein. Deshalb liegt uns die Situation der Millionen jungen Ukrainer*innen besonders am Herzen. Kinder stellen in jeder Gesellschaft eine besonders vulnerable Gruppe dar. Gerade in Kriegszeiten sind junge Menschen jedoch besonderen Gefahren ausgesetzt und ihre Rechte werden missachtet. Millionen ukrainische Kinder wurden aus ihrem Alltag gerissen. In ihrem Zuhause sind sie Bombenangriffen, Not und Leid ausgesetzt, auf der Flucht erwartet sie oft Ungewissheit und Gefahr. Viele junge Menschen erfahren physische, psychische und sexuelle Gewalt. Kinder haben ein Recht auf Gesundheit, auf Freizeit und auf Bildung. Diese Rechte werden durch den Angriffskrieg vielfach gebrochen. Viele Schulen sind zerstört worden und digitaler Unterricht ist aufgrund regelmäßiger Stromausfälle in allen Landesteilen kaum zu gewährleisten. Angriffe auf zivile Infrastrukturen sowie die Energieinfrastruktur müssen ein Ende haben! Kinder müssen Zugang zu Bildung und kindgerechten Schutzräumen haben und die Ukraine muss dabei unterstützt werden, zerstörte Schulen und Einrichtungen schnellstmöglich wieder aufbauen zu können.
Aber auch außerhalb der Ukraine ist die Situation besorgniserregend: Mit Beginn des Krieges flohen vor allem Frauen und Kinder ins Ausland. Mehr als 200.000 geflüchtete Kinder aus der Ukraine leben inzwischen in Deutschland und gehen hier zur Schule. Wann sie in ihre Heimat zurückkehren können, ist unklar. Die Situation ist schwierig, besonders für die Kinder und ihre Familien. Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, ihnen entsprechende Hilfs- und Unterstützungsangebote wie psychosoziale Beratungen und schulische Förderprogramme zugänglich zu machen. Als Kolpingjugend setzen wir uns dafür ein, dass junge ukrainische Menschen an unseren Angeboten teilnehmen können, um ihnen einen Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es braucht nichtsdestotrotz den entschiedenen politischen Willen, die sowieso bereits stark strapazierten sozialen und psychologischen Jugendhilfesysteme und -einrichtungen sowie die Schulen mit zusätzlichem Fachpersonal sowie ausreichenden Räumlichkeiten auszustatten. Hierfür braucht es weitere finanzielle Zusagen vom Bund.
Dieser Krieg muss ein Ende haben! Bis Kriegsende und darüber hinaus werden wir nicht aufhören denjenigen zu helfen, die unsere Hilfe benötigen. Wir setzen uns dafür ein, dass Deutschland weiterhin offen für Geflüchtete ist und auch die Nachbarländer – allen voran Polen, das die meisten Geflüchteten aus der Ukraine aufgenommen hat – ihre Hilfe aufrechterhalten können. Wir stellen uns darauf ein, dass noch größere Anstrengungen erforderlich sein werden und dass die Solidarität dauerhaft halten muss. Im Sinne Adolph Kolpings setzen wir uns mit allen Kolpinger*innen deshalb seit Beginn des Krieges mit Spenden, Hilfsaktionen und Unterkünften für Geflüchtete dafür ein, die Not der Menschen zu lindern (siehe Ukraine Situation vor Ort - Kolping International).
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Berlin am 12. März 2023
Krieg, Krisen und Konflikte überschatteten das Jahr
Das Europäische Jahr der Jugend geht zu Ende. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen widmete das vergangene Jahr den jungen Menschen in ganz Europa, um ihnen Würdigung und Unterstützung entgegenzubringen für das, was sie in den vergangenen Jahren, insbesondere während der Corona-Pandemie, geleistet haben.
Das Europäische Jahr der Jugend sollte die Anliegen und Bedürfnisse junger Europäer*innen in den Fokus rücken und ihnen mehr Sichtbarkeit geben. Es sollte bestehende Maßnahmen, wie die EU-Jugendstrategie und die EU-Jugendziele, voranbringen und neue und nachhaltige Perspektiven für die Zukunft schaffen. Jungen Menschen sollte die Möglichkeit gegeben werden, sich selbst politisch einzubringen und so die Perspektiven junger Menschen in alle Ebenen der Politikgestaltung einfließen zu lassen.
Schaut man auf das vergangene Jahr zurück, fällt die Bilanz jedoch ernüchternd aus. Für junge Menschen war 2022 kein gutes Jahr. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine überschattete die letzten Monate und dauert immer noch an. Das Leid von Kindern und Jugendlichen, die Flucht und Vertreibung erleben mussten und müssen oder den Tod von nahen Angehörigen, ist unvorstellbar groß. Selbst für diejenigen, die in der EU Schutz gefunden haben, bleibt es trotz vieler Hilfen und großen ehrenamtlichen Engagements sehr schwer.
Auch für junge Menschen in Deutschland fällt der Blick in die Zukunft, vor dem Hintergrund von Krieg, Inflation und Klimakrise, nicht positiv aus. Die im November 2022 veröffentlichte Trendstudie „Jugend in Deutschland – Winter 2022/23“ von Prof. Dr. Klaus Hurrelmann und Jugendforscher Simon Schnetzer zeigt, wie sehr die junge Generation in Deutschland unter der Last zahlreicher Krisen leidet. Die Langzeitfolgen durch die Corona-Pandemie sind immer noch spürbar, gleichzeitig verdüstert sich der Blick in die Zukunft. Die größten Sorgen der Jugend sind Inflation, Krieg in Europa, Klimawandel, Wirtschaftskrise, Energieknappheit und Altersarmut. Die Jugend fühlt, dass die Jahre des Wohlstands vorbei sind.
2022 war auch kein gutes Jahr für den Klimaschutz. Viele Klimaaktivist*innen fordern nach wie vor größere Anstrengungen beim Klimaschutz und bewerten die Ergebnisse der Weltklimakonferenz in Scharm El-Scheich als enttäuschend. Als Kolpingjugend fordern wir weiterhin ambitioniertere und wirksame Maßnahmen, um unser Klima zu schützen und die Schöpfung zu bewahren.
Europa braucht deshalb eine Sozial- und Wirtschaftspolitik, die zukunftsorientiert ist und die Anliegen und Bedürfnisse junger Menschen im Blick hat. Viele junge Menschen haben den Eindruck, dass Politik überwiegend von und für die ältere Generation gemacht wird und ihre Interessen vernachlässigt werden. Aufgrund des demografischen Wandels machen junge Menschen zudem einen immer kleineren Teil der Wahlberechtigten aus. Ein wichtiger Schritt war deshalb die Einführung des Wahlalters ab 16 bei Europawahlen, die die Kolpingjugend seit langem gefordert hat und die einen enormen Fortschritt für die europäische Demokratie darstellt. Als Kolpingjugend werden wir diesen Prozess weiter begleiten, europapolitische Bildung weiter fördern und insbesondere den Blick auf die anstehenden Europawahlen im Frühjahr 2024 legen.
Auch das Europäische Parlament hat in einer Entschließung im November 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend Stellung bezogen. Es fordert die EU-Kommission dazu auf darzustellen, welche konkreten Beiträge zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019-2027 und der EU-Jugendarbeitsagenda während des Europäischen Jahres der Jugend vorgenommen wurden und aufzuschlüsseln, welche der beschriebenen Aktivitäten ohnehin stattgefunden hätten oder bereits bestanden und welche neu initiiert wurden. Ebenso weist das EU-Parlament darauf hin, dass die Ankündigung zum Jahr der Europäischen Jugend zu kurzfristig erfolgte, um die Zivilgesellschaft rechtzeitig umfassend einzubeziehen und Vorbereitungen treffen zu können. Deshalb fordert das Europäische Parlament die Kommission in seiner Entschließung auch dazu auf, das Europäische Jahr der Jugend noch „bis zum nächsten Europatag am 9. Mai 2023 zu verlängern“. Als Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland unterstützen wir diese Anliegen.
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Anliegen und Meinungen junger Menschen in der Politik berücksichtigt werden und Eingang in Entscheidungen finden. Junge Menschen sind unmittelbar von der heutigen Politikgestaltung betroffen. Deshalb sollten sie nicht nur angehört, sondern aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Jugendarbeit leistet hierfür einen wesentlichen Beitrag, in dem sie junge Menschen fördert und befähigt, sich zu engagieren und einzubringen. Deshalb setzen wir uns als Kolpingjugend regelmäßig dafür ein, dass der Wert der Jugendarbeit besser anerkannt sowie unterstützt und gefördert wird.
Das Europäische Jahr der Jugend hat junge Menschen nicht in Aufbruchstimmung versetzt. Trotzdem sollten wir Bilanz ziehen, die Ergebnisse und Entwicklungen des Jahres auswerten und für zukünftige Jahre der Jugend daraus lernen. Doch ganz gleich, wann das nächste Jahr der Jugend stattfinden wird – die Anliegen und Interessen junger Menschen sollten nicht nur im Jahr der Jugend Eingang in politische Prozesse finden, sondern an jedem Tag. Dafür setzten wir uns auch als Bundesleitung ein.
Beschlossen durch die Bundesleitung der Kolpingjugend im Januar 2023.
Wir begrüßen den Plan der Bundesregierung den § 219a StGB abzuschaffen und stellen uns damit gegen den Beschluss des Bundesvorstandes sowie alle Argumente, die die Debatte um § 219a und § 218 StGB vermischen. Die Abschaffung des § 219a ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, denn er schafft mehr Sicherheit für schwangere Personen und Ärzt*innen. Auch wenn 2019 bereits eine Anpassung des Paragraphen stattgefunden hat, der erlaubt, dass Praxen auf ihrer Internetseite nun darüber informieren dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ist diese Änderung nicht ausreichend. Bis heute dürfen Ärzt*innen nicht über die medizinischen Methoden informieren, mit denen sie einen Abbruch durchführen und ob und unter welchen Umständen diese Eingriffe von der Krankenkasse übernommen werden und sie müssen eine Strafverfolgung fürchten, wenn sie es tun. Diese Rechtslage finden wir inakzeptabel und befürworten deshalb den Beschluss des Bundeskabinetts, den Paragraphen abzuschaffen.
Bedenken, die insbesondere von Gegner*innen einer solchen Abschaffung angeführt werden und mitunter eine Kommerzialisierung oder gar Banalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen befürchten, treten wir entschieden entgegen, denn:
- Bereits die "(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte" untersagt in § 27 MBO-Ä berufswidrige Werbung. Berufswidrige Werbung ist eine “insbesondere anpreisende [...] Werbung”. Es steht demnach nicht zu befürchten, dass mit einer Abschaffung des § 219a grob anstößige, irreführende oder anpreisende Werbung von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, zu erwarten ist. Da bereits ein Werbeverbot für Ärzt*innen existiert, handelt es sich beim § 219a StGB um ein Informationsverbot.
- Die Abschaffung des § 219a StGB schafft mehr Rechtssicherheit für Ärzt*innen. Die aktuelle Rechtsprechung ist uneinheitlich und bietet Auslegungsspielräume, die geeignet sind Druck auf Ärzt*innen auszuüben und in gerichtlichen Prozessen darüber zu entscheiden, was im Einzelfall zulässige Information oder strafbewehrte Werbung ist. Es ist nicht akzeptabel, dass Ärzt*innen, die über diesen Eingriff informieren, bedroht oder angezeigt werden.
- Die aktuelle Version des Paragraphen erlaubt es Ärzt*innen lediglich zu benennen, ob sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Sie dürfen aber zum Beispiel keine Informationen dazu bereitstellen, welche Methode(n) sie verwenden und unter welchen Umständen die Krankenkasse für den Eingriff aufkommt. Das führt dazu, dass es schwangeren Personen schwerer gemacht wird, sich über einen invasiven Eingriff in ihren Körper umfassend zu informieren.
- Die Gleichsetzung von “Information” mit “Werbung” ist diskriminierend. Sie unterstellt, dass schwangere Personen die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen, nicht selbst angemessen einordnen und zu einer informierten Entscheidung kommen können. Sie unterstellt, dass auch sachliche und fachliche Informationen wie Produktwerbung wirken, schwangere Personen dies nicht unterscheiden könnten und sich dadurch manipulieren ließen.
- Ein Beratungsangebot kann durch die Abschaffung von § 219a StGB verbessert werden, da schwangere Personen sich vorab Informationen suchen können und die Beratung individueller auf die Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten werden kann. Zusätzlich muss ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, dass Schwangerschaftsabbrüche in einigen Gegenden in Deutschland nicht mehr zugänglich sind.
- Der freie Zugang zu sachlich richtigen Infor-mationen darf in einem demokratischen Staat nicht verboten sein, auch wenn diese kontrovers diskutiert werden. Demokratie lebt davon, dass kontroverse Diskussionen auch zu emotional schwierigen Themen geführt werden und auf sachlicher Informationsbasis beruhen. Den Zugang zu Informationen schwer zugänglich zu machen, entspricht nicht dem demokratischen Grundsatz.
- Wir sind der Überzeugung, dass der beste Schutz für ungeborenes Leben besteht, wenn schwangere Personen die Sicherheit haben, sich sicher und umfassend informieren zu können. Dazu gehört es, dass sich schwangere Personen sachlich und seriös bei Fachleuten informieren können. Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, gehören unumwunden zu dieser Gruppe. Das Schutzkonzept für ungeborenes Leben bleibt dabei auch ohne § 219a gesichert. Die Beratungsregelung und das darauf basierende Schwangerschaftskonfliktgesetz bleiben hiervon unberührt. Verantwortung kann am besten die schwangere Person übernehmen, die sich umfassend informieren kann. Keine schwangere Person trifft die Entscheidung, schwanger zu bleiben oder nicht, leichtfertig.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland am 20. März 2022.
Forderungen der Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland
Die Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland zeigt sich entsetzt über den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine. Was wir sehen und berichtet wird macht uns fassungslos und macht deutlich, dass weitreichende Sanktionen gegen Russland notwendig sind, um zu zeigen, dass Krieg kein Mittel sein darf, um politische Interessen durchzusetzen. Darüber hinaus gilt unsere uneingeschränkte Solidarität und aktive Unterstützung der Ukraine¹.
Aus diesem Grund fordert die Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland von der Bundesregierung, aber auch der EU und der NATO, geschlossenes und aktives Handeln gegen Russland und die Unterstützung der Ukraine. Hier müssen notfalls auch eigene Interessen den Interessen der Ukraine nachgeordnet werden.
Die Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland unterstützt die bisher beschlossenen Sanktionen und fordert darüber hinaus die Prüfung weiterer politischer Schritte:
- Wir fordern, dass die Gaspipeline Nord Stream 2 nicht nur kurzfristig nicht in Betrieb genommen wird, sondern auch in Zukunft nicht. Durch eine zukünftige Inbetriebnahme macht sich Deutschland unnötig abhängig von Russland. Auch ein Weiterbetrieb der Pipeline Nord Stream 1 muss unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit und des Klimaschutzes offen diskutiert werden. Energiepolitik ist klarer Bestandteil der europäischen Sicherheitspolitik.
- Ein Ausschluss weiterer russischer Banken aus dem Zahlungssystem SWIFT sollte geprüft werden. Hier müssen im Zweifelsfall eigene deutsche wirtschaftliche Interessen in den Hintergrund rücken.
- Wir fordern, allen Schiffen, die unter russischer Flagge fahren, die Einfahrt in deutsche Häfen und die Nutzung deutscher Wasserstraßen zu verbieten, analog zu den Regelungen in Großbritannien, und innerhalb der EU für ein vergleichbares Verbot zu werben.
- Wir unterstützen die Außenpolitik der EU darin, die diplomatischen Beziehungen zu Russland nicht komplett erlöschen zu lassen. Eine Lösung des Konfliktes kann es nur am Verhandlungstisch geben. In diesem Zusammenhang muss allerdings auch deutlich gemacht werden, dass in Europa durch Kriegshandlungen keinerlei Verschiebungen von Grenzziehungen durchgeführt werden.
- Wir fordern, die Zusammensetzung und Struktur von Gremien der Vereinten Nationen zu überprüfen, insbesondere des UN-Sicherheitsrats.
Die Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland begrüßt Maßnahmen der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine. Auch über diesen Konflikt hinaus verdient die Ukraine unsere uneingeschränkte Solidarität:
- Wir unterstützen insbesondere die Entscheidung der Europäischen Union, der Ukraine 500 Millionen Euro für humanitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen.
- Wir fordern, die europäischen Bestrebungen der Ukraine zu unterstützen und dem Land den Status eines „EU-Beitrittskandidaten“ zu verleihen.
- Wir fordern, die souveräne Entscheidungsfreiheit der Ukraine bzgl. eines Beitritts zu internationalen Organisationen (NATO, OECD) zu unterstützen.
- Wir fordern, unsere EU- und NATO-Partner an unseren Außengrenzen bei der Aufnahme und Verteilung von Kriegsflüchtlingen zu unterstützen. Wir begrüßen die überwältigende Hilfsbereitschaft in Europa und sprechen uns für eine enge Abstimmung innerhalb der Europäischen Union zur Unterstützung der Geflüchteten aus der Ukraine aus.
Erklärung der Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland, 03. März 2022.
Erarbeitet mit der AG Europa.
¹ siehe auch Spendenaufruf von Kolping International: https://www.kolping.de/presse-medien/news/news-archiv/news-details/news/ukraine-die-menschen-brauchen-dringend-unsere-hilfe/
Die Interessen junger Menschen im Fokus
Und wie soll Europa verwirklicht werden, wenn die Jugendlichen in ihm nicht ein gemeinsames Projekt und eine Darstellung ihrer eigenen Zukunft sehen?
(Jacques Delors, 1989)¹
In ihrer Rede zur Lage der Union hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 15. September 2021 angekündigt, das Jahr 2022 zum Europäischen Jahr der Jugend zu erklären. Junge Menschen haben während der Pandemie für sich und für andere auf vieles verzichtet. Einige verpasste Erfahrungen kann ihnen niemand mehr zurückgeben. Das Europäische Jahr der Jugend soll deshalb auch eine Würdigung und Unterstützung junger Menschen und dessen sein, was sie in den vergangenen zwei Jahren während der Pandemie geleistet und ausgehalten haben.
Mit dem Europäischen Jahr der Jugend will die EU, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften, Interessenträgern und jungen Menschen selbst, die Anliegen und Bedürfnisse junger Europäer*innen in den Fokus rücken. Maßnahmen, wie die EU-Jugendstrategie, der Aufbauplan Next Generation EU und die Konferenz zur Zukunft Europas sollen weiter vorangebracht und umgesetzt werden und nachhaltige Perspektiven für die Zukunft geschaffen werden. Inhaltlich geht es dabei vor allem um die EU-Jugendziele, insbesondere um die Themen Gleichstellung und Inklusion, Nachhaltigkeit, psychische Gesundheit und Wohlergehen sowie vernünftige Arbeitsplätze.
Als Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland begrüßen wir diese Initiative ausdrücklich und freuen uns über den Ausruf eines Europäischen Jahres der Jugend 2022. Die Anliegen und Interessen junger Menschen in den Fokus zu rücken und die Jugendperspektive auf allen Ebenen in die Politikgestaltung einfließen zu lassen, ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, nicht nur vor dem Hintergrund der Pandemie und der dadurch bedingten Einschnitte im Leben vieler junger Menschen.
Erklärtes Ziel der Europäischen Kommission ist es, die jungen Menschen in die Organisation dieses Jahres eng einzubeziehen. Dieses Ziel unterstützen wir auch als Kolpingjugend. Das europäische Jahr der Jugend kann dann ein Erfolg werden, wenn es gemeinsam mit denjenigen gestaltet wird, die von ihm profitieren sollen. Dafür ist es wichtig, Jugendverbände und Organisationen eng einzubinden, in einen echten Austausch zu treten und konkrete Perspektiven
zu eröffnen.
Vom 22. Oktober bis 22. November 2021 konnten interessierte junge Menschen an einer Umfrage² teilnehmen, in der Ideen und Vorschläge für das Europäische Jahr der Jugend eingereicht werden konnten. Wir müssen jedoch feststellen, dass diese Zeitspanne viel zu kurz war, um die Möglichkeit einer Teilnahme publik zu machen und eine repräsentative Reichweite zu erzielen. In der gesamten EU haben in diesem Zeitraum insgesamt nur 4.686 junge Menschen teilgenommen. Davon stammte eine deutliche Mehrheit aus Griechenland (1.739 Personen), deutlich weniger aus anderen Ländern (zum Vergleich, z.B.: 299 aus Deutschland, 87 aus Kroatien,14 aus Dänemark). Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden lebt zudem im städtischen Raum (81,1%).
Dies zeigt bereits deutlich, dass es mehr Anstrengung brauchen wird, um wirklich diejenigen zu erreichen, die gestärkt und gefördert werden sollen. Das Aktionsjahr darf keine Image-Kampagne der EU werden, sondern muss echte Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungsprozessen ermöglichen und zusätzliche neue Initiativen schaffen, die über das hinausgehen, was ohnehin auf der europäischen Agenda steht. Das bedeutet, dass es auch neue Finanzierungsquellen geben muss und nicht nur eine Umschichtung von Geldern bestehender Jugendprogramme. Dazu gehört auch, Synergien mit anderen EU-Programmen und Politikfeldern anzustreben. Ein solcher politikfeldübergreifender Ansatz, der die Interessen junger Menschen in den Blick nimmt und berücksichtigt, muss auch nach 2022 fortgeführt werden.
Die Ziele der Kommission klingen jedoch vielversprechend. Mehr hochwertige Arbeitsplätze sowie Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten, Förderung der Jugendarbeit, Digitalisierung, Klimaschutz und mehr Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen. Ein Jahr der Europäischen Jugend ist ein wichtiges Zeichen an junge Menschen, das hoffentlich eine weite Strahlkraft ausübt – inhaltlich, alle Politikbereiche erfassend und auch zeitlich, über das Jahr 2022 hinauswirkend. Als Bundesleitung der Kolpingjugend freuen wir uns darauf, selbst aktiv Teil dieses Prozesses zu sein, um das Jahr der Europäischen Jugend zu einem dauerhaften und nachhaltigen Erfolg zu machen.
Beschlossen durch die Bundesleitung der Kolpingjugend im Januar 2022.
¹ Rede von Jacques Delors vor dem Europäischen Parlament, 17. Januar 1989. Abrufbar unter diesem Link (letzter Zugriff am 24.01.2022)
² Die Ergebnisse der Umfrage sind hier abrufbar (letzter Zugriff am 24.01.2022)
Die Kolpingjugend Deutschland fordert die kommende Bundesregierung zu generationengerechtem Klimaschutz auf
Die Klimakrise ist die größte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderung unseres Jahrhunderts. Wir sehen, dass der Klimawandel bereits heute weltweit schwere Schäden verursacht. Extremwetterereignisse sind längst nicht mehr nur ein Problem des globalen Südens. Starkregen, der ganze Gebiete überschwemmt, Hitzewellen, die nur schwer zu löschende Brände verursachen, Dürrephasen, die Ernten bedrohen und zerstören. Aber auch andere Krisen hängen unmittelbar mit der Klimakrise zusammen: Biodiversitätskrise, Ressourcenkrise, Gesundheitskrise, Soziale Krise, Gerechtigkeitskrise etc. Die Klimakrise stellt damit auch eine große Gefahr für Frieden und Wohlstand dar.
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von heute und morgen haben ein Recht auf eigene Gestaltungsspielräume. Dafür braucht es jetzt die richtige Politik. Damit die Erde lebenswert bleibt, setzen wir uns als Kolpingjugend für Klimaschutz und die Einhaltung der Pariser Klimaziele ein. Dabei geht es uns um etwas Wesentliches: Die Bewahrung der Schöpfung. Denn ohne die natürlichen Grundlagen ist kein Leben auf der Erde möglich. Wir stellen jedoch fest, dass die bisherigen anvisierten Maßnahmen der Politik nicht ausreichen, um den Klimawandel aufzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst festgestellt, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 zu kurz greift und ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlen.
Da in dem Gesetz lediglich Maßnahmen für eine Verminderung der Emissionen bis zum Jahr 2030 festgelegt sind, würden die Auswirkungen und Gefahren der Klimakrise auf die Zeiträume danach und damit zu Lasten der jüngeren Generation verschoben werden. Um das 1,5 -Grad-Ziel und Klimaneutralität dann noch zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Maßnahmen so kurzfristig und drastisch erfolgen, dass damit zum Teil die Freiheitsrechte junger Menschen in der Zukunft verletzt würden.¹
Dieses Urteil ist historisch und zeigt uns erneut: Es bleibt wenig Zeit, um die Klimakrise aufzuhalten, bzw. sie auf ein händelbares Maß zu begrenzen. Tun wir zu wenig – und wir wollen es ganz deutlich sagen: „Ein bisschen Klimaschutz“ reicht nicht mehr! – dann werden die daraus hervorgehenden Schäden um ein Vielfaches teurer sein als die konkreten Maßnahmen zum Klimaschutz. Dann wird aus dem Klimawandel eine globale Klimakatastrophe.
Jüngst erst wurde der neue Bericht des Weltklimarats (IPCC) veröffentlicht, in welchem festgehalten wird, dass die Folgen der Erderwärmung immer deutlicher werden und der angestrebte Klimaschutz nicht ausreicht. So droht laut Bericht bereits 2030 eine Erderwärmung von 1,5 Grad – das sind 10 Jahre früher als bisher vorausgesagt².
Der Earth Overshoot Day – oder Welterschöpfungstag – ist der Tag, an dem wir alle natürlichen Ressourcen verbraucht haben, die die Erde innerhalb eines Jahres wiederherstellen kann. Berechnet wird er seit 1970, damals noch am 1. Dezember, war er dieses Jahr bereits am 29. Juli. Seit Jahren findet der Earth Overshoot Day jedes Jahr etwas früher statt. Nur im letzten Jahr hat er sich – aufgrund der Corona-Pandemie und dem dadurch reduzierten Ressourcenverbrauch – das erste Mal seit vielen Jahren nach hinten verschoben, auf den 22. August 2020. Eine Verschiebung des Datums ist also möglich, wenn wir ressourcenschonender und nachhaltiger leben.
So wichtig Eigenverantwortung auch ist, braucht es in erster Linie eine übergeordnete Strategie und ein klares Ziel, wie wir als Gesellschaft die Klimakrise bekämpfen wollen. Dafür brauchen wir verbindliche und konkrete Lösungsansätze für alle und eine konsequente Umsetzung dieser. Zahlreiche Wissenschaftler*innen haben bereits Lösungsvorschläge entwickelt. Diese umzusetzen ist notwendig, um die globale Erwärmung auf weniger als 1,5 Grad zu begrenzen.
Ein Oxfam Bericht aus September 2020³ zeigt: Die reichsten 10 Prozent der Menschen (ca. 630 Millionen) machten 52 Prozent der kumulierten Emissionen aus, wodurch das globale CO2-Budget für 1,5 Grad um fast ein Drittel (31 Prozent) erschöpft ist. Auf die 40 Prozent der Menschen in der globalen Mittelschicht (ca. 2,5 Milliarden Menschen) entfielen 41 Prozent der kumulierten Emissionen und 25 Prozent des CO2-Budgets, während die ärmsten 50 Prozent nur 7 Prozent der kumulierten Emissionen und 4 Prozent des Budgets ausmachten.
Deshalb haben Europa bzw. Deutschland so eine große Verantwortung. Wir können einen großen Unterschied machen und dürfen die Verantwortung nicht auf andere Länder abschieben. Wir müssen bei uns anfangen.
Die Politik der neuen Bundesregierung muss im Zeichen des Klimaschutzes stehen!
Wir fordern Klimaneutralität bis 2030
Im Pariser Klimaabkommen haben sich die Staaten auf das gemeinsame Ziel verständigt, die globale Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad– möglichst sogar 1,5 Grad – gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen (4). Nach aktuellem Forschungsstand muss Deutschland, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen, bis spätestens 2030 klimaneutral werden (5). Konkret bedeutet das, dass Deutschland bis 2030 nicht mehr CO2 produzieren darf, als in einem Jahr von der Natur oder Speichersystemen wiederhergestellt werden kann. Innerhalb der nächsten fünf bis sechs Jahre müssten die deutschen Treibhausgas-Emissionen etwa halbiert werden. Dies stellt eine enorme Herausforderung dar, die aus technischer und ökonomischer Sicht grundsätzlich jedoch möglich ist. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt jedoch maßgeblich davon ab, ob es von der Politik konsequent fokussiert und zum zentralen Gegenstand ihres politischen Gestaltungswillens gemacht wird. Die aktuell bestehenden Zielvorgaben der Bundesregierung reichen hierfür immer noch nicht aus! Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von April hat die Bundesregierung das geänderte Klimaschutzgesetz vorgelegt, das im Juni beschlossen wurde. Dieses sieht Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 vor. (6) Wir fordern von der Politik, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Grundlage ihres Handelns zu machen und jegliche Politik strikt am Klimaschutz auszurichten.
Wir fordern 100 Prozent Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2035
Zum Erreichen der Klimaneutralität kommt dem Energiesektor eine besondere Bedeutung zu. Die Energiewirtschaft war 2019 für rund 30 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgas-Emissionen verantwortlich (7.) Durch erneuerbare Energien kann der Ausstoß von Treibhausgasen vermieden werden. Den Ausbau der erneuerbaren Energien hin zu einer vollständig erneuerbaren Stromversorgung massiv zu beschleunigen, ist deshalb unerlässlich. Eine Vielzahl von Studien belegt, dass eine sichere Energieversorgung in Deutschland auf der Grundlage von 100 Prozent erneuerbaren Energien möglich ist. Dies erfordert jedoch neue und konsequente energiepolitische Maßnahmen. Daher fordern wir den Kohleausstieg bis 2030. Gleichzeitig braucht es beim Ausbau erneuerbarer Energien eine stärkere Beteiligung der Kommunen, auch an den Einnahmen, um die gesellschaftliche Akzeptanz und Unterstützung für den Ausbau zu erhöhen. Energie muss dabei für alle bezahlbar bleiben, der Ausbau muss sozialverträglich umgesetzt werden. Ein Teil des Bedarfs erneuerbarer Energien wird voraussichtlich trotzdem auch zukünftig noch aus anderen Ländern importiert werden müssen. Um eine ausreichende Verfügbarkeit sicherzustellen, muss deshalb frühzeitig mit anderen Ländern zusammengearbeitet werden.
Wir fordern einen europäischen und internationalen Klimaschutz
Eine wirksame Klimapolitik kann nur gemeinsam gelingen. Mit dem European Green Deal hat die EU ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm vorgelegt. Nun müssen jedoch ziemlich bald entscheidende Schritte getan werden. Budgetmittel müssen dafür an Klimaziele gekoppelt werden. Das heißt, geförderte Aktivitäten dürfen die Klimaziele der EU nicht gefährden. Außerdem muss weltweit mehr in innovative Forschung investiert werden und vorhandene Technologien müssen auf einem bezahlbaren Niveau bereitgestellt werden, auch für Länder, die sich diese nicht selbst leisten können. Die EU muss eine Vorreiterrolle beim internationalen Klimaschutz einnehmen und insbesondere den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht werden. Denn es sind vor allem die Länder des globalen Nordens, die Hauptverursacher von Klimaschäden sind, während die Länder des globalen Südens am stärksten unter deren Folgen leiden. Die deutsche Bundesregierung muss sich deshalb aktiv dafür einsetzen, jetzt die richtigen Weichen zu stellen, um diese Ziele auch konsequent zu verfolgen und nicht hinter die gemeinsamen Absprachen zurückzufallen. Dazu müssen schnellstmöglich konkrete Maßnahmen umgesetzt werden.
Wir fordern einen generationengerechten Klimaschutz, bei dem junge Menschen wirksam an der Klimapolitik beteiligt werden
In den vergangenen Monaten sind weltweit Millionen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gemeinsam auf die Straße gegangen, um für einen Wandel in der Klimapolitik zu demonstrieren. Denn für junge Menschen haben die Entscheidungen, die heute getroffen werden, lebenslange Auswirkungen. Politiker*innen und sonstige Verantwortungsträger*innen müssen die Anliegen und Bedürfnisse junger Menschen bei ihren Entscheidungen deshalb besonders stark berücksichtigen. Die Folgen der Klimakrise müssen deshalb heute verhindert und dürfen nicht auf zukünftige Generationen abgewälzt werden. Die Beteiligung junger Menschen an der Klimapolitik muss hierfür institutionalisiert werden.
Aus Verantwortung gegenüber der heute jungen und aller kommenden Generationen ist es dringend geboten, diese Ziele zeitnah und konsequent zu verfolgen. Die Auswirkungen des Klimawandels werden in Zukunft weiter zunehmen und unsere gewohnten Lebensverhältnisse grundlegend verändern. Deutschland hat die besten Voraussetzungen, die Klimakrise zu bewältigen. Dafür sind die kommenden Jahre entscheidend. Deshalb muss die neue Bundesregierung in der kommenden Legislaturperiode alles dafür tun, die festgelegten Ziele zu erreichen und sich in Europa und weltweit als Vorreiter für den Klimaschutz einsetzen – zur Bewahrung der Schöpfung und damit die Erde für nachfolgende Generationen lebenswert bleibt.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Köln, am 25. September 2021
¹ Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung Nr. 31/2021 vom 29. April 2021, abrufbar unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html (04.08.2021)
² https://www.tagesschau.de/ausland/europa/weltklimarat-bericht-klimawandel-101.html
³ Oxfam (2020): Confronting Carbon Inequality: Putting climate justice at the heart of the COVID-19 Recovery. Abrufbar unter https://www.oxfam.de/system/files/documents/20200921-confronting-carbon-inequality.pdf (24.08.2021)
(4) „Zu den fast 190 Vertragsparteien des Pariser Übereinkommens zählen auch die EU und ihre Mitgliedstaaten. Die EU hat das Übereinkommen am 5. Okto-ber 2016 formell ratifiziert. Somit konnte es am 4. November 2016 in Kraft treten. Damit es in Kraft treten konnte, mussten mindestens 55 Länder, die für min-destens 55 % der weltweiten Emissionen verantwortlich sind, ihre Ratifikationsurkunden hinterlegen.“ (Europäische Kommission: „Übereinkommen von Paris“, abrufbar unter https://ec.europa.eu/clima/eu-action/international-action-climate-change/climate-negotiations/paris-agreement_de, 04.08.2021)
(5) Wuppertal Institut für Klima, Umwelt Energie gGmbH (2020): CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-Grenze, abrufbar unter https://epub.wupperinst.org/frontdoor/deliver/index/docId/7606/file/7606_CO2-neutral_2035.pdf (04.08.2021)
(6) Die Bundesregierung (2021): Klimaschutzgesetz 2021. Generationenvertrag für das Klima, abrufbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/klimaschutzgesetz-2021-1913672 (03.08.2021)
(7) s. Fußnote 3
Wir erleben in der Gesellschaft gerade viel Aufmerksamkeit für die Sicht junger Menschen. Es wäre aber ein Trugschluss, dieses Interesse als eine reife, reflektierte und selbstbestimmte Wahl der Älteren zu werten. Stattdessen haben sich junge Menschen angesichts gewaltiger, globaler Herausforderungen Aufmerksamkeit für ihre Anliegen erkämpft. Was zeigt das? Junge Menschen können und wollen mitbestimmen. Es ist an der Zeit, ihnen dieses Recht zu verbriefen!
Kinder und Jugendliche müssen wählen können!
Es braucht mehr politische Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen. Ihre Stimmen sind für die Demokratie so wichtig wie jede andere. Deshalb fordern wir ein aktives Wahlrecht ohne Altersgrenze bei Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen.¹
Ein mögliches Modell: Mit 14 Jahren werden Jugendliche automatisch in das Wähler*innenverzeichnis aufgenommen. Vorher schon können Kinder und Jugendliche einen Antrag stellen, um an einer Wahl teilzunehmen. Ein Stellvertretungswahlrecht lehnen wir ab. Es ist kein Ersatz für die eigene politische Entscheidung von Kindern und Jugendlichen. Das Wahlrecht ist höchstpersönlich und kann nicht übertragen werden. Die Wahlalterabsenkung auf 16 Jahre wäre ein überfälliger Schritt in die richtige Richtung.
Die Macht geht vom Volke aus – nur nicht von Kindern und Jugendlichen
Das Grundgesetz regelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke auszugehen hat.² Gleichzeitig werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (in manchen Ländern in Bezug auf Kommunal- und Landtagswahlen erst unter 16 Jahren)³ von dem zentralen Machtinstrument der Demokratie ausgeschlossen: Der Wahl. Dieser Umstand wird gerechtfertigt, indem jungen Menschen Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Unbeeinflussbarkeit und Reife pauschal abgesprochen werden, die als Grundvoraussetzungen für Wähler*innen gelten. Diese Eigenschaften mit einer pauschalen Altersgrenze zu verbinden, wird der Unterschiedlichkeit der Menschen aber nicht gerecht. Reife oder Mündigkeit kann nicht getestet werden. Stattdessen muss sie allen Wähler*innen unterstellt werden, wenn sie sich zur Wahl entscheiden. Handlungen von Kindern und Jugendlichen sind nicht defizitär, weil sie von jungen Menschen durchgeführt werden. Stattdessen speisen sie sich aus anderen – aber nicht falschen – Lebensweltbezügen und Erfahrungen. Kinder und Jugendliche können ihre Interessen am besten selbst vertreten. Der Entschluss, zur Wahl zu gehen, muss auch darum als Befähigungsnachweis ausreichen.
Jugendliche wählen ihren Lebensweg – aber nicht ihre Politik
Ab 14 Jahren sind Jugendliche teils strafmündig.4 Sie treffen Entscheidungen über ihren beruflichen Werdegang und bestimmen über ihre Religionszugehörigkeit. Ihnen wird Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit zugestanden. In der Schule lernen sie, wie das politische System funktioniert. Von politischer Mitbestimmung sind sie aber ausgeschlossen, als ob die Politik von heute nichts mit der Welt von Morgen zu tun hätte.
Schon im Heranwachsen braucht es eine fundierte Heranführung an politische Themen, um unsere Demokratie mit Leben zu erfüllen. Demokratie ist keine Selbstläuferin. Jugendliche besitzen bereits ein hohes politisches Interesse und sind auch informiert. Gerade die in der Jugend typische Einbettung in Familie und Schule kann Halt und Orientierung bieten. Damit verbunden sind aber auch Nachteile sozialer Ungleichheiten.5 Diese Ungerechtigkeit lässt sich aber nicht als Argument gegen die Herabsenkung des Wahlalters ausspielen.
Generationengerechtigkeit braucht junge Wähler*innen
Eine nachhaltige Politik, die soziale, ökonomische und ökologische Aspekte verhandelt, kann auf die Perspektive von Kindern und Jugendlichen nicht verzichten. Eine generationengerechte Politik erfordert gerade angesichts des demografischen Wandels eine Stärkung junger Stimmen. Parteien und Politiker*innen richten sich nach den Stimmen der Wähler*innen aus. Wenn dabei 13 Millionen Bürger*innen – Kinder und Jugendliche – ausgeblendet werden, führt das unweigerlich zu einer Interessenverschiebung zu Ungunsten junger Menschen. Dagegen hat eine Ausweitung des Wahlrechts eine Signalwirkung. Politik muss sich auch vor jungen Menschen rechtfertigen.
Politische Beteiligung junger Menschen
Gleichzeitig fordern wir, die Wahlalterabsenkung mit weiteren Maßnahmen zu verknüpfen, um soziale Ungleichheiten nicht zu verstärken. Neben den Schulen hat dabei auch der zivilgesellschaftliche Bereich den Auftrag benachteiligten Kindern und Jugendlichen politische Beteiligung nah zu bringen. Letztlich ist das Wahlalter ein Handlungsfeld für politische Beteiligung junger Menschen, aber nicht das einzige.6
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 7. März 2021.
¹ Die Kolpingjugend unterstreicht und konkretisiert damit die Positionen des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) – siehe https://www.bdkj.de/jugendpolitik/wahlalter– und des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) – siehe https://www.dbjr.de/xtra/wahlaltersenken/.
² Artikel 20, Absatz 2 GG. Nachweis: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
³ Nachweis: https://www.machs-ab-16.de/wahlen-ab-16-in-deutschland/
4 Nachweis: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/324105/strafmuendigkeit
5 Die Studie „Wählen mit 16?“ von Faas & Leininger (2020) ordnet das politische Interesse und Wissen bei 15- bis 24-Jährigen auf einem stabilen, hohen Niveau ein (vgl. S. 31–34). Gleichzeitig wird betont, dass eine Absenkung des Wahlalters „mit gezielten und effektiven Maßnahmen flankiert werden muss“ (S. 52), um bestehende soziale Ungleichheiten nicht zu verstärken. Quelle
6 Vergleiche: „Jugend beteiligen jetzt!“, Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2019. Quelle
Beim Impfen geht es um Solidarität
Wir appellieren an alle Menschen mit Zugang zu Impfstoff: Zeigt euch solidarisch und lasst euch impfen! Und an unsere Repräsentant*innen in der globalen Staatengemeinschaft appellieren wir: Die Impfmittel müssen global gerecht verteilt werden. Es darf keinen „Impfnationalismus“ oder gar „Impfimperialismus“ bei der Beschaffung und Verteilung der Impfmittel geben.
Bis zum Herbst soll in Deutschland jede*r ein Impfangebot erhalten, so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Für die Menschen in vielen anderen Ländern weltweit ist derweil noch offen, wann sie die Möglichkeit zur Impfung erhalten. Immer mehr Gesundheitssysteme halten den steigenden Infektionszahlen nicht stand, wie zum Beispiel unserem Nachbarland Tschechien.¹ Wir stellen darum fest: In dieser Zeit ist jede*r einzelne gefragt, sich solidarisch zu zeigen. Dazu gehört es, Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten und sich als Zeichen der Solidarität und der Mitmenschlichkeit impfen zu lassen, sobald die Möglichkeit besteht. Weiter ist klar: Das Virus kennt keine Grenzen und betrifft die Weltgemeinschaft. Deutschland und die Europäische Union müssen sich ihrer globalen Verantwortung bewusst sein.
Wir schützen unsere Gemeinschaft
Die Impfung gegen das Corona-Virus ist freiwillig und sollte es auch sein. Sich impfen zu lassen, wenn die Möglichkeit besteht, ist jedoch auch ein Zeichen der Solidarität gegenüber besonders vulnerablen Gruppen, die sich nicht impfen lassen können, beispielsweise aufgrund chronischer Krankheiten, Allergien oder weil sie zu jung sind. Ein Infektionsschutz besteht nur dann, wenn sie sich in ihrem Umfeld nicht anstecken können. Sich impfen zu lassen, schützt also nicht nur sich selbst, sondern trägt gleichzeitig zum Schutz der Gemeinschaft bei. Am Ende werden es vor allem Impfungen sein, die es uns ermöglichen, die Beschränkungen des Alltags, die wir seit Pandemiebeginn erleben, wieder vollständig aufheben zu können. Denn erst wenn ein Großteil der Menschen in unserer Gesellschaft geimpft ist, können die Infektionswellen gestoppt und die Krankheit bekämpft werden. Bis dahin gilt es einen verantwortlichen Umgang beizubehalten.
Impfbereitschaft sehen wir als unsere ethische Verantwortung an
Die Bereitschaft der Menschen, sich impfen zu lassen, geht vor allem mit einem Vertrauen in die Sicherheit des Impfstoffs einher. Dieses ist natürlich auch daran geknüpft, dass die Menschen verständlich und kompetent aufgeklärt werden. Politiker*innen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst kommt hier eine besondere Rolle zu. Gleichzeitig appellieren wir als Kolpingjugend auch an die Verantwortung jeder*s Einzelnen, sich zu informieren, um die eigenen Fragen zu klären und vorhandene Sorgen und Unsicherheiten aufzulösen.
Als Kolpingjugend setzen wir uns für ein solidarisches Miteinander ein und sehen die Wahrnehmung des Impfangebots deshalb als unsere ethische Verantwortung – dann, wenn wir an der Reihe sind. Diese Verantwortung betonte auch Papst Franziskus und appellierte: "Du spielst mit deiner Gesundheit, du spielst mit deinem Leben, aber du spielst auch mit dem Leben anderer".
Wir appellieren an die Solidarität jedes Menschen und in der globalen Staatengemeinschaft
Der Aufruf sich impfen zu lassen läuft aber ins Leere, wenn Menschen gar nicht die Möglichkeit dazu haben. Wir fordern deshalb: Ein Impfstoff muss unabhängig von Wohlstand und Wohnort allen Menschen dieser Welt gleichermaßen und zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen. Wir sehen es als unsere moralische Pflicht an, dass wir uns für all jene Menschen überall auf diesem Planeten stark machen, die von keinem umfangreich ausgestatteten Gesundheitssystem aufgefangen werden.
Reiche Länder stehen in der besonderen Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Verfügbarkeit, die Verteilung und die Qualität des Impfstoffs nicht an den Reichtum von Staaten oder Personen gebunden ist. Dabei darf es nicht nur um die Prinzipien der Wirtschaft gehen, weshalb auch staatliche Maßnahmen wie die Aufhebung des Patentschutzes oder die unbürokratische Unterstützung zur Ausweitung der Produktionskapazitäten weltweit, als Instrumente ernsthaft erwogen werden müssen². Die europäische und deutsche Politik darf sich nicht darauf beschränken, die Virusverbreitung nur im Inland zu verhindern. Denn das Virus kennt keine Landesgrenzen. Die Kolpingjugend begrüßt das Engagement der Europäischen Union im Rahmen der COVAX Impfinitiative, mit der ein gerechter Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff – unabhängig vom Einkommen, für Millionen von Menschen in armen Ländern – ermöglicht werden soll. Gleichzeitig dürfen solche Zahlungen nicht zu einem moralischen Feigenblatt verkommen. Europa muss seine globale Verantwortung transparent und dauerhaft wahrnehmen. Exportkontrollen für in der EU produzierten Impfstoff dürfen COVAX deshalb nicht betreffen. Diese Pandemie ist eine globale Herausforderung, in der die Weltgemeinschaft zu zeigen hat, dass wir überall auf der Welt füreinander einstehen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 7. März 2021.
¹ https://de.euronews.com/2021/03/04/triage-in-tschechischen-kliniken-die-corona-lage-in-europa.
² Weitere Informationen dazu in der ARD-Doku oder im Tagesspiegel
Alle Kinder haben Rechte!
Jedes Jahr am 20. November wird der Internationale Tag der Kinderrechte gefeiert, denn an diesem Tag im Jahr 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Darin wurde entschieden, dass Kinder eigene Rechte brauchen. Denn sie brauchen nicht nur mehr Schutz und Förderung als Erwachsene, sondern haben auch eigene Bedürfnisse und Anliegen.
Leider spielen die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen bei Entschei-dungen in der Politik häufig nur eine Nebenrolle. Dabei sind Kinder von globalen Herausforderungen in besonderem Maße betroffen. Insbesondere die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie die Ungleichheiten für Kinder und Jugendliche verstärkt wurden und ihre Entwick-lungs- und Gestaltungsspielräume eingeschränkt wurden; so auch ihre Rechte auf Bildung, Gesundheit, Erholung und Freizeit.
Auch weltweit sind die Rechte von Kindern oft nicht oder nur unzureichend geschützt. Vielen Kindern fehlen die Voraussetzungen, sich sicher und kindgerecht entwickeln zu können. Dabei sollten Kinderrechte, wie das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Schutz vor Diskriminierung, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Bildung, auf der ganzen Welt uneingeschränkt gelten.
In Deutschland sind Kinderrechte noch nicht ausdrücklich im Grundgesetz verankert. Natürlich sind die Rechte von Kindern in Deutschland durch viele Gesetze bereits gut geschützt, aber Kinder sind eben keine kleinen Erwachsenen und brauchen deshalb besondere Rechte. Schließlich gibt es immer noch Kinderarmut und die Zukunftschancen von Kindern hängen immer noch maßgeblich davon ab, in welcher Familie sie geboren werden. Kinder müssen mitsprechen können bei politischen Entscheidungen, die sie betreffen. Ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden und ihre Anliegen umgesetzt werden. Denn Demokratie heißt auch Beteiligung und davon dürfen Kinder nicht ausgeschlossen werden. Die letzte Bundesregierung wollte Kinderrechte bereits im Grundgesetz verankern, hat dieses Ziel jedoch nicht erreicht. Dies wird nun Aufgabe der neuen Regierung sein.
Als Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland nehmen wir den 20. November heute zum Anlass, Kinderrechte wieder stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken und für eine gerechtere und nachhaltigere Welt für alle Kinder und Jugendlichen – auch in Zukunft – einzutreten. Und wir wollen uns bei allen Kolpingjugendlichen bedanken, die sich tagtäglich für dieses Ziel einsetzen!
Erklärung der Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland, November 2021
Erklärung der Bundesleitung der Kolpingjugend anlässlich des Europatags am 9. Mai 2021
Der Europatag am 9. Mai lädt jährlich dazu ein, das europäische Projekt zu feiern. Wir feiern, dass wir in Europa in Frieden und Einheit leben. Wir feiern die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, die Solidarität, auf der die Europäische Union fußt und dass Kriege zwischen europäischen Nationen heute unvorstellbar sind. Das vereinte Europa prägt das Leben von Millionen von Menschen und arbeitet stetig daran, eine bessere und gerechte Zukunft für alle zu gestalten. Seit über einem Jahr erleben Europa und die ganze Welt durch die Corona-Pandemie jedoch einschneidende Zeiten. Die Pandemie bedroht unsere Gesundheit und es zeichnen sich bereits jetzt verheerende soziale und ökonomische Folgen ab. In dieser Zeit, in der Europa und die ganze Welt gegen eine globale Pandemie kämpft, brauchen die Menschen in Europa mehr denn je eine starke, engagierte und solidarische Europäische Union. Die Kolpingjugend ist davon überzeugt, dass der EU bei der Bewältigung der Corona-Krise eine entscheidende Rolle zukommt.
„Next Generation EU“
Die EU steht durch die Corona-Pandemie vor einer Rezession historischen Ausmaßes. Mit ihrem außerordentlichen Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ haben die europäischen Staatsund Regierungschefs Solidarität bewiesen und 750 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, damit sich die EU von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie erholt. Dass bei dem Aufbaupaket Investitionen in den ökologischen und digitalen Wandel Priorität haben sollen, begrüßen wir ausdrücklich. Innovation und Nachhaltigkeit sind wesentliche Faktoren für die wirtschaftliche Erholung. Damit die Krise jedoch nicht zu einem dauerhaften sozialen Notstand wird, müssen vor allem auch die Themen Arbeitsplatzsicherheit, Mindestlöhne und Chancen für junge Menschen im Mittelpunkt stehen. Wenn Europa wettbewerbsfähig bleiben und „Next Generation EU“ seinem Namen gerecht werden will, muss jetzt mehr in Europas Jugend investiert werden. Denn Studien belegen inzwischen, was viele bereits vermutet haben: Junge Menschen sind besonders stark von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie betroffen. Auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt vor unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die Jugend in Bezug auf Bildung, Einkommen, Beschäftigung und psychische Gesundheit. Doch obwohl junge Menschen die wirtschaftlich am stärksten betroffene Gruppe sind, finden sich ihre Bedürfnisse in den sozialen und wirtschaftlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise und ihren Folgen nicht ausreichend wieder. Es wird sich vor allem auf die Mittelschicht und große Unternehmen konzentriert, wodurch junge Menschen häufig vernachlässigt werden. Dieser Schaden könnte für die junge Generation verheerend sein.
Jugendarbeitslosigkeit verursacht Langzeitschäden
Die Jugendarbeitslosigkeit in der EU lag im März 2021 bei 17,1 Prozent (im Vergleich zu 14,9 Prozent im März 2020)¹. Die allgemeine Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung ist mit 7,3 Prozent (Stand März 2021²) weniger als halb so hoch. Wenn sich bei jungen Menschen aufgrund längerer Arbeitslosigkeit zu Beginn ihres Berufslebens oder durch schlechtere Konditionen (z. B. niedriges Gehalt) zu Beginn ihrer Erwerbskarriere eine Wohlstandslücke bildet, spricht man auch von einem Scarring-Effekt. Jugendarbeitslosigkeit verursacht Langzeitschäden! Sie muss deshalb ein zentrales Anliegen für die Politik der kommenden Jahre sein. 20 Milliarden Euro hält der Wiederaufbaufonds für die Beschäftigung von Jugendlichen und eine Jugendgarantie bereit. Die Jugendgarantie soll sicherstellen, dass junge Menschen unter 30 Jahren innerhalb von vier Monaten nach Ende ihrer Ausbildung oder Verlust ihres Arbeitsplatzes eine neue Beschäftigung, Lehrstelle, Weiterbildung oder Praktikum erhalten. Mit einem 100 Milliarden schweren Programm legt die Europäische Kommission außerdem ein Programm zum Schutz von Arbeitsplätzen und Erwerbstätigen (SURE) vor³. Die Bundesleitung der Kolpingjugend begrüßt den SURE-Mechanismus und die Jugendstrategie. Diese sind gute Instrumente, die für die Mitgliedsstaaten Verpflichtungen schaffen, um Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Es braucht jedoch noch mehr. Die Umsetzung dieser Maßnahmen liegt in der Verantwortung der einzelnen Länder. Die EU kann zwar Geld anbieten, aber wenn die nationalen Strukturen nicht auf die Umsetzung solcher Programme vorbereitet sind, wird die Wirkung der Jugendgarantie begrenzt bleiben. Deshalb müssen gezielte wirtschaftliche Maßnahmen ergriffen werden, die die Jugendarbeitslosigkeit in den Blick nehmen. Aktuell zerstört die Krise Träume, Hoffnungen und Lebensentwürfe vieler junger Menschen. Um zu verhindern, dass aus der Krise eine verlorene Generation hervorgeht, ist es höchste Zeit, dieses Risiko ernst zu nehmen und mit mutigen Maßnahmen anzugehen.
Europäische Jugendarbeit in einem Europa ohne Grenzen
Die nationale und europäische Jugendarbeit und der internationale Austausch sind aufgrund der Corona-Pandemie fast vollständig zum Erliegen gekommen. Vieles musste abgesagt, auf unbestimmte Zeit verschoben oder in den digitalen Raum verlegt werden. Die Auswirkungen dessen sind nicht zu unterschätzen. Die heute jungen Menschen sind zwar als digital natives aufgewachsen, doch auch ihnen fehlt die analoge Nähe sehr. Das so wichtige soziale Miteinander, das in jungen Altersgruppen noch eine wesentliche Rolle bei der Persönlichkeitsentwicklung spielt, wurde durch das social distancing extrem eingeschränkt und trifft junge Menschen deshalb oft stärker als ältere. Psychologische Studien zeigen, dass die seelische Gesundheit junger Menschen besonders stark von Kontaktbeschränkungen betroffen ist. Als Kolpingjugend fordern wir deshalb, dass wieder Räume für Austausch, Freude, Spiel und Zusammenkunft geschaffen werden müssen, damit junge Menschen wieder Anschluss an das soziale Gefüge und die Gemeinschaft finden. Generationenübergreifende Verbände wie Kolping mit Angeboten wie der Kolpingjugend und der Kolpingjugend Europa leisten hierfür einen entscheidenden Beitrag. Die Bundesleitung der Kolpingjugend begrüßt, dass die EU zurzeit eine neue Jugendarbeitsagenda(4) unterstützt, die als strategischer Rahmen die Qualität und Anerkennung von Jugendarbeit in ganz Europa verbessern soll, um europäische Jugendpolitiken gezielt und nachhaltig weiterzuentwickeln. Das europäische Programm Erasmus+ für allgemeine berufliche Bildung, Jugend und Sport ist ebenfalls eine sinnvolle und wichtige Initiative, um Projekte europaweit zu fördern. Die heutige Jugend ist ohne Grenzen aufgewachsen und durch Programme wie Erasmus+ in Europa eng verflochten. Die Entscheidung, das Programmbudget für die neue Laufzeit mit einem Budget von 26 Milliarden Euro fast zu verdoppeln(5), befürworten wir ausdrücklich. Die EU ist bei jungen Menschen deutlich beliebter als bei älteren Generationen – sorgen wir dafür, dass das so bleibt.
Mehr Jugendbeteiligung für eine starke europäische Demokratie
Eine umfassende Teilhabe und die Förderung des Engagements junger Menschen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Zukunft eines sozialen und solidarischen Europas. Eine starke europäische Jugend ist der beste Schutz gegen nationale Egoismen und rechte Stimmungsmache. Deshalb müssen wir den Wert eines verantwortungsvollen und partizipativen Demokratieverständnisses stärken. Wenn im Vordergrund die Verantwortung füreinander steht, dann sollten wir diese jedoch auch als Chance begreifen, die europäische Jugend im Politischen auch stärker mit in die Verantwortung zu nehmen und ihr eine aktive Rolle zu geben, wenn es um das Gestalten ihrer Zukunft geht. Denn das demografische Ungleichgewicht führt aktuell dazu, dass es mehr alte Wähler*innen als junge gibt und somit die Alten über die Zukunft der jungen entscheiden. Der von der EU angebotene Jugenddialog ist eine gute Initiative dem entgegenzuwirken, geht jedoch nicht weit genug. Um den Generationenkonflikt zu einer gegenseitigen Solidarisierung zu wenden und gemeinsam Zukunft zu gestalten, braucht es aktiven Dialog und Austausch, neue dialogorientierte Beteiligungsformate, eine Absenkung des Wahlalters sowie wirkungsvolle Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen und einen Platz am Verhandlungstisch. Das würde auch ihren Glauben an Europa und an die europäische Demokratie stärken.
Eine sichere Zukunft für die kommenden Generationen
Als Bundesleitung der Kolpingjugend ist für uns zentral, dass die sozialen Rechte junger Menschen im Mittelpunkt stehen und alle Kinder und Jugendlichen dieselben Chancen und Potenziale für die Gestaltung ihres Lebens haben – egal in welchem Land sie aufwachsen. Um soziale Ungleichheiten abzubauen und Chancengleichheit zu stärken, muss es eine stärkere Förderung von formeller und informeller Bildung geben. Im Mai will die EU-Kommission einen Sozialgipfel der EU-Staats- und Regierungschefs einberufen, eine „Konferenz über die Zukunft Europas“. Diese muss die Zukunft der kommenden Generationen in den Mittelpunkt stellen. Nicht nur in Bezug auf Beschäftigung, sondern auch in ihren sozialen Komponenten. Die Mitgliedsstaaten sollten dort zeigen, dass die Europäische Union mehr ist als die Summe ihrer Länder. Gerade in schlechten Zeiten muss sich Solidarität manifestieren.
¹ Quelle: Statista
² Quelle: Statista
³ SURE (Support to mitigate Unemployment Risks in an Emergency) soll den Mitgliedsstaaten bei der Finanzierung nationaler Kurzarbeitsregelungen und ähnlicher Maßnahmen in Reaktion auf die Pandemie verbundenen Kosten unterstützen. Die Mittel werden in Form von Darlehen an die begünstigten Mitgliedstaaten ausgezahlt. Quelle: Europäische Kommission
(4) Quelle: Rat der Europäischen Union
(5) Das Budget für die Laufzeit von 2014-2020 betrug 14,7 Milliarden Euro.
Stellungnahme zu den Ergebnissen und Entwicklungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft aus Sicht der Kolpingjugend
Am 31. Dezember 2020 endete nach sechs Monaten die deutsche EU-Ratspräsidentschaft. Auch ohne Covid-19 stand die Europäische Union im vergangenen Jahr vor großen Herausforderungen. Dazu zählten die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Europäischen Finanzrahmen und die Klärung des zukünftigen Verhältnisses der EU mit Großbritannien. Dann warf die Pandemie ihren Schatten über die geplanten Schwerpunkte und zwang die Bundesregierung, in ihrer Ratspräsidentschaft neu zu priorisieren und den Fokus ihrer Arbeit auf die Bekämpfung der Pandemie und die Eingrenzung von Folgeschäden zu richten. Die ursprünglich geplanten Gestaltungsschwerpunkte – wie Klimaschutz, Digitalisierung oder Europas Rolle in der Welt – wurden hinter bestehende Pflichtaufgaben eingereiht. Die Herausforderungen bleiben aber bestehen und bedürfen europäischer Lösungsansätze.
Mehrjähriger Europäischer Finanzrahmen und Corona-Wiederaufbaufonds
Das wohl größte Thema während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft waren die Verhandlungen um einen neuen Europäischen Finanzrahmen für 2021 bis 2027. An diesen hing auch die Einigung um einen milliardenschweren Corona-Hilfsfonds. Im Streit über den nächsten langfristigen EU-Haushalt blockierten vor allem Polen und Ungarn lange eine Einigung, da sie gegen die Verankerung eines von der EU vorgeschlagenen Rechtsstaatsmechanismus waren. Dieser soll zukünftig eine Kürzung von EU-Geldern möglich machen, wenn Verstöße gegen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit nachgewiesen werden können¹. Eine Einigung hierüber konnte erst erzielt werden, als sich die EU dazu bereit erklärte, dem Rechtsstaatsmechanismus eine „interpretative Erklärung“ hinzuzufügen. Dieser Zusatz erklärt unter anderem, dass ein Verstoß gegen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit allein noch nicht für eine unmittelbare Kürzung von EU-Geldern ausreicht. Die Anstrengungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft, einen verbindlichen Rechtsstaatsmechanismus im Mehrjährigen Europäischen Finanzrahmen zu verankern, halten wir als Kolpingjugend für richtig und wichtig. Gleichzeitig sehen wir die vagen Formulierungen hinsichtlich substanzieller Veränderungen in Bezug auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, zum Beispiel in Polen und Ungarn, kritisch. Wir bedauern, dass die konkreten Forderungen im Laufe der Verhandlungen immer weiter verwässert wurden und appellieren deshalb an die EU, Verstöße in der Zukunft konsequent zu ahnden. Die Unionsbürger*innen müssen sich in allen Mitgliedsstaaten auf Rechtsstaatsprinzipien verlassen können.
Mit der erzielten Einigung Ende 2020 konnte dann aber auch das Geld des Corona-Wiederaufbauprogramms „Next Generation EU“ fließen. Bereits im Mai 2020 präsentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron einen ambitionierten Wiederaufbaufonds. Der Vorschlag, die EU solle zur Bewältigung der Krise gemeinsam Schulden aufnehmen, war für viele ein Dammbruch, doch nach langen und zähen Verhandlungen gelang es einen Wiederaufbaufonds zu verabschieden, der ein Volumen von 750 Milliarden Euro umfasst. Die Kolpingjugend begrüßt diese gemeinsame europäische Einigung ausdrücklich. Europäische Lösungen werden nicht durch erzwungene Kompromisse erfolgreich, vielmehr müssen sie das Ergebnis europäischer Solidarität sein.
Klimaschutz
Ein Thema, dem im letzten Jahr deutlich zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, ist der Klimaschutz. Im Bereich der Klimapolitik und des Klimaschutzes ist während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu wenig passiert. Mit dem Europäischen Green Deal hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen 2019 einen ambitionierten Aktionsplan mit der Vision eines klimafreundlicheren, nachhaltigeren und digitaleren Europas vorgestellt. Aus Sicht der Kolpingjugend ist es der deutschen Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft jedoch nicht gelungen, die richtigen Weichen zu stellen, um diese Ziele auch konsequent zu verfolgen und schnellstmöglich in konkrete Maßnahmen umzusetzen. Angesichts der Corona-Pandemie sind die Klimaziele zu einem Randthema abgedrängt worden. Zwar ist es der Bundesregierung nach einigem Ringen gelungen, alle EU-Mitgliedsländer auf das Ziel zu vereinigen, den Treibhausgasausstoß bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55% zu reduzieren, doch auch dieses Ergebnis bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück und ist kaum ausreichend, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen². Wünschenswert und notwendig wäre eine Treibhausgasminderung von mindestens 65%. Leider wurde keine Einigung auf ehrgeizigere Klimaziele erreicht. Wir appellieren deshalb an die portugiesische und die darauffolgende slowenische Ratspräsidentschaft, hier ambitionierte Ziele zu setzen und diese konsequent zu verfolgen.
Trotzdem begrüßt die Kolpingjugend, dass Teile der Budgetmittel des Wiederaufbauprogramms an die Verankerung der nachhaltigen Entwicklung gekoppelt sind. Das heißt, geförderte Aktivitäten dürfen die Klimaziele der EU nicht gefährden. Das sehen wir als Erfolg an, denn die junge Generation wird damit konfrontiert sein, den Preis für die Konjunkturpakete zu bezahlen. Das Geld, das hierfür zur Verfügung steht, darf deshalb nicht die Zerstörung unserer Umwelt und Lebensgrundlage vorantreiben. Ob und wie diese Einigung umgesetzt wird, muss jedoch die EU-Taxonomieverordnung regeln. Diese soll die Kriterien für die Klimaverträglichkeit wirtschaftlicher Aktivitäten regeln. An diese Kriterien könnte zukünftig die Vergabe von EU-Mitteln geknüpft werden, um die Ziele des Europäischen Green Deals zu erreichen. Ursprünglich sollte dies bis Ende 2020 geklärt sein, wurde letztlich jedoch auf Anfang 2021 verschoben. Mit der Fristverschiebung ist Deutschland am Ende der EU-Ratspräsidentschaft jedoch nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Wir appellieren an die Bundesregierung, sich weiterhin ambitioniert und engagiert für den Klimaschutz einzusetzen.
Europäische Jugendbeteiligung
Die Bundesregierung hatte angekündigt die EU-Ratspräsidentschaft auch dafür zu nutzen, die Beteiligung junger Menschen an politischen Entscheidungsprozessen zu stärken. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Junge Menschen müssen nicht nur mitreden, sondern auch mitentscheiden dürfen. Der Europäische Jugenddemokratiekongress Anfang Oktober 2020 war ein richtiges Zeichen für mehr Jugendbeteiligung. Rund 200 jugendliche Europäer*innen haben bei diesem Kongress Forderungen entwickelt, die in Ratsschlussfolgerungen zum demokratischen Engagement junger Menschen Eingang gefunden haben. Um Demokratie und Partizipation für junge Menschen erlebbar zu machen und eine reale Jugendbeteiligung an europäischen Entscheidungsprozessen zu stärken, müssen solche Prozesse stärker gefördert werden. Die bisherigen Bemühungen sind bereits ein guter Anfang, doch dieser Weg muss konsequent
weitergegangen werden. Jugendkonferenzen als Instrument zur Beteiligung und Teilhabe stärken die Demokratie in Europa und stellen ein wichtiges Austauschforum zur Bildung und Verstetigung eines demokratischen Bewusstseins junger Menschen dar. Echte Beteiligungsmöglichkeiten an politischen Prozessen sind für junge Menschen zentral, denn sie sind ihre Möglichkeit, auf politische Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozesse einzuwirken.
Die Kolpingjugend fordert, dass ausreichend Mittel bereitgestellt werden, die für die Schaffung und Ausgestaltung von Beteiligungsstrukturen dauerhaft zur Verfügung stehen.
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat eine Einigung für den Europäischen Solidaritätskorps 2021–2027 erzielt. Er bildet neben Erasmus+ Jugend in Aktion ein zweites EU-Jugendprogramm im Bereich außerschulischen Lernens und ermöglicht jungen Menschen, sich in sozialen Projekten und humanitärer Hilfe zu engagieren. Die Kolpingjugend begrüßt diesen Vorstoß, erinnert jedoch gleichzeitig daran, dass freiwilliges Engagement offen gefördert und nicht zu stark an Voraussetzungen geknüpft werden darf. Für die Stärkung des Zusammenhalts in der Europäischen Union und der Förderung eines solidarischen und demokratischen Bewusstseins, sind Jugendaustausche und Freiwilligendienste zentral.
Wir begrüßen, dass die Mittel des ESF+ Sozialfonds weniger stark gekürzt wurden als befürchtet. Die Folgen der Corona-Pandemie haben überall in Europa gravierende Auswirkungen und die ESF+-geförderten Projekte werden mehr denn je gebraucht. Während der Corona-Pandemie zeigen junge Menschen in ganz Europa unglaublich viel Solidarität und Engagement. Gleichzeitig sind junge Menschen von den Folgen der Corona-Pandemie oft besonders hart betroffen. Zu viele junge Menschen in Europa sind von Armut bedroht und arbeitslos. Die Kolpingjugend fordert deshalb, dass sich die Europäische Union stärker für
eine soziale Politik einsetzt, die Jugendarbeitslosigkeit bekämpft und Mindestlöhne festlegt. Um junge Menschen zukünftig besser gegen die Folge einer Krise abzusichern, muss auch die EU-Jugendgarantie gestärkt werden.
Ausblick auf das Jahr 2021
Mit dem Jahreswechsel hat Deutschland die EU-Ratspräsidentschaft an Portugal übergeben. Auch für Portugal wird es jetzt nicht einfach. Die portugiesische Regierung wird eine Balance finden müssen zwischen dem Abschluss offener Agendapunkte, ihrer eigenen geplanten Vorhaben und langfristigen Visionen. Die Kolpingjugend appelliert an die zwei Partnerländer der Trio-Präsidentschaft – Portugal und Slowenien – die geplanten Schwerpunktthemen, die aufgrund der Pandemie-Bekämpfung im letzten halben Jahr in den Hintergrund gerückt sind, in ihre Agenden aufzunehmen und sich weiter engagiert für diese einzusetzen.
Europapolitik wird in Deutschland jedoch auch weiterhin ein zentrales Thema bleiben – auch im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl im Herbst. Europäische Ideen und Themen werden im Wahlkampf eine wichtige Rolle spielen müssen: Schließlich können wir die Ziele, die unsere Erde und unser Klima betreffen, nur gemeinsam erreichen. Die Kolpingjugend wird sich deshalb auch in diesem Jahr kritisch mit den Themen befassen, die die junge Generation ihr Leben lang begleiten werden. Wir fordern von der aktuellen sowie von der zukünftigen Bundesregierung, sich auch nach der EU-Ratspräsidentschaft 2020 weiterhin proaktiv für eine solidarische, soziale und klimafreundliche europäische Politik einzusetzen. Dieses Jahrzehnt entscheidet nicht nur über die Zukunft der Europäischen Union, sondern auch über unsere gemeinsame Zukunft in einer globalisierten Welt – mit all ihren Herausforderungen.
Beschlossen durch die Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland am 24. Januar 2021.
Erarbeitet durch die Arbeitsgruppe Europa.
¹ Dies könnte zum Beispiel der Fall sein bei Korruption, oder wenn Richter*innen nicht unabhängig entscheiden und agieren können oder wenn die Pressefreiheit eingeschränkt wird.
² Vgl. hierzu z.B. die Studie der European Climate Foundation „Net Zero by 2050: From whether to how“, abrufbar unter https://europeanclimate.org/wp-content/uploads/2019/11/09-18-net-zero-by-2050-from-whether-to-how.pdf
Die Corona-Pandemie stellt die junge Generation vor außergewöhnliche Herausforderungen. Für sie bedeutet die Krise eine Einschränkung ihrer Lebenschancen, weil die Konsequenzen ein Leben lang wirken. Die Kolpingjugend fordert daher die Verantwortlichen in der Politik und im (Aus-)Bildungswesen auf, die langfristigen Folgen der Pandemie stärker in den Blick zu nehmen, damit die Pandemie keine Narben bei der Jugend bildet. Es müssen jetzt auf die jeweiligen Personengruppen zugeschnittene Lösungen auf den Weg gebracht werden, damit aus dieser Krise keine benachteiligte Generation hervorgeht.
Herausforderungen für Schüler*innen
Im Zuge der Corona-Pandemie steht das Bildungswesen in Deutschland Kopf. Wochenlang waren die Schulen in Deutschland geschlossen, ist Unterricht ausgefallen und Schüler*innen mussten sich selbstständig außerhalb der Klasse auf ihre (Abschluss-)Prüfungen vorbereiten. Wann und wie Unterricht und Prüfungen wieder stattfinden würden, war lange Zeit völlig unklar. Planungssicherheit gibt es auch jetzt noch nicht. Dies betrifft das gesamte Bildungswesen, hier auch die Träger der freien Jugendhilfe (z. B. Jugendverbände), die von heute auf morgen ihre für die jungen Menschen so wichtigen Angebote außerschulischer Bildung aussetzen mussten.
Dass Deutschland die Digitalisierung verschlafen hat, hat die Corona-Pandemie extrem deutlich gemacht. Vielerorts fehlen digitale Infrastrukturen, Online-Lernangebote und entsprechende didaktische Konzepte. Schüler*innen
und Lehrer*innen waren weitgehend auf sich allein gestellt. Die Grenzen der plötzlichen und unvorbereiteten Umstellung auf digitalen Unterricht wurden dabei schnell deutlich: Nicht alle jungen Menschen und auch Lehrer*innen sind von Haus aus mit den nötigen Geräten, der entsprechenden Infrastruktur und der Digitalkompetenz für einen funktionierenden digitalen Unterricht ausgestattet. Nicht alle jungen Menschen haben zu Hause ein Lernumfeld, das ihre Konzentration fördert und ein familiäres Umfeld, das sie unterstützt. Auch das schränkt die Bildungschancen vieler junger Menschen enorm ein. Es ist zu erwarten, dass sich bereits bestehende Ungleichheiten der Bildungschancen weiter verschärfen werden.
Im Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Pandemie haben sich auch die Schwächen des föderalen Bildungssystems offenbart. Der Bund soll zahlen, darf aber nicht eigenständig ohne die Länder entscheiden und die umständlichen Verwaltungsabläufe führen letztlich zu Engpässen bei den Betroffenen, die viel zu lange auf dringend notwendige Unterstützung warten müssen. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass das zersplitterte föderale Bildungssystem dringend reformbedürftig ist.
Die Kolpingjugend fordert, dass diesen Erkenntnissen nun auch Taten folgen:
- Wir fordern, dass aktive Pädagog*innen aller Altersstrukturen im Zuge einer gesamtdeutschen Bildungsreform eingebunden werden, damit die ausgearbeiteten Regelungen nicht nur in der Theorie funktionieren. Darüber hinaus muss in einer Reform auch die essentielle außerschulische Bildung für die jungen Menschen mitgedacht werden.
- Wir fordern, dass Lehrer*innen besser digital geschult werden und digitale Infrastrukturen in Schulen ausgebaut werden. Insbesondere muss die Entwicklung der Bildungsplattformen vorangetrieben und datenschutzkonforme Kommunikation zwischen allen Beteiligten sichergestellt werden.
- Alle Schüler*innen müssen Zugang zu einem mobilen Endgerät, wie einem Notebook, Tablet oder Smartphone erhalten. Für alle Schüler*innen sollte die Anschaffung eines solchen Geräts in den Sozialleistungen enthalten sein.
- Wir fordern eine bessere Unterstützung von benachteiligten Kindern und flexible Lösungen für die weitere Bildungslaufbahn der Schüler*innen. Wir fordern mehr Pädagog*innen und mehr Räume, um kleinere
Klassen zu bilden und die Kinder angemessen unterrichten zu können. Besonders Schüler*innen mit Förderbedarf, für die Homeschooling in derselben Form gar nicht stattfinden kann und die besondere Unterstützung
bedürfen, geraten in der öffentlichen Diskussion häufig aus dem Blick. - Neben aller Notwendigkeit der Digitalisierung darf nicht vergessen werden, dass manche Lerninhalte nicht digital vermittelt werden können. Dies bedeutet zum einen, dass Möglichkeiten gefunden werden müssen,
sensible Themen (z.B. Tod und Trauer in Religion oder Sexualkunde in Biologie) zu unterrichten. Zum anderen bedeutet es auch, Möglichkeiten zu finden, dass Schüler*innen Zugang zu notwendigem Material (z.B. Schreiblernhefte oder Lektüre) erhalten. - Wir fordern, dass Nachteile, die Schüler*innen aus der derzeitigen Situation heraus für ihre künftige Bildungslaufbahn entstehen, systematisch ausgeglichen werden. Weitere längerfristige Unterrichtsausfälle rufen für
die Bildungschancen junger Menschen gravierende Konsequenzen hervor. Daher müssen krisensichere Strukturen und Konzepte entwickelt werden, um auch unter besonderen Umständen Bildung für Kinder und Jugendliche gewährleisten zu können.
Die Kolpingjugend appelliert, dass das Recht auf Bildung jederzeit gewahrt werden muss.
Maßnahmen für Auszubildende
Auszubildende werden derzeit vor massive Herausforderungen gestellt. Viele mussten ihre Arbeit aufgrund von Betriebsschließungen wochenlang unterbrechen und Berufsschulen haben den Präsenzunterricht ausgesetzt und Prüfungen verschoben. Seit Monaten sind tausende Auszubildende im Ungewissen. Sie wissen nicht, wann und wie ihre Prüfungen in Zukunft wieder stattfinden können, wie es mit ihrer Ausbildung weitergeht oder wie es um ihre Übernahmechancen steht.
Auch für Schulabgänger*innen auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist die Situation zurzeit schwierig. Berufsmessen, Schulbesuche oder Tage der offenen Tür sind reihenweise ausgefallen. Bei den Handwerkskammern wurden zwischen Januar und Mai 18,3 % weniger Ausbildungsverträge als im Vorjahr eingetragen. In einer Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Handwerks gab gut ein Viertel der Betriebe an, in diesem Herbst weniger Auszubildende einstellen zu wollen als im Vorjahr. Unternehmen, die noch bis vor kurzem dringend Auszubildende gesucht haben, kürzen jetzt Ausbildungsplätze.
Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften langfristig zu sichern, hat die Bundesregierung deshalb ein Konjunkturpaket über 500 Millionen Euro aufgesetzt, dass klein- und mittelständische Unternehmen bezuschusst.¹ Die Kolpingjugend begrüßt diese Ausbildungs-Initiative, denn es muss das Ziel sein, jeden Ausbildungsplatz zu erhalten und ausreichend neue für angehende Fachkräfte zu schaffen. Ob die Maßnahmen des Konjunkturpakets jedoch reichen, um Betriebe zu motivieren und Auszubildende sowie Suchende in ihrer prekären Situation zu unterstützen, muss sich noch beweisen. Eine Reduzierung von Ausbildungsplätzen verschärft außerdem die soziale Ungleichheit im Land, denn häufig trifft dies vor allem Abgänger*innen ohne (Fach-)Hochschulreife.
Die Kolpingjugend fordert deshalb:
- Es muss verhindert werden, dass die Fachkräftelücke in den nächsten Jahren größer wird. Wir appellieren an die Politik und an Unternehmen, dass der Abbau von Ausbildungsplätzen unbedingt verhindert werden muss. Es müssen jegliche Maßnahmen ergriffen werden, damit alle Ausbildungen weitergeführt und beendet werden können. Niemand darf aufgrund der Krise seinen Ausbildungsplatz verlieren.
- Die Bundesregierung muss ganz genau prüfen, ob das Konjunkturpaket die geplante Wirkung erzielt. Es wäre ein fataler Fehler, jetzt nicht weiter in die Zukunft zu investieren. Angesichts ungewisser wirtschaftlicher Aussichten besteht die Gefahr, dass in den nächsten Jahren deutlich weniger Betriebe und Unternehmen ausbilden, als dies bisher der Fall gewesen ist. Um zu verhindern, dass es zu einer Lücke im Ausbildungsmarkt kommt, ist in den kommenden zwei Jahren ein massiver Ausbau staatlich geförderteru bürokratiearmer Ausbildungsplätze notwendig.
Anliegen von Student*innen
Viele Student*innen trifft die Corona-Pandemie hart. Ein Drittel aller Studierenden ist darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Viele sind im Einzelhandel, in der Gastronomie oder im Eventbereich tätig und haben im Zuge der Schließungen von einem auf den anderen Tag ihren Job verloren. Auf private Rücklagen können die wenigsten zurückgreifen. In der Krise mussten zehntausende Studierende Schulden aufnehmen oder staatliche Hilfen beantragen, weil sie plötzlich und unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind. Die Antwort der Bundesregierung auf die finanziellen Nöte vieler Studierender ist mehr als unbefriedigend: Erst im Mai hat sich die Bundesregierung dazu durchgerungen, Studienkredite der KfW zinsfrei zu vergeben. Viele Studierende sind zu dieser Zeit bereits in starke finanzielle Not geraten. Jetzt müssen sie Schulden aufnehmen, um über die Runden zu kommen. Im Mai gingen bei der KfW mehr als 22.000 Anträge auf Studienkredite ein, Tendenz steigend. Wer keine Schulden aufnehmen möchte, kann versuchen eine staatliche Überbrückungshilfe zu beantragen.
Aber auch diese gibt es erst seit Juni. Der Prozess zur Beantragung sowie zur Bewilligung der Mittel ist unangemessen und intransparent.²
Diese Situation ist nicht tragbar! Die Corona-Staatshilfen kamen für viele Studierende zu spät oder gar nicht. Die Kolpingjugend fordert deshalb:
- Studierende, die unverschuldet in Not geraten sind, müssen auf einfache und schnelle Art und Weise einen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt bekommen können.
- Es braucht mehr unkomplizierte finanzielle Hilfen zur direkten Unterstützung Studierender. Diese dürfen nicht zu einer Mehrbelastung für Studierende werden. Finanzielle Hilfen dürfen deshalb nicht als Kredite vergeben werden, sondern müssen Zuschüsse sein.
- Wir fordern außerdem eine vorübergehende Öffnung des BAföG für Studierende, die durch Corona ihren Job verloren haben und bisher keinen Anspruch hatten und für diejenigen, die aufgrund der Pandemie die Regelstudienzeit nicht einhalten können.
Bewährungsprobe für junge Menschen in der Arbeitswelt
Im Arbeitsleben sind junge Menschen von der Krise nachweislich stärker betroffen als ältere Menschen. Aus Statistiken der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass im Juni rund 277.000 Menschen unter 25 Jahren arbeitslos
waren – das sind gut 43 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor und der mit Abstand höchste Anstieg unter allen Altersgruppen. Zwar zeigt eine Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) im ersten
Quartal 2020, verglichen mit dem letzten Quartal 2019, noch keine Entlassungen, aber einen Rückgang von mehr als 300.000 Stellenausschreibungen. Wer aktuell auf Jobsuche ist, konkurriert plötzlich mit vielen anderen um deutlich weniger Stellen. Zahlreiche laufende Bewerbungsprozesse wurden abgesagt oder Stellen lieber intern besetzt. Gleichzeitig besteht für junge Menschen unter 30 Jahren eine größere Gefahr, ihre Stelle zu verlieren, als in anderen Altersgruppen, da sie sich häufiger als Ältere in atypischen Beschäftigungsformen befinden – befristete Verträge, Zeitarbeit, Teilzeit.
Dazu kommt, dass viele Unternehmen Kurzarbeit angemeldet haben. Schon im März lag die Inanspruchnahme von Kurzarbeit weit über dem Niveau der Krise 2008/2009. Bevor Unternehmen wieder in größerem Stil einstellen werden, ist anzunehmen, dass sie zunächst intern ihre Kapazitäten wieder hochfahren und Angestellte aus der Kurzarbeit zurückholen werden.
Um dramatische Langzeitfolgen wie eine hohe Jugendarbeitslosigkeit oder einen Scarring-Effekt³ zu vermeiden, muss jetzt mehr für die junge Generation getan werden. Es darf keine Generation Corona geben. Wie groß die Auswirkungen für die jungen Menschen wirklich sein werden, hängt auch davon ab, wie gut das Konjunkturpaket wirkt.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.
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¹ Ab August können Unternehmen 2.000€ für jeden Ausbildungsplatz bekommen, der erhalten wird und 3.000€ für jeden Ausbildungsplatz, den sie zusätzlich einrichten. Zudem soll es Prämien geben, wenn Unternehmen Auszubildenden in insolventen Betrieben die Fortsetzung ihrer Ausbildung ermöglichen und diese übernehmen.
² Um sie zu bekommen, müssen Studierende umfangreich nachweisen, dass sie durch Corona in finanzielle Not geraten sind und bekommen dann, wenn sie Glück haben, für einen Monat 100 bis 500€. Allein im Juni wurden rund 82.000 Anträge gestellt – wovon jedoch nur die Hälfte gebilligt wurde. Für die Ablehnung werden keine Gründe angegeben. Unterlagen können nicht nachgereicht werden und eine rückwirkende Beantragung ist auch nicht möglich. Um den maximal möglichen Zuschuss von 500€ zu bekommen, muss der Kontostand zum Zeitpunkt der Antragstellung nachweislich weniger als 100€ betragen. Das Geld für die nächste Miete sollte also besser schon abgebucht oder gar nicht mehr vorhanden sein.
3 Man spricht von einem Scarring-Effekt („Narbenbildung“), wenn sich bei junge Menschen aufgrund längerer Arbeitslosigkeit zu Beginn ihres Berufslebens oder durch schlechtere Konditionen (z. B. niedriges Gehalt) zu Beginn ihrer Erwerbskarriere eine Wohlstandslücke bildet.
Die Kolpingjugend Deutschland zum internationalen Tag des Ehrenamts am 5. Dezember
Der 5. Dezember ist der internationale Tag des Ehrenamts. Für uns ist das ein Anlass, den Stellenwert ehrenamtlicher Jugendverbandsarbeit in der Gesellschaft zu betonen und jungen Menschen für ihr Engagement, auch während der Pandemie, zu danken!
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind nicht nur Schüler*innen, Auszubildende, Studierende oder junge Arbeitnehmer*innen. Die Bedürfnisse junger Menschen erschöpfen sich nicht in diesen Rollen.¹ Sie sind mehr als das und sie brauchen mehr. Junge Menschen sind auch Teil der engagierten Zivilgesellschaft, die unsere Demokratie trägt. In der Jugendarbeit als Bereich der non-formalen und informellen Bildung lernen junge Menschen unersetzliche Fertigkeiten und gesellschaftliches Engagement.
Jugendverbandsarbeit hält unsere Gesellschaft zusammen
Die Corona-Pandemie und die daraus resultierenden Kontaktbeschränkungen haben noch einmal deutlich gemacht, welchen Stellenwert Jugend(-verbands)arbeit und ehrenamtliches Engagement für unserer Gemeinschaft haben sollte. Der jungen Generation wird in Sachen Solidarität gerade sehr viel abverlangt. Was bis vor kurzem noch selbstverständlich war, darauf muss jetzt verzichtet werden. Viele Angebote und Veranstaltungen liegen brach und werden nicht weitergeführt. Und sind junge Menschen besonders entrüstet? Nein. Stattdessen tragen junge Freiwillige und Ehrenamtliche die Maßnahmen mit. Jugendverbände wie die Kolpingjugend setzen sich aktiv für gemeinschaftliches und solidarisches Handeln ein und bieten Hilfe und Unterstützung. In ganz Deutschland setzen sich engagierte Kolpingjugendliche insbesondere für die Bedürfnisse junger Menschen ein und entwickeln kreative und digitale Formate für Austausch, Diskussionen und Gemeinschaft. Die Botschaft: Wir sind noch da und du bist nicht allein.
Bürokratische Hürden im Ehrenamt abbauen
Die immer weiter zunehmende Bürokratisierung, gesetzliche Regelungen und eine drohende Haftung machen es für Vereine und Verbände dabei immer schwieriger, Ehrenamtliche zu mobilisieren und zu halten. Insbesondere junge Menschen sind häufig verunsichert von der enormen Fülle und Komplexität an Vorschriften, die ihr ehrenamtliches Engagement belastet. Urheberrecht, Haftungsfragen, DSGVO und Pauschalreiserecht sind nur einige der
Regelungsgebiete, die bei der ehrenamtlichen Arbeit tagtäglich Berücksichtigung finden müssen. Konkrete Verbesserungsvorschläge zu diesem Thema brachte der Deutsche Bundesjugendring zuletzt in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Montag, 23. November 2020 ein². Die bürokratischen Vorgaben für Vereine sind zeit- und kraftraubend. Sie lösen bei den Aktiven häufig eine rechtliche Unsicherheit aus, die ihr eigentliches Engagement belastet und bremst.
Wir sind Werkstätten der Demokratie
Junge Menschen sind keine Verwaltungsprofis. Sie wollen machen. Fehler gehören dabei dazu. So lernen wir und nur so macht das Engagement langfristig Spaß. Jugendverbände geben dafür einen sicheren Rahmen. Wir fordern, dass Rahmenbedingungen für Vereine verbessert und Gesetze engagementfreundlicher ausgestaltet werden müssen. Wir rufen dazu auf, ehrenamtliche Arbeit stärker in den Fokus zu nehmen und bürokratische Hürden in der Vereinsarbeit abzubauen. Denn wir sind Werkstätten der Demokratie. Wir befähigen junge Menschen, die sich für eine solidarische, offene und demokratische Gemeinschaft engagieren wollen und geben Ihnen die Möglichkeit, sich auszuprobieren und zu lernen.
Ehrenamt ist eine starke Sache!
Das, was Ehrenamtler*innen leisten, ist keine Selbstverständlichkeit, sondern verdient Respekt und Anerkennung. Liebe Jugendliche und junge Erwachsenen: Danke für euer Engagement, ihr könnt stolz auf euch sein! Ihr erweist euren Nächsten und unserer Gesellschaft einen großen Dienst! Geht selbstbewusst in die Welt und lasst euch von niemandem kleinreden!
Köln, 4. Dezember 2020
Die Bundesleitung
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¹ Zu der Situation von Schüler*innen, Auszubildenden, Studierenden und junger Menschen in der Arbeitswelt siehe Lasst die Pandemie keine Narben bei der Jugend bilden! Abrufbar unter: https://www.kolpingjugend.de/ueber-uns/news/news-details/lasst-die-pandemie-keine-narben-bei-der-jugend-bilden/
² https://www.bundestag.de/resource/blob/807328/aba8a85fa8e63ec30399511dff120307/19-13-103g-data.pdf
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ruft die neu gewählte Bundesregierung auf, entschlossen für eine Vertiefung der europäischen Integration einzutreten. Dabei dürfen die bisherigen Ideen und Initiativen nicht nur dazu dienen, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) zu stärken. Diese ist ein Erfolgsmodell, das dazu beigetragen hat, den individuellen Wohlstand vieler Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Bei Millionen von Menschen ist dieses Erfolgsversprechen aber aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht angekommen. Um dies zu ändern muss die Wirtschafts- und Währungsunion zu einer Sozialunion weiterentwickelt werden, die durch die Schaffung gemeinsamer und verbindlicher Standards auf Herausforderungen reagiert, die insbesondere die jüngere Generation betreffen. Es ist an der Zeit, den sozialen Zusammenhalt zwischen den Mitgliedsstaaten der EU zu stärken. Denn aus christlicher Überzeugung ist es fatal, die soziale Frage Europas zu ignorieren. (1)
Wachstum nicht ohne Gemeinsinn
Europa muss auch weiterhin im internationalen Vergleich mit den anderen großen Wirtschaftsräumen wettbewerbsfähig sein. Dies darf aber nicht auf Kosten sozialer Standards geschehen. Das Prinzip der sozialen Markwirtschaft, welches auf den Grundlagen der katholischen Soziallehre aufbaut, ist für die Kolpingjugend ein wichtiger Maßstab, und deswegen soll dies in Europa gefördert werden. Dazu gehören vor allem sozialverträgliche Beschäftigungsverhältnisse für Jung und Alt. Bei Löhnen darf es kein "Race to the Bottom" geben - nicht innerhalb bestimmter Branchen und erst recht nicht zwischen West- und Ost-, Nord- und Südeuropa. Die Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Standards (2) muss auch im Handel mit Drittstaaten eingehalten werden. Als Mindestvoraussetzung für Freihandelsabkommen mit Nicht-EU-Ländern müssen die vergleichsweise hohen europäischen Standards geschützt werden und die staatliche Rechtsprechung darf nicht ausgehöhlt werden.
Zu einem Binnenmarkt, der die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt stellt, muss auch die entschiedene Bekämpfung von Steuerdumping und Steuervermeidung gehören. Multinationale Unternehmen, wie z.B. die großen Internetkonzerne, dürfen keine Sonderkonzessionen erhalten, wenn es darum geht, Steuern zu entrichten. Denn dadurch fehlen Steuergelder, die der Förderung von Bildung und sozialem Zusammenhalt zugutekommen könnten. Auch Finanzmarktspekulationen, die z.B. durch Wetten auf Aktienkurse, Rohstoffe und Nahrungsmittel zu Lasten des Allgemeinwohls gehen, müssen eingedämmt werden. Dazu ist die Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer dringend erforderlich.
Die Europäische Säule sozialer Rechte kann nur ein erster Schritt sein
Die EU braucht neben ihrem ökonomischen auch ein soziales Fundament. Dies bedeutet keine Gleichmacherei von Sozialstandards und Arbeitsbedingungen bis ins kleinste Detail. Es bedarf aber eines gemeinsamen Rahmens, in dem verbindende und verbindliche Mindeststandards festgelegt sind.
Auf ihrem Sozialgipfel im November 2017 haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU auf eine Europäische Säule sozialer Rechte verständigt. In drei Kapiteln mit insgesamt 20 Grundsätzen haben sie sich darin auf gemeinsame Leitlinien im Hinblick auf "Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang", "Faire Arbeitsbedingungen" sowie "Sozialschutz und soziale Inklusion" verständigt. (3)
Die Kolpingjugend fordert die politischen Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger in Berlin und den anderen europäischen Regierungen auf, die soziale Dimension der EU nicht nur als unverbindliche Übereinkunft zu betrachten, sondern sie mit Leben zu füllen, indem sie konkrete Projekte und Initiativen anstößt. Dabei sollte die EU besonders folgende Herausforderungen stärker zur Aufgabe gemeinsamen Handelns machen:
Kinder- und Jugendarmut
EU-weit sind Kinder und Jugendliche von Armut und sozialer Ausgrenzung deutlich stärker betroffen als Ältere. Etwa 25 Millionen Kinder und Jugendliche waren nach Angaben des Europäischen Statistikamtes im Jahr 2015 von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Dies macht fast 27% aller EU-Einwohner unter 18 Jahren aus und trifft bei weitem nicht nur auf die Länder im Süden und Osten der EU zu.(4)
Chancengleichheit
Millionen von jungen Europäerinnen und Europäern bleibt der Zugang zu ihrer Persönlichkeit passender Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe verwehrt. Kinder aus sozial benachteiligten Schichten sowie Kinder mit Migrationshintergrund sind davon besonders stark betroffen. Durch die von der EU formulierte Jugendstrategie ist es bisher nicht gelungen, sozial- und bildungsschwachen Jugendlichen ausreichende Möglichkeiten zu eröffnen, damit sie in gleichem Maße an Bildung teilnehmen und den europaweiten Austausch im Rahmen der Programme von ERASMUS+ nutzen können.
Jugendarbeitslosigkeit
Die hohe Arbeitslosigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vor allem in Süd- und teilweise Osteuropa, ist auch fast zehn Jahre nach der globalen Finanzkrise eine der drängendsten Herausforderungen Europas. Noch immer sind fast 3,7 Millionen Europäerinnen und Europäer unter 25 Jahren ohne Beschäftigung. (5) Die EU hat zwar im Rahmen der "Jugendgarantie" Verbesserungen angestoßen. Diese sieht vor, dass junge Menschen bis 25 Jahre vier Monate nach Beendigung ihrer Schule oder Ausbildung einen hochwertigen Ausbildungsplatz bzw. Arbeitsstelle oder Praktikum bekommen. Dennoch sind teilweise sogar mehr als ein Drittel aller unter 25-Jährigen in Italien, Spanien und Griechenland erwerbslos.
Faire Arbeitsbedingungen
Selbst in Staaten mit guter wirtschaftlicher Ausgangslage befinden sich viele junge Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen. Dies drückt sich beispielsweise in befristeten Arbeitsverträgen, niedrigen Löhnen und unfreiwilliger Teilzeitbeschäftigung aus. In der Folge gibt es junge Menschen, die trotz einer Beschäftigung armutsgefährdet sind. Damit steigt die Zahl der sog. "Working Poor" (Menschen, die trotz Arbeit arm sind).
Arbeitswelt 4.0
Die Folgen der Digitalisierung der Arbeitswelt sind in allen Mitgliedsstaaten präsent und bergen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Vorteile, aber auch Nachteile. Ständige Erreichbarkeit, größtmögliche Flexibilität und die Beschleunigung von Arbeitsprozessen sind Begleiterscheinungen. In einem immer stärker vernetzten Europa sind die Grenzen zwischen den Mitgliedsstaaten nirgends so sehr verwischt, wie im digitalen Raum. Dies hat besondere Auswirkungen auf das Arbeits- und Privatleben junger Menschen, da sie häufiger in digitalisierten Berufen tätig sind.
Damit substantielle Fortschritte auf dem Weg zu einer Sozialunion gelingen, fordern wir:
- die Einführung einer „EU-Steuer“, die sich aus den Einnahmen einer in allen Mitgliedsstaaten erhobenen Finanztransaktionssteuer speist; mit dieser Steuer sollen schädliche Spekulationen im Aktienhandel eingedämmt werden; die Einkünfte aus dieser Steuer dienen besonders dazu, den sozialen Zusammenhalt in Europa zu steigern und die Erhöhung des Lebensstandards in Entwicklungsländern (6) zu fördern
- die Auflegung eines Jugendbeschäftigungsfonds, der die Mitgliedsstaaten finanziell dabei unterstützt, die EU-Jugendgarantie umzusetzen; auf diesem Weg lässt sich der Anspruch umsetzen, dass junge Menschen nach Beendigung ihrer Schule oder Ausbildung innerhalb von vier Monaten eine angemessene Arbeitsstelle, Weiter- und Ausbildung oder einen Praktikumsplatz erhalten; dies darf allerdings nicht zu einer Verkettung von Praktika führen
- die Gründung eines Europäischen Währungsfonds, der Mitgliedsstaaten in konjunkturellen Krisen (7) finanziell unter die Arme greift, sodass diese Staaten nicht gezwungen sind, ihre Sozialsysteme und Bildungseinrichtungen zu beschneiden; über die Vergabe von finanziellen Mitteln sollte das Europäische Parlament entscheiden
- eine verbindliche Verankerung der Europäischen Säule sozialer Rechte im Vertragswerk (Primärrecht) der EU sowie eine Aufnahme der 20 Grundsätze in das sog. Europäische Semester; dadurch sollen zukünftig neben z.B. haushaltspolitischen Reformen auch sozialpolitische Fortschritte von den EU-Institutionen regelmäßig begutachtet und Verbesserungsvorschläge von Seiten der Europäischen Kommission veröffentlicht werden
- ein Fortsetzungsprogramm der EU-Jugendstrategie, die Ende 2018 ausläuft; diese muss sich stärker die Einbeziehung sozial- und bildungsschwacher Jugendlicher zum Ziel setzen, damit alle jungen Menschen gleiche Chancen im Hinblick auf Teilhabe an Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Besonderen sowie am gesellschaftlichen Leben im Allgemeinen erhalten; dazu müssen Jugendverbände mit ihrer Fachkenntnis eng eingebunden werden
- den finanziellen Ausbau von "ERASMUS+ - Programm für Bildung, Jugend und Sport" mit dem Ziel, allen jungen Menschen den grenzüberschreitenden Austausch im Rahmen von Ausbildung, Studium, Praktikum oder Ehrenamt zu ermöglichen; die in ERASMUS+ integrierten Programme müssen benachteiligten Jugendlichen, aber auch Jugendverbänden leichter beziehungsweise unbürokratischer zugänglich gemacht werden
- die Einführung europäischer Mindeststandards bei Löhnen, die sich je nach nationaler Leistungskraft bemessen; damit soll gewährleistet sein, dass alle Menschen in Vollzeitbeschäftigung sich und ihren Familien einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen können; durch eine verbindliche Untergrenze kann Sozialdumping Einhalt geboten und die Entstehung prekärer Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden
- die Betonung der sozialen Dimension in den strategischen Rahmenbedingungen zum digitalen Binnenmarkt der EU; dazu bedarf es einer offenen Diskussion in Politik und Gesellschaft zu den von Digitalisierung betroffenen Themen, wie gerechte Arbeitsbedingungen, lebenslanges Lernen und gesellschaftliche Teilhabe
Am Gelingen einer Europäischen Sozialunion wird sich der langfristige Erfolg der EU messen. Denn ein gemeinsamer Markt ohne gemeinsame Standards für soziale Sicherheit, Arbeitsschutz und Bildung birgt große Risiken für das gesamtgesellschaftliche Wohlbefinden in sich. Die EU wird genauso wenig wie ihre einzelnen Mitgliedsstaaten ein Raum vollkommener Gleichheit werden. Gleichheit von Chancen und Perspektiven für Jung und Alt sind aber unerlässlich, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Europa zu stärken. Dabei verweist die Kolpingjugend insbesondere auch auf die christlichen Wurzeln des europäischen Einigungsprozesses.
Nach Ansicht der Kolpingjugend müssen in einem sozialen Europa die Prinzipien der katholischen Soziallehre aktiv gelebt werden. Eine Europäische Union, die auf den Prinzipien von Personalität, Solidarität und Subsidiarität aufbaut, muss den Menschen in den Mittelpunkt stellen. Dies bedingt, dass sich der Mensch frei entfalten kann; aber auch dort, wo er Hilfe zur Selbsthilfe braucht, in einer Solidargemeinschaft unterstützt und gefördert wird. So kann Europa als ein Raum des Teilens und der wechselseitigen Bereicherung gelingen.
„Person und Gemeinschaft sind also die Fundamente des Europas, zu dessen Aufbau wir als Christen beitragen wollen und können. Die Mauersteine dieses Baus heißen: Dialog, Inklusion, Solidarität, Entwicklung und Frieden.“ (8)
(1) „Die christliche Liebe drängt uns dazu, Missstände anzuprangern, Vorschläge zu unterbreiten und uns zu engagieren für eine kulturelle und soziale Entwicklung, sie drängt uns zu einer effektiven Tatkraft, die alle, denen das Schicksal des Menschen aufrichtig am Herzen liegt, dazu anspornt, einen eigenen Beitrag zu leisten.“ (Päpstlicher Rat für Gerechtigkeit und Frieden, Kompendium der Soziallehre der Kirche, Freiburg i. Br. 2006, Nr.6.)
(2) Beispiel Transatlantisches Freihandelsabkommen (TTIP): Die USA haben nur zwei von acht Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisationen (ILO) ratifiziert.
(3) Die Europäische Säule sozialer Rechte in 20 Grundsätzen dargestellt.
(4) Eurostat Pressemitteilung vom 16.11.2016.
(5) Eurostat Pressemitteilung vom 09.01.2018
(6) „Sammelbezeichnung für Länder, die gegenüber den Industriestaaten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht wesentlich schlechter dastehen. […] Hauptmerkmale: Großer landwirtschaftlicher Sektor, wirtschaftlich-technische Rückständigkeit, niedrige Wirtschaftsleistung und Armut, zugleich hohes Bevölkerungswachstum und z.T. Unterernährung und Hunger.“ (Bundeszentrale für politische Bildung, online verfügbar hier.)
(7) Eine konjunkturelle Krise ist eine Phase, die infolge eines wirtschaftlichen Abschwungs in einer Volkswirtschaft entsteht und in der Regel von einem Nachfragerückgang und einer Zunahme der Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist.
(8) Rede von Papst Franziskus anlässlich des Kongresses Rethinking Europe am 28.10.2017 in Rom
Die Bundeskonferenz möge folgende Positionierung der Kolpingjugend beschließen:
Wir stellen fest... da beschlossen, siehe weiter hier
Abstimmung: Der Antrag wird bei 3 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Grundlegendes:
Das deutsche gesetzliche Rentenversicherungssystem basiert auf einem ungeschriebenen Vertrag zwischen den Generationen. Dieser Generationenvertrag soll garantieren, dass die aktuelle Erwerbstätigengeneration die Altersbezüge der heutigen Rentnergeneration finanziert. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute bauen wiederum darauf, dass ihre Altersversorgung von der nachfolgenden Generation finanziert wird. Diese Übereinkunft stellt in Deutschland die Basis der sozialen Sicherung im Alter dar.
Wir stellen fest:
Die aktuelle rentenpolitische Diskussion zeigt, dass die Zukunftsfähigkeit eines der wichtigsten Zweige des deutschen Sozialversicherungssystems in einer breiten Öffentlichkeit zunehmend in Frage gestellt, teilweise sogar als gescheitert angesehen wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird befürchtet, dass dieses System der sozialen Sicherung an seine Grenzen stößt. Denn eine stetig wachsende Zahl an Rentenempfängerinnen und Rentenempfängern mit länger dauernden Rentenbezügen steht einer nicht in gleichem Maße gestiegenen und bald schon sinkenden Zahl an Menschen im Erwerbsalter gegenüber. Während im Jahr 1962 das Verhältnis von Beitragszahlenden zu Bezieherinnen und Beziehern der gesetzlichen Rente bei 6:1 lag, befand es sich im Jahr 2014 bei einem Verhältnis von nur noch 2:1.¹ Diese Relation wird sich in Zukunft noch stärker verschieben. Laut Statistischem Bundesamt wird der Anteil der Bevölkerung im Erwerbsalter zwischen 20 und 64 Jahren ab dem Jahr 2020 deutlich abnehmen.² Durch eine sinkende Gesamtbevölkerung, die zudem immer älter wird, entsteht eine Deckungslücke in der Rentenfinanzierung. Dies soll durch ein geringeres Rentenniveau, also ein Absenken der durchschnittlichen Rentenbezüge im Verhältnis zum durchschnittlichen Lohn der Erwerbstätigen, sowie durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters kompensiert werden. Außerdem ist zu erwarten, dass zusätzliche finanzielle Lasten (u.a. Erhöhung der Rentenversicherungsbeiträge) in den kommenden Jahrzehnten auf die junge Generation zukommen.
Das stetig sinkende Rentenniveau reduziert das Vertrauen in die Zukunftsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Von politischer Seite gelingt es nicht, das Rentenniveau bei gleichbleibenden Rentenversicherungsbeiträgen auf einem stabilen Niveau zu sichern. Zukünftigen Rentnergenerationen bleibt bestenfalls ein Mindestmaß an sozialer Sicherung im Alter. Stattdessen wurde seit dem Jahr 2001 die Absicherung im Alter um eine marktorientierte private Zusatzversorgung erweitert – die sogenannte staatlich geförderte Riester-Rente. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung und die teilweise vorhandene betriebliche Altersvorsorge sind damit nicht mehr alleinig für die Absicherung im Alter verantwortlich. Dieser Paradigmenwechsel bedeutet: Langfristig lässt sich ein über die reine Grundsicherung hinaus reichender Ruhestand nur über zusätzliche private Rücklagenbildung bewerkstelligen.
Daraus ergeben sich folgende Fragstellungen innerhalb des Verbands und an die Politik:
- Wie kann sichergestellt werden, dass ohne zusätzliche private Altersvorsorge eine finanziell abgesicherte Altersphase möglich wird?
- Warum zahlen nicht alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger in die gesetzliche Rentenversicherung ein?
- Wie können andere Versorgungssysteme (z.B. von Beamtinnen und Beamten sowie freiberuflich Tätigen) in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden?
- Welche Funktion soll die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft erfüllen?
- Wie können junge Menschen von Beginn der Arbeitsphase an relevante Anwartschaften erwerben
- Gibt es eine rentenpolitische Perspektive auch für die Zeit nach 2030?
- Welche Gedanken gibt es zur Flexibilisierung des Renteneintrittsalters / der Lebensarbeitszeit?
- Warum werden Rentenversicherungsbeiträge nicht auch auf andere Einkommensarten erhoben?
- Wie kann eine bessere Sensibilisierung für junge Menschen zur Rententhematik erfolgen?
- Warum ist das Rentenmodell der katholischen Verbände für uns ein zukunftsfähiges Modell?
- Warum wird das Rentenmodell der katholischen Verbände nicht von der Politik umgesetzt?
Arbeitsauftrag:
Hiermit will die AG heute für morgen einen verbandlichen Diskussionsprozess auf allen Ebenen und allen Gremien des Kolpingwerkes und der Kolpingjugend anstoßen. Damit möchte die Kolpingjugend einen ersten Schritt machen, um sich mit der Thematik der Generationengerechtigkeit intensiv zu befassen. Auf Grundlage dessen soll die Kolpingjugend es sich zur Aufgabe machen, eine kritische Auseinandersetzung mit der Zukunftsfähigkeit des deutschen Rentensystems auf den verschiedenen verbandlichen und politischen Ebenen zu fördern.
Generationengerechtigkeit ist ein komplexes Thema. Um im Kontext der Bundestagswahl 2017 bereits die Frage einer generationengerechten Alterssicherung in die Aktion von Kolpingwerk und Kolpingjugend zur Bundestagswahl einfließen zu lassen, stellt die AG heute für morgen das Thema Rente in den Vordergrund. Dazu soll sie als Ergebnis intensiver Beratungen bis zur Buko 2017-1 mögliche Vorschläge zur inhaltlichen Positionierung der Kolpingjugend in Bezug auf die Frage der Alterssicherung einbringen. Dies soll im Rahmen der Buko 2017-1 intensiv behandelt werden.
Redaktionelle Anpassungen der Fragestellungen kann die AG heute für morgen vornehmen.
Begründung:
Die Kolpingjugend nimmt die aktuelle Rentendiskussion in Politik und Gesellschaft zum Anlass, um sich in die Debatte zur Zukunftsfähigkeit einer über die Generationen gerechten Sicherung der gesetzlichen Rente einzubringen. Weitere Aspekte von Generationengerechtigkeit, wie z. B. Arbeitswelt, Bildung, Zuwanderung etc. sollen in zusätzlichen Beratungen und inhaltlichen Auseinandersetzungen in der AG erarbeitet werden.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
¹ Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (2014): http://www.bib-demografie.de/DE/Aktuelles /Presse/ Archiv/2014/2014_06_rente.html
² Statistisches Bundesamt: Bevölkerung Deutschlands – 13. Koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung (2015), S. 20 ff.
Die Bundeskonferenz beschließt folgende Position der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland:
"Die Europäische Union ist die bedeutendste Errungenschaft, um den Frieden in Europa zu sichern. ... da beschlossen, siehe weiter hier
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt:
Seit den vergangenen Monaten nimmt die Zahl der Menschen, die sich aufgrund vielfältiger Kriege, Krisen und politischer Missstände in der Welt auf der Flucht befinden beständig zu. Viele Menschen verlassen ihre Heimat in der Hoffnung auf Sicherheit und ein friedliches Zusammenleben.
Die öffentliche Diskussion und die vorhandene Ängste vor dem Fremden in Teilen der Bevölkerung nimmt die Kolpingjugend, als Jugendverband mit freiheitlichen, demokratischen und christlichen Werten, zum Anlass sich für die Stärkung einer Willkommenskultur in Deutschland auszusprechen.
Ausgehend von der katholischen Soziallehre und dem Wirken unseres Verbandsgründers, Adolph Kolping, ist es unser Auftrag, u.a. nach den Prinzipien der Solidarität und Subsidiarität zu handeln. Daher sehen wir es als unsere Aufgabe und Pflicht an Menschen die ihre Heimat verlassen müssen zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Es gilt Perspektiven, insbesondere für junge Menschen zu schaffen, um allen Personen die Möglichkeit zur Partizipation an unserer Gesellschaft und ein Leben in Sicherheit, eine neue Heimat, zu ermöglichen.
Das setzt eine ganzheitliche Bildung voraus, die wir durch unsere Angebote und mit unserem Engagement zu ermöglichen versuchen. Diese Forderung und dieses Handeln verstehen wir als Baustein zur weiteren Stärkung der Willkommenskultur in Deutschland: Für Jede und Jeden der/die aus seinem/ihrem Land vertrieben oder verfolgt wurde oder fliehen musste, um in Deutschland eine neue Perspektive zu erlangen.
Wir sprechen uns für eine Förderung des Dialogs zwischen unterschiedlichen Kulturen und Religionen aus. Die verstärkte Auseinandersetzung ist eine Chance für die Stärkung einer interkulturellen Gesellschaft. Wir sind dazu aufgerufen, dies im Rahmen unserer Möglichkeiten voranzutreiben und durch praktisches Tun und Motivation zur Beteiligung in die Gesellschaft hineinzutragen!
Antrag einstimmig angenommen.
Die Kolpingjugend spricht sich für die Etablierung einer eigenständigen Jugendpolitik als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe auf allen politischen Ebenen aus. Insbesondere unter der Perspektive des bevorstehenden und sich noch weiter zuspitzenden demografischen Wandels ist es für die Lebenschancen der heutigen jungen und der nachfolgenden Generationen unumgänglich, dass die Sichtweisen von Kindern und Jugendlichen bereits heute in politischen Weichenstellungen einbezogen werden.
Dabei versteht die Kolpingjugend die eigenständige Jugendpolitik als übergeordnetes Politikprinzip, das die Bedingungen und die Erfordernisse der Lebensphasen von Kindern und Jugendlichen zum Ausgangspunkt nimmt. Somit ist die eigenständige Jugendpolitik keinesfalls unabhängig von anderen Politikfeldern, sondern überprüft die dort bevorstehenden Entscheidungen auf ihre Vereinbarkeit mit den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und die Auswirkungen auf deren Zukunftschancen. Dabei geht es darum, das Erwachsenwerden zu fördern und zu unterstützen, den Rahmen für Teilhabe und Partizipation zu bilden und somit einen gelingenden generationellen Wechsel in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Die Verantwortlichen der Kolpingjugend auf Bundes, Landes- und Diözesanebene verpflichten sich, das Ziel der Etablierung der eigenständigen Jugendpolitik inner- und außerverbandlich zum Thema zu machen und es in Gespräche mit gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsträgern im Rahmen ihrer Möglichkeiten einfließen zu lassen. Konkret sollen politische Entscheidungsträger auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene angesprochen werden. Gleichzeitig unterstützen die Verantwortlichen der Kolpingjugend das auf der BDKJ-Hauptversammlung 2012 beschlossene Konzept „U28 – Die Zukunft lacht“ nach Kräften in seiner Umsetzung.
Die Kolpingjugend ist sich sicher, dass es nur durch ein gemeinsames Vorgehen aller katholischen Jugendverbände und weiterer Träger der Jugendarbeit und durch das wiederholte gemeinsame Vorbringen des Anliegens gegenüber Politikerinnen und Politikern gelingen kann, Jugendpolitik auf Dauer als eigenständiges Politikfeld zu etablieren und somit einen großen Schritt auf dem Weg zu einer besseren und gewichtigeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei wegweisenden politischen Entscheidungen zu gehen.
Beschlossen mit großer Mehrheit und 2 Enthaltungen.
„Gemeinschaft macht Spaß. Engagement auch“ – dieser Leitsatz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland hat in den letzten Wochen und Monaten verstärkt an Präsenz gewonnen. Uns allen wurde wiederholt vor Augen geführt, dass Rechtsradikalismus und Fremdenhass immer noch Teil unserer Gesellschaft sind und dort weit tiefer verankert, als ein Großteil der Gesellschaft bislang vermutete. Der oben genannte Leitsatz hält im Rahmen dieser Problematik einen besonderen Auftrag für uns alle in der Kolpingjugend bereit.
Neben Forderungen an Politik und Gesellschaft, sollte sich jede Person die Fragen stellen: Wie gehe ich mit dem Fremden um? Bin ich bereit, mich dem Fremden zu öffnen? Welche Vorurteile besitze ich? Wie trete ich Vorurteilen anderer gegenüber? Bietet unsere Gemeinschaft dem Fremden eine Chance?
Bevor wir nicht diesen Fragen auf den Grund gegangen sind und für uns selbst beantwortet haben, wäre es falsch Brandreden zu halten und Forderungskataloge an Politik und Gesellschaft aufzustellen.
Die Maxime des Leitsatzes ist Maßgabe für unser konkretes Handeln. Als Bundeskonferenz der Kolpingjugend sehen wir die Notwendigkeit für Zivilcourage und zum Auftreten gegen Vorurteile und Fremdenhass. Daher rufen wir alle Gliederungen der Kolpingjugend dazu auf, in den Jahren 2012/2013 Aktionen zum Thema „Gemeinschaft macht Spaß ... Engagement auch“ zur Überwindung von Vorurteilen und Fremdenhass durchzuführen. Beispielhafte Aktionen werden in den Verbandsmedien präsentiert und sollen zum Nachmachen anregen.
Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei einer Nein-Stimme angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen:
Die Naturkatastrophe in Japan und die daraus resultierenden Ereignisse machen deutlich, dass es trotz vieler Sicherheitsvorkehrungen keine sichere Energiegewinnung aus Atomkraft geben kann. Umwelt- und menschliche Einflüsse stellen immer wieder ein nicht zu kalkulierendes Risiko dar.
Deshalb fordert die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland:
1. Von Jeder und Jedem einen bewussten Umgang bei der Nutzung von Energie.
2. Den zeitnahen Ausstieg aus der atomaren Energiegewinnung.
3. Der sozialverträgliche nachhaltige Ausbau der regenerativen Energiegewinnung ist stärker zu forcieren und zu fördern. Der Ausbau und die Gewinnung der Energie durch Verbrennung von fossilen Brennstoffen ist für uns als Junge Generation keine nachhaltige Lösung und Alternative.
4. Zeitgleich müssen die Stromnetze für die Verwendung von regenerativen Energien aus- und umgebaut werden.
5. Darüber hinaus müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um Technik in allen Bereichen energieeffizienter anzubieten.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Kirche
Die Kolpingjugend Deutschland bezieht wie folgt Stellung:
Wir machen Mut, eine Kirche zu gestalten, in der Nächstenliebe und Menschenwürde an erster Stelle stehen.
Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche ist nicht zufriedenstellend. Es stellt sich immer wieder die Frage, wie eine Institution, die Nächstenliebe und Menschenwürde predigt, gleichzeitig solch gravierende Fehler in der Aufarbeitung und im Umgang mit sexuellem Missbrauch machen kann? Das wird den Betroffenen auf keine Weise gerecht. Nebenbei zerstört es das Vertrauen aller Gläubigen.
Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich verbandlich oder anderweitig in der katholischen Kirche engagieren, sehen sich inzwischen in einer Situation der Rechtfertigung: Wie kannst du dich in so einer Kirche engagieren? Wie kannst du Mitglied in so einer Kirche sein? Wie kannst du so glauben?
Unsere Kirche ist kritisch
Kritik an intransparenten Vorgängen zur Aufarbeitung der Missbrauchsfälle ist berechtigt, richtig und wichtig. Und je mehr sich die Leitungsverantwortlichen – gleich ob Kleriker oder Lai*innen – weigern, unabhängig und transparent Missbrauch aufzuarbeiten, desto weniger fühlen wir uns in dieser Kirche beheimatet, denn unsere Loyalität gilt nicht dem Erhalt problematischer Machtstrukturen.
Unsere Kirche leben wir in der Kolpingjugend
In der Jugend(verbands)arbeit findet seit Jahren gute und verbindliche Präventionsarbeit statt. Durch unsere demokratischen und partizipativen Strukturen schaffen wir eine Umgebung, in der Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mitbestimmen dürfen. Wir gehen achtsam und aufmerksam miteinander um. Bei uns wird der Schutz und das Wohlbefinden unserer Mitmenschen großgeschrieben. Wir machen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene stark und ermutigen sie, ihre Meinung zu äußern.
Unsere Antwort ist: Auch wir sind katholische Kirche
Unsere Kirche zeichnet sich nicht nur durch eine formale Mitgliedschaft aus. Unsere Kirche will die Aufarbeitung und Aufklärung sexuellen Missbrauchs. Sie will systemische Veränderungen. Und: Sie will eine Gemeinschaft der Gläubigen sein und bleiben.
Unsere Kirche zu sein braucht Mut
Wir bekennen uns zu unserer Kirche, die fehlerbehaftet ist. Wir wollen dazu beitragen, träge Strukturen aufzubrechen damit ein positiver Neuanfang möglich wird. Wir überlassen die Kirche nicht denen, die so weiter machen wollen, wie bisher, denn es ist auch unsere Kirche. Wir machen allen Mut, unsere Kirche mitzugestalten, in der Glaube, Hoffnung und Liebe und der Mensch in der Mitte steht.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 7. März 2021.
Positionierung der Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland zum Synodalen Weg
Vor einem Jahr – im März 2019 – wurde der sogenannte Synodale Weg auf der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) beschlossen.
Den Anstoß, einen solchen Prozess zu starten, gab die Ende 2018 veröffentlichte MHG-Studie, die aufzeigte, dass die sexualisierte Gewalt durch Geistliche in der Kirche systemisch begünstigt wurde. Gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) soll eine strukturierte Debatte angestoßen werden. Es muss Aufgabe dieses Synodalen Weges sein, einen Horizont zu finden, der die katholische Kirche aus der selbst verursachten moralischen Krise herausführt. Die Veränderung der kirchlichen Strukturen spielt hierbei eine wichtige Rolle, damit die Kirche als Organisation auch in Zukunft ihrem Sinn und Zweck gerecht werden kann: Das Wort Gottes zu verkündigen, genauso wie die Bewahrung der Schöpfung und Frieden und Gerechtigkeit vorzuleben.
Die katholische Kirche in Deutschland muss Verantwortung für den sexuellen Missbrauch an Schutzbefohlenen übernehmen und sich den daraus ergebenden Fragen stellen. Aus diesen traumatisierenden Erfahrungen muss gelernt und Konsequenzen müssen gezogen werden. Hierzu ist es wichtig, partnerschaftlich und auf Augenhöhe unter Beteiligung aller Gläubigen an Lösungen zu arbeiten. Wichtiger Bestandteil ist hier die Jugend, die sich ebenfalls auf den Weg macht, um ihre Kirche der Gegenwart und Zukunft aktiv mitzugestalten.
Wir unterstützen den Synodalen Weg. Wir sehen ihn als Chance und möchten diesen Weg mitgehen. Von vielen Seiten werden Forderungen geäußert. Das ist notwendig, denn auf diesem Weg sollen möglichst viele mitgehen. Es ist gerade deshalb wichtig, dass dieser Weg von jungen Menschen mitgestaltet wird. In diesem Sinne geben auch wir unsere Erwartungen und Forderungen mit auf den Weg.
Unsere Kirche muss ein Ort sein, an dem Gemeinschaft erlebbar ist, an dem Menschen füreinander da sind und einander vertrauen können. Sie darf durch vorhandene Machtstrukturen keine Angst schüren, sondern soll ein einladender Ort sein, an dem viele zur Ruhe kommen und Kraft tanken können. Auch soll sie ein Ort sein, an dem sich jede*r einbringen und beteiligen kann – eine Kirche für die Menschen. Es geht um eine Kirche, die die Frohe Botschaft sinnstiftend, erfüllend und befreiend verkündet¹.
Die Menschen, die den Synodalen Weg stellvertretend für uns gehen, haben sich in vier Foren zusammengefunden. Im Folgenden werden zu den einzelnen Foren Wünsche und Positionen vermittelt.
Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag
- Das Kolpingwerk Deutschland ist ein generationenübergreifender Verband, in dem sowohl in der Kolpingjugend als auch weit darüber hinaus Partizipation gelebt wird. Dies zeigt sich unter anderem durch demokratische Wahlen der Leitungsämter sowie eine gelebte Aufgabenteilung im Bereich von geistlicher Leitung, durch Lai*innen und Kleriker. Lai*innen und Kleriker müssen sich in der gesamten katholischen Kirche auf Augenhöhe begegnen und die Zukunft der Kirche gemeinsam gestalten. Darüber hinaus muss die katholische Kirche grundsätzlich demokratischer werden und die Meinungen aller Gläubigen, die gemeinsam Kirche sind, nicht nur hören, sondern wertschätzend anerkennen. Hier sind grundsätzliche Reformen notwendig.
Priesterliche Existenz heute
- Es ist zu beobachten, dass sich die Aufgabenfelder eines Priesters im Vergleich zu früher stark gewandelt haben. Der Bereich der Seelsorge ist dabei immer mehr in den Hintergrund gerückt, da der bürokratische Aufwand immer größer wird. Wir sehen die Aufgabe des Priesters vorrangig in der Seelsorge². Hierfür ist eine realitätsnahe, lebensnahe und attraktiv gestaltete Priesterausbildung unerlässlich. „Daher sind Strukturen, die es fördern, dass Priesteramtskandidaten unter sich bleiben bzw. eine vermeintlich elitäre Ausbildungssituation vorfinden, abzuschaffen. An die Stelle der Konvikts- und Seminarausbildung müssen neue und lebensnahe Wohn- und Begleitungsformen treten“³. Des Weiteren sehen wir, im Sinne einer weitergehenden Selbstbestimmung, einen optionalen Zölibat für die Priester der katholischen Kirche bzw. eine Angleichung an das System der katholischen Ostkirchen, welches ihren Priestern eine Heirat vor der Diakonenweihe mit Hinweis auf die Tradition der frühen Kirche gestattet, als notwendig an (vgl. cc. 373, 804 CCEO). (4)
Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche
- Um die katholische Kirche zukunftsfähig zu gestalten, muss die Rolle der Frau in der Kirche gestärkt werden. Hierbei ist es allerdings wichtig, das Thema „Frauen in der Kirche“ nicht auf das „Frauenpriestertum“ zu beschränken. Im Kolpingwerk und der Kolpingjugend sind Frauen neben Priestern und Diakonen bereits als geistliche Leitungen eingesetzt. Eine Aufwertung der Rolle der Frau und somit Gleichberechtigung der Geschlechter erwarten wir auch von der katholischen Kirche.
Leben in gelingenden Beziehungen - Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft
- Die heute gelebte Sexualmoral der katholischen Kirche entspricht nicht der Lebenswirklichkeit junger Menschen. Wir erwarten daher eine Weiterentwicklung der katholischen Sexuallehre und die Enttabuisierung des Themas im Rahmen des Synodalen Weges. Wir erwarten eine offene und aktive Auseinandersetzung mit Geschlechtervielfalt und die Anerkennung sowie das Respektieren von Personen unabhängig ihrer Sexualität. Es ist wichtig, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen und Toleranz und Offenheit zu schaffen. Des Weiteren fordern wir weitere Schritte zur Wiederzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur vollen Gemeinschaft mit der Kirche und den selbstverständlichen Umgang mit diesen.
Wie Papst Franziskus in seinem nachsynodalen Schreiben „Christus Vivit“ geschrieben hat, braucht es den Schwung der Jugend, ihre Intuition und ihren Glauben. Darum müssen sich besonders die Jugend und die jungen Erwachsenen in den synodalen Weg einbringen können und ernstgenommen werden. Dabei darf es keine Tabus geben, keine Angst vor Alternativen und keine Sanktionen. Der Prozess des synodalen Weges muss von Partizipation, Transparenz und Gleichberechtigung geprägt sein. Die Kirche braucht einen hoffnungsfrohen Horizont, auf den sie sich in der Gegenwart einstellen kann. Damit die Kirche eine Zukunft hat, müssen dafür jetzt die Weichen gestellt werden. Wir greifen damit den Aufruf Johannes Pauls II. auf, der zu Beginn des neuen Jahrtausends in seinem apostolischen Schreiben „Novo millennio ineunte“ dazu auffordert: „Gehen wir voll Hoffnung voran! Ein neues Jahrtausend liegt vor der Kirche wie ein weiter Ozean, auf den es hinauszufahren gilt.“ (5)
Die gemeinsam gefassten Ergebnisse und Beschlüsse des Synodalen Weges sind in allen (Erz-)Diözesen zeitnah umzusetzen. Für die Beschlüsse, deren Umsetzung nur in Rom erfolgen kann, fordern wir ein entschiedenes geeintes Vortragen und Eintreten der deutschen Bischöfe. Denn wie Adolph Kolping schon sagte: „Schön reden tuts nicht, die Tat ziert den Mann“ (und die Frau).
Die Positionierung wurde durch die Arbeitsgruppe Jugend und Kirche und die Bundesleitung der Kolpingjugend Deutschland erarbeitet.
¹ Kolpingwerk Deutschland: Es braucht ein mutiges und zielorientiertes gemeinsames Handeln!: (https://www.kolping.de/presse-medien/news/erklaerungen/pressemitteilung-details/news/es-braucht-ein-mutiges-und-zielorientiertes-gemeinsames-handeln/, abgerufen am 21.02.2020)
² Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Decretum „Presbyterorum ordinis“: AAS 58 (1966), 991-1024, 995-1001.
³ BDKJ: Kirche bewirbt sich! Neue Wege und Bedingungen für junge Menschen in pastoralen Berufen (https://www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/bilder/HV/Hauptversammlung_2018/180506_Beschluss_Kirche_bewirbt_sich.pdf, abgerufen am 21.02.2020)
(4) Johannes Paul II, Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium: AAS 82 (1990), 1033-1364.
(5) Johannes Paul II: Epistula Apostolica „Novo millennio ineute“ 58: (http://www.vatican.va/content/john-paul-ii/de/apost_letters/2001/documents/hf_jp-ii_apl_20010106_novo-millennio-ineunte.html, abgerufen am 20.02.2020)
Die Kolpingjugend und das Kolpingwerk blicken auf einen sehr erfolgreichen Katholikentag zurück. Folgende Anregungen sollten bei der Planung eines folgenden Katholikentags bzw. Ökumenischen Kirchentags berücksichtigt werden:
- Rechtzeitige intensive Helfersuche innerhalb der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, eventuell auf den Bundeskonferenzen im Vorjahr
- Gegenseitige Verweise zwischen der Kolpingjugend des ansässigen Diözesanverbands/Bistums und Bundesverband, auch in sozialen Netzwerken
- Prüfung, ob Workshopangebote zu Kolpingjugend-Themen machbar sind und im Programmheft aufgeführt werden können
- Möglichst einen Veranstaltungspunkt der Kolpingjugend im Stand des Bundesverbandes, welcher im offiziellen Programmheft aufgeführt wird
- Fristgerechte Kontaktaufnahme des Bundesverbandes zum ansässigen Diözesanverband, um Zusammenarbeit in der Vorbereitung auf die Großveranstaltung zu ermöglichen
- Beibehalten der bisherigen Präsentation der Kolpingjugend des gastgebenden Diözesanverbandes auf der „Jugendmeile“ und der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland am Stand des Kolpingwerks Deutschland sowie – wenn möglich – am Stand des BDKJ auf der „Kirchenmeile“
Abstimmung: 2 Nein, 11 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Folgende Statements möchten wir als Kolpingjugend den Entscheidungsträgern der Vor- und Jugendsynode mit auf den Weg geben:
I. Unser Verband ist ein Ort des Glaubens
„Wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ (1) Von Beginn an fanden sich Christinnen und Christen in Gemeinschaften zusammen. Auch wir verstehen unseren generationsübergreifenden Verband in allen seinen Handlungsfeldern (2) als eine Gemeinschaft in der Nachfolge Christi. Als Verband ist unser Handeln – von der Kolpingsfamilie bis zum Internationalen Kolpingwerk – geprägt durch Partizipation der Mitglieder in demokratischen Strukturen.
Als Ort des Glaubens schaffen wir Räume und Zeiten zur Glaubensentwicklung und Glaubensentfaltung. Aus diesem Glauben gestalten wir unser Leben und unsere Welt.
II. Glaube und Lebenswirklichkeit gehören zusammen
Als Christinnen und Christen ist es unser Anspruch, unser Leben aus dem Glauben an Jesus Christus, der für uns Orientierung und Halt ist, zu führen. Dieser Glaube muss auf die Fragen und Probleme unserer Lebenswirklichkeiten tragfähige Antworten geben und zeitgemäße Formen annehmen können.
Junge Menschen befragen an unterschiedlichen Orten und Zeiten den Glauben zu ihren jeweiligen Fragen und Problemen. Entsprechend wird der Glaube von verschiedenen Formen und Themen geprägt. Ein Leben aus dem Glauben geht nicht an der Wirklichkeit des Lebens vorbei. Wir sehen uns nicht in der Position über diese unterschiedlichen Verbindungen von Glaube und Lebenswirklichkeit zu urteilen.
Nach unserem Verständnis sind Christinnen und Christen gleichberechtigt und übernehmen Verantwortung in der Verkündigung.
In den aktuellen kirchenpolitischen Debatten werden allerdings Themen diskutiert, die an der Lebensrealität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich vorbeigehen.
Wir wünschen uns:
- eine offene und aktive Auseinandersetzung mit Geschlechtervielfalt,
- die Anerkennung von Personen unabhängig ihrer Sexualität,
- weitere Schritte zur Wiederzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur vollen Gemeinschaft in der Kirche und den selbstverständlichen Umgang mit diesen,
- keine kategorische Ausgrenzung auf Grund des Geschlechts beim Zugang zum Weiheamt,
- eine demokratische Ausgestaltung von Kirche.
Wir fordern eine offene Auseinandersetzung mit diesen Themen innerhalb unserer Kirche.
III. Junge Menschen sind Experten ihrer Lebenswirklichkeit
Niemand kann die Lebenswirklichkeit junger Menschen so gut kennen, wie sie selbst. Jede Generation sieht sich vor der Herausforderung, eine Art zu finden, ihren Glauben zu leben die zur ihr passt. Für diese Suche braucht es Hilfe und Unterstützung. Um den Glauben der jungen Menschen zu fördern, ist es wichtig,
- dass die Kirche offen für neue Ideen ist und Räume bietet, um sich im Glauben auszuprobieren und dadurch zu wachsen. Dabei muss es auch möglich sein, scheitern zu dürfen.
- dass die Art und Weise, wie junge Menschen ihren Glauben leben, als Ergebnis der Auseinandersetzung von Glaube und Lebenswirklichkeit anerkannt wird.
- dass die Kirche junge Menschen ermutigt und sie daran erinnert, dass sie Kraft ihrer Taufe befähigt und ermächtigt sind, ihren eigenen Glaubensweg zu gehen. (3)
IV. Die Vielfalt der Glaubensgemeinschaften ist eine Chance für die Kirche
Innerhalb der Kirche gibt es auch Gemeinschaften junger Menschen, die sich nicht als Verband organisieren. Sie rücken andere Aspekte des Glaubens in den Vordergrund, setzen in ihrer Gemeinschaft andere Schwerpunkte und zeichnen sich durch andere Charismen aus.
Wir sehen in dieser Vielfalt eine Chance für unsere gemeinsame Kirche: Die unterschiedlichen Profile von verbandlichen und nicht-verbandlichen Gemeinschaften müssen sich nicht ausschließen, sondern können sich ergänzen. Sie eröffnen Zugänge zu neuen oder verborgenen Aspekten des eigenen Glaubens. Die verschiedenen Arten den Glauben zu leben, lassen sich nicht gegeneinander aufwiegen. Wir sind neugierig und interessiert und möchten miteinander ins Gespräch kommen. Im festen Vertrauen darauf, dass wir zum einen Leib mit vielen Gliedern gehören, wollen wir einander nicht ignorieren. (4)
V. Adolph Kolping ist uns Vorbild in Wort und Tat für einen vielfältigen Verband
Wir als Kolpingjugend sind ein vielfältiger Verband, der die Lebenswirklichkeit seiner Mitglieder ernst nimmt und akzeptiert. Die Art und Weise, wie wir unseren Glauben leben, ist geprägt von unserem Gründervater, dem seligen Adolph Kolping. Er nahm die Lebenswirklichkeit der Menschen in seiner Zeit wahr. Aus seinem Glauben heraus setzte er sich für sie ein und dafür, die sozialen Herausforderungen seiner Zeit zu bewältigen und seinen Beitrag zu einer besseren Gesellschaft zu leisten. In „der lebendigen Einheit von Glaube und sozialer Verantwortung“ (5) fühlen wir uns mit ihm verbunden. In seiner Nachfolge setzen wir sein Werk in unserer Zeit fort, engagieren wir uns politisch und gestalten aus unserem Glauben heraus die Gesellschaft aktiv mit.
Wir sehen uns als Forum von Katholischer Kirche, das allen Menschen offensteht. Für Außenstehende, um mit dem christlichen Glauben in Kontakt zu kommen und um Christinnen und Christen einen Ort zu geben, um ihren Glauben leben zu können. Wir vertrauen auf die Zusage Gottes, der jedem Menschen sein bedingungsloses „Ja“ schenkt.
(1) Mt 18,20.
(2) Das Kolpingwerk Deutschland ist in folgenden Handlungsfeldern aktiv: Junge Menschen, Familie, Arbeitswelt und Eine Welt.
(3) Vgl. LG 31. Hier online; letzter Aufruf: 22.02.2018.
(4) Vgl. 1 Kor 12,12-20.
(5) Kolpingwerk Deutschland: Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland, Köln 2000, S. 7. Online hier; letzter Aufruf: 19.02.2018.
Verband
Thematische Beschlüsse
„Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die euch erfüllt.“
Erster Petrusbrief Kap. 3 Vers 15
Die Bundesleitung wird beauftragt, mit Unterstützung der AG Jugend und Kirche und ggf. weiteren Interessierten Hilfestellungen für junge Gläubige zu entwickeln, um diese in ihrem Glauben und ihrer Verbandsidentität zu stärken und sprachfähig zu machen. Dabei sollen kritisch diskutierte und aktuelle kirchenpolitische The-men wie Machtstrukturen, Sexualmoral, Missbrauchsfälle, Gleichberechtigung, Finanzierung/Kirchensteuern aufgegriffen werden.
Folgende Umsetzungsmöglichkeiten sind denkbar:
- Argumentationshilfen, warum es sich lohnt, weiterhin Mitglied der Kolpingjugend und der katholischen Kirche zu sein
- Hilfestellungen, um die persönliche Position zu ergründen und sprachfähig zu werden
- Aufbereitung der verabschiedeten/veröffentlichten Positionierungen der Kolpingjugend Deutschland (ebenso konforme Positionen des Kolpingwerkes Deutschland, des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) und des synodalen Wegs) in Abgrenzung zu Lehrmeinungen des katholischen Lehramtes
- Formulierungen, um zwischen der Kolpingjugend, als katholischer Jugendverband, und des katholischen Lehramtes zu differenzieren und sich ggf. von Positionen des katholischen Lehramtes zu distanzieren
- Strategien, um mit polarisierenden kirchenpolitischen Themen und darauf bezogenen Anfeindungen gegenüber Mitgliedern und Gläubigen umzugehen
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland in Köln am 25. September 2022
Die Bundesversammlung möge beschließen:
„Wir sind Kolping – Menschen dieser Zeit, und wir handeln aus Verbundenheit. Gottes Liebe weitergeben, offne Tür zu sein, zusammen leben – nicht allein“. So singen wir im Refrain des Liedes „Wir sind Kolping“. Wir sind Menschen, die eine Idee teilen. Die sich dafür einsetzen, dass Menschen unterstützt werden, Gemeinschaft erfahren und sich weiterbilden. Wir sind füreinander da und nehmen Menschen so an, wie sie sind. Wir als Kolpingwerk möchten offene Tür sein. Das wollen wir auch nach außen tragen und zeigen. Unter anderem durch unsere Sprache. Denn Sprache öffnet Türen, bildet Lebensrealitäten ab und kann Grenzen abbauen.
Gemeinsam mit der Kolpingjugend ist das Kolpingwerk Deutschland einer der großen, politisch aktiven Verbände und ein Vorbild. Wir übernehmen Verantwortung in Politik, Kirche und Gesellschaft und stehen für eine wertschätzende, integrative, soziale und offene Haltung gegenüber allen Menschen. Wir im Kolpingwerk Deutschland wollen als gutes Beispiel vorangehen. Niemand darf ausgeschlossen werden. Deshalb ist geschlechtergerechte Sprache ein notwendiger Schritt.
Alle Menschen sind einzigartig und es sind gerade die Unterschiede, die unser Leben und unseren Verband bereichern. Es ist diese Vielfalt, die uns ausmacht. Die Verwendung eines binären Sprachsystems, das nach männlich und weiblich kategorisiert, ist dabei für einige Menschen diskriminierend und baut Blockaden auf. Ein binäres Sprachsystem fördert stereotypische Rollenbilder, die häufig nicht mehr der Realität entsprechen. Personen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen können oder wollen, werden hierbei ausgeschlossen.
Das Kolpingwerk Deutschland mit all seinen Gliederungen, Unternehmen und Einrichtungen verwenden deshalb spätestens ab dem 1. Januar 2023 den Genderstern in der Schriftsprache. So wird Geschlechtervielfalt jenseits eines binären Geschlechtermodels sichtbar. Als Alternative zum Genderstern kann weiterhin die geschlechtsneutrale Form verwendet werden. Neben der geschlechtergerechten Schreibweise setzen wir uns für eine geschlechtergerechte Aussprache ein. Zudem werden wir auf eine vielfältigere Darstellung verschiedenster Lebensrealitäten bei bildlichen Materialien und Veröffentlichungen achten.
Begründung für die Bundesversammlung:
Nachdem die Kolpingjugend sich bereits seit einigen Jahren mit der Thematik der geschlechtergerechten Schreibweise beschäftigt hat, nutzt sie seit 2019 den Genderstern. Und auch das Kolpingwerk hat auf der Bundesversammlung 2021 einen Prozess initiiert und dazu aufgerufen, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen, Hintergründe zu verstehen und sich für geschlechtergerechte Sprache zu öffnen.
Sprache schafft Bewusstsein. Wir als Kolpingwerk Deutschland müssen daher als gutes Beispiel vorangehen und ein Zeichen der Offenheit setzen. Mit der Nutzung des Gendersterns zeigen wir allen Mitgliedern, Teilnehmer*innen und Interessierten, dass sie bei uns willkommen sind. Mit dem Genderstern setzen wir ein Zeichen gegen Diskriminierung und für Offenheit. Zudem sehen wir es als unsere Aufgabe, die Mitglieder im Verband für eine geschlechtergerechte Sprache zu sensibilisieren, unsere Strukturen für alle Geschlechter zu öffnen und uns deutlich gegen Ausgrenzungen zu positionieren.
Im Grundgesetz und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist geregelt, dass Personen wegen ihres Geschlechts nicht benachteiligt werden dürfen¹. Diese Gleichstellung kann nur erreicht werden, wenn auch alle Geschlechtsidentitäten in der Sprache und Kommunikation berücksichtigt werden.
Der Genderstern wird bewusst als Zeichen der geschlechtergerechten Sprache gewählt. Er wird von der LSBTIQ*-Community² als das Symbol gesehen, welches die Vielfalt von Geschlecht am besten abbildet. Symbolisch stehen die Strahlen des Gendersterns, die in verschiedene Richtungen zeigen, für unterschiedlichste Geschlechtsidentitäten³. Er macht den großen Raum rund um männlich und weiblich sichtbar. Zudem baut er, anders als der Schrägstrich “/“ keine Trennung zwischen Mann und Frau auf, sondern verbindet diese und alle Identitäten miteinander. Der Unterstrich (Lehrer_in) wird abgelehnt, da er nur eine Lücke in einem binären System bildet. Die Vielfalt der Menschen wird hier nicht abgebildet. Dies gilt ebenso für das sogenannte Binnen-I (LehrerIn), welches lediglich die Binarität unterstreicht und nicht die Geschlechtervielfalt.
Ein verbreitetes Zeichen ist ebenfalls der Gender-Doppelpunkt (Lehrer:in). Er gilt als barrierearm, denn Vorleseprogramme von sehbehinderten Menschen, sollen hier eine Pause sprechen. Es kann mittlerweile aber auch individuell eine Pause bei dem Genderstern eingestellt werden. Viele Lernenden und Menschen mit kognitiven Einschränkungen kritisieren, dass der Gender-Doppelpunkt leicht zu überlesen ist. Der Stern ist hier auffälliger und durch seine vielseitigen Strahlen auch einschließender.
Wenn Kurzformen erforderlich sind, dann empfiehlt der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband auch eher den Genderstern, genauso wie der Bundesverband Trans*4. Im August 2021 hat die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik eine repräsentative Studie zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache erstellt. Auch hier ist das Ergebnis, dass der Genderstern das beste Zeichen zur Nutzung von geschlechtergerechter Sprache ist.5
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland am 20. März 2022.
¹ Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (abgerufen 22. März 2022)
² „Diese Buchstabenkombination steht für: lesbisch, schwul, bisexuell, transgeschlechtlich, intergeschlechtlich und queer. Das Sternchen* (auch Gender-Star genannt) wird[…] als Platzhalter verwendet, um alle Geschlechter und Identitäten über „männlich“ und „weiblich“ hinaus sichtbar zu machen.“ (https://www.aug.nrw/glossar/ abgerufen 22. März 2022)
³ vgl. https://www.sueddeutsche.de/meinung/aktuelles-lexikon-gendersternchen-1.5190532 (abgerufen 22. März 2022)
4 vgl. https://www.genderleicht.de/gender-doppelpunkt/ (abgerufen 22. März 2022)
5 vgl. Empfehlung zu gendergerechter, digital barrierefreier Sprache – eine repräsentative Studie (abgerufen 22. März 2022)
Die Kolpingjugend Deutschland verpflichtet sich dazu, klimaneutral zu werden. Es gibt einige Aspekte, die zeitnah umgesetzt werden können. Andere Elemente müssen erst genauer geprüft werden, damit dann anschließend eine effektive Umsetzung erfolgen kann.
Dieses Ziel überprüfen wir jährlich im Rechenschaftsbericht, zusätzlich findet mindestens einmal im Jahr ein Tagesordnungspunkt „Klimaneutralität“ auf der Bundeskonferenz statt. Möglich sind u.a. ein Studienteil, Workshops, Berichte aus den Diözesan- und Landesverbänden sowie Regionen, ergebnisoffene Evaluation.
Die Leitungen der Kolpingjugend sind dazu aufgerufen, die Thematik auf ihre eigenen Ebenen und in die jeweiligen Vorstände des Kolpingwerkes einzubringen.
Klimaneutrale Sitzungen
Sitzungen der Kolpingjugend auf Bundesebene werden – möglichst – klimaneutral durchgeführt. Um dies zu erreichen, werden folgende Mittel angewandt:
Politische Perspektive
Die Gremien der Kolpingjugend Deutschland bringen das Thema in den Veranstaltungen und Gremien des Gesamtverbandes ins Gespräch. Gerade mit Blick auf das Bundesjugendreferat und gemeinsame Veranstaltungen bietet es sich an, wenn die Klimaneutralität auch im weiteren Bundessekretariat berücksichtigt wird. Außerdem wirkt die Bundesleitung darauf hin, dass neue Artikel, die über den Kolping-Shop vertrieben werden, nachhaltig sind und klimaneutral versendet werden.
Dabei wird sich an den Beschluss der Bundesversammlung 2016 des Kolpingwerkes Deutschland zur Einführung eines ökologischen und sozialen Beschaffungswesens und entsprechender Organisation von Veranstaltungen angelehnt. Auch in Gesprächen mit dem BDKJ oder (Kolping-)Politiker*innen, v.a. auf Bundes- und EU-Ebene, und Parteien wird das Thema der Klimakrise immer wieder eingebracht.
Auch die öffentlichkeitswirksame Teilnahme durch Gremien der Kolpingjugend Deutschland an Aktionen wie Auto- oder Plastikfasten können genutzt werden, um immer wieder auf die Relevanz von Klimaneutralität aufmerksam zu machen.
Bundesjugendrefererat
Auch im Bereich des Bundesjugendreferats besteht die Möglichkeit, klimaneutraler zu agieren. Dazu gibt es bereits unten aufgeführte Ideen, die sofort oder nach Aufbrauchen noch vorhandenen Materials umgesetzt werden. Darüber hinaus können weitere Aspekte durch die Mitarbeiter*innen im Bundesjugendreferat oder die Expert*innengruppe ergänzt werden.
- Drucken: Verwendung von nachhaltigem Toner und Recyclingpapier; nur drucken, wenn es wirklich notwendig ist; Schwarzweißdruck als Standard-Einstellung
- Reinigen: biologisch abbaubare Reinigungsmittel, Hygieneartikel, Mülltüten
- Recyclingmaterial: Toilettenpapier/Bambus-Küchentücher
- Energie: Verwendung von Ökostrom; Energieberatung zur Optimierung von bestehenden Gegebenheiten
- Verwendung von ecosia als Standardsuchmaschine
- Neuanschaffung von Büromöbeln, Elektrogeräten: Berücksichtigung der bestmöglichen Energieeffizienz bzw. Klimaneutralität
Einrichtung einer Expert*innengruppe:
An einigen Stellen ist noch nicht eindeutig, was “besser” ist. „Besser“ bedeutet hierbei nicht nur das Ziel der Klimaneutralität in den Blick zu nehmen, sondern auch Aspekte wie Effizienz, Beziehungsaufbau und -pflege zu berücksichtigen. Daher beschäftigt sich eine Expert*innengruppe insbesondere mit den folgenden Themen:
- Sitzungen: Sind analoge oder digitale Sitzungen “besser”? (Wie) Ist eine Kombination möglich – gibt es hybride Veranstaltungen oder finden digitale und analoge Veranstaltungen im Wechsel statt? Welche weiteren, zu den oben aufgeführten, Möglichkeiten gibt es, um analoge Sitzungen klimaneutral(er) zu gestalten?
- Kolpingjugendpreis: Wie kann die Relevanzp von Klimaneutralität bei der Verleihung des Kolpingjugendpreises berücksichtigt werden? Fällt klimaneutrales Handeln stärker ins Gewicht, gibt es einen Sonderpreis, o.ä.?
- Anreise: Wie kann eine Fahrtkostenerstattung bei der Anreise mit E-Autos funktionieren?
- Website der Kolpingjugend Deutschland: Können Server genutzt werden, die mit Ökostrom betrieben werden?
- Tagungsmaterial: Wie können Wahlen klimaneutral(er) durchgeführt werden? Sind digitale Abstimmungen über Tools wie Open Slides auch bei analogen Konferenzen möglich? Wie können Stimmungskarten nachhaltig(er) gestaltet werden? Können Tools über Ökostrom genutzt werden – im Tagungshaus, aber auch mit Blick auf die genutzten Server.
- Erstellung einer Liste mit klimaneutralen Giveaways/Werbeartikeln und entsprechenden Anbieter*innen, auch zur Veröffentlichung auf der Website der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
- Prüfung der Möglichkeit, diese klimaneutralen Artikel über den Kolping-Shop zu bestellen? Ist eine Verknüpfung mit dem Logogenerator möglich, um ebenenspezifische Produkte zu generieren? dann über den Kolping-Shop mit Logogenerator zur Bestellung
- Sammlung weiterer Ideen für einen klimaneutralen Verband
- Zertifizierungen: Gibt es Zertifizierungen, die die Bemühungen der Kolpingjugend zur Klimaneutralität anerkennen? Welchen Mehrwert bieten diese?
- Gestaltung eines Workshops „Klimaneutraler Verband“, der auch für andere Ebenen durchgeführt oder im Sinne von Multiplikator*innen weitergetragen werden kann
- CO2-Ausgleich: Nach welchen Kriterien wird der CO2-Ausgleich gezahlt? Gibt es eine Pauschale pro Veranstaltungskategorie, pro Kopf oder daran ausgerichtet, wie klimaneutral die Sitzung ist? Oder verpflichtet sich die Kolpingjugend, (zusätzlich) eine gewisse Menge CO2/Jahr auszugleichen? Der CO2-Ausgleich ist jedoch kein Ersatz für praktische Umsetzungen zur Klimaneutralität.
- Ökologischen Fußabdruck der Kolpingjugend im Jahr herausfinden (lassen), um später Vergleichswerte für verschiedene Zeiträume zu erhalten und die Effektivität der Bemühungen zu überprüfen.
- Verpflegung: Bei Sitzungen wird darauf geachtet, dass die Verpflegung saisonal, regional, plastikfrei, fair und vegan/vegetarisch ist. Je nach Situation kann eine unterschiedliche Priorisierung erfolgen.
- Anreise: Bahnreisen (mit Ökostrom) sind das Mittel der Wahl, um zu Sitzungen der Bundesebene zu reisen. Die Anreise mit dem PKW muss im Vorfeld im Referat der Kolpingjugend beantragt werden. Eine Anreise mit dem Flugzeug wird nicht finanziell gefördert.
- Tagungsort: Bei der Wahl der Tagungshäuser wird auf den ökologischen Fußabdruck der Häuser geachtet (z.B. Ökostrom, klimafreundliche Hygieneartikel auf den Toiletten). Wenn kein möglichst klimafreundlicher Tagungsort gebucht werden kann, wird ein CO2- Ausgleich gezahlt.
- Tagungsunterlagen: Bereits seit einigen Jahren wird der Zweitversand für Bundeskonferenzen nur auf Anfrage postalisch versandt, da viele Teilnehmer*innen digitale Geräte nutzen. Die Nutzung von Ökostrom am Tagungsort sollte daher möglich sein. Auch die Verwendung von anderen nachhaltigen Konferenzmaterialien sollte geprüft und umgesetzt werden, z.B. Stimmungskarten, Wahlzettel oder -tools.
- Giveaways: Auch zu verteilende Giveaways werden nach ihrem Beitrag zur Klimaneutralität ausgewählt – Aspekte wie recycelte und/oder recycelbare Gegenstände, eine gute Qualität, um eine langfristige Nutzung zu ermöglichen, werden dabei in Betracht gezogen. Ein Verzicht auf Giveaways oder Werbeartikel ist auch möglich, wird aber nicht festgelegt: Giveaways können zu einer positiven Atmosphäre und zu einer guten Bindung an die Bundesebene und zur Kolpingjugend generell beitragen.
- Deko: Bei Veranstaltungen und Sitzungen wird möglichst wiederverwendbare oder nachhaltige, z.B. recycelbare, Dekoration verwendet.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 7. März 2021.
Folgerungen für Kolping Upgrade
Die Bundeskonferenz beschließt folgende Leitgedanken zu Kolping Upgrade. Sie werden in den weiteren Prozess als Vorarbeit zur Fortschreibung des Leitbildes des Kolpingwerkes eingegeben und bilden eine Grundlage für eine zukünftige Neufassung des Selbstverständnisses der Kolpingjugend.
Im Zukunftsprozess Kolping Upgrade wird und wurde die Frage diskutiert, was Kolping heute ausmacht. Das Zwischenergebnis sind vier Kernaussagen i:
1. Kolping steht für die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen.
2. Dabei sind junge Menschen besonders im Blick.
3. Kolping ist eine generationenübergreifende Gemeinschaft.
4. Kolping engagiert sich international und für die Eine Welt.
Diese Aussagen betreffen die Kolpingjugend ganz grundsätzlich: Wir sind junge Menschen, und wir sind Teil der generationenübergreifenden Gemeinschaft. Aber wenn es das ist, was Kolping ausmacht, stellt sich damit die Frage: Was macht die Kolpingjugend aus? Oder anders gefragt: Wie verhält sich das Engagement bei Kolping und Kolpingjugend (zukünftig) zueinander? Um diese Fragestellung sinnvoll und tragfähig beantworten zu können, muss bei der gesellschaftlichen Wirkung von Kolping angesetzt werden. Die verbandliche Struktur ist dieser nachgeordnet.
Kolping engagiert sich für junge Menschen.
Junge Menschen sind seit langem besonders im Blick von Kolping. Junge Erwachsene werden als „Adolph Kolpings erste Zielgruppe“ betitelt.ii Im Kolping Jugendwohnen finden junge Menschen auswärts ein Zuhause, mit den Kolping Jugendgemeinschaftsdiensten gehen sie zusammen auf Reisen und erleben internationalen Austausch. In Kolping Bildungsunternehmen und -einrichtungen nutzen sie Bildungsangebote. In Kolping Familienferienstätten können sie Urlaub machen. Kolpingsfamilien bieten unterschiedlichste Angebote für Kinder und Jugendliche an. Das alles ist Kolping: Menschen, die sich für junge Menschen engagieren und mit ihnen einen Teil ihres Lebensweges gehen.
Was macht dabei die Kolpingjugend aus? Die genannten Kolping-Angebote sind für junge Menschen – teilweise mit jungen Menschen organisiert –, aber bei der Kolpingjugend sind diese von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen selbst verantwortet. Das macht den Unterschied. Kolpingjugend ist Kolping-Engagement für und von jungen Menschen.
Kolpingjugend ist Engagement von jungen Menschen.
Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene setzen Kolping auf ihre Weise um. Dabei geben sie selbst den Ton an. Das ist Kolpingjugend: Wirken, Ausdruck und Gesicht der Kolping-Idee durch junge Menschen. Gruppenstunden, Freizeiten, Zeltlager, Ausflüge, politische, soziale, gesellschaftliche, spirituelle oder kulturelle Aktionen usw. werden bei der Kolpingjugend von jungen Menschen getragen. Dabei wollen wir eine offene Gemeinschaft sein.iii Für die Kolpingjugend bedeutet dies:
1. Die Kolpingjugend baut auf den gemeinsamen Grundlagen auf: „Verwurzelt in Gott und mitten im Leben. Handeln im Sinne Adolph Kolpings. Der Mensch im Mittelpunkt.“iv Damit ist die Kolpingjugend auch eigenständig Kolping.
2. So wie Kolping insgesamt setzt sich die Kolpingjugend für junge Menschen ein. Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene sind Zielgruppe des Wirkens. Gleichzeitig geht es uns um den Austausch zwischen den Generationen. Dabei trägt die Kolpingjugend aber nicht erst als Teil der Kolpingsfamilie die Ideen Kolpings. Schon als Kinder, Jugendliche und Junge Erwachsene in der Kolpingjugend wirken wir in diesem Sinne und leisten einen ganz eigenen Beitrag. Das familienhafte, generationenübergreifende Kolpingwerk ist nicht trotzdem, sondern gerade deshalb integraler Teil unserer Identität.
3. Die Kolpingjugend ist ein katholischer Jugendverband. Sie zeichnet sich durch Selbstorganisation, Demokratie, Partizipation, Ehrenamtlichkeit, christlichen Glauben, Lebensweltbezug und Freiwilligkeit aus.v Die Ausgestaltung dieser Prinzipien unterscheidet sich zwischen Kolpingwerk und Kolpingjugend. Damit ergeben sich unterschiedliche Anknüpfungspunkte. Im Verhältnis zum Kolpingwerk ergibt sich gerade aus dem Lebensweltbezug und der Selbstorganisation junger Menschen oft eine eigene Kolpingjugend-Sicht. Das heißt nicht nur, dass wir Sachen anders und kritisch sehen,vi sondern dass wir sie auch anders machen. Das ist nicht nur unser Recht, sondern auch unsere Pflicht.
4. Die Kolpingjugend in Kolpingsfamilien ist sehr unterschiedlich aufgestellt: Von einzelnen Mitgliedern im Bereich der Kolpingjugend, bis hin zu starken und großen Gemeinschaften, die in der Kolpingsfamilie tonangebend sind. Gerade Mitglieder der Kolpingjugend, die in den Kolpingsfamilien ihre Peergroup nicht wiederfinden, brauchen eine Anbindung an den Verband. Dazu braucht es alternative Gemeinschafts- und Engagementformen innerhalb von Kolping und Kolpingjugend.vii
5. Junge Erwachsene befinden sich dabei in einer besonderen Situation. Für sie können Angebote sowohl von Kolpingjugend als auch Kolpingwerk ansprechend sein. Dabei ist es wichtig, dass speziell für sie Angebote bestehen, die der Lebenswirklichkeit und den Herausforderungen angesichts von Berufsausbildung, Studium und Beruf gerecht werden und damit Wege des Engagements bei Kolping aufrechterhalten oder eröffnet werden.
6. Die Kolpingjugend in Deutschland ist Teil der internationalen Kolping-Gemeinschaft. Jedes Mitglied der Kolpingjugend ist Teil der weltweiten Kolpingsfamilie. Dabei ist die Kolpingjugend in den Nationalverbänden sehr unterschiedlich ausgeprägt. Der internationale Austausch mit den weltweit engagierten jungen Menschen bei Kolping ist uns ein großes Anliegen.
7. Neben ihrem eigenen Beitrag für die Ideen Kolpings übernimmt die Kolpingjugend Verantwortung im gemeinsamen Verband. So betrachtet die Kolpingjugend die Sorge um die Nöte der Zeit aus ihrer Lebenswelterfahrung heraus. Das Verhältnis von Kolpingwerk und Kolpingjugend muss von gegenseitigem Vertrauen und Solidarität geprägt sein. Denn in der Kolpingjugend sind jene junge Menschen versammelt, für die Kolping sich einsetzen will. In der Kolpingsfamilie wollen junge Menschen auf ihrem Weg begleitet werden – individuell mal mehr oder weniger. Ein kritischer Austausch ist nicht ausgeschlossen, aber muss auf Vertrauen aufbauen. Unterstützung zu erhalten ist kein Verlust von Selbstbestimmung, sondern basiert auf Solidarität. Die Perspektiven junger Menschen sollen ernstgenommen werden. Ihre Meinungen müssen gleichberechtigt einfließen.
8. Aus der Eigenständigkeit als Kolpingjugend leiten sich eigenständige Strukturen und Themen ab. Es braucht also nicht nur gemeinsame, sondern auch eigene Strukturen, Themen, Inhalte, Veranstaltungen, Personen, Finanzen usw. Aktuell sind Themen der Kolpingjugend Deutschland Nachhaltigkeit/Klimawandel, Digitalisierung bzw. Digitalität, Generationengerechtigkeit, Europa, Glauben und Jugendpastoral. Jede Gliederung der Kolpingjugend kann sich eigene Schwerpunkte setzen.
Und wenn sich Kolping mit jungen Menschen engagiert?
Dann kann, aber muss das nicht Kolpingjugend sein und werden. Die Kolpingjugend freut sich, wenn beispielsweise Kolpingsfamilien eine starke Kinder- und Jugendarbeit machen. Wir ermutigen und unterstützen sie, wenn junge Menschen mitbestimmen oder die Verantwortung eigenständig übernehmen wollen. Auch Kolping Jugendwohnen und Kolping Jugendgemeinschaftsdienste bieten Anknüpfungspunkte für die Kolpingjugend. Wenn die jungen Menschen in den Angeboten sich füreinander und für andere interessieren, wollen wir sie darin bestärken und ihnen entgegenkommen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.
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i PowerPoint-Präsentation zu den Kolping Upgrade Zukunftsdialogen 2019-2021, Folie 33.
iiAbschlussbericht der Arbeitsgruppe Junge Erwachsene der Kolpingjugend Deutschland 2016, Seite 10.
iiiBeschluss der Bundeskonferenz der Kolpingjugend 2019-2 „Positionierung für eine offene Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade“.
iv PowerPoint-Präsentation zu den Kolping Upgrade Zukunftsdialogen 2019-2021, Folie 27; siehe auch: Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland
v Beschluss der Hauptversammlung des BDKJ 2017 „Zukunftsfähige Verbandsstruktur“. www.bdkj.de/fileadmin/bdkj/Dokumente/Beschluesse/1/1.79_Zukunftsfaehige_-Verbandsstruktur.pdf.
vi Leitsätze der Kolpingjugend
viiBeschluss der Bundeskonferenz der Kolpingjugend 2019-1 „Leitgedanken für eine generationenübergreifende Gemeinschaft – Folgerungen für Kolping Upgrade“.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend stellt folgenden Antrag an den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland:
Antragsgegenstand
Mehr als ein Stern* – Etablierung von Geschlechtervielfalt im Kolpingwerk Deutschland
Antragstext
Das Kolpingwerk Deutschland erkennt die Vielfalt biologischer und sozialer Geschlechter i an. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen können oder wollen, schätzen wir genauso wert wie alle anderen. Das Kolpingwerk stellt sich gegen ihre gesellschaftliche Diskriminierung und heißt sie in der Kolping-Gemeinschaft willkommen!
Geschlechtervielfalt ist dem Kolpingwerk Deutschland ein Anliegen. Um diesem zu entsprechen braucht es auch eine sprachliche Sensibilität im Miteinander und eine gendergerechte Schreibweise in der verbandlichen Kommunikation. Daher werden folgende Maßnahmen beschlossen:
- Der Bundesvorstand wirkt darauf hin, dass Geschlechtervielfalt im neuen Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland aufgenommen und abgebildet wird,
- Der Bundesvorstand entwickelt Maßnahmen, um im Verband die Sensibilität für Geschlechtervielfalt zu erhöhen,
- Der Bundesvorstand wirkt darauf hin, dass im Verband eine gendergerechte Sprache genutzt wird
- Der Bundesvorstand prüft bis Frühjahr 2021, ob das Gender*Sternchen wie bei der Kolpingjugend – als Zeichen gendergerechter Sprache in Wort und Schrift – in Veröffentlichungen für interne und externe Kom-munikation des Bundesverbands zukünftig genutzt wird. Alternativ können genderneutrale Formulierungen genutzt werden.
Begründung
Mit dem angestoßenen Entwicklungsprozess und der Einberufung der Kommission Leitbildentwicklung reflektiert das Kolpingwerk Deutschland sich selbst. Dieser partizipative Prozess wirft einen Blick auf die Zukunft, auf eine Zukunft, die weder morgen noch im nächsten Jahr erreicht wird. Die angestrebte Erneuerung des Leitbildes soll für alle nachfolgenden Generationen einen „Meilenstein“ der Orientierung bieten.
Die Kolpingjugend Deutschland setzte mit ihrem Beschluss auf der Bundeskonferenz 2019-2 ein Zeichen für Geschlechtervielfalt. Mit der Verwendung des Gender*Sternchens und der damit verbundenen Sprachsensibilität, entwickelt die Kolpingjugend mit allen ihren Untergliederungen eine Haltung, die in Zukunft ein Bestandteil des Gesellschaftsbildes des Kolpingwerkes darstellt.
Jeder Mensch ist einzigartig und es sind die Unterschiede zwischen Menschen, die unser Leben und unseren Verband bereichern. Diese Vielfalt ist, was uns ausmacht. Wir sind als Kolpingjugend sehr nah am Puls der Zeit und sind immer dabei, aktuelle Themen, Anliegen und gesellschaftliche Entwicklungen wahrzunehmen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, welche dann Teil unseres Lebens und Handelns werden. Eine dieser Überzeugungen ist Geschlechtervielfalt.
Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Ein binäres Sprachsystem, das nach typisch männlich und typisch weiblich kategorisiert, baut Blockaden auf, durch die diese Personen nicht erfasst und somit ausgeschlossen werden. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Dies wird durch eine gendergerechte Sprache ermöglicht. Es ist nur der erste Schritt und gerade deshalb von enormer Wichtigkeit.
Der Upgrade- und Leitbildprozess ermöglicht es, unser Grundverständnis zu erweitern, zu bereichern und neu auszurichten. Wir sehen den Upgrade-Prozess und die einberufene Kommission Leitbildentwicklung als einen Ort, an dem sich mit dem Thema auseinandergesetzt werden muss, um den Verband auch hier offen aufzustellen.
Gemeinsam mit der Kolpingjugend ist das Kolpingwerk Deutschland einer der großen, politisch aktiven Verbände und ein Vorbild. Wir möchten, dass das Kolpingwerk und alle seine Untergliederungen Verantwortung überneh-men und auf eine Haltung hinarbeiten, welche wertschätzend, integrativ, sozial und offen gegenüber jedem Menschen ist. Die breite Berücksichtigung von Geschlechtervielfalt spielt hier eine große Rolle und macht einen wesentlichen Bestandteil aus. Erläuterung:
Das Sternchen wird wie folgt verwendet:
Zwischen männlicher und weiblicher Endung eines Wortes wird ein Gender*Sternchen einge-fügt (z.B. Kolpinger*in).
a) Paarbegriffe und (Pro)Nomen in einem Wort mit einem gemeinsamen Wortstamm, z.B., Kolpinger*in, Politiker*innen, Mitarbeiter*innen, ein*e, eine*r, jede*r, welche*r
b) Paarbegriffe ohne gemeinsamen Wortstamm und (Pro)Nomen, die sich explizit auf Männer und Frauen beziehen, z.B. er*sie, Mann*Frau, sein*ihr, der*die
Zusätzlich nutzen wir die genderneutralen Formen, z.B. Menschen und Personen in der Kolpingjugend, Mitarbeitende, Studierende, Teilnahmeliste usw.
Das Kolpingwerk Deutschland zeigt durch diese Schreibweise, dass es sich nicht für Menschen verschließt, sondern offen ist für die Vielfalt, die in der Welt herrscht.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.
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iVgl. Kolpingmagazin 2020 Ausgabe 2: „m, w o-der d?“ (X-MAG), S. 22–24.
Im Rahmen des Upgrade-Prozesses des Kolpingwerkes Deutschland steht unter anderem die Frage nach der Offenheit der Mitgliedschaft im Fokus. Es wird dabei besonders darüber diskutiert, ob in einem katholischen Sozialverband nur Christ*innen Mitglieder sein und werden können oder ob Offenheit für Menschen aller Konfessionen und Religionen bestehen soll. Einher geht die Frage, ob Mitglieder anderer Religionen Mitglied im Vorstand sein, beziehungsweise das Amt des*der Vorsitzenden übernehmen können.
Bereits Adolph Kolping hat sich zur Mitgliedschaft Gedanken gemacht: „Entsetzt waren manche kleinkarierten Glaubensbrüder auch darüber, dass der katholische Gesellenverein protestantische Mitglieder aufnahm! Kolping hatte ihnen geraten, er solle Angehörige anderer Konfessionen, "die sich vertrauensvoll ihm [dem Gesellenverein] angeschlossen, zu allem zulassen, was der Verein bietet ohne auch nur im Mindesten zu kränken und zu beleidigen.“¹ Hier ist deutlich zu erkennen, dass Adolph Kolping alle Menschen im Gesellenverein willkommen hieß, egal welcher Konfession sie angehörten. Übertragen in die heutige Zeit bedeutet das für die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, dass alle willkommen geheißen werden müssen, egal ob sie einer anderen Konfession, einer anderen Religion oder keiner Glaubensrichtung angehören.
Diese Idee Adolph Kolpings hat Kolping International in seinem Generalstatut, das auf der Generalversammlung 2017 verabschiedet wurde, aufgegriffen und die Mitgliedschaft wie folgt geregelt: „Mitglied kann eine natürliche Person werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben von KOLPING INTERNATIONAL bekennt und bereit ist, sie zu verwirklichen.“² Somit ist auf oberster Ebene im Kolpingwerk ganz grundsätzlich festgehalten, dass jede*r Mitglied werden kann, der*die sich mit dem Leitbild des Kolpingwerkes identifizieren und diesem zustimmen kann. Jedes Mitglied trägt somit die Ideen Adolph Kolpings mit, zu denen auch die christlichen Werte gehören, denn darauf hat Adolph Kolping den Gesellenverein aufgebaut.
Jedem Mitglied muss klar sein, dass es sich einem katholischen Sozialverband anschließt, der seinen Wurzeln verbunden ist. Das bedeutet auch, dass christliche Rituale und Feste wie Impulse oder Gottesdienste zum Kolpingwerk gehören.
Weiter muss jedes Mitglied aufgrund unseres demokratischen Grundverständnisses unabhängig der Religionszugehörigkeit Zugang zu allen Ämtern und Leitungspositionen bekommen. Dabei sind die Vorgaben entsprechend §4 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland zu beachten. Es darf keinen Zweiklassenverband geben, der Mitglieder anderer Religionen von Leitungspositionen ausschließt.
Die Kolpingjugend fordert daher eine Offenheit der Mitgliedschaft für Menschen aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen, die auch den Zugang zu allen Ämtern und Leitungspositionen vorsieht.
Antragsbegründung:
Die Frage nach der Mitgliedschaft von Nicht-Katholik*innen oder Nicht-Christ*innen und damit verbunden auch die Frage nach der Wahrnehmung von Leitungspositionen hat sich bereits während der Regionalforen 2018 als eine wichtige Thematik im Zukunftsprozess herausgestellt und wurde beim Zukunftsforum 2019 in den Fokus gestellt. In der Kommission „Leitbildentwicklung“, die auf dem Bundeshauptausschuss 2019 eingesetzt werden soll, sollen auch Vertreter*innen der Kolpingjugend mitarbeiten. Diese gemeinsame Positionierung der Bundeskonferenz soll dieser als Grundlage in der oben genannten Fragestellung dienen.
¹Feldmann, Christian, Adolph Kolping. Ein Leben der Solidarität, Freiburg im Breisgau. 2008, S. 52.
²Generalstatut von KOLPING INTERNATIONAL, Abschnitt II Mitgliedschaft, §7 Aufnahme, Punkt 1.
Die Bundeskonferenz beschließt die Weiterarbeit mit der Thematik „Geschlechtervielfalt“.
Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist als einer der großen politisch aktiven Jugendverbände ein Vorbild. Durch diesen Antrag übernimmt die Kolpingjugend Verantwortung ihrer wertschätzenden, integrativen, sozialen und gegenüber jedem Menschen offenen Haltung Ausdruck zu verleihen.
Hierzu werden folgende Arbeitsschritte beschlossen:
1. Es wird die auf der Buko 2019-2 im Antrag BK 2019-2-5 beschlossene Unterseite auf der Website (www.kolpingjugend.de) veröffentlicht.
2. Es wird eine Positionierung vorbereitet, welche im Rahmen der Buko 2020-1 vorgelegt wird, um die Thematik in den „Kolping Upgrade Prozess“ mit einfließen zu lassen.
3. Es wird der aktive Austausch mit dem Bundesvorstand gesucht, um die Thematik gesamtverbandlich einzubringen.
4. Es wird eine Methodensammlung zur Thematik erarbeitet. Diese greift die bereits vorhandenen Materialien aus DVs/ AGs/ und anderen Verbänden auf und stellt diese den verschiedenen Ebenen der Kolpingjugend bereit.
Eine verbandsinterne Expert*innengruppe „Geschlechtervielfalt“ wird einberufen und beschäftigt sich insbesondere mit der Sensibilisierung und Ausarbeitung der verbandlichen Haltung zum Thema „Geschlechtervielfalt“, sowie mit den oben genannten Arbeitsschritten.
An der Buko 2020-1 wird es einen Zwischenbericht aus der verbandsinternen Expert*innengruppe „Geschlechtervielfalt“ geben.
Die Leitungen der Kolpingjugend sind dazu aufgerufen, die Thematik in die jeweiligen Vorstände des Kolpingwerkes einzubringen.
Antragsbegründung:
Auf Grundlage des Beschluss BK 2018-2-7i wurde der Beratungsausschuss (BAS) zur Erarbeitung
einer Ideensammlung, wie die Weiterarbeit der Kolpingjugend zum Thema Geschlechtervielfalt
gestaltet werden kann, beauftragt. Hierbei sollte auch eine thematische Eingrenzung
vorgenommen werden, um zu entscheiden, ob ein erster Schwerpunkt gesetzt werden könne. Die
Ergebnisse des BAS sollen im Rahmen des TOPs Geschlechtervielfalt an der BUKO 2019-2
vorgestellt und besprochen, sowie daraufhin in den Antragstext eingefügt werden.
Einführung:
Im Rahmen einer Denkfabrik haben die Arbeitsgruppe Junge Erwachsene des Kolpingwerkes und die Arbeitsgruppe heute für morgen der Kolpingjugend zu einem generationsübergreifenden Zusammentreffen eingeladen. Gemeinsam mit 50 Teilnehmenden aus verschiedenen Generationen wurden der demografische Wandel und die Lebenssituation junger Menschen in den Blick genommen.
Die Beratungen der Denkfabrik zeigen die Notwendigkeit auf, Mitgliedschafts- und Beteiligungsformen weiterzuentwickeln, insbesondere auch, weil sich die Lebenswelt junger Menschen verändert.¹
Kolpingsfamilie und Kolpinggemeinschaft
Die Biographien der Mitglieder des Kolpingwerkes weisen zunehmend häufiger Veränderungen der persönlichen Lebensumstände auf, z.B. durch Ortswechsel aufgrund von Ausbildung, Studium oder Arbeit. Dadurch entsteht eine große Gruppe von Kolpinger*innen, die sich nur örtlich ungebunden engagieren möchte bzw. kann.
Die Kolpingsfamilie oder Kolpingjugend ist für viele der Ort, an dem sie zum ersten Mal das Kolping-Gemeinschaftsgefühl erlebt haben. Dieser Weg zu Kolping wird ein wichtiger bleiben. Jedoch müssen auch andere Wege etabliert werden. Eine Möglichkeit stellen Kolpinggemeinschaften² dar. In ihnen können sich Menschen zusammenschließen, die sich der Idee Kolpings verbunden fühlen, aber zum Beispiel keine gemeinsame örtliche Bindung haben oder deren Engagement weniger langfristig angelegt ist. Kolpinggemeinschaften können sich aus Gruppen der Einrichtungen und Unternehmen bilden, also zum Beispiel im Jugendwohnen oder in den Bildungseinrichtungen. Aber auch themenbezogene Zusammenschlüsse sind möglich. Unter dem Begriff Kolpinggemeinschaft soll ein vielfältiges Engagement von Kolpinger*innen verstanden werden: Das könnte eine Gruppe Bewohner*innen und Ehemaliger einer Jugendwohnen-Einrichtung oder Rückkehrer*innen aus den Jugendgemeinschaftsdiensten sein, ebenso wie sich eine Kolping-Hochschulgruppe oder eine Kolpinggemeinschaft einer Schule gründen kann. Denkbar wäre auch eine sozial- oder entwicklungspolitische Kolpinggemeinschaft, in der Interessierte bundesweit an speziellen Themen zusammenarbeiten.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Die klassische Kolpingsfamilie bleibt weiter ein wichtiger Weg ins Kolpingwerk. Im Zukunftsprozess muss die Chance genutzt werden, Kolpinggemeinschaften anzuerkennen. Es ist wichtig, dass Kolping die Entstehung von Kolpinggemeinschaften unterstützt und praktische Hilfen für Gruppen anbietet, die neue Formen der Vergemeinschaftung anstreben. Im Sinne der demokratischen Grundprinzipien des Verbandes müssen Kolpinggemeinschaften neben den Kolpingsfamilien stehen und etabliert werden.
Mitgliedschaftsbegriff
Viele Mitglieder sind an verschiedenen Orten zeitgleich im Kolpingwerk engagiert. Dies knüpft an die frühe Geschichte des Verbandes an: Die Handwerksgesellen hatten ein Wanderbuch. Mit diesem gingen sie von Ort zu Ort und zeigten so, dass sie überall Mitglied des Verbands waren. Egal ob Mitglied in der Kolpingsfamilie vor Ort, auf Diözesan- oder Bundesebene: Alle sind Mitglied im Kolpingwerk. Dadurch entsteht die große Gemeinschaft aller, die sich im Kolpingwerk auf verschiedenen Arten frei entfalten und einbringen. Egal ob sich jemand in der Kolpingsfamilie vor Ort engagiert, örtlich ungebunden in der Gemeinschaft der Jugendgemeinschaftsdienste mitwirkt oder themenbezogen eine Kolping-Berufsschulgemeinschaft/Kolping-Hochschulgruppe gründet – letztendlich sind alle ein Verband, eine Gemeinschaft, eine Familie!
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Der Verband soll dazu ermutigen, die Vielfalt bei Kolping zu entdecken und über den eigenen Tellerrand hinaus zu blicken. Das heißt konkret: Eine Mitgliedschaft in mehreren Kolpingsfamilien oder -gemeinschaften muss möglich sein.
Mitgliedschaftsformen
Schon heute hat sich neben der Mitgliedschaft in der Kolpingsfamilie die Einzelmitgliedschaft im Kolpingwerk etabliert. Diese Unterscheidung zwischen Mitgliedschaftsformen scheint jedoch irreführend, denn bei Kolping ist keiner "einzeln" unterwegs. Alle sind Kolpingmitglied: Die einen in ihrer Kolpingsfamilie, die anderen im Diözesan- oder Bundesverband. Hier muss eine Gleichwertigkeit zwischen den ganz unterschiedlichen Ausprägungen des Engagements aller Mitglieder geschaffen werden, denn so vielfältig die Kolpingsfamilien und Kolpingjugenden sind, so vielfältig ist das Engagement aller Kolpingmitglieder.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Es darf keine Unterscheidung mehr getroffen werden zwischen der Mitgliedschaft in einer Kolpingsfamilie, einer Kolpinggemeinschaft oder einer Verbandsgliederung. Dafür sollen Lösungen für demokratische Mitbestimmungsformen entwickelt und finanzielle Auswirkungen berücksichtigt werden. Bei Kolping muss es ebenfalls eine Offenheit für Menschen geben, die die Kolpingidee ideell und finanziell unterstützen. Diese Unterstützung verdient Wertschätzung wie auch gegenüber allen Mitgliedern im Kolpingwerk.
Mitwirkung im Verband
Das Kolpingwerk ist ein Verband, in dem man sich aktiv beteiligt und Veränderungen in Gesellschaft, Politik und Kirche hervorrufen möchte. Aus diesem Grund müssen für alle Mitglieder angemessene Beteiligungswege geschaffen werden.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Bei Kolping kann jede*r mitwirken und mitgestalten, ohne direkt ein Amt übernehmen zu müssen. In einer Gemeinschaft, in der man einander vertraut, braucht es eine Haltung der Verantwortlichen, in der es leichtgemacht wird, sich zu engagieren, ohne direkt mit Verantwortlichkeiten überfrachtet zu werden.
Alle Mitglieder, die sich aktiv mit zeitlichen Ressourcen engagieren möchten, müssen das Recht zur Mitbestimmung bis hin zur Übernahme von Leitungsämtern erhalten – egal ob sie aus einer Kolpinggemeinschaft, Kolpingsfamilie oder anderen möglichen Mitwirkungsformen stammen.
Öffnung der Mitgliedschaft
Kolping ist eine Gemeinschaft mit einem christlichen Profil und Werten, die in Gesellschaft, Politik und Kirche wirkt. Die Botschaft Jesu Christi, das Profil von Kolping und die Werte und Prinzipien, nach denen man bei Kolping handelt, machen den Kern von Kolping aus. Kolping versteht sich nicht exklusiv, sondern steht allen Menschen offen.
Zu diesem Punkt wird folgender Leitgedanke in den Zukunftsprozess „Kolping Upgrade“ eingebracht:
Das christliche Profil ergibt sich nicht ausschließlich über die Zugehörigkeit der Mitglieder zu einer der beiden großen Kirchen in Deutschland. Daher sollte es für Menschen, die nicht christlichen Glaubens sind und die Werte des Kolpingwerkes teilen, möglich sein, Mitglied zu werden und Leitungsfunktion zu übernehmen.
Generationenübergreifende Gemeinschaft stärken
Kolping muss ein Ort sein, an dem sich Menschen aller Generationen ausprobieren können, wo Fehler gemacht werden dürfen und ein Ort, an dem man aufgefangen wird, auch wenn mal etwas nicht funktioniert hat. „Wer Mut zeigt, macht Mut!“ hat Adolph Kolping gesagt.
Lasst uns also Ermöglicher*innen und Mutmacher*innen für Jung und Alt sein.
Abstimmung: Antrag wird bei sehr großer Mehrheit und einer Enthaltung angenommen.
Abstimmung: Antrag wird bei sehr großer Mehrheit und einer Enthaltung angenommen.
¹ Die Ergebnisse der Denkfabrik wurden in einer Dokumentation zusammengetragen. Diese ist hier abrufbar.
² Es gibt die Form der Kolpinggemeinschaften im Kolpingwerk schon. Sie werden bisher jedoch erst in kleiner Zahl genutzt (siehe hier).
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Beschäftigung mit dem Themenfeld Geschlechtervielfalt soll auch nach dem Studienteil der Bundeskonferenz 2018-2 im Verband präsent bleiben. Deshalb beauftragen wir die Bundesleitung und den BAS mit folgenden Schritten der Weiterarbeit:
Wir rufen die Regionen, Landes- und Diözesanverbände und AGs der Bundesebene auf, in ihren Strukturen selbst Ideen und Vorschläge zu entwickeln und diese an den BAS weiterzuleiten.
Bis zur Bundeskonferenz 2019-2 sammelt der BAS diese und eigene Ideen, wie eine Weiterarbeit der Kolpingjugend aussehen kann. Hierbei soll auch eine thematische Eingrenzung vorgenommen werden, um zu entscheiden, ob ein erster Schwerpunkt gesetzt werden kann.
Erste Ideen sind beispielsweise:
- Umgestaltung der Rubrik „So machen's Jungs – So machen's Mädchen" im Kolpingmagazin, sodass nicht nur traditionelle Rollenbilder dargestellt werden.
- Ein weiterer Studienteil und/oder Fachtag zum Thema Geschlechtervielfalt mit Referent*innen nicht konfessioneller Organisationen.
Auf der Bundeskonferenz 2019-2 findet eine Präsentation der Ideensammlung statt. Im Anschluss daran soll eine methodisch geführte Diskussion stattfinden, um dann auf der BUKO 2019-2 über ein Konzept zur Weiterarbeit mit der Thematik zu entscheiden.
Abstimmung: 3 Nein, 8 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland gibt sich ein neues Schwerpunktthema.
Dessen Ausgestaltung wird durch die Bundeskonferenzen 2013-2 und 2014-1 sowie in den dafür ins Leben gerufene Adhoc-Gruppen erarbeitet.
Einstimmig angenommen.
Das Thema Schutz vor Kindeswohlgefährdung ist der Kolpingjugend sehr wichtig. Mit dem Beschluss BK 2012-2-3 wurde die „nachhaltige Implementierung des Themas im Verband“ fest gehalten. Die Bundeskonferenz und die Bundesleitung sollen dafür Sorge tragen, dass das Thema sowohl in der Kolpingjugend als auch im Kolpingwerk nachhaltig verankert wird.
Aus diesem Grund beauftragen wir die Bundesebene, ein ausgearbeitetes Schulungskonzept herauszugeben, um die Verortung des Themas „Schutz vor Kindeswohlgefährdung“ in den Gruppenleitungsausbildungen weiter voranzutreiben. Das Schulungskonzept soll verschiedene, unterschiedlich lange Bausteine beinhalten, um die Schulung auf die Bedürfnisse des jeweiligen Diözesanverbandes anzupassen. Denn die Praxis zeigte, dass die in der Materialsammlung bisher bereitgestellten Bausteine nicht ausreichen. Sie beziehen sich lediglich auf die Prävention sexualisierter Gewalt und nicht auf den gesamten Themenkomplex Kindeswohl. Durch die Ausarbeitung, auch mit anderen fachlichen Materialien, in jedem einzelnen Diözesanverband würden Synergieeffekte verloren gehen.
Mit 26 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen und 10 Enthaltungen angenommen.
Die Arbeitshilfe „An jedem Tag. Kinder aktiv schützen“ wird weiterhin aufgelegt und im Kolpingjugend Bundessekretariat für Nachfragen bereitgehalten. Sie steht auch weiterhin für die Präventionsarbeit bzgl. Kindeswohlgefährdung im gesamten Kolpingwerk kostenlos zur Verfügung. Die Verfügbarkeit ist für die nächsten Jahre gesichert.
Mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist ein Jugendverband, der sich für den Schutz des Kindeswohls einsetzt. Die Engagierten in der Kolpingjugend schauen hin und gehen mit dem Thema Kindeswohlgefährdung transparent um. Dass dies in der Öffentlichkeit so wahrgenommen wird, ist ein essentieller Baustein in der Präventionsarbeit. Dazu hat die Arbeitsgruppe (AG) Kindeswohl Materialien erstellt, die nun genutzt werden sollen.
Damit das Thema „An jedem Tag – Kinder aktiv schützen“ nachhaltig im Verband implementiert werden kann, stellt die AG folgende Forderungen:
- Alle Diözesanverbände nutzen innerhalb eines Jahres nach dem Erscheinen die von der AG erstellte Arbeitshilfe, die Notfallscheckkarte sowie die Postkarten und arbeiten mit dem Verhaltenskodex oder im Diözesanverband schon bestehenden Materialien. Dazu werden über das Bundessekretariat die Handreichungen an die DVs verteilt, die dann für die weitere Streuung zuständig sind.
- Das Thema ist innerhalb eines Jahres nach Erscheinen bei allen DVs in der Gruppenleitungsausbildung verortet und dazu werden die von der Projektgruppe bereit gestellten Bausteine oder andere fachlich fundierte Materialien genutzt.
- Alle Diözesanverbände benennen eine (oder mehrere) Vertrauensperson(en) bis zur Buko 2014-2. Die Projektgruppe Kindeswohl empfiehlt dabei eine paritätische Besetzung (männlich und weiblich). Die Bundesebene übernimmt die Vernetzung (mind. 1x im Jahr) und bietet bei Bedarf Schulungen der Vertrauenspersonen an. Das erste Vernetzungstreffen soll bis Ende 2013 stattgefunden haben.
- Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland bietet ein jährliches Angebot zum Thema Schutz vor Kindeswohlgefährdung an. Dies könnte z.B. im Rahmen des DL-Seminars stattfinden, kann aber auch eine eigenständige Schulung sein.
- Das Thema wird bei der Bundesjugendreferent/inn/entagung jährlich im Rahmen der Vernetzung und des kollegialen Austausches verankert. Die Diözesanverbände tragen Sorge dafür, dass ihre Jugendreferent/innen und Bildungsreferent/innen Schulungen oder Fortbildungen zum Thema wahrnehmen.
- Die Bundeskonferenz und die Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland sorgen dafür, dass das Thema „An jedem Tag – Kinder aktiv schützen“ sowohl in der Kolpingjugend als auch im Kolpingwerk nachhaltig verankert wird und bleibt.
Bei großer Mehrheit mit zwei Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge folgenden Verhaltenskodex zum Schutz des Kindeswohls beschließen:
Ausgehend vom christlichen Menschenbild tragen wir als Kolpingjugend die moralische Verpflichtung, das Wohl von jungen Menschen in unserem Handeln zu schützen:
1. Wir begegnen allen Menschen mit Respekt
Wir gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. In der Kolpingjugend respektieren wir die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der uns anvertrauten jungen Menschen und die je eigenen Grenzen.
Wir nutzen auf keinen Fall geistige, körperliche und/oder rollenmäßige Überlegenheit aus.
Abwertendes Verhalten wird von uns thematisiert und nicht toleriert. Wir beziehen aktiv gegen diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten - ob in Wort, Bild, Tat oder durch Gesten - Stellung.
2. Engagement für junge Menschen
Wir unterstützen junge Menschen in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Wir treten für das Recht der Kinder und Jugendlichen auf seelische und körperliche Unversehrtheit ein und sorgen dafür, dass sie das selbst auch können.
Das bedeutet für uns auch, Kindern und Jugendlichen zu helfen, die unter jeglicher Form einer Gefährdung zu leiden haben, und wenn erforderlich, selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, etwa von einer Person unseres Vertrauens oder einer außenstehenden Person.
Wir sind uns unserer Vorbildfunktion gegenüber den uns anvertrauten jungen Menschen bewusst. Unser Handeln als Leitungspersonen ist nachvollziehbar und ehrlich. Wir nutzen keine Abhängigkeiten aus.
3. Unterstützung im Verband und Einsatz für Kinder und Jugendliche
Wir als Kolpingjugend sind auf allen verbandlichen Ebenen bestrebt, unser eigenes Handeln wachsam zu beobachten, unser Verbandsleben kritisch zu reflektieren und daraus klare Positionen zu entwickeln, damit in der Kinder- und Jugendarbeit kein Platz für jegliche Formen der Kindeswohlgefährdung vorhanden ist.
Als Kolpingjugend bieten unsere Verbandsstrukturen einen konstanten Rahmen, der uns Sicherheit bei Fragen, Problemen aber insbesondere auch bei Krisen gewährleistet. Dazu zählen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, Vertrauenspersonen, Informationsketten oder Krisenleitfäden, die uns bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung wichtige Unterstützung und Hilfe geben. Dabei geht es uns bei einem (Verdachts-) Fall nicht um die Aufklärung des Sachverhalts, dafür sind Institutionen wie Polizei und Staatsanwaltschaft zuständig, sondern um die Organisation der notwendigen Hilfe für die betroffene Person sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Vorfall.
4. Wir handeln präventiv
Unser zentrales Handlungsfeld ist die Prävention jeglicher Form von Kindeswohlgefährdung. Diese gliedert sich in drei Bausteine, die ineinander greifen und dadurch erst wirksam werden:
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen
- Sensibilisierung und Schulung unserer Gruppenleitungen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen des Themas „Kindeswohl“
- Schaffung von strukturellen Rahmenbedingungen
Durch unterschiedliche präventive Angebote versuchen wir, junge Menschen darin zu unterstützen, geschlechtsspezifische Identität, Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
5. Jeder Mensch ist Teil der Schöpfung
Wir tragen zum Aufbau und zur Mitgestaltung einer menschlichen Gesellschaft und Kultur bei, die in Verantwortung vor Gott auf der Achtung der menschlichen Person, der sozialen Gerechtigkeit, dem Frieden und der Bewahrung der Schöpfung gründet.
Mit großer Mehrheit und 5 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge folgenden Krisenleitfaden zum Schutz des Kindeswohls beschließen:
Was tun ...
... wenn etwas nicht mit kindgerechten Dingen zugeht?
Dann heißt es: Nicht wegschauen, sondern hinschauen und aktiv werden! Auch die beste Vorbeugung und Stärkung der Kinder kann sie nicht umfassend vor Gefährdungen schützen.
Wenn wir als Jugendleiter/innen erfahren, dass ein Kind misshandelt oder missbraucht wird oder der Verdacht begründet scheint, dass ein Kind gravierenden Mangel im Elternhaus erleidet, wollen wir in der Regel so schnell wie möglich etwas tun. Wir sind unter Umständen entsetzt, vielleicht auch wütend und können die Vorstellung kaum aushalten, dass das Kind solche Erfahrungen machen musste und vielleicht gegenwärtig auch noch macht.
Zum Wohle des Kindes ist es jetzt wichtig, nicht den Kopf zu verlieren. Kinder brauchen die Sicherheit, dass wir nicht voreilig, vielleicht sogar über ihren Kopf hinweg, sondern besonnen handeln. Das bedeutet im konkreten Fall: Erst einmal Ruhe bewahren und sich Unterstützung suchen¹.
Auch ist der eigene Schutz zu beachten. Stets gilt: Achte auf dich selbst! Mute dir nichts zu, was dich emotional und fachlich überfordert.
... bei verbalen oder körperlichen Grenzverletzungen zwischen Teilnehmer/innen bei Gruppenstunden, Freizeiten oder sonstigen Veranstaltungen?
- Dazwischen gehen und die Situation mit den Beteiligten klären.
- Wiedergutmachung/Entschuldigung herbeiführen.
- Gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung beziehen.
- Vorfall im Leitungsteam besprechen und abwägen, ob Aufarbeitung in der ganzen Gruppe oder einer Teilgruppe sinnvoll ist, und ob Konsequenzen für die Urheber/innen zu ziehen sind.
- Bei erheblichen Grenzverletzungen sollten auch die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten der Betroffenen informiert werden. Zur Vorbereitung auf so ein möglicherweise heikles Gespräch nimmst du am besten Kontakt zu einer Vertrauensperson (nähere Informationen und Kontaktdaten findest Du auf der Notfall-Checkkarte und in der Handreichung) oder einer Fachberatungsstelle (siehe Adressen) auf.
- Wenn bereits Umgangsregeln mit der ganzen Gruppe erarbeitet wurden, darauf nochmal gezielt verweisen, ansonsten diese mit der ganzen Gruppe entwickeln.
... wenn ein Kind, eine Jugendliche oder ein Jugendlicher dir von sexuellen Übergriffen, Misshandlungen oder Vernachlässigungen erzählt?
Im Moment der Mitteilung:
- Wenn sich dir ein Kind anvertraut, nimm es ernst. Versichere ihm/ihr, dass er/sie keine Schuld an dem Vorfall trägt. Ergreife zweifelsfrei Partei für das Kind. Verwende keine „Warum“-Fragen, diese lösen leicht Schuldgefühle aus.
- Signalisiere, dass das Kind über das Erlebte sprechen darf, aber dränge es nicht und frage es nicht aus. Respektiere Widerstände, entwickle keinen Forscherdrang.
- Verwende „Als-ob-Formulierungen“: „Du wirkst auf mich, als ob…“.
- Ermutige das Kind, sich dir mitzuteilen. Versichere, dass du das Gespräch vertraulich behandelst, aber erkläre auch, dass du dir Rat, Unterstützung und Hilfe holen wirst.
- Wenn ein Kind dir von einer kleineren Grenzüberschreitung erzählt, reagiere nicht mit „ach, das macht doch nichts“ oder ähnlichem, sondern nimm das Kind ernst und höre ihm/ihr zu. Kinder erzählen zunächst nur einen kleinen Teil dessen, was ihnen widerfahren ist. Vermittle der/dem Betroffenen, dass du es aushältst, wovon sie/er dir erzählt. Wenn Kinder oder Jugendliche spüren, dass sie bei dir große Angst, Panik, Bestürzung oder übermäßige Betroffenheit auslösen, haben sie oft das Gefühl dich zu überfordern und ziehen sich dann wieder zurück.
- Versichere, dass du nichts unternehmen wirst, ohne es mit ihm/ihr und deiner Vertrauensperson abzusprechen.
- Respektiere Grenzen. Übe keinen Druck aus, auch keinen Lösungsdruck.
- Gib keine Versprechen, die du nicht einhalten kannst (z. B. niemandem davon zu erzählen).
Im Anschluss an die Mitteilung:
- Halte das Gespräch, die Fakten und die Situation schriftlich fest. Vermeide dabei eigene Interpretationen.
- Achte darauf, dass keine Verdachtsmomente zum potentiellen Täter/zur potentiellen Täterin vordringen, denn er oder sie könnte das Kind daraufhin verstärkt unter Druck setzen.
- Die Unschuldsvermutung muss auch in einem solchen Fall für eine Verdächtige/einen Verdächtigen gelten. So uneingeschränkt verwerflich eine solche Tat auch ist, so schwerwiegend ist es, einen Menschen unberechtigt oder voreilig diesem Verdacht auszusetzen. Damit können ganze Biographien zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal gänzlich auszuräumen.
- Stelle sicher, dass sich das betroffene Kind durch Folgemaßnahmen nicht ausgegrenzt oder bestraft fühlt (z.B. durch eine Sonderbehandlung, Heimschicken, etc.).
- Behandle das Gespräch vertraulich. Erzähle nur denjenigen davon, bei denen es wichtig ist.
- Nimm Kontakt auf zu einer Vertrauensperson und/oder zu einer Fachberatungsstelle. Du solltest dich zunächst beraten lassen, ohne der Fachstelle den Namen des betroffenen Kindes zu nennen.
- Biete dich weiter als Vertrauensperson für das Kind an und begleite das Kind/den Jugendlichen in eine Fachberatungsstelle oder sorge für eine andere für das Kind/den Jugendlichen vertrauensvolle Begleitung².
- Erkenne und akzeptiere deine eigenen Grenzen und Möglichkeiten.
Auf keinen Fall solltest du ..
- ... die Eltern der/des Betroffenen gegen den Willen des Kindes oder Jugendlichen informieren,
- ... die mutmaßliche Täterin oder den mutmaßlichen Täter informieren,
- ... ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Täterin/mutmaßlichem Täter initiieren,
- ... nicht unbedacht die Polizei oder eine Behörde einschalten. Sobald die Polizei oder eine behördliche Einrichtung den Namen der Beteiligten erfährt, hat sie eine Ermittlungspflicht. Das kann den Betroffenen unter Umständen mehr schaden als ihnen helfen³.
- ... selbst versuchen, den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch abzuklären bzw. aufzudecken.
... im Verdachtsfall?
- Wieder lautet die Devise: Ruhe bewahren, nichts überstürzen!
- Überlege, woher deine Vermutung bzw. der Verdacht kommt. Schreibe Anhaltspunkte für den Verdacht auf. (Verdachtstagebuch!)
- Frage eine andere Person, der du vertraust, ob sie deine Wahrnehmung teilt.
- Konfrontiere auf keinen Fall den vermutlichen Täter oder die vermutliche Täterin, denn er/sie könnte das vermutete Opfer unter Druck setzen.
- Wenn sich dein Verdacht erhärtet, nimm Kontakt auf zu einer Vertrauensperson und/oder zu einer Fachberatungsstelle. Du solltest dich zunächst beraten lassen, ohne den Namen des betroffenen Kindes zu nennen 4.
- Auch hier gilt wieder auf keinen Fall die Familie oder die Polizei zu informieren, wenn das nicht mit einer Vertrauensperson und/oder der Fachberatungsstelle und dem betroffenen Kind abgeklärt ist.
... bei einem akuten Vorfall?
- Ganz wichtig: Ruhe bewahren! Überstürzte Aktionen können die Situation noch verschlimmern. Unternimm nichts auf eigene Faust!
- Wirst du als Person ins Vertrauen gezogen, kannst du selbst in eine persönlich belastende Situation geraten.
- Erkenne und akzeptiere deine Grenzen und Möglichkeiten. Tue nichts, was du dir nicht zutraust. Nimm Kontakt mit der Vertrauensperson der Kolpingjugend in deiner Diözese und/oder einer Fachberatungsstelle auf (in diesem Fall sollte die Vertrauensperson dennoch zumindest im Nachgang informiert werden). Nur bei akuten Notfällen musst du den tatsächlichen Namen des Kindes weitergeben.
- Sollte sich das Kind, der/die Jugendliche in einer aktuell bedrohlichen Situation befinden, sofort den Kindernotdienst bzw. das Jugendamt anrufen 5 und die Vertrauensperson der Kolpingjugend in deiner Diözese informieren!
- Bei einem akuten Vorfall von Gewalt/Vergewaltigung: ruf eine (Not)Ärztin/einen (Not-) Arzt und nach Absprache mit dieser/diesem und nur auf Wunsch des Opfers auch die Polizei. Damit sind die Erstversorgung und die Beweissicherung gewährleistet. Zudem informiere die Vertrauensperson.
... bei einer vermutlichen Täterin oder einem vermutlichen Täter in den eigenen Reihen
- Ganz wichtig: Ruhe bewahren!
- Überlege dir, woher kommt deine Vermutung oder dein Verdacht kommt und schreibe die Anhaltspunkte für den Verdacht auf.
- Dokumentiere deine Beobachtungen in einem Verdachtstagebuch.
- Frage eine andere Person, der du vertraust, ob sie deine Wahrnehmung teilt.
- Nimm Kontakt mit einer Vertrauensperson und/oder einer Fachberatungsstelle auf und sprich das weitere Vorgehen mit ihr ab.
- Erzähle deine Verdächtigung nur denjenigen, bei denen es wichtig ist.
- Die Unschuldsvermutung muss auch in einem solchen Fall für eine Verdächtige/einen Verdächtigen gelten. So uneingeschränkt verwerflich eine solche Tat auch ist, so schwerwiegend ist es, einen Menschen unberechtigt oder voreilig diesem Verdacht auszusetzen. Damit können ganze Biographien zerstört werden, weil es fast unmöglich ist, einen solchen öffentlich gemachten Verdacht noch einmal gänzlich auszuräumen 6.
- Wenn ein begründeter Verdacht besteht, sollte die Leiter/innentätigkeit ruhen bis der Verdacht geklärt ist.
- Grundsätzlich gilt, dass Täterinnen und Täter nie freiwillig ihre Handlungen einstellen, auch nicht, wenn sie es versprochen haben. Eine weitere Mitarbeit ist um ihrer selbst und der anderen willen nicht möglich.
Auf keinen Fall solltest du ...
- ... vorzeitig die verdächtige Person informieren oder versuchen, die Täterin/den Täter selbst zur Rede zu stellen.
- ... ein gemeinsames Gespräch mit Betroffenen und mutmaßlichen Täterin/mutmaßlichem Täter initiieren.
- ... sofort die Polizei oder eine Behörde einschalten. Sobald die Polizei oder eine behördliche Einrichtung den Namen der Beteiligten erfährt, hat sie eine Ermittlungspflicht. Das kann den Betroffenen unter Umständen mehr schaden als ihnen helfen 7.
- ... selbst versuchen, den Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gezielt und systematisch abzuklären bzw. aufzudecken.
Und jetzt will auch die Presse etwas wissen:
- Es gibt nur eine Person, die öffentlich auftritt - diese Verantwortung liegt nicht bei dir!
- Wende Dich an Dein Diözesanbüro der Kolpingjugend, den BDKJ Diözesanverband oder die Pressestelle des Kolpingwerkes Deutschland. Von dort erfährst du auch, welche Infos an die Öffentlichkeit gehen. Es wird eine Pressemitteilung erstellt, auf die du dann verweisen kannst.
Mit großer Mehrheit und 6 Enthaltungen angenommen.
¹ Vgl. BDKJ Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. (Hrsg.): Kinder schützen. Eine Information für Gruppenleiter/innen verbandlicher Jugendgruppen, Düsseldorf/Münster 2007, S. 17.
² Vgl. BDKJ im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge (Hrsg.): Was tun bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung. Merkblatt für ehrenamtliche und berufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendpastoral, Berlin ³2010, S. 5.
³ Vgl. Bundesleitung des VCP (Hrsg.): AKTIV! Gegen sexualisierte Gewalt. Die Selbstverpflichtung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im VCP zur Prävention sexualisierter Gewalt, Kassel 2010.
4 Vgl. BDKJ im Erzbistum Berlin und Erzbischöfliches Amt für Jugendseelsorge (Hrsg.): Was tun bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung, sexueller Gewalt oder Vernachlässigung, S. 6.
5 Vgl. ebd.
Öffentlichkeitsarbeit
Die Kolpingjugend in Deutschland gibt sich ein Corporate Design:
1. Das Kolpingjugend-Logo (Wort-Bild-Marke) wird entsprechend dem Styleguide angepasst.
2. Es ist in dieser Form einheitliches und verbindliches Erkennungszeichen für die Kolpingjugend auf allen Ebenen in Deutschland.
3. Das Kolpingjugend-Logo ist ab sofort bei Neuanschaffungen und -gestaltungen von allen Gliederungen der Kolpingjugend in angepasster Form anzuwenden.
4. Das Corporate Design ist wie im Styleguide beschrieben anzuwenden.
Die Bundesleitung wird beauftragt:
- Das angepasste Kolpingjugend-Logo sofort nach dem Beschluss der Bundeskonferenz per Download zur Verfügung zu stellen,
- Einen Logogenerator, über den Gliederungen ein Logo mit Ebenenbezeichnung per Download erhalten, zur Verfügung zu stellen,
- Den Styleguide für die Anwendung des Corporate Designs zur Verfügung zu stellen.
- Die im Corporate Design verwendete Hausschrift anwendungsfreundlich per Link im Downloadbereich zur Verfügung zu stellen.
Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit wird beauftragt:
- Ein Schulungsangebot zur Umsetzung anzubieten (z. B. im Rahmen von Lifehacks und der Jugendreferent*innentagung) und dieses im Anschluss für diözesane Workshops für Ebenen und Ortsgruppen zur Verfügung zu stellen.
- Beispielhafte Tutorials und eine Social-Media-Reihe zur Benutzung des neuen CD zu erstellen und
- Vorlagen (z.B. Briefbogen, Falz-Flyer (6-seitig), Flyer (2-seitig), Powerpoint-Präsentation) und Elemente für Social Media zu erarbeiten.
- Den Styleguide perspektivisch weiterzu-entwickeln und Änderungsvorschläge zu machen, die der Zustimmung durch die Bundesleitung bedürfen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 26. September 2020.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland möge beschließen:
Für alle Veröffentlichungen (intern und extern) in Wort, Bild und Schrift wird die gendergerechte Schreibweise des Gendersternchens (*) genutzt. Ergänzend dazu dürfen geschlechtsneutrale Formulierungen verwendet werden. Neben der gendergerechten Schreibweise achtet die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland auf eine gendergerechte Aussprache.
Zudem wird auf Geschlechtervielfalt, Diversität, Non-Binarity und die Darstellung verschiedenster Lebensrealitäten bei bildlichen Materialien und Veröffentlichungen geachtet.
Zum empfohlenen Gebrauch des Gendersternchens wird eine Unterseite auf der Website der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland eingerichtet und somit allen Mitgliedern zur Verfügung gestellt. Hier wird ebenfalls eine Hilfestellung zur Beachtung von verschiedenen Lebensrealitäten und Geschlechtern in Bildmaterialien integriert sein.
Antragsbegründung:
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland hat sich im vergangenen Jahr zum Ziel gesetzt über den Tellerrand zu schauen. Dabei versuchen wir sehr nah am Puls der Zeit zu sein und aktuelle Themen, Anliegen und Phänomene wahrzunehmen, zu diskutieren und uns eine Meinung zu bilden, welche dann Teil unseres Lebens und Handelns werden.
Es gibt Menschen, die sich nicht den Geschlechterkategorien männlich und weiblich zuordnen können oder wollen. Menschen, die sich nicht in das binäre Geschlechtersystem einordnen, soll dieselbe Wertschätzung wie allen Menschen zuteilwerden. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist als einer der großen, politisch aktiven, Jugendverbände ein Vorbild. Durch diesen Antrag übernimmt die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland Verantwortung auf eine Haltung hinzuarbeiten, welche wertschätzend, integrativ, sozial und offen gegenüber jedem Menschen ist. Hierbei ist eine breite Berücksichtigung vor allem von Gendergerechtigkeit und Geschlechtervielfalt ein wesentlicher Bestandteil, der nun endlich Einzug in die Gesellschaft erhält.
Durch Sprache wird das Denken bestimmt, aus dem Denken schafft der Mensch seine Realität. Wir möchten einen sensiblen Sprachgebrauch etablieren, damit eine Haltung wachsen kann, die eine Gleichberechtigung aller Geschlechter gewährleistet.
Der BDKJ hat bereits beschlossen, mit dem Gender*Sternchen alle Menschen einzuschließen, welche sich nicht in die biologischen Geschlechterkategorien einordnen möchten und können¹. Diesem Lebensrealitäten bejahenden Beispiel möchten wir uns anschließen. Das Gender*Sternchen soll der Weitergabe von Falschinformationen bezüglich Genderidentitäten vorbeugen. Durch eine bewusste Wahrnehmung, Verwendung und Etablierung einer gendergerechten Schreibweise zum Ausdruck der Geschlechtervielfalt, wird die eigene Arbeit positiv bereichert.
Wir möchten einen sensiblen gendergerechten Sprachgebrauch etablieren, so dass sich dadurch eine Haltung für eine Gleichberechtigung aller Geschlechter entwickelt.
Deswegen möchten wir, als Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, das Gender*Sternchen so lange in Schrift, Bild und Wort nutzen, bis eine passendere Schreibweise für gendergerechte Sprache
gefunden wird.
¹ Beschluss der BDKJ-Hauptversammlung 2018: „1.85 Geschlechtervielfalt in Wort, Schrift und Bild“
Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit entwickelt in Zusammenarbeit mit einer Agentur ein Corporate Design für die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland. In diesem Zusammenhang soll geprüft werden, ob die bestehende Wort-Bild-Marke angepasst werden soll. Bei der Prüfung soll Beachtung finden:
- Ergebnisse der Umfrage zum CD-Prozess des Kolpingwerkes
- CD-Überlegungen des Kolpingwerkes (z.B. Orange-Ton)
- Einfacher Umgang mit der Wort-Bild-Marke
Über die Corporate-Design-Richtlinien wird die Bundeskonferenz Beschluss fassen. Bei der Umsetzung ist insbesondere eine einfache, praktische und breite Zugänglichkeit der Materialien zu beachten.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland richtet, nach erfolgter Prüfung der finanziellen, personellen und rechtlichen Kriterien, bis spätestens zur Buko 2017-2 eine Cloud für Kolpingjugendliche ein. Diese „Kolpingjugend-Cloud“ ermöglicht:
1. Jeder/m Kolpingjugendlichen kostenfreien Speicherplatz für die ehrenamtliche Arbeit
2. Jeder/m Kolpingjugendlichen den Austausch von Ideen und Material für die Arbeit vor Ort
3. Jeder/m Kolpingjugendlichen den unkomplizierten Zugriff auf Material der Bundesebene
Die Federführung obliegt der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit. Die Bundesleitung stellt die technische, rechtliche und redaktionelle Betreuung inklusive hauptamtlicher Zuständigkeit / Unterstützung langfristig sicher. Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit evaluiert und entwickelt die Plattform weiter.
Abstimmung: Der Antrag wird mit 59 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz 2016-I beschließt:
Bereits auf Bundeskonferenzen behandelte und verabschiedete Anträge sowie die genehmigten Protokolle werden zu weiteren Nachvollziehbarkeit online bereitgestellt. Vorläufig soll dies für Anträge der vergangenen 5 Jahre gelten.
Die soll in einem Bereich auf der Homepage www.kolpingjugend.de geschehen. Hierbei soll der Antragstext sowie das Votum der Bundeskonferenz veröffentlicht werden. Die Umsetzung soll bis zur Bundeskonferenz 2016-II erfolgen.
Abstimmung: Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, dass die Leitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland folgende Materialien den Ortsgruppen, Diözesanverbänden und weiteren Ebenen zur Verfügung stellt:
1. Imageflyer der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
Die Leitung der Kolpingjugend stellt einen Imageflyer zur Verfügung, der zur Werbung für die Kolpingjugend und als Imagebroschüre für (potentielle) Mitglieder verwendet werden kann. Durch eine zeitgemäße Gestaltung und ansprechendem Design und Sprache, soll auf die Kolpingjugend aufmerksam gemacht werden und gezeigt werden, wie sich die Kolpingjugend von anderen (Jugend-)verbänden abgrenzt, als Jugendverband auszeichnet (z.B. generationsübergreifender Verband, IKW, weiter Alleinstellungsmerkmale als Verband) und wo ihr inhaltlicher Fokus liegt.
Die Fertigstellung soll bis zur BUKO 2016-2 erfolgen. Dieser Flyer wird der Kolpingjugend zur freien Verfügung im Verband kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Schnuffi-Materialien
Die Leitung der Kolpingjugend sammelt alle Materialen rund um das Thema Schnuffi und stellt sie in geeigneter Weise den Gliederungen des Verbandes zur Verfügung. Hierzu fragt er alle Diözesanverbände nach bestehendem Material an, klärt Rechtefragen und bietet einen geordneten Zugriff auf das Material. Dazu gehört unter anderem:
- Grafiken und Icons zu Schnuffi
- Fotos und Bilder
- Bastelmaterialien und Anleitungen dazu
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland wählt hier geeignete Materialien aus, welche eine Wiedererkennung ermöglichen.
Diese Sammlung soll der Bundeskonferenz 2016-1 vorgestellt werden und ständig verfügbar sein.
Die Leitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland trägt dafür Sorge, dass für die Bereitstellung, Versand und Weiterentwicklung des Imageflyers, sowie für weitere Materialien, dauerhaft finanzielle Mittel im Etat der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland eingestellt werden.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt folgende Punkte:
- Schnuffi ist das offizielle Maskottchen der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland.
- Schnuffi wird wie bisher in den offiziellen Dokumenten (vergl. u. a. Themenheft 6, Seite 24) der Kolpingjugend, der Homepage und anderen Publikationen als offizielles Maskottchen der Kolpingjugend aufgeführt.
Mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Bundesleitung berät und befürwortet die Wiederaufnahme des „Schnuffi“ als Plüschtier in kleiner und großer Ausfertigung in das Sortiment des Kolpingshops Deutschlands mit den Verantwortlichen in der Verbandsleitung.
Dafür soll sich die Bundesleitung, in Zusammenarbeit mit der AG Ö, mit dem Thema auseinandersetzen und mit den Verantwortlichen unter anderem die folgenden Punkte abklären:
- Wie sind die Aufsicht und die Kommunikation zwischen Verband und Kolpingshop geregelt?
- Erfolgt eine Abstimmung zwischen Kolpingjugend und Kolpingshop bezüglich Artikeln, welche die Kolpingjugend betreffen?
- Welche Kosten entstehen bei der Produktion von kleinen und großen „Schnuffis“?
- Welche Mindestabnahme ist nötig, um den „Schnuffi“ wieder in den Kolpingshop aufzunehmen?
- Welche Mindestabnahme pro Jahr ist nötig, um den „Schnuffi“ langfristig im Kolpingshop zu etablieren?
Eine Rückmeldung, ausreichende Informationen und Ergebnisse sind auf der Bundeskonferenz 2013-2 zu präsentieren.
Beschlossen mit großer Mehrheit, 2 Nein Stimmen und 4 Enthaltungen.
Arbeits- und Projektgruppen
Glaubst du noch oder zweifelst du schon?
Beschlussumsetzung
Auf der Herbstbundeskonferenz 2022 wurde der Beschluss “Glaubst du noch oder zweifelst du schon?” gefasst. Als AG Jugend und Kirche mit weiteren Interessierten schlagen wir der Bundeskonferenz im März 2023 folgendes Konzept zur Umsetzung des Beschlusses vor:
Für die im ursprünglichen Antrag genannten Themenbereiche “Machtstrukturen”, “Sexualmoral”, “Gleichberechtigung in der Kirche”, “Kichensteuer und Finanzierung” sowie “Missbrauchsfälle” bereitet die AG Jugend und Kirche mit Interessierten jeweils eine Themenwoche auf Instagram vor.
Inhaltlich soll im Rahmen dieser Woche u. a. ein Blick zurück: “Wie kommen wir zu dieser Position und wo stehen wir heute?” sowie ein Blick in die Zukunft: “Wo kann die Reise hingehen?” geworfen werden. Dabei werden auch verschiedene Teilaspekte der Themenbereiche berücksichtigt.
Formal soll die Woche mit einem Überblick am Montag beginnen, der zeigt, was man in der kommenden Woche erwarten kann. Dabei werden v. a. Stories eingesetzt, sodass der*die Nutzer*in viel interagieren und mitwirken kann. Außerdem sollen Statements mit Personen aus der Kolpingjugend verknüpft werden, damit diese nicht im luftleeren Raum stehen bleiben. Für jeden Tag ist ein Beitrag (5-6 pro Woche) im Feed (Infopost oder Reel) geplant.
Weiter erhalten die Diözesanverbände über die Cloud Materialien und Vorlagen, die sie für ihre eigene Social-Media-Arbeit nutzen können. Die Diözesanverbände erklären sich mit Annahme des Beschlusses bereit, die Themenwochen mit-zutragen und Inhalte zu teilen, um so die Reichweite für das Projekt zu erhöhen und die einzelnen Mitglieder zu erreichen.
Zwischen zwei Themenwochen soll es einen größeren Zeitraum geben und wir sehen vor, mit den Themenwochen nach den Sommerferien 2023 zu starten.
Die Instagram-Aktion wird in enger Zusammenarbeit und Absprache mit der AG Öffentlichkeitsarbeit erfolgen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Berlin am 12. März 2023
Die Bundeskonferenz beschließt die Weiterarbeit der AG heute für morgen. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, sich mit den Problemen, Risiken und Chancen des demographischen Wandels und der Gesellschaftsentwicklung für die in der Kolpingjugend vertretenen Generationen und die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zu beschäftigen.
Konkret bedeutet dies für die AG heute für morgen, die beschlossenen rentenpolitischen Grundsätze im Gesamt- und im Dachverband weiter zu verbreiten, sich weiter im Verbandsentwicklungsprozess Kolping Upgrade einzubringen, die Anliegen junger Menschen in der Arbeitswelt in den Blick zu nehmen und eine Auseinandersetzung mit sozialpolitischen Visionen, wie zum Beispiel mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen zu initiieren.
Die Bundesleitung sowie die Bundeskonferenz können Themen in die AG einbringen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kol-pingjugend in Köln, am 25. September 2021.
Europa ist für die Kolpingjugend gesellschaftlich, politisch und verbandlich ein großes Anliegen.
Deshalb wird die Weiterarbeit der AG Europa für weitere drei Jahre bis zur Bundekonferenz 2024-2 beschlossen, an bzw. zu welcher eine weitere Evaluation über die erfolgte und zukünftige Arbeit erfolgen wird.
Im Vordergrund steht die Beschäftigung mit dem Zustand und der Zukunft der Europäischen Union und der daraus resultierenden wegweisenden Zukunftsentscheidungen der aktuellen Kommission.
Die Aufgabe der AG ist es, die europäischen Themen und Entwicklungen im Blick zu behalten und mitzugestalten.
Weitere mögliche Aufgaben und Themen sind:
- Workshop mit dem Jump-Team des deutschen Jugenddialogs
- Das Thema Nachhaltigkeit in europäischem Licht zu betrachten
- Ideen einbringen in die Konferenz zur Zukunft Europas
- Jugendpolitische Praxiswoche im EU-Parlament
- engere Zusammenarbeit mit der Kolpingjugend Europa
- Aktionen zur Europawahl 2024 (z.B. Social Media, Arbeitshilfen)
- Vorbereitung und Durchführung von Studienteilen auf Bundeskonferenzen, Fachtagen oder Denkfabriken
- Erarbeitung von Positionspapieren oder Stellungnahmen zu aktuellen europapolitischen Themen
- Aufbau und Pflege von Kontakten zu europäischen Entscheidungsträger*innen (z.B. Kolping-MdEPs)
Die Bundesleitung und die Bundeskonferenz können weitere Themen in die AG einbringen.
Die Arbeitsgruppe setzt sich aus von der Bundesleitung berufenen Mitgliedern und einem Mitglied der Bundesleitung zusammen. Die Arbeitsgruppe tagt mindestens zweimal jährlich.
Die AG soll aus maximal zwölf Personen bestehen. Es soll möglichst jeder Landesverband bzw. jede Region (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Ost, Nord, Mitte) mit einem Mitglied vertreten sein. Die AG sucht sich ggf. geeignete Kooperationspartner*innen innerhalb und außerhalb des Verbandes.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kol-pingjugend in Köln, am 25. September 2021.
Die Bundeskonferenz beschließt, dass die Evaluation und der Beschluss über die Weiterarbeit der AG heute für morgen auf die Buko 2021-2 verschoben wird. Die AG arbeitet bis zu den Entscheidungen weiter an ihren Themen
- Upgrade inkl. Leitbildprozess
- Arbeitswelt und Ehrenamt
- abschließende Arbeiten am Wegweiser Rente.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 7. März 2021.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Europa ist für die Kolpingjugend gesellschaftlich, politisch und verbandlich ein großes Anliegen. Deshalb wird eine Arbeitsgruppe (AG) Europa eingerichtet. Sie baut inhaltlich und personell auf der bisherigen Projektgruppe Europa auf, welche im Frühjahr 2018 durch die Bundesleitung eingerichtet wurde. Die AG Europa hat den Auftrag, das Profil der Kolpingjugend Deutschland weiterzuentwickeln. Im Vordergrund steht die Beschäftigung mit dem Zustand und der Zukunft der Europäischen Union. Auch darüber hinaus gehende Fragestellungen sollen bearbeitet werden. Dabei sollen die verschiedenen Ebenen und Zielgruppen der Kolpingjugend berücksichtigt werden.
Mögliche Arbeitsschwerpunkte sind:
• Beschäftigung mit europapolitischen Themen (z.B. Sozial- und Klimapolitik, Außen- und Migrationspolitik) sowie Beobachtung und Kommentierung europäischer Gesetzgebungsprozesse aus jugendpolitischer Sicht
• Information über europapolitische Entwicklungen auf den verbandlichen Kanälen und Medien (z.B. Instagram, Facebook, X-Mag & Junge-Erwachsene-Seiten im Kolpingmagazin)
• Erstellung einer Arbeitshilfe Europa für die verschiedenen verbandlichen Ebenen
• Verfassen von politischen Kommentaren sowie Vorbereiten von Erklärungen für die Bundesleitung und Anträgen an die Bundeskonferenz
• Auseinandersetzung mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 und Entwicklung einer Aktion hierzu
• Inhaltliche Vorbereitung von und Mitwirkung bei #myeurope! in Brüssel
• Umsetzung einer Denkfabrik Europa zu einem bestimmten europapolitischen Thema (z.B. Klimapolitik)
• Aufbau und Pflege von Kontakten zu europäischen Entscheidungsträgern (z.B. Kolping-MdEPs)
• Entwicklung von Ideen zur verstärkten Zusammenarbeit mit der Kolpingjugend Europa (z.B. im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung mit dem Vorstand der Kolpingjugend Europa) und deren Umsetzung
Die AG arbeitet zunächst zeitlich befristet für zwei Jahre. Auf der Bundeskonferenz 2021-2 wird die Arbeit der AG evaluiert und eine mögliche Weiterarbeit beschlossen. Die AG soll aus maximal zwölf Personen bestehen. Es soll möglichst jeder Landesverband bzw. jede Region (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Ost, Nord, Mitte,) mit einem Mitglied vertreten sein. Die AG sucht sich ggf. geeignete Kooperationspartner*innen innerhalb und außerhalb des Verbandes.
Begründung:
Die Beschäftigung mit Europa, insbesondere mit Fragen zum Zustand und zur Zukunftsfähigkeit der Europäischen Union, stellt seit dem Jahr 2016 einen inhaltlichen Schwerpunkt der Kolpingjugend Deutschland dar. Infolge des zweiten EU-Beschlusses „Europa als Raum der Solidarität und des sozialen Zusammenhalts“ wurde von Seiten der Bundeskonferenz die Einrichtung einer Projektgruppe (PG) angeregt, um Ideen und Formate zur weiteren und intensiven Beschäftigung mit den inhaltlichen Beschlüssen der Kolpingjugend zu entwickeln. Diese Anregung griff die Bundesleitung mit Einrichtung der PG Europa im Frühjahr 2018 auf, welche ihre Arbeit im Juni 2018 aufgenommen hat. Die PG hat seither den Auftrag, Ideen und Formate für die verschiedenen verbandlichen Ebenen der Kolpingjugend zu entwickeln. Bisherige Arbeitsschwerpunkte waren die Umsetzung einer Social Media-Aktion auf Facebook und Instagram zu den Europa-Wahlen sowie die Vorbereitung und Umsetzung eines Studienteils auf der Bundeskonferenz 2019-1. Beide Arbeitsaufträge hat die PG erfüllt. Bei den bisher zwei Sitzungen haben die Mitglieder der PG weitere Ideen entwickelt, um das Thema Europa in der Kolpingjugend zu verankern. Mit der dauerhaften Einrichtung einer Arbeitsgruppe Europa setzt sich die Kolpingjugend dieses Thema auch in Zukunft als inhaltlichen Schwerpunkt.
Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit ist zentrales Gremium zum Austausch über und Koordination der Öffentlichkeitsarbeit der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland. Zu ihren Aufgaben zählen:
- Konzeption der medialen, inner- und außerverbandlichen Kommunikation der Kolpingjugend
- Evaluation und Weiterentwicklung der Kommunikationskanäle der Kolpingjugend
- Unterstützung der medialen Begleitung von Veranstaltungen der Kolpingjugend (Vorbereitung, bei Bedarf auch Planung von inhaltlichen Aktionen, Durchführung, Nachbereitung)
- Erarbeitung und Weiterentwicklung des Corporate Designs und entsprechender Richtlinien der Kolpingjugend
- Gestaltung der Außendarstellung der Kolpingjugend und der Marken der Kolpingjugend
- Erstellung von Praxishilfen für die Kolpingjugend
- Umsetzung von Beschlüssen der Bundeskonferenz, Beauftragungen durch die Bundesleitung sowie Anfragen anderer Arbeitsgruppen und des Referats Kolpingjugend in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit
- Beratung der Bundeskonferenz, Bundesleitung, Arbeitsgruppen und des Referates Kolpingjugend in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit
Die Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland besteht dauerhaft. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus von der Bundesleitung berufenen Mitgliedern und einem Mitglied der Bundesleitung zusammen. Die Arbeitsgruppe tagt mindestens zweimal jährlich.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Arbeitsgruppe (AG) heute für morgen, die auf der Bundeskonferenz 2015-3 gegründet wurde, arbeitet zunächst weiter bis zur Bundeskonferenz 2021-1 und legt dort eine Ergebnispräsentation und Evaluation vor. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, sich mit den Problemen, Risiken und Chancen des demographischen Wandels und der Gesellschaftsentwicklung für die in der Kolpingjugend vertretenen Generationen und die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zu beschäftigen.
Die Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe bleibt, wie im Gründungsbeschluss festgelegt, bestehen. Zudem solle bei der Weiterarbeit in der Arbeitsgruppe eine Auseinandersetzung und Vernetzung mit dem Verbandsentwicklungsprozess Kolping Upgrade und den dortigen Fragestellungen vorgenommen werden.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Die Bundeskonferenz beschließt eine Ad-Hoc Gruppe „Wahlen auf der Bundeskonferenz der Kolpingjugend“ einzurichten.
Aufgaben sind:
1. die Erarbeitung eines Antrags für die Bundeskonferenz 2017-2 zur Neuregelung der Wahlen in der Wahl- und Geschäftsordnung.
2. Die Aufbereitung und Vorbereitung der Antragsberatung auf der Bundeskonferenz 2017-2. Die Ad-Hoc Gruppe setzt sich aus mindestens einem Mitglied der Bundesleitung, mindestens einem Mitglied des Beratungsausschusses, sowie je einem aus den LV/Regionen entsandten Vertreter zusammen. Die Arbeit der Ad-hoc-Gruppe endet mit Ende Bundeskonferenz 2017-2.
Abstimmung: Der Antrag wird bei 1 Nein-Stimme und 1 Enthaltung angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland möge beschließen:
Die Arbeitsgruppe Junge Erwachsene wird zum 30.06.2016 aufgelöst und legt bis dahin einen Abschlussbericht inklusive Ergebnissicherung vor.
Die Bundesleitung wird beauftragt, im Bundesvorstand die Einrichtung einer ständigen, gesamtverbandlichen Arbeitsgruppe zum Thema Junge Erwachsene einzufordern.
Die Bundeskonferenz 2019-1 reflektiert das Thema Junge Erwachsene und überprüft, inwieweit es in der Kolpingjugend und im Kolpingwerk Deutschland und in ihren jeweiligen Untergliederungen aktuell und präsent ist. Die Auswertung soll quantitative und qualitative Kriterien berücksichtigen (z.B. anhand der Mitgliederentwicklung der Zielgruppe und bestehender Veranstaltungsangebote für die Zielgruppe in den verschiedenen Gliederungen des Verbandes).
Abstimmung: Der Antrag wird bei 3 Nein-Stimmen mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland setzt bis zur Bundeskonferenz 2017-1 eine ad-hoc-Gruppe „Antragskommission Kolpingjugend“ ein.
Aufgabe dieser ad-hoc-Gruppe ist die Aufbereitung der von der Bundeskonferenz der Kolpingjugend auf der Bundesversammlung 2016 gestellten Anträge. Dies beinhaltet unter anderem eine Erläuterung und eine Argumentationshilfe, die bis zum Erstversand der Bundesversammlung 2016 an die Diözesan-/Landes-/Regionalleitungen versendet wird. Die Diözesan-/Landes-/Regionalleitungen sind angehalten anhand dieser Unterlagen mit den Delegationen zur Bundesversammlung aus ihren DV/LV/Regionen ins Gespräch zu kommen.
Weiterhin fungiert die „Antragskommission Kolpingjugend“ als Antragssteller der von der Bundeskonferenz auf der Bundesversammlung 2016 gestellten Anträge. Die ad-hoc-Gruppe führt auf der Bundesversammlung 2016 in die Anträge ein, spricht für den Antragssteller und kann im Namen der Bundeskonferenz Änderungen am Antrag vornehmen.
Die ad-hoc-Gruppe setzt sich aus den Mitgliedern der Bundesleitung, welche die ad-hoc-Gruppe leitet und je einem aus den LV/Regionen entsandten Vertretern zusammen.
Abstimmung: Der Antrag wird mit 31 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 9 Enthaltungen angenommen.
Auf Bundesebene wird eine Arbeitsgruppe (im Folgenden AG) „heute für morgen“ eingerichtet. Diese AG hat den Auftrag, sich mit den Problemen, Risiken und Chancen des Demographischen Wandels und der gesamten Gesellschaftsentwicklung für die durch die in der Kolpingjugend vertretenen Generationen und die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zu beschäftigen. Durch die Erarbeitung verbandspolitischer Positionen sollen auch mögliche langfristige Strategien für die Kolpingjugend und für die Gesamtgesellschaft entwickelt werden. Vorläufige Zielperspektive der Arbeitsgruppe für ein morgen soll das Jahr 2025 sein.
Die AG soll aus 9 Personen zuzüglich einer Geschäftsführung bestehen. Es soll je eine Person aus jeder Region bzw. jedem Landesverband (Nord, Ost, Mitte, NRW, Baden-Württemberg, Bayern) vertreten sein, um die Unterschiedlichkeiten der regionalen Gegebenheiten in den Prozess miteinbeziehen zu können. Außerdem gehören der Arbeitsgruppe zwei Personen aus dem Bundesleitungsteam an. Des Weiteren soll ein Mitglied der AG Verbandsstrategie aus dem KWD in die AG entsandt werden. Die AG wählt zwei Personen in die AG-Leitung. Die Geschäftsführung der AG wird durch das Bundesjugendsekretariat wahrgenommen.
Die AG wird nach der Bundeskonferenz 2015-3 in Fulda durch das Bundesleitungsteam eingesetzt. Die Mitglieder der AG werden aus den Regionen bis zur nächsten Sitzung des Bundesleitungsteams benannt und auf der kommenden Sitzung im Dezember 2015 berufen. Die AG arbeitet zunächst für zwei Jahre. Auf der Bundeskonferenz 2017-2 wird die Arbeit der AG evaluiert und ggf. eine Weiterarbeit beschlossen.
Die Arbeitsgruppe tagt mindestens zweimal pro Jahr.
Folgende Fragen, die dazu beitragen, das sozialpolitische Profil der Kolpingjugend zu schärfen, sollen während dieser Zeit von der AG unter anderem beantwortet werden:
- Welche Probleme ergeben sich für die junge Generation aus dem bestehenden Generationenvertrag und welche Erwartungen knüpft die Kolpingjugend an die Tragfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme in Zukunft?
- Wie kann der Belastung der jungen Generation im Sozialversicherungssystem (z.B. Renten- und Krankenversicherung) gesellschaftspolitisch entgegengewirkt werden?? Welche Themen sind wichtig, bereits heute aus der Perspektive von U28 zu betrachten um Generationengerechtigkeit zu erreichen (z.B. Rentenproblematik)?
- Wie kann den Herausforderungen, die sich durch den Demographischen Wandel ergeben, in der Kolpingjugend begegnet werden und welche Handlungsoptionen ergeben sich für die Kolpingjugend in den verschiedenen Regionen?
- Wie kann die ehrenamtliche Arbeit gestärkt werden? An welchen Stellen ist es wichtig zu intervenieren, um ehrenamtliche Arbeit zukunftsfähig zu machen? Welche Möglichkeiten gibt es, Anreize für ehrenamtliches Engagement zu schaffen?
- Wie kann eine langfristige Finanzierung der KJ trotz sinkender Mitgliedszahlen sicher gestellt werden? Gibt es weitere Finanzierungsquellen die man als Jugendverband erschließen kann?
Die AG sucht sich außerdem geeignete Kooperationsparterinnen und Kooperationspartner innerhalb und außerhalb des Verbandes. Ein Kooperationspartner dieser AG kann und sollte der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschlands sein, der in einer internen Arbeitsgruppe bereits zu diesem Thema gearbeitet hat. Ziel soll ein jährliches Austauschtreffen zwischen der AG und dem Bundesvorstand sein, um sich zu diesem Thema auszutauschen und ggf. gemeinsame Handlungsfelder zusammen zu bearbeiten. Eventuell kann auch eine Zusammenarbeit mit dem Bundesfachausschuss 5 – Gesellschaft im Wandel angestrebt werden.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Nach der Bundeskonferenz 2015-1 in Seevetal richtet das Bundesleitungsteam eine „Projektgruppe Kolpingtag 2015“ für die Kolpingjugend ein.
Die Projektgruppe Kolpingtag 2015 arbeitet gezielt auf den Kolpingtag hin.
Die Aufgaben der Projektgruppe bestehen in der Entwicklung von Ideen zur medialen Aufbereitung des Kolpingtags, um die Kolpingjugend öffentlichkeitswirksam zu repräsentieren (z.B. Präsentation auf Facebook, Merchandise, Berichterstattung in den Printmedien). Zur Organisation der Aktivitäten der Projektgruppe sind mindestens zwei Treffen im Vorfeld des Kolpingtages vorgesehen.
Die Projektgruppe soll eine politische Aktion gegen Fremdenhass und für Vielfalt und Toleranz vorbereiten in Anlehnung an den Antrag/Beschluss 2015-1-5. Hierbei soll sich an den Aktionen des BDKJ DV Köln „Zunge zeigen gegen Rechts“ und/oder „Bunte Nasen für Vielfalt und gegenseitigen Respekt“ orientiert werden. Hierbei wird die Projektgruppe vom BLT unterstützt.
Die Projektgruppe setzt sich aus den Mitgliedern der AG Ö sowie weiteren Interessierten zusammen, die auf der kommenden Sitzung des Bundesleitungsteam, berufen werden. Die Arbeit der AG Ö auf Bundesebene konzentriert sich für die Zeit bis zum Ende des Kolpingtages auf die Projektgruppe.
Antrag wurde mit 73 Ja und 1 Nein-Stimme angenommen
Die Bundeskonferenz beschließt:
Im Nachgang der Bundeskonferenz 2015-1 in Seevetal prüft das Bundesleitungsteam die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Weiterarbeit mit den Ergebnissen aus dem Studienteil der Bundeskonferenz 2015-1. Zur kommenden Bundeskonferenz 2015-2 im Herbst werden die Ergebnisse vorgestellt und ggf. ein Antrag zur Einrichtung der AG gestellt. Dabei sollen folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Ziele und Aufgaben hat die AG?
- Wer kann möglicher Kooperationspartner werden?
- Welche finanziellen und personellen Ressourcen stehen zur Verfügung?
- Suche nach geeigneten Personen zur Mitarbeit in der AG
- Welche Partizipationsmöglichkeiten gibt es für DVs, LVs und RVs?
Des Weiteren werden bereits bestehende Materialien zum Thema demographischer Wandel, Generationengerechtigkeit, etc. durch das Bundesleitungsteam und im Bundessekretariat gesammelt und aufbereitet. Dazu wird auch die Expertise der Referenten des Bundessekretariats einbezogen. Auf der Bundeskonferenz 2015-2 werden die Ergebnisse dieser Arbeit präsentiert.
Im Herbst wird sich die Jugendreferententagung angelehnt an das Thema „Demografischer Wandel“ und Generationengerechtigkeit auf Grundlage der bereits erarbeiteten Ergebnisse auseinandersetzen.
Antrag bei zwei Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, der AG Jugend und Kirche folgende neue Themenschwerpunkte zu setzen:
- Beteiligung bei Planung und Durchführung von einmaligen oder regelmäßigen Veranstaltungen innerhalb des Verbandes wie beim Kolpingtag 2015. Aber auch eine Beteiligung an Veranstaltungen außerhalb von Kolpingwerk und Kolpingjugend. Konkret soll die AG Jugend und Kirche beim Katholikentag 2014 und dem Weltjugendtag 2016 Angebote für junge Menschen einbringen und eine adäquate Beteiligung, Vertretung und Repräsentation der Kolpingjugend als katholischer Jugendverband sicherstellen. Die Darstellung und inhaltliche Beteiligung geschieht in enger Kooperation mit der verantwortlichen AG Öffentlichkeitsarbeit als die verantwortliche AG für die Außendarstellung.
- Erstellung von Methodenkarten zur Gestaltung von Jugendgottesdiensten, Stundengebeten und Impulsen mit einer deutlichen Fokussierung auf das Leben und Wirken Adolph Kolpings. Dabei stehen vor allem moderne und ansprechende Themen im Vordergrund. Besonders hier versucht die AG neue Wege zu gehen, um die vielen verschiedenen Lebensräume junger Menschen zu erreichen (z.B. ein Gottesdienst beim Bäcker, im Schwimmbad, im Zug, ...).
- Proaktive Gestaltung des kirchenpolitischen Profils der Kolpingjugend zur Befähigung der Gremien der Bundeskonferenz und Bundesleitung bzw. Bundesleitungsteam zur kirchenpolitischen Positionierung zu Themen wie zeitgemäßer Jugendpastoral, dem Diakonat der Frau und der Gleichberechtigung im kirchlichen Kontext.
Des Weiteren wird die Arbeitsweise der AG überdacht:
Bis Ende Kalenderjahr 2014 soll die AG 2-mal tagen, nach Möglichkeit bis zur Bundeskonferenz 2014-2, um sich über die Arbeitsweise und Themen auszutauschen und eine konkrete Umsetzung der oben festgelegten Schwerpunkte vorzustellen. Die Themenschwerpunkte der AG werden bei der Bundeskonferenz 2016-1 erneut geprüft.
Mit großer Mehrheit beschlossen.
Die Bundeskonferenz beschließt die Auflösung der AG Schutz vor Kindeswohlgefährdung zur Buko 2012-2. Die AG hat sich sehr intensiv mit den ihnen von der Bundeskonferenz auf den Weg gegebenen Aufgaben beschäftigt und diese zielführend umgesetzt.
Die Bundeskonferenz dankt den Mitgliedern der AG und deren AG-Leitung für ihr großes inhaltliches Engagement im Sinne der Kolpingjugend.
Bei großer Mehrheit mit zwei Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen:
Um neue Impulse für die Arbeit mit jungen Erwachsenen setzen zu können und um eine strukturelle Anbindung in den Ebenen der Kolpingjugend zu gewährleisten, wird eine Arbeitsgruppe „Junge Erwachsene“ auf Bundesebene eingerichtet.
Die Arbeitsgruppe soll projektbezogen zu diesem Thema arbeiten und aus max. 12 Personen bestehen, wobei mind. 2 Personen dem BAK angehören. Die AG-Mitglieder sollen möglichst aus unterschiedlichen Regionen / Landesverbänden des Kolpingwerkes stammen und sowohl hauptberuflich als auch ehrenamtlich tätig sein. Die Arbeitsgruppe soll sich spätestens im Herbst 2011 zur konstituierenden Sitzung getroffen haben. Die Vorstellung der Beratungsergebnisse der AG erfolgt bei der Bundeskonferenz 2012-01, dabei wird über die Weiterarbeit der AG entschieden.
Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die intensive Auseinandersetzung mit der Zielgruppe (Charakteristik, Bedürfnisse, Perspektiven, etc.), die Erstellung von Handlungsalternativen, wie die Zielgruppe stärker in den Fokus der Arbeit der Kolpingjugend/ Kolpingwerk gerückt werden kann, Entwicklung von Strategien, wie ein gelingender Übergang aus der Kolpingjugend in den Erwachsendenbereich des Kolpingwerkes gestaltet werden kann, und den Aufbau eines aktiven Netzwerkes in diesem Themenfeld.
Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei 9 Enthaltungen angenommen.
Veranstaltungen
Es ist Beschluss, dass die Bundeskonferenzen grundsätzlich im Frühjahr am dritten Fastensonntag und im Herbst jeweils am vierten Septemberwochenende stattfinden.
Die Termine sollen deshalb in Zukunft auf der Bundeskonferenz im Herbst nicht mehr als Antrag gestellt, sondern unter TOP 3 „Aktuelle Themen und Beschlussumsetzungen“ für die Bundeskonferenz in zwei Jahren bekanntgegeben und mitgeteilt werden.
Ein Diözesan- oder Landesverband sowie eine Region kann ihr Interesse an der Ausrichtung der Bundeskonferenz im Frühjahr bekunden.
Absprachen im Vorfeld der Bundeskonferenz mit dem gastgebenden Diözesan- oder Landesverband sowie der Region unterliegen keinen Formalitäten und können unkompliziert stattfinden.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland am 20. März 2022.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2023 im Frühjahr an folgendem Termin:
10. bis 12. März 2023
sowie im Herbst an folgendem Termin:
22.-24. September 2023
statt.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kol-pingjugend in Köln, am 25. September 2021.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2022 im Frühjahr an folgendem Termin: 18. bis 20. März 2022 sowie im Herbst an folgendem Termin: 23. bis 25. September 2022 in Köln
statt.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2021 im Frühjahr an folgendem Termin:
05.-07. März 2021
sowie im Herbst an folgendem Termin:
24.-26. September 2021 statt.
Antragsbegründung:
Der Beschluss erfolgt für die Termine der Bundeskonferenzen in zwei Jahren, jedes Jahr im Herbst. Grundsätzlich finden die Bundeskonferenzen im Frühjahr am dritten Fastensonntag und im Herbst jeweils am vierten Septemberwochenende statt.
Zeitnah kann ein Diözesan- oder Landesverband sowie eine Region ihr Interesse an der Ausrichtung der Bundeskonferenz im Frühjahr bekunden.
Grundlagen, die im Vorfeld für die Absprachen mit dem gastegebenden Diözesan- oder Landesverband sowie der Region getroffen werden müssen, können unkompliziert stattfinden.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2020 im Frühjahr an folgendem Termin:
13. – 15. März 2020
sowie im Herbst an folgendem Termin:
25. – 27. September 2020 statt.
Der Beschluss erfolgt, für die Termine der Bundeskonferenzen in zwei Jahren, jedes Jahr im Herbst. Grundsätzlich finden die Bundeskonferenzen im Frühjahr am dritten Fastensonntag und im Herbst jeweils am vierten Septemberwochenende statt.
Abstimmung: 3 Nein
Der Antrag ist beschlossen
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet 2019 im Frühjahr an folgendem Termin:
22. – 24. März 2019
sowie im Herbst an folgendem Termin:
27. – 29. September 2019 im Stadthotel am Römerturm in Köln statt.
Der Beschluss erfolgt, für die Termine der Bundeskonferenzen in zwei Jahren, jedes Jahr im Herbst.
Die Bundesleitung wird beauftragt zu prüfen:
Für die folgenden Jahre ab Beginn der Jahres 2020 werden für die Frühjahrs-Bundeskonferenz das Wochenende des zweiten Fastensonntags und das letzte Wochenende im September für die Herbst-Bundeskonferenz festgelegt.
Abstimmung: Mehrheitlich Ja / 8 Nein / 6 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Die Bundesleitung wird beauftragt, auf einer Bundeskonferenz 2018 einen Studienteil zum Themenfeld Geschlechtervielfalt anzubieten. Dieser Studienteil soll von einer externen Organisation durchgeführt und moderiert werden.
Themen dieses Studienteils sollen unter anderem sein:
Auseinandersetzung mit den Begriffen „Geschlecht“ und „Gender“
Thematisierung von Diskriminierungserfahrungen von Kindern und Jugendlichen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
Differenzierung von Geschlechteridentitäten
geschlechtersensible Sprache
Berücksichtigung der kirchlichen Perspektive für die Kolpingjugend als katholischer Jugendverbands
Abstimmung: Der Antrag wird mehrheitlich beschlossen.
Die Bundesleitung prüft bis spätestens zur BuKo 2017-2 die Möglichkeit eines vereinfachten Antragsverfahrens für internationale Maßnahmen, die im Rahmen des Jugendevents 2018 zwischen den Kolpingjugenden und deren Partnerländern stattfinden, durch den Kinder- und Jugendplan des BMFSFJ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), andere Förderprogramme oder außerhalb der KJP-Förderrichtlinien gefördert und mit dem Jugendhaus Düsseldorf e.V. abgerechnet werden.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen, dass im Rahmen der Buko 2017-2 in Köln eine nach außen wahrnehmbare und medial aufbereitete Aktion als Beitrag zu „Zukunftszeit – Gemeinsam für ein buntes Land“ stattfindet.
Begründung: Erfolgt mündlich.
Abstimmung: Der Antrag wird bei 10 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland veranstaltet vom 28. bis zum 30. September 2018 ein bundesweites „Jugend-Event“ in Frankfurt am Main.
Idee
Die Stärkung des Gemeinschaftsgefühls ist der Kolpingjugend ein wichtiges Anliegen. Jede Generation der Kolpingjugend soll die Möglichkeit haben, dieses Gemeinschaftsgefühl kennenzulernen. Ein bundesweites „Jugend-Event“, wie es zuletzt 2009 stattgefunden hat, soll der aktuellen Kolpingjugend das im Jahr 2018 ermöglichen.
Der Grundgedanke ist die Verbindung von Glaubenserfahrung und gesellschaftlichen Wirken in der Gemeinschaft. Daraus resultieren spirituelle Aktivitäten und Glaubensangebote genauso wie weitere thematische Angebote (Workshops, Diskussionen, Foren, Flashmobs). Viele verschiedene Angebote fördern gleichzeitig die Vernetzung und geben Impulse für das jeweilige Engagement in der Kolpingjugend. Ein bundesweites „Jugend-Event“ stärkt die Kolpingjugend sowohl inner- als auch außerverbandlich.
Die Steuerungsgruppe richtet den Inhalt spirituell und politisch aus. Damit bringt sie das Profil der Kolpingjugend im „Jugend-Event“ klar zum Ausdruck.
Arbeitstitel
„Jugend-Event“ ist ein Arbeitstitel. Er beschreibt in einem kurzen Begriff, dass es sich um eine Veranstaltung von und für die Kolpingjugend handelt. Hierbei wird nicht ausgeschlossen, dass es sich um eine Jugendwallfahrt handelt, darüber hinaus sollen gestalterische Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden. Dieser Arbeitstitel fällt weiter keine konzeptionellen Vorentscheidungen. Der offizielle Name des „Jugend-Events“ wird durch die Steuerungsgruppe festgelegt.
Zielgruppe
Das bundesweite „Jugend-Event“ richtet sich an alle Mitglieder der Kolpingjugend ab 14 Jahren, Mitglieder in organisierten Kolpingjugenden genauso wie weniger stark organisierte Mitglieder.
Darüber hinaus sind besonders Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen, die Kolpingjugenden nahestehen, insbesondere Jugendliche aus den Einrichtungen und Unternehmen des Kolpingwerkes Deutschland. Weiter sind die anderen Mitgliedsverbände im BDKJ eingeladen. Die angestrebte Teilnehmerzahl ist 2000.
Nachhaltigkeit
1. Die Teilnehmenden erfahren eine starke Gemeinschaft in der Kolpingjugend. Die Bindung der Teilnehmenden an die Kolpingjugend im Kolpingwerk wird gestärkt. Die Identität als Kolpingjugend wird gefördert.
2. Die Teilnehmenden lernen neue Möglichkeiten kennen, die Leitsätze der Kolpingjugend auszuleben. Die Teilnehmenden sind motiviert, neue Dinge auszuprobieren. Austausch und Vernetzung fördern das Engagement in der Kolpingjugend vor Ort.
3. Das „Jugend-Event“ ist ein prägendes Ereignis für die Teilnehmenden und die ganze Kolpingjugend in Deutschland. Die Teilnehmenden machen sowohl Glaubenserfahrungen als auch die Erfahrung sozialer und gesellschaftlicher Selbstwirksamkeit.
4. Das „Jugend-Event“ besitzt inner- und außerverbandlich Strahlkraft. Das Profil der Kolpingjugend wird deutlich. Jeder Teilnehmende ist in der Lage zu erklären, was die Kolpingjugend ist.
5. Jugendliche lernen die Kolpingjugend mit ihren Vertretern/innen kennen. Dadurch wird ihnen eine Hemmschwelle im Kontakt genommen.
6. Teilnehmende aus nicht organisierten Jugendgruppen oder interessierte Jugendliche bekommen Anreize sich als verbandliche Kolpingjugend zu organisieren.
7. Während des Prozess wird die Planung, Organisation und Durchführung des Jugend-Events ganzheitlich evaluiert und kritisch reflektiert.
Ort
Frankfurt am Main liegt zentral in Deutschland. Aufgrund der aktuellen gesellschaftspolitischen Geschehnisse in Europa bietet sich dieser Ort an.
Organisationsstruktur und Aufgaben
Das zentrale Vorbereitungsgremium ist die Steuerungsgruppe. Der Steuerungsgruppe gehören je zwei Vertreter/innen der Landesverbände bzw. Regionen und die Mitglieder der Bundesleitung an. Die Steuerungsgruppe ist zuständig für das Konzept mit Ablauf und Inhalt der Veranstaltung. Die Steuerungsgruppe bildet Projektgruppen zu einzelnen Aufgabenbereichen. Die Projektgruppen nutzen bei ihrer Arbeit die Kompetenzen der Arbeitsgruppen auf Bundesebene. Die Leitung der Steuerungsgruppe obliegt einer Projektleitung, damit das Alltagsgeschäft auf Bundesebene weiterlaufen kann. Die Projektleitung besteht aus einem ehrenamtlichen Mitglied der Bundesleitung, dem/der Bundesjugendsekretär/in und einem/r Projektmitarbeiter/in. Alltägliche sowie kurzfristige Entscheidungen werden hier getroffen.
Die Gesamtverantwortung für die Veranstaltung liegt bei der Bundesleitung und dem Bundesjugendreferat. Die Bundesleitung kann verbandspolitisch relevante Fragen in den Beratungsausschuss einbringen.
Aufgaben der Steuerungsgruppe
- Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes und Durchführung des „Jugend-Events“
- Entwicklung eines Mottos/Titels 3
- Erarbeitung des Ablaufs
- Planung und Durchführung zentraler (Auftakt- und Abschluss-) Veranstaltungen
- Planung und Durchführung weiterer Angebote (Aktionen, spirituelle Aktivitäten, Workshops, Podien etc.)
- Festlegung der Veranstaltungsorte
- Werbung für die Teilnahme am „Jugend-Event“
- Entwicklung eines Logos/Corporate Designs für das „Jugend-Event“
- Kontinuierliche Berichterstattung auch zwischen den Bukos
- Koordinierung der internen Kommunikation und der Öffentlichkeitsarbeit
- Findung einer Schirmherrschaft
- Aufbereitung und Bereitstellung von Informationen im medialen Bereich
Aufgaben der Bundesleitung
- Festlegung von Meilensteinen
- Regelmäßiger Informationsfluss in den Verband, insbesondere an die Bundeskonferenz
- Werbung für das „Jugend-Event“ im Verband
- Transport der inhaltlichen Anliegen in den kirchlichen und politischen Raum
- Kirchen- und jugendpolitisch Nutzung der Aktion
- Gute verbandliche Rahmenbedingungen und Vernetzung schaffen und fördern
Aufgaben von Projektstelle und Projektleitung
- Koordination des „Jugend-Events“
- Leitung der Steuerungsgruppe
- Krisenmanagement
- Akquise von Sondermitteln, Werbepartnern, Sponsoring Partnern
- Erarbeitung eines Präventionskonzeptes
- Planung von Unterkünften (Schulen usw.) unter Beachtung präventiver Aspekte
- Koordination der Anmeldungen
- Koordination mit öffentlichen Stellen, insbesondere Ordnungsamt, Verkehrsverbund, Wasserversorgung
- Verantwortung für Evaluation und Dokumentation
Aufgaben der Diözesanverbände, Landesverbände und Regionen
Die Diözesanverbände, Landesverbände und Regionen tragen durch die folgenden Punkte zum Gelingen des Jugendevents bei:
- Breite Bewerbung des „Jugend-Events“ bei der gesamten Zielgruppe
- Motivation der Gruppen vor Ort
- Transport der Anliegen und Botschaften des „Jugend-Events“ in die jeweilige Verbandsebene
- Ggf. Mitarbeit auf dem „Jugend-Event“
- Mitarbeit von Vertreter/innen aus den Landesverbänden und Regionen in der Steuerungsgruppe
Finanzierung
- Fördermittel BDKJ (Kinder- und Jugendplans des Bundes)
- Rücklagen im Haushalt des Kolpingwerkes
- Weitere Fördermittel
Ein Gesamtfinanzierungsplan wird in der Sitzung der Rechtsträger im Bundesvorstand eingebracht.
Begründung
Die Bundesleitung hat entschieden im September 2018 ein bundesweites „Jugend-Event“ in Frankfurt durchzuführen. Auf der Bundeskonferenz 2014-1 wurde ein Beschluss zur Prüfung der Durchführung einer Jugendwallfahrt getroffen, der sich auf einen Beschluss der Bundeskonferenz 2010-1 bezieht. Dieser besagt, dass in einem Zeitabstand von 5-6 Jahren ein „Bundestreffen“ unter Berücksichtigung anderer Großveranstaltung stattfinden soll. Auf Grundlage dieser Beschlüsse hat die Bundesleitung eine Prüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass ein „Jugend-Event“ 2018 stattfindet. Mit diesem Antrag sollen die Rahmenbedingungen der Veranstaltung durch das höchste beschlussfassende Gremium, die Bundeskonferenz, beschlossen werden.
Ort
Nachdem 2009 und 2015 Großveranstaltungen des Kolpingwerkes Deutschland in Köln stattgefunden haben, ist es für einen bundesweit agierenden Jugendverband Zeit in andere Regionen und Diözesanverbände zu gehen.
Die Stadt Frankfurt am Main ist durch die Reliquie des heiligen Bartholomäus eine klassische Wallfahrtsstadt. Dieser hat als Patron der Schuhmacher, Schneider, Bäcker und Lederarbeiter, wie Adolph Kolping im Handwerk sein zu Hause. Hier ist eine Nähe zum verbandlichen Ursprung. Als katholischer Jugendverband ist uns die Auseinandersetzung mit Glaube und Religion wichtig. In Frankfurt sehen wir die Chance mit verschiedenen Weltreligionen in Kontakt zu treten und einen Austausch von Jugendlichen zu ermöglichen.
Der Kontrast zwischen der weltlichen Metropole Frankfurt und der kirchlichen Jugendverbandsarbeit bietet die Möglichkeit öffentlichkeitswirksam aufzufallen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen finden in der Großstadt einen überregional bekannten Anziehungspunkt, der zum Entdecken einlädt. Weiter bietet sich eine inhaltliche Weiterführung des Beschlusses „Mehr Europa ist die Lösung“ an, da Frankfurt durch die Europäische Zentralbank und die Bankenaufsicht eine wichtige Rolle in Europa einnimmt.
Zeitpunkt
Das Jahr 2018 liegt drei Jahre nach dem Kolpingtag in Köln und bietet genügend Vorbereitungszeit. Gleichzeitig lässt sich beim Kolpingtag gesammelte Erfahrung und Begeisterung gut nutzen. Das Jahr 2017 wäre dagegen zu kurzfristig. Im Mai 2019 findet die 72-Stunden-Aktion des BDKJ statt, die bundesweit Ressourcen in Anspruch nehmen wird. Ein Start der Planung 2016 und Durchführung im Jahr 2018 ist dagegen realistisch. Da im Mai 2018 der Katholikentag in Münster stattfindet, ist die Wahl des Monats September, ein halbes Jahr nach dieser Veranstaltung, günstig.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Das Bundesleitungsteam prüft die Durchführung einer bundesweiten Jugendwallfahrt im Zeitraum 2018 bis 2020, zu der alle Kolpingjugenden des Bundesgebietes eingeladen sind. Zur Buko 2014-2 berichtet das Bundesleitungsteam über mögliche Termine und das weitere Vorgehen.
Einstimmig angenommen.
Strukturen
Solidarische Fahrtkostenregelung
Alle sollen dabei sein
Die Bundesleitung wird damit beauftragt bis zur Buko 2023-2 eine Regelung zu erarbeiten, die es Personen aus Diözesanverbänden und Regionen/Landesverbänden, welche Schwierigkeiten mit der Erstattung der anteiligen Fahrtkosten haben, ermöglicht, trotzdem an Bundeskonferenzen teilzunehmen. Dies soll in Absprache mit den betroffenen Ebenen geschehen.
So soll eine Teilhabe an der inhaltlichen und strukturellen Arbeit des Verbandes für alle Delegierten möglich sein.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Berlin am 12. März 2023
Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen:
§ 7 Ehrenzeichen
§ 7.1 Ehrenzeichen der Kolpingjugend Deutschland
(1) Das Ehrenzeichen der Kolpingjugend Deutschland wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Bundesebene verliehen.
(2) Kriterien für besondere Verdienste kön-nen sein:
- Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt,
- Das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
- Das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
- Das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
- Das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
- Die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.
Verleihende Stelle: Bundesleitung
Antragssteller*in: Leitungen der Diözesan- und Landesverbände/Regionen, Arbeitsgruppen auf Bundesebene, Bundesleitung
Verleihung: die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt
Dem Ehrenzeichen wird eine von der Bundesleitung unterzeichnete Urkunde beigefügt.
§ 7.2 Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland
(1) Das Ehrenzeichen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen der Kolpingjugend Deutschland wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend auf Orts-, Diözesan-, Landes- oder Regi-onalebene verliehen.
(2) Kriterien für besondere Verdienste können sein:
• Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und langfristig verfolgt,
• Das Engagement wurde mit viel persönlichem Einsatz verfolgt und muss nachhaltig geschehen sein,
• Das Engagement war beispielhaft und hat der Kolpingjugend gedient,
• Das Engagement fand aus Überzeugung und im Sinne Adolph Kolpings statt,
• Das Engagement hat eine positive Wirkung in der Kolpingjugend und in die Öffentlichkeit gehabt,
• Die Person hat durch ihr Engagement die Kolpingjugend geprägt.
Verleihende Stelle: Diözesan-, Landes-, Regionalleitung
Antragssteller*in: Leitungen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen und Kolpingjugenden vor Ort
Verleihung: die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung statt.
Neben dem Ehrenzeichen der Kolpingjugend verfügen einige über weitere Auszeichnungen und Ehrengaben – diese existieren weiterhin parallel dazu. Die jeweilige Diözesan-, Landes- und Regionalebene kann entscheiden, ob die Diözesanleitung oder ein einzurichtendes Gremium (Ehrenzeichenkommission) über Anträge zur Verleihung des Ehrenzeichens des Diözesan-, Landes- oder Regionalverbandes entscheidet. Verleihende Stelle bleibt die jeweilige Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung.
(3) Durch den*die Antragssteller*in wird der Kolpingjugend Deutschland ein Urkundentext zur Verfügung gestellt.Über die verliehenen Ehrenzeichen führen sowohl die Diözesan-, Landes-, Regi-onalverbände als auch die Bundesebene ein Verzeichnis.
Dem Ehrenzeichen wird eine von derBundesleitung sowie der Diözesan-, Landes- oder Regionalleitung unterzeichnete Urkunde beigefügt.
Die Verleihung des Ehrenzeichens der Diözesan- und Landesverbände / Regionen muss spätestens sechs Wochen vor der Verleihung beantragt werden. Für die Verleihung wird nach deinem Leitfaden vorgegangen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Köln am 25. September 2022.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend Deutschland möge die Änderungsanträge der Wahl- und Geschäftsordnung zur Digitalisierung beschließen.
In der Anlage sind die Änderungen zur bestehenden Wahl- und Geschäftsordnung in einer Synopse dargestellt.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz am 24.09.2022.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend beauftragt die Bundesleitung weitere Erstatzdelegierte für die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2021 und die Hauptversammlung im Mai 2022 zu benennen, wenn die Bundesleitung und die auf der Bundeskonferenz 2021-2 gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten die Stimmen der Kolpingjugend nicht ausschöpfen.
Die gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten behalten Vorrang vor eventuell zu ernennenden Ersatzdelegierten.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Köln, am 25. September 2021
Die Bundeskonferenz beschließt folgende in orange markierte [online: fett gedruckte] Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung:
§ 9 Tagungsweise, Einladung und Unterlagenversand
(1) Die Bundeskonferenz tagt in Präsenz. Die Bundeskonferenz kann auch im Wege der elektronischen Kommunikation (z.B. per Videokonferenz oder über andere, vergleichbare Medien) oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien durchgeführt werden. Ob die Bundeskonferenz in einer Sitzung oder im Wege der elektronischen Kommunikation oder in einer gemischten Versammlung aus Anwesenden und Videokonferenz/anderen Medien durchgeführt wird, entscheidet die Bundesleitung in Absprache mit dem Beratungsausschuss.
(2) Die Einladung zur Bundeskonferenz erfolgt mindestens sechs Wochen vor Konferenzbeginn in Textform durch die Bundesleitung. Mit der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung zu versenden. Die Einladung ist an die Jugendreferate und die Leitungen der Diözesan- und Landesverbände / Regionen zu senden.
(3) Die Tagungsunterlagen werden mindestens zwei Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Konferenzteilnehmer*innen in digitaler Form versandt. Delegierte, die die Tagungsunterlagen in gedruckter Form wünschen, können diese bei der Anmeldung im Referat der Kolpingjugend anfordern.
(4) Für eine außerordentliche Bundeskonferenz gelten die in Absatz 2 und 3 genannten Fristen.
Die Bundesleitung kann Gäste einladen. Die Mitglieder des Bundesvorstandes des BDKJ sowie die Leitungen der Arbeitsgruppen sind zur Bundeskonferenz einzuladen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend in Köln, am 25. September 2021
Die Bundeskonferenz beschließt folgende in orange markierte [online: fett gedruckte] Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung:
§1 Beratungsausschuss
(1) Dem Beratungsausschuss gehören an:
(a) die Bundesleitung,
(b) je ein*e Vertreter*in aus den Landesverbänden / Regionen,
(c) je ein*e Vertreter*in aus den Arbeitsgruppen,
(d) ein*e Vertreter*in des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland,
(e) die Referent*innen des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat,
(f) bis zu zwei weitere Mitglieder.
(2) Die Entsendung der Vertreter*innen aus den Landesverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren.
(3) Kann ein*e Vertreter*in aus den Landesverbänden / Regionen und den Arbeitsgruppen eine Teilnahme nicht ermöglichen, ist nach Möglichkeit eine Stellvertretung aus dem Landesverband, der Region oder der Arbeitsgruppe zu schicken, welche von der*dem Vertreter*in für die anstehende Sitzung einzuarbeiten und zu informieren ist. Die Stellvertretung ist in Absprache mit der Leitung der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe zu ernennen.
(4) Die weiteren Mitglieder werden nach Rücksprache mit dem Beratungsausschuss von der Bundesleitung für die Dauer von zwei Jahren berufen. Ausschlusskriterien sind ein Amt oder eine AG-Mitgliedschaft auf Bundesebene, ein Leitungsamt auf Landes- bzw. Regionalebene und ein Amt in einer Diözesanleitung.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kol-pingjugend in Köln, am 25. September 2021.
Die Bundeskonferenz beschließt folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung:
§ 4 Beratungsausschuss
1) Dem Beratungsausschuss gehören an:
a) die Bundesleitung,
b) je ein/e Vertreter/in aus den Landesverbänden / Regionen,
c) je ein/e Vertreter/in aus den Arbeitsgruppen,
d) ein/e Vertreter/in des Bundespräsidiums des Kolpingwerkes Deutschland,
e) die Referentinnen / Referenten des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat,
f) bis zu zwei weitere Mitglieder.
2) Die Entsendung der Vertreter/innen aus den Landesverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren.
3) Für die Vertreter/innen aus den Landeverbänden / Regionen beziehungsweise aus den Arbeitsgruppen werden Stellvertreter/innen durch Beschluss der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von zwei Jahren entsendet.
4) Die weiteren Mitglieder werden nach Rücksprache mit dem Beratungsausschuss von der Bundesleitung für die Dauer von zwei Jahren berufen. Ausschlusskriterien sind ein Amt oder eine AG-Mitgliedschaft auf Bundesebene, ein Leitungsamt auf Landes- bzw. Regionalebene und ein Amt in einer Diözesanleitung.
5) Die Bundesleitung kann Fachleute zu den Sitzungen einladen.
6) Der Beratungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Die Einladung mit Tagesord-nung ergeht mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch die Bundesleitung.
7) Der Beratungsausschuss berät die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) in der Vorbereitung der innerverbandlichen Meinungs- und Willensbildung sowie Positionsbestimmung der Kolpingjugend,
b) in der Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz der Kolpingjugend,
c) in der Umsetzung und Einbringung der Positionen der Kolpingjugend in die innerverbandliche Arbeit,
d) in der Mitwirkung im BDKJ,
e) bei der inhaltlichen, strukturellen und politischen Weiterentwicklung der Kolpingjugend.
8) Der Beratungsausschuss unterstützt die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) bei der Vernetzung und dem Austausch zwischen den verschiedenen Verantwortlichen auf Bundes- und Diözesanebene,
b) bei der Umsetzung und Unterstützung von Projekten der Kolpingjugend Deutschland.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend delegiert eine Nachwahl von Ersatzdelegierten für die Hauptversammlung des BDKJ im Jahr 2021 an die Bundesleitung. Die auf der Bundeskonferenz 2020 gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten für die BDKJ Hauptversammlung behalten Vorrang vor den durch die Bundesleitung gewählten Ersatzdelegierten.
Die auf der Bundeskonferenz zur Wahl stehenden und nicht gewählten Kandidierenden für die Delegation auf der BDKJ Hauptversammlung sind von der Wahl als Ersatzdelegierte durch die Bundesleitung ausgeschlossen.
Beschlossen durch die Bundeskonferenz der Kolpingjugend am 27. September 2020.
Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen:
§ 17 Wahlkommission
(1) Die Wahlkommission bereitet alle Wahlen der Bundeskonferenz vor und führt sie durch.
(2) Die Wahlkommission besteht aus mindestens vier von der Bundeskonferenz gewählten Personen, darunter soll ein Mitglied der Bundesleitung sein. Die Amtszeit der Mitglieder der Wahlkommission beginnt mit Ablauf der Bundeskonferenz, an der die Wahl stattgefunden hat. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
(3) Zu den Aufgaben der Wahlkommission gehören insbesondere:
a) Ausschreibung der Wahlen,
b) Suche nach Kandidierenden für die zu besetzenden Ämter,
c) Entgegennahme von Wahlvorschlägen,
d) Prüfung der Bereitschaft vorgeschlagener Personen zur Kandidatur,
e) Prüfung der vorliegenden Zustimmung der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz bei Kandidaturen auf die Ämter des Bundesjugendpräses und dem/der Geistlichen Leiter/in,
f) Einladung der Kandidierenden zur Bundeskonferenz,
g) Schließung der Wahllisten,
h) Leitung und Durchführung der Wahlen.
(4) Mitglieder der Wahlkommission müssen im Fall einer eigenen Kandidatur für die Dauer dieses Wahlganges ihr Amt ruhen lassen. Mit der Erklärung einer eigenen Kandidatur für ein Amt in der Bundesleitung, ist das Amt in der Wahlkommission niederzulegen.
(5) Zur Durchführung der Wahl bestimmt die Wahlkommission aus ihren Reihen eine Wahlleitung, die aus bis zu zwei Personen besteht.
(6) Sind Mitglieder der Wahlleitung keine stimmberechtigten Mitglieder der Bundeskonferenz, dürfen diese zur ordnungsgemäßen Leitung und Durchführung der Wahlen an der Personaldebatte teilnehmen. Mit einer 2/3 Mehrheit kann jederzeit ein nicht stimmberechtigtes Mitglied der Wahlleitung aus der Personaldebatte ausgeschlossen werden.
[...]
§ 19 Vorstellung der Kandidierenden, Personalbefragung und Personaldebatte
(1) Vor dem jeweils ersten Wahlgang haben alle Kandidierenden die Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung. Die Wahlkommission legt fest, wie viel Zeit hierfür zur Verfügung steht. Kandidierende für gleichartige Ämter erhalten gleich viel Zeit. (Vorstellung der Kandidierenden)
(2) Im Anschluss an die Vorstellung besteht die Möglichkeit, Fragen an die Kandidierenden zu stellen. (Personalbefragung)
(3) Verlangt ein stimmberechtigtes Mitglied der Bundeskonferenz nach der Personalbefragung eine Personaldebatte, so ist diese durchzuführen. Die Personaldebatte findet unter Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden außer den in §17 (6) genannten Personen und der Kandidierenden statt. Über die Personaldebatte wird kein Protokoll geführt. Es gilt Verschwiegenheit der Teilnehmenden.
[...]
§ 22 Wahlen zur Bundesleitung
(1) Die Wahlen für die Mitglieder der Bundesleitung finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.
(2) Bei den Wahlen für die Mitglieder der Bundesleitung findet abweichend zu § 19 (3) immer eine Personaldebatte statt.
(3) […]
Antragsbegründung:
Es hat sich gezeigt, dass in den letzten Jahren oft Personen in die Wahlkommission gewählt wurden die nicht zwingend stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz waren, sondern nur beratende Funktionen hatten. Für eine Durchführung der Wahlen ist das grundsätzlich kein Problem, sondern eher ein Vorteil: man kann sich voll und ganz auf die Durchführung der Wahlen konzentrieren, ohne die Interessen eines Diözesan-, Landesverbandes oder einer Region vertreten zu müssen.
Nicht stimmberechtigte Mitglieder der Wahlleitung aus den Reihen der Wahlkommission sollten zukünftig auch an der Personaldebatte teilnehmen dürfen, um auf der einen Seite der Gefahr entgegenzuwirken, dass unter Umständen kein Mitglied der Wahlkommission mehr an einer Personaldebatte teilnehmen dürfte. Dies wäre der Fall, wenn alle Mitglieder der Wahlkommission (außer der BL) nicht stimmberechtigt wären. Auf der anderen Seite ist die Leitung und Durchführung der Wahlen genuine Aufgabe der Wahlkommission. Ein Mitglied dieser Kommission sollte auch alle Aufgaben wahrnehmen können.
Die Bundeskonferenz möge folgende Änderung der Wahl- und Geschäftsordnung beschließen:
§ 20 Wahlvorgang
(1) Die Wahlen werden in der Reihenfolge durchgeführt, wie die Ämter in § 15 (2) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland und dann in dieser Wahl- und Geschäftsordnung § 6 (1) d) und § 17 (2) vorkommen.
(2) Die Ämter nach § 6 (1) d) und § 17 (2) werden jeweils in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt. Ein zweiter Wahlgang für diese Ämter ist ausgeschlossen.
(3) Die Wahlen finden in insgesamt fünf Wahlvorgängen statt. Diese sind wie folgt dargestellt:
1. Wahlen für die Ämter nach § 15 (2) a) und b) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem gemeinsamen Wahlgang statt:
Ein männlicher Bundesleiter
Eine weibliche Bundesleiterin
Zwei weitere Bundesleiter/innen
2. Wahlen für das Amt nach § 15 (2) c) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem separaten Wahlgang statt: der Bundesjugendpräses oder der/ die Geistliche Leiter/in der Kolpingjugend
3. Wahlen für das Amt nach § 15 (2) d) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem separaten Wahlgang statt: der/ die Bundesjugendsekretär/in
4. Wahlen für zwei Vertreter/innen in der Ehrenzeichenkommission
5. Wahlen für die Mitglieder in der Wahlkommission
(4) Ein Amt ist wählbar, wenn es ausgeschrieben wurde und sich mindestens ein/e Kandidierende/r des jeweiligen vom Wahlamt geforderten Geschlechts zur Wahl stellt.
(5) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bei der Wahl so viele Ja-Stimmen abgeben, wie wählbare Ämter zu wählen sind, jedoch für jede/n Kandidierende/n jedoch nur eine Ja-Stimme.
(6) Eine Ablehnung aller Kandidierenden in Form eines allgemeinen Nein-Kreuzes ist möglich. Eine Enthaltung ist nicht möglich.
(7) Die absolute Mehrheit hat erreicht, wer mehr Ja-Stimmen als die Hälfte der abgegebenen 32 gültigen Stimmzettel auf sich vereinigt.
(8) Wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel alle Kandidierenden ablehnt (allgemeines Nein-Kreuz), findet kein weiterer Wahlgang statt und niemand ist gewählt.
(9) Der sich daraus ergebende Wahlzettel findet sich in der Anlage.
(10) Über die Wahl entscheidet die Reihenfolge. Gewählt ist jedoch nur, wer spätestensim zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmzettel erreicht hat und das jeweilige, vom wählbaren Amt geforderte Geschlecht erfüllt.
(11) Eine Reihenfolge der Kandidierenden ergibt sich aus der Anzahl der für sie abgegebenen Ja-Stimmen. Soweit bei Stimmengleichheit die Ermittlung der Reihenfolge erforderlich ist, entscheidet eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit selber Stimmzahl.
§ 21 Gültigkeit von Stimmzetteln
(1) Ein Stimmzettel ist gültig, wenn
a) entweder mindestens eine Ja-Stimme bei einer/m beliebigen Kandidierenden abgegeben wurde oder alle Kandidierenden durch das allgemeine Nein-Kreuz abgelehnt wurden,
b) und maximal so viele Ja-Stimmen abgegeben wurden, wie wählbare Ämter zur 50 Verfügung stehen
(2) Die Wahlkommission entscheidet im Zweifel mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit von Stimmen. Ungültige Stimmen werden bei der Bestimmung der Mehrheit nicht berücksichtigt.
Anlage Stimmzettel
Wahl DES AMTES der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
JA
KANDIDAT*IN 1
KANDIDAT*IN 2
KANDIDAT*IN 3
Ablehnung aller Kandidierenden (allgemeines Nein-Kreuz)
Der Stimmzettel ist gültig, wenn
• entweder mindestens eine Ja-Stimme bei einer/m beliebigen Kandidierenden abgegeben wurde oder alle Kandidierenden durch das allgemeine Nein-Kreuz abgelehnt wurden,
• und maximal so viele Ja-Stimmen abgegeben wurden, [zu besetzende Plätze: XYZ] wie wählbare Ämter zur Verfügung stehen
Antragsbegründung:
Das 2017 geänderte Wahlverfahren kam im Rahmen der Bundeskonferenz 2018-2 zum ersten Mal mit einer größeren Anzahl an Kadidierenden zum Einsatz. Hier wurde deutlich, dass die Nein-Stimme durch die Delegierten als taktisches Mittel eingesetzt wurde. Aufgrund der Rückmeldungen vieler Delegierten wurde entschieden, den Umgang mit den Nein-Stimmen im Umfeld der 2017 neugestalteten Wahlordnung, die in der angewendeten Art und Weise verletzend und unverhältnismäßig wirkt, zu überprüfen. Die vorliegende Änderung der Wahlordnung soll sowohl positive Zustimmung ermöglichen, als auch die Möglichkeit bieten alle Kandidierenden abzulehnen, um eine demokratische Wahl zu gewährleisten, sodass weiterhin eine Nichtwahl nicht ausgeschlossen wird. Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland freut sich über alle, die sich als Kandidierende zur Verfügung stellen, und möchte durch die positivere und weiterhin gerechte Gestaltung der Wahlordnung diese demokratische Wahl ermöglichen.
Die Bundeskonferenz möge folgende Position der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland zur Debatte um die Neugestaltung einer Beitragsordnung des Kolpingwerkes Deutschland beschließen: Die Kolpingjugend unterstützt den aktuellen Entwurf der Beitragskommission (durch die Bundesversammlung 2016 ins Leben gerufen) zur Neugestaltung der Beitragsordnung mit folgenden Änderungen:
• Ausweitung des Sozialbeitrages auf die Personengruppe: Schüler*innen, 7 Auszubildende und Studierende.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland möchte in ihrer Rolle als Vertretung der Jugend darauf aufmerksam machen, dass die finanziell schwach aufgestellten Gruppen der Schüler*innen, Auszubildenden und Studierenden im Sozialbeitrag nicht entsprechend abgebildet werden. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende haben teilweise ebenfalls wenig finanzielle Mittel zur Verfügung, als die bereits im Sozialbeitrag benannten Personengruppen und dies sollte entsprechend berücksichtigt werden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Möglichkeit einen Sozialbeitrag für Mitglieder zu ermöglichen. Wir empfinden es als wichtig, dass das Kolpingwerk Deutschland jedem*r seiner*ihrer finanziellen Situation entsprechend einen fairen Zugang ermöglicht und somit die soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Ebenfalls empfinden wir die Beitragssenkung für junge Erwachsene unter 27 Jahren als ein wichtiges Signal des Kolpingwerkes Deutschlands an die Jugend.
• Abschaffung der Beitragsstufe 7 mit der Beitragsfreiheit für Präsides und 22 hauptamtliche Geistliche Leitungen im pastoralen Dienst.
Unserer Meinung nach werden Präsides und hauptamtliche geistliche Leitungen durch diese Vorzugsbehandlung auf ein Podest gehoben, anstatt gleichberechtigte Mitglieder zu sein. Dies steht im Widerspruch zu unserer Kritik an den Auswirkungen von den Macht begünstigenden Strukturen in der katholischen Kirche. Außerdem sind wir davon überzeugt, dass ein Präses oder hauptamtliche*r geistliche*r Leiter*in, welche*r nicht bereit ist, seinen Kolpingmitgliedsbeitrag zu zahlen, inhaltlich nicht hinter dem Kolpingwerk steht und daher auch nicht sein*ihr Amt in der jeweiligen Strukturebene
ausüben sollte. Sollte ein Präses oder hauptamtliche*r geistliche*r Leiter*in das Amt in einer Kolpingsfamilie aufgrund seiner Berufung vor Ort übernehmen, stellt das aus unserer Sicht eine Ausgabe im Rahmen seiner Berufstätigkeit dar und sollte von seinem Arbeitgeber refinanziert werden.
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland bringt die oben genannten Änderungen sowie die Zustimmung zum Entwurf der Beitragskommission aktiv in den Entscheidungsprozess ein, um dabei die
Meinung der Kolpingjugend im Prozess der Neufindung einer Beitragsordnung umfassend zu repräsentieren.
Antragsbegründung:
Erfolgt mündlich.
Die Entlastung der Bundesleitung für ihre im Zeitraum des Rechenschaftsberichts getane Arbeit wird in der Wahl- und Geschäftsordnung als Aufgabe der Bundeskonferenz verankert. Dazu wird folgender Punkt unter §2 Bundeskonferenz Absatz 1 neu aufgenommen:
§ 7 Bundeskonferenz
(1) Über die in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegten Aufgaben hinaus hat die Bundeskonferenz folgende Aufgaben:
…
d) Entgegennahme von und Aussprache über den Rechenschaftsbericht der Bundesleitung und der Arbeitsgruppen (einmal jährlich),
e) Entgegennahme von und Aussprache über den Finanzbericht (einmal jährlich),
f) Beschlussfassung über die Entlastung der Bundesleitung für ihre verbandspolitische Arbeit (einmal jährlich).
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der §7 Ehrenzeichen im Abschnitt III Ehrungen in der Wahl- und Geschäftsordnung wird in den Absätzen 1 c) und 2 a) folgendermaßen geändert:
§ 8 Bundeskonferenz
(1) Das Ehrenzeichen wird für besondere Verdienste um die Kolpingjugend verliehen.
…
c) Verleihung: Die Verleihung findet im Rahmen einer dem Anlass und der zu ehrenden Person entsprechenden Feier oder Veranstaltung durch ein Mitglied der Bundesleitung statt.
(2) Kriterien für besondere Verdienste können sein:
a) Das Engagement wurde konstruktiv, kontinuierlich und längerfristig verfolgt,
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die zweite im Jahr stattfindende Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland findet in der Regel im Herbst am festen Tagungsort in Köln statt.
Die Präferenzen der Bundeskonferenz sind:
1. Das Stadthotel am Römerturm wird als Übernachtungsort ausgewählt. Ein fußläufiger Tagungsraum wird gesucht.
2. Es wird eine andere Tagungsstätte in Köln ausgewählt.
3. Das Stadthotel am Römerturm wird als Tagungsstätte beibehalten.
Abstimmung: 6 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Den Abschnitt V Wahlen in der Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland dementsprechend der Neuregelung in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland anzupassen.
Hierfür hat die, von der Bundeskonferenz 2017-1 in Münster, beschlossene ad-hoc Gruppe den gesamten Abschnitt Wahlen in der WGO ausgearbeitet.
§ 17 Wahlkommission
(1) Die Wahlkommission bereitet alle Wahlen der Bundeskonferenz vor und führt sie durch.
(2) Die Wahlkommission besteht aus mindestens vier von der Bundeskonferenz gewählten Personen, darunter soll ein Mitglied der Bundesleitung sein.
Die Amtszeit der Mitglieder der Wahlkommission beginnt mit Ablauf der Bundeskonferenz, an der die Wahl stattgefunden hat. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
(3) Zu den Aufgaben der Wahlkommission gehören insbesondere:
a) Ausschreibung der Wahlen,
b) Suche nach Kandidierenden für die zu besetzenden Ämter,
c) Entgegennahme von Wahlvorschlägen,
d) Prüfung der Bereitschaft vorgeschlagener Personen zur Kandidatur,
e) Prüfung der vorliegenden Zustimmung der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz bei Kandidaturen auf die Ämter des Bundesjugendpräses und dem/der Geistlichen Leiter/in,
f) Einladung der Kandidierenden zur Bundeskonferenz,
e) Schließung der Wahllisten,
f) Leitung und Durchführung der Wahlen.
(4) Mitglieder der Wahlkommission müssen im Fall einer eigenen Kandidatur für die Dauer dieses Wahlganges ihr Amt ruhen lassen. Mit der Erklärung einer eigenen Kandidatur für ein Amt in der Bundesleitung, ist das Amt in der Wahlkommission niederzulegen.
§ 18 Wahlausschreibung und -Vorschläge
(1) Für alle zu wählenden Ämter erfolgt die Wahlausschreibung mit der Einladung zur Bundeskonferenz.
(2) Wahlvorschläge können bis zur Schließung der Wahllisten eingereicht werden. Die Wahllisten sind unmittelbar vor den jeweiligen Vorstellungen der Kandidierenden zu schließen.
(3) Vorschlagsberechtigt für die Wahlen der ehrenamtlichen Ämter sind die Diözesan- und Landesverbände / Regionen, die Bundesleitung sowie jedes stimmberechtigte Mitglied der Bundeskonferenz.
(4) Die Vorgeschlagenen müssen nicht Mitglied der Bundeskonferenz – aber Mitglied des Kolpingwerkes – sein.
(5) Für die Wahl des Amtes des Bundesjugendsekretärs / der Bundesjugendsekretärin ist nur die Bundesleitung vorschlagsberechtigt.
Abweichend des § 19 (4) müssen die Vorgeschlagenen bei der Kandidatur nicht Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland sein.
(6) Zur Wahl der Ämter in der Bundesleitung müssen sie die volle Geschäftsfähigkeit besitzen. Die Vorgeschlagenen für die Wahlen der Ämter in der Bundesleitung haben ihr Einverständnis zur Kandidatur schriftlich zu erklären.
§ 19 Vorstellung der Kandidierenden, Personalbefragung und Personaldebatte
(1) Vor dem jeweils ersten Wahlgang haben alle Kandidierenden die Gelegenheit zur persönlichen Vorstellung. Die Wahlkommission legt fest, wie viel Zeit hierfür zur Verfügung steht. Kandidierende für gleichartige Ämter erhalten gleich viel Zeit. (Vorstellung der Kandidierenden)
(2) Im Anschluss an die Vorstellung besteht die Möglichkeit, Fragen an die Kandidierenden zu stellen (Personalbefragung).
(3) Verlangt ein stimmberechtigtes Mitglied der Bundeskonferenz nach der Personalbefragung eine Personaldebatte, so ist diese durchzuführen. Die Personaldebatte findet unter Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden und der Kandidierenden statt.
Über die Personaldebatte wird kein Protokoll geführt. Es gilt Verschwiegenheit der Teilnehmenden.
§ 20 Wahlvorgang
(1) Die Wahlen werden in der Reihenfolge durchgeführt, wie die Ämter in § 15 (2) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland und dann in dieser Wahl- und Geschäftsordnung § 6 (1) d) und § 17 (2) vorkommen.
(2) Die Ämter nach § 6 (1) d) und § 18 (2) werden jeweils in einem gemeinsamen Wahlgang gewählt. Ein zweiter Wahlgang für diese Ämter ist ausgeschlossen.
(3) Die Wahlen finden in insgesamt 5. Wahlvorgängen statt. Diese sind wie folgt dargestellt:
1. Wahlen für die Ämter nach § 15 (2) a) und b) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem gemeinsamen Wahlgang statt:
Ein männlicher Bundesleiter
Eine weibliche Bundesleiterin
Zwei weitere Bundesleiter/innen
2. Wahlen für das Amt nach §15 (2) c) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem separaten Wahlgang statt:
der Bundesjugendpräses oder der /die Geistliche Leiter/in der Kolpingjugend
3. Wahlen für das Amt nach § 15 (2) d) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland finden in einem separaten Wahlgang statt:
der/die Bundesjugendsekretär/in
4. Wahlen für zwei Vertreter/innen in der Ehrenzeichenkommission
5. Wahlen für die Mitglieder der Wahlkommission.
(4) Ein Amt ist wählbar wenn es ausgeschrieben wurde und sich mindestens ein/e Kandidierende/r des jeweiligen vom Wahlamt geforderten Geschlechts zur Wahl stellt.
(5) Jedes stimmberechtigte Mitglied kann bei der Wahl so viele Ja-Stimmen abgeben, wie wählbare Ämter zu wählen sind, für jede/n Kandidierende/n jedoch nur eine Stimme. Für jede/n Kandidierende/n, für den/die keine Ja-Stimme abgegeben wurde, besteht die Möglichkeit eine Nein-Stimme abzugeben. Eine Ablehnung aller Kandidierenden ist möglich. Die sich daraus ergebenden Wahlzettel finden sich in der Anlage 1.
(6) Jede/r Kandidierende/r, der/die die Mehrheit an Ja-Stimmen der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel auf sich vereinigt, hat eine absolute Mehrheit erreicht.
(7) Über die Wahl entscheidet die Rangfolge. Gewählt ist jedoch nur, wer die absolute Mehrheit erreicht hat und das jeweilige, vom wählbaren Amt geforderte Geschlecht erfüllt.
(8) Eine Rangfolge der Kandidierenden ergibt sich aus der Anzahl der für sie abgegebenen Ja-Stimmen. Soweit bei Stimmengleichheit die Ermittlung der Reihenfolge erforderlich ist, entscheidet eine Stichwahl zwischen den Kandidierenden mit selber Stimmzahl.
(9) Jede/r Kandidierende/r der/die die Mehrheit an Nein-Stimmen der Anzahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel erhält, nimmt nicht mehr am nächsten Wahlgang teil.
§ 21 Gültigkeit von Stimmzetteln
(1) Ein Stimmzettel ist gültig wenn:
a) mind. Eine Ja oder Nein Stimme bei einem beliebigen Kandidaten abgegeben wurde,
b) maximal so viele Ja Stimmen abgegeben wurden wie wählbare Ämter zu Verfügung stehen,
c) und bei keinem Kandidaten gleichzeitig mit Ja und Nein gestimmt wurde.
(2) Die Wahlkommission entscheidet im Zweifel mit einfacher Mehrheit über die Gültigkeit von Stimmen. Ungültige Stimmen werden bei der Bestimmung der Mehrheit nicht berücksichtigt.
§ 22 Wahlen zur Bundesleitung
(1) Die Wahlen für die Mitglieder der Bundesleitung finden grundsätzlich in geheimer Abstimmung statt.
(2) Bei der Wahl zu den Ämtern nach § 15 (2) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland findet nach der Personalbefragung immer eine Personaldebatte unter Ausschluss aller nicht stimmberechtigten Anwesenden und der Kandidierenden statt. Über die Personaldebatte wird kein Protokoll geführt. Es gilt Verschwiegenheit der Teilnehmenden.
(3) Bei dem Wahlvorgang zu den Ämtern nach § 15 (2) a) und b) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland werden zuerst die Ämter nach §15 (2) a) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland besetzt.(4) Für die Ämter der Bundesleitung gibt es die Möglichkeit genau einen weiteren Wahlgang durchzuführen (2. Wahlgang).
a) Die im ersten Wahlgang unbesetzten Ämter, werden im zweiten Wahlgang erneut zur Wahl gestellt. Dabei wird maximal ein/e Kandidierende/r mehr zugelassen, als es freie Ämter gibt.
Die Rangliste und ggf. das von dem freien Amt/ den freien Ämtern geforderte Geschlecht bestimmen dabei die Zulassung zum zweiten Wahlgang.
b) Sind nach diesem Wahlgang noch Ämter unbesetzt, so bleiben diese vakant. Ein dritter Wahlvorgang ist ausgeschlossen.
(5) Die Bundeskonferenz kann alle von ihr gewählten Mitglieder der Bundesleitung– den/die Bundesjugendsekretär/in nach § 15 (5) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland – auf Antrag mit der absoluten Mehrheit der Bundeskonferenz abwählen. Anträge auf Abwahl unterliegen auf jeden Fall den Fristen gemäß § 13 2).
(6) Die Amtszeit der Mitglieder der Bundesleitung beginnt mit Ablauf der Bundeskonferenz, an der die Wahl stattgefunden hat und endet nach § 15 (3) beziehungsweise (5) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland mit Ablauf der in drei beziehungsweise wie Jahren folgenden ordentlichen Bundeskonferenz.
Abstimmung: 58 Ja / 1 Nein / 8 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland möge beschließen:
Die Delegation der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland für die BDKJ Hauptversammlung, die in der Regel im Mai eines jeden Jahres tagt, wird durch die Bundeskonferenz im Herbst des Vorjahres gewählt. Hierzu sind folgende Punkte in die Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend unter § 2 Bundeskonferenz aufzunehmen:
§ 2 Bundeskonferenz
(1) Über die in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland festgelegten Aufgaben hinaus hat die Bundeskonferenz folgende Aufgaben:
a. Beschlussfassung über gestellte Anträge,
b. ...
f. Wahlen der Delegierten zur Hauptversammlung des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) gemäß des in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland in Paragraf 14 (4) bis Paragraf 14 (7) beschriebenen Wahlverfahrens zur Delegation auf Bundeskonferenzen. Das Vorschlagsrecht liegt bei Bundes-, Landes-, Regional- und Diözesanleitungen.
Abstimmung: 65 Ja / 2 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Manuel Hörmeyer
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Bundesleitung wird durch die Bundeskonferenz dazu beauftragt, Manuel Hörmeyer für das Amt des Stellvertretenden Bundesvorsitzenden vorzuschlagen.
Geheime Abstimmung: 59 Ja / 4 Nein / 4 Enthaltungen
Der Antrag ist beschlossen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Die Statuten der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland werden neu gefasst. Zukünftig werden das Geschäft und die Wahlen der Kolpingjugend auf Bundesebene in einem Dokument, der „Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland“ geregelt. Dazu gehören insbesondere satzungsergänzende Regelungen zu den Gremien und Ausschüssen bzw. Kommissionen der Kolpingjugend, Regelungen im Bereich Ehrungen und Regelungen zum Geschäft und Wahlen auf der Bundeskonferenz. Der Entwurf ist angehängt und – mit Ausnahme der Auszüge aus der Satzung des Kolpingwerkes – Teil des Antragstextes.
Mit dem Inkrafttreten dieser neuen Wahl- und Geschäftsordnung verlieren alle bis dahin gültigen diesbezüglichen Bestimmungen und Regelungen außerhalb der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland ihre Gültigkeit.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, dass die Bundesleitung im Auftrag der Bundeskonferenz folgende Satzungsänderungen als Antrag an die Bundesversammlung 2016 stellt:
§ 14 Bundeskonferenz der Kolpingjugend
…
(2) Der Bundeskonferenz gehören an
a) Mit Sitz und Stimme:
…
streichen: 2.die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesarbeitskreises
b) Mit beratender Stimme:
1. die Mitglieder des Beratungsausschusses
2. die Referentinnen und Referenten des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat
3. die Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der Diözesan- und Landesverbände / Regionen
4. die gewählten Mitglieder der Diözesanleitungen und der Landes- / Regionalleitungen, die nicht unter Absatz 2 a) Ziffer 3 und 4 fallen.
…
(9) Zu den Aufgaben der Bundeskonferenz gehören insbesondere
a) Wahl der Mitglieder von der Bundesleitung streichen: und Bundesarbeitskreis,
b) Beratung und Beschlussfassung über die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit der Kolpingjugend,
c) Verabschiedung von grundsätzlichen Aussagen und aktuellen Stellungnahmen der Kolpingjugend.
§ 15 Bundesleitung der Kolpingjugend
(2) Die Bundesleitung der Kolpingjugend besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern, davon:
a) streichen: zwei eine Bundesleiterin und streichen: zwei ein Bundesleiter,
b) zwei weitere Bundesleiter/innen
c) der Bundesjugendpräses oder der / die Geistliche Leiter/in der Kolpingjugend,
d) der / die Bundesjugendsekretär/in.
(5) Die Bundeskonferenz wählt auf Vorschlag der Bundesleitung in Absprache mit dem Beratungsausschuss den/die Bundesjugendsekretär/in. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand. Der / Die Bundesjugendsekretär/in wird befristet für die Dauer der Amtszeit angestellt. Er / Sie ist hauptamtlich tätig. Über die Abberufung entscheidet die Bundeskonferenz mit einfacher Mehrheit. Die Abberufung bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand.
§ 16 streichen: Bundesarbeitskreis Beratungsausschuss der Kolpingjugend
(1) Der streichen: Bundesarbeitskreis Beratungsausschuss der Kolpingjugend ist Bindeglied zwischen der Bundesebene und den Landesverbänden / Regionen. Er unterstützt die Arbeit der Bundesleitung. Er ist der Bundeskonferenz verantwortlich.
(2) Die Aufgaben und Zusammensetzung des Beratungsausschusses sind in der Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend geregelt.
komplett streichen: (2) Dem Bundesarbeitskreis gehören an:
a) Mit Sitz und Stimme:
1. die Mitglieder der Bundesleitung der Kolpingjugend,
2. zwölf von der Bundeskonferenz auf zwei Jahre gewählte Mitglieder,
3. die / der Bundesvorsitzende beziehungsweise eine/r der beiden stellvertretenden Bundesvorsitzenden,
4. der Bundespräses beziehungsweise der / die Geistliche Leiter/in,
5. der / die Bundessekretär/in. …..
(alles weitere unter §16 wird gestrichen und in die WGO aufgenommen!)
Des Weiteren müssen folgende Punkte angepasst werden:
§ 19 Bundeshauptausschuss
(2) b) Mit beratender Stimme:
1. der / die Leiter/in Finanzen und Verwaltung des Bundessekretariates,
2. die Referentinnen / Referenten des Bundessekretariates
Der Bundeshauptausschuss kann mit einfacher Mehrheit im Einzelfall beschließen, dass die Referentinnen / Referenten des Bundessekretariates bei der Beratung und Beschlussfassung bestimmter Gegenstände nicht teilnehmen.
3. die Mitglieder des Beratungsausschusses der Kolpingjugend.
Nach dem Beschluss der Bundesversammlung zur Übernahme der genannten Satzungsänderungen, erstellt die Bundesleitung der Kolpingjugend eine aktualisierte Wahl- und Geschäftsordnung. Diese beinhaltet die Struktur des Beratungsausschusses, wie sie der beschlossene Antrag BK 2015-3-8 „Beratungsausschuss statt Bundesarbeitskreis“ vorsieht und wird auf der Bundeskonferenz 2017-1 vorgestellt. Gleichzeitig wird diese aktualisierte Wahl- und Geschäftsordnung zur Abstimmung gestellt, damit sie gleichzeitig mit der neuen Satzung des Kolpingwerkes in Kraft treten kann. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt die bisherige Struktur mit Bundesleitung und Bundesarbeitskreis formal in Kraft.
Der von der Bundeskonferenz 2015-3 in Fulda beschlossene Satzungsänderungsantrag BK 2015-3-8 „Beratungsausschuss statt Bundesarbeitskreis“ wird entgegen dem Beschluss nicht von der Bundeskonferenz an die Bundesversammlung 2016 in Köln gestellt.
Begründung:
Auf der Bundeskonferenz 2015-3 in Fulda wurde beschlossen, den Bundesarbeitskreis der Kolpingjugend durch einen Beratungsausschuss zu ersetzen. Um diesen in den Gremien des Kolpingwerkes Deutschlands zu verankern, sind die hier beantragten Änderungen notwendig.
Anders als in Fulda beschlossen, hat die Vorbereitung der Satzungsänderungsanträge deutlich gezeigt, dass der Beratungsausschuss in der Satzung des Kolpingwerkes Erwähnung finden muss. Die genauere Regelung seiner Form stellt jedoch keine Satzungsmaterie dar. Daher sollen die Zusammensetzung, Tagungsrhythmus, Aufgabenstellung sowie alle weiteren Regelungen nicht in der Satzung des Kolpingwerkes Deutschlands verankert werden. Stattdessen soll dies zukünftig im Organisationsstatut der Kolpingjugend geregelt werden. Der Vorteil liegt darin, dass die Bundeskonferenz der Kolpingjugend die Möglichkeit hat den Beratungsausschuss zu verändern, ohne vier Jahr auf die Ausrichtung und Abstimmung der Bundesversammlung zu warten.
Um den Beratungsausschuss in dargelegter Weise in dem Organisationsstatut der Kolpingjugend statt in der Satzung zu regeln, muss beschlossen werden, dass der Antrag BK 2015-3-8 „Beratungsausschuss statt Bundesarbeitskreis“ nicht an die Bundesversammlung gestellt wird.
Wir sehen hier eine klare Aufwertung der Kompetenzen der Bundeskonferenz.
Abstimmung: Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt folgende Satzungsänderung als Antrag an die Bundesversammlung 2016 zu stellen:
§ 21 Bundespräsidium
(1) Das Bundespräsidium ist geschäftsführender Vorstand des Kolpingwerkes Deutschland. Es unterliegt den Weisungen des Bundesvorstandes und ist ihm rechenschaftspflichtig.
(2) Dem Bundespräsidium gehören an:
a) Mit Sitz und Stimme:
…
7. der / die Bundesjugendsekretärin
b) Mit beratender Stimme:
1. der / die Leiter/in Finanzen und Verwaltung.
Begründung:
Der / die Bundesjugendsekretär / in vertritt die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland als stimmberechtigtes Mitglied der Bundesleitung. Durch die Ausstattung des Amtes der/des Bundesjugendsekretär/in mit Stimmrecht im Bundespräsidium wird die Position der Kolpingjugend in diesem Gremium gestärkt und eine dauerhafte aktive Beteiligung sichergestellt.
Die Gefahr, dass das Hauptamt das Ehrenamt überstimmt wird nicht gesehen, da es weiterhin ein Verhältnis 5 / 3 (5 Ehrenamtliche / 3 Hauptamtliche) gibt.
Abstimmung: Der Antrag wird bei 10 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, nachfolgenden Antrag an die Bundesversammlung 2016 in Köln zu stellen:
Die Bundesversammlung beschließt, § 21 (2) a) 6. der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland wie folgt zu ändern:
(2) Dem Bundespräsidium gehören an:
a) Mit Sitz und Stimme:
6. ein ehrenamtliches Mitglied der Bundesleitung der Kolpingjugend, das aus deren Mitte gewählt und vom Bundesvorstand bestätigt wird.
Begründung:
Derzeit macht die Satzung keinerlei Aussage darüber, wie der Vertreter der Bundesleitung im Bundespräsidium „ausgewählt" wird. Jedes Mitglied der Bundesleitung ist durch die Bundeskonferenz als oberstes beschlussfassendes Gremium in Bundesleitung und Bundesvorstand gewählt und dadurch ausreichend legitimiert, intern die Vertretung in das Bundespräsidium zu wählen bzw. diesen Sitz im Bundespräsidium auch wahrzunehmen.
Abstimmung: Der Antrag wird bei 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, nachfolgenden Antrag an die Bundesversammlung 2016 in Köln zu stellen:
Die Bundesversammlung beschließt, § 14 (6) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland wie folgt zu ändern:
(6) Die Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalkonferenz wählt für die Delegierten eine Reserveliste in geheimer Wahl. Aus der Reserveliste sind Delegierte für die Bundeskonferenz nach zu besetzen, wenn die gewählten Mitglieder der Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitungen an der Teilnahme bei der Bundeskonferenz verhindert sind und oder wenn der Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung weniger Mitglieder angehören als Sitze zur Verfügung stehen. Dabei muss mindestens ein Sitz durch ein Mitglied der Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung wahrgenommen werden, ansonsten bleibt ein Sitz unbesetzt.
Jedes stimmberechtige Mitglied der Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalkonferenz erhält so viele Stimmen, wie Kandidatinnen Kandidaten zur Wahl stehen und darf für jede Kandidatin / jeden Kandidaten nur eine Stimme abgeben. Die Rangfolge ergibt sich aus der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl über die Rangfolge. Kommt es bei der Stichwahl zu Stimmengleichheit, entscheidet das Los. Für die Wahl gelten die Sätze 2 und 4 des Absatzes 4 entsprechend.
Vorschlagsberechtigt für die Kandidatur ist die Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung; ist keine Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung bestellt, ist jede/r Delegierte der Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalkonferenz vorschlagsberechtigt.
Mit 2/3-Mehrheit kann die Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalkonferenz beschließen, die Wahl der Delegierten für die Bundeskonferenz an die Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung zu delegieren. In diesem Fall erfolgt die Wahl der Delegierten und der Reserveliste durch den Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung. Für das Wahlverfahren gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Der Beschluss zur Delegation der Wahl an die Diözesan- beziehungsweise Landes-/Regionalleitung gilt jeweils nur für eine Wahlperiode; sie kann erneut beschlossen werden.
Begründung:
Nachdem die in Fulda beschlossene Satzung für das Kolpingwerk Deutschland nun seit mehr als zwei Jahren in Kraft ist, haben die Diözesan-, Landes- und Regionalkonferenzen erfolgreich Delegierte zu Bundeskonferenzen gewählt.
Besonders bei Konferenzen mit vielen stimmberechtigten Mitgliedern bzw. vielen Kandiatinnen und Kandidaten zur Wahl als Delegierte/Delegierter für die jeweilige Ebene hat sich jedoch herausgestellt, dass das Wahlverfahren besonders zeitintensiv ist. Ursache ist vor allem der Umstand, bei Stimmengleichheit Stichwahlen durchzuführen.
Daher halten wir einen Losentscheid bei der Wahl der weiteren Delegierten zu Bundeskonferenz für eine praktikable Alternative.
Alternativ dazu kann die Konferenz der jeweiligen Ebene das komplette Wahlverfahren an die jeweilige Leitung übergeben, wie dies auch bei der Wahl der Delegierten zur Bundesversammlung möglich ist.
Abstimmung: Der Antrag wird mit 29 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
TEIL 2:
Die Bundeskonferenz beschließt, nachfolgenden Antrag an die Bundesversammlung 2016 in Köln zu stellen:
Antrag an die Bundesversammlung 2016
Die Bundesversammlung beschließt, den § 18 (2) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland wie folgt zu ändern:
(2) Die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder der Bundesversammlung beträgt 0,15 % der Mitglieder des Kolpingwerkes Deutschland.
Der Bundesversammlung gehören an:
a) Mit Sitz und Stimme:
1. die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes,
2. je drei Delegierte der folgenden Landesverbände / Regionen:
a) Landesverband Baden-Württemberg (bestehend aus den Diözesanverbänden Freiburg und Rottenburg-Stuttgart),
(b) Landesverband Bayern (bestehend aus den Diözesanverbänden Augsburg, Bamberg, Eichstätt, München und Freising, Passau, Regensburg und Würzburg),
(c) Landesverband Nordrhein-Westfalen (bestehend aus den Diözesanverbänden Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn),
(d) Region Ost (bestehend aus den Diözesanverbänden Berlin, Dresden-Meißen, Erfurt, Görlitz, Magdeburg),
(e) Region Nord (bestehend aus den Diözesanverbänden Hamburg, Hildesheim, Osnabrück und den das Oldenburger Land umfassenden Teil des Diözesanverbandes Münster),
(f) Region Mitte (bestehend aus den Landesverbänden Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland),
3. der Generalpräses, der/die Generalsekretär/in und der/die Geschäftsführer/in des Internationalen Kolpingwerkes,
4. fünf Delegierte je Diözesanverband,
5. zwei Delegierte für die Einzelmitglieder des Kolpingwerkes Deutschland, die nicht zugleich Einzelmitglied in einem Diözesanverband sind.
Die restlichen Stimmen werden proportional nach dem mathematischen Verrechnungsverfahren nach Saint Laguë auf die Diözesanverbände und Einzelmitglieder entsprechend der Mitgliederzahlen verteilt. Entsprechend des prozentualen Anteils der Mitglieder der Kolpingjugend an der Gesamtanzahl der Mitglieder im jeweiligen Diözesanverband bzw. der Einzelmitglieder, sollen Delegationsplätze durch Mitglieder der Kolpingjugend besetzt werden.
Berechnungsstichtag ist der 31. Dezember des Vorjahres.
b) Mit beratender Stimme:
1. der / die Leiter/in Finanzen und Verwaltung des Bundessekretariates,
2. die Referentinnen / Referenten des Bundessekretariates.
3. die Mitglieder des Beratungsausschusses.
Die Bundesversammlung kann mit einfacher Mehrheit im Einzelfall beschließen, dass die Referentinnen / Referenten des Bundessekretariates bei der Beratung und Beschlussfassung bestimmter Gegenstände nicht teilnehmen.
Begründung:
Eine Zusammensetzung der Bundesversammlung nach diesem Modell wird den Kriterien einer verbandlichen Generationengerechtigkeit und Wahrnehmung einer Veränderung der Mitgliederentwicklung am ehesten gerecht. Eine Größenordnung der Bundesversammlung nach 0,15% der Mitglieder entspricht der Größenordnung heutiger Bundesversammlungen. Zum aktuellen Zeitpunkt würde eine Bundesversammlung demnach 360 stimmberechtigte Personen umfassen. Mit dieser Regelung wird sensibel auf den demografischen Faktor reagiert, als eine Delegiertenzahl nach den bisherigen Staffelungen.
Für eine gerechte Verteilung der Delegiertenplätze bedarf es eines Verteilverfahrens. Auf der Bundeskonferenz der Kolpingjugend findet das Verfahren nach Saint Laguë bereits heute Anwendung und ist somit auch für die Bundesversammlung anwendbar. Die Einzelmitglieder des Bundesverbandes werden wie ein „28. Diözesanverband“ ebenfalls berücksichtigt. Auch wenn auf den ersten Blick mit diesem Antrag viele Änderungen vorgenommen werden, wird in der Praxis lediglich eine neue Gesamtgrößenordnung festgelegt und der ursprüngliche Absatz (2) a) 3. je volle 1.750 Mitglieder im Bereich des Diözesanverbands eine weitere Delegierte / ein weiterer Delegierter nun im neuen Absatz (2) a) 4. zu Gunsten einer proportionalen Berechnung verändert.
Durch die Verwendung eines rechnerischen Verteilverfahrens, wird die jeweilige Mitgliedsstruktur entsprechend tatsächlicher Mitgliedszahlen, unabhängig von Schwellwerten, in der Bundesversammlung berücksichtigt.
Die Kolpingjugend versteht sich als eigenständiger Teil des Kolpingwerkes Deutschland. Das Zusammenarbeiten der Generationen findet in allen verbandlichen Ebenen statt, angefangen bei der Kolpingsfamilie vor Ort bis zum Bundesverband. Die Bundesversammlung, als höchstes beschlussfassendes Organ des Kolpingwerkes Deutschland sollte die Mitgliederstruktur des Verbandes repräsentativ widerspiegeln. Hierfür bedarf es auch einer Berücksichtigung der Eigenständigkeit aber nicht Selbstständigkeit der Kolpingjugend und Gewährung einer repräsentativen Vertretung dieses eigenständigen Jugendverbandes im Gesamtverband. Das vorgeschlagene Verfahren soll so gerechte und den Mitgliedszahlen entsprechende Vertretung der Kolpingjugend sicherstellen.
In der Bundesversammlung werden wegweisende Beschlüsse für alle Mitglieder des Kolpingwerkes getroffen. In den Diözesanverbänden und im Bundesverband der Kolpingjugend gibt es ein starkes Interesse auch Verantwortung im Kolpingwerk als Teil des Gesamtverbandes wahrzunehmen, diesem Interesse wird auf vielfache Weise Rechnung getragen. Das besondere Verhältnis zwischen Kolpingjugend als Teil des Kolpingwerkes und dem Kolpingwerk, machen aber auch eine besondere Berücksichtigung der Vertreterinnen und Vertreter der Kolpingjugend als Teil des Gesamtverbandes in der Bundesversammlung erforderlich. Dieses Erfordernis spiegelt sich in einer einerseits gesicherten, andererseits prozentualen Berücksichtigung wieder.
Der Leitidee des Kolpingwerkes „verantwortlich leben, solidarisch handeln“ folgend, sollte es im Interesse der Bundesversammlung sein, die nachfolgenden Generationen im Kolpingwerk und die heutigen Verantwortlichen der Kolpingjugend qua Satzung angemessen zu beteiligen.
Abstimmung Teil 2: Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei 4 Nein-Stimmen angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen:
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, vertreten durch die Bundesleitung und den Beratungsausschuss, setzt sich gegen eine “Einzel-BDKJ-Mitgliedschaft“ beim BDKJ Deutschland und den Untergliederungen in den Diözesan- und Regionalverbänden ein. Zusätzlich soll angeregt werden, dass der BDKJ verbandliche Strukturen mehr stärkt.
Begründung:
Dem Protokoll der Bundeskonferenz 2015-2 war zu entnehmen, dass der BDKJ über Einzelmitgliedschaften nachdenkt. Jedoch bezeichnet sich der BDKJ als Dachverband, dessen Aufgabe es ist die Jugendverbände zu stärken und zu vernetzen. Die Mitgliedszahlen der Jugendverbände in Deutschland sinken seit einigen Jahren. Eine Konkurrenz durch den BDKJ wäre nicht förderlich.
Bestehende Strukturen sollen genutzt werden, anstatt neue Strukturen zu schaffen. Würden Einzelmitgliedschaften ermöglicht, bräuchte es auch eine Betreuung in Form von Stellen, die bei der Kolpingjugend die Referenten übernehmen. Es gibt genügend Verbände, bei denen man Mitglied werden kann und auch eine Einzelmitgliedschaft beantragen kann. Als Mitglied in einem Jugendverband hat man die Chance beim BDKJ mitzuwirken und hat die Unterstützung eines großen verbandlichen Netzwerks.
Abstimmung: Der Antrag wird mit 38 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, nachfolgenden Antrag an die Bundesversammlung 2016 in Köln zu stellen:
Die Bundesversammlung beschließt, §§ 19 (2) b) 3. in „die stimmberechtigten Mitglieder des Beratungsausschusses“ zu ändern, und §§ 15 und 16 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland wie folgt zu ändern:
§ 15 Bundesleitung der Kolpingjugend
(1) Die Bundesleitung der Kolpingjugend nimmt die Interessen der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland wahr.
(2) Die Bundesleitung der Kolpingjugend besteht aus sechs stimmberechtigten Mitgliedern, davon:
a) eine Bundesleiterin und einen Bundesleiter,
b) zwei weitere Bundesleiter/innen
c) der Bundesjugendpräses oder der / die Geistliche Leitung der Kolpingjugend,
d) der / die Bundesjugendsekretär/in.
(3) Die Bundeskonferenz wählt für die Dauer von drei Jahren die Bundesleiterinnen und Bundesleiter sowie den Bundesjugendpräses beziehungsweise die Geistliche Leiterin / den Geistlichen Leiter der Kolpingjugend. Die Mitglieder der Bundesleitung sollen nicht mehr als zweimal wiedergewählt werden.
(4) Die Geschäftsführung der Bundesleitung übernehmen gemeinsam der / die Bundesjugendsekretär/in und ein/e aus ihrer Mitte gewählte/r Bundesleiter/in. Die Geschäftsführung ist für Einladung, Protokoll, Leitung und Organisation der Sitzungen der Bundesleitung verantwortlich.
(5) Die Kandidatur des Bundesjugendpräses beziehungsweise der Geistlichen Leiterin / des Geistlichen Leiters der Kolpingjugend bedarf der vorherigen Zustimmung der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz. Das Amt des Bundesjugendpräses ist an das Weiheamt der katholischen Kirche gebunden.
(6) Die Bundeskonferenz wählt auf Vorschlag der Bundesleitung in Absprache mit dem Beratungsausschuss den / die Bundesjugendsekretär/in. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand. Der / Die Bundesjugendsekretär/in wird befristet für die Dauer der Amtszeit angestellt. Er / Sie ist hauptamtlich tätig. Über die Abberufung entscheidet die Bundeskonferenz mit einfacher Mehrheit. Die Abberufung bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand.
(7) Zu den Aufgaben der Bundesleitung gehören insbesondere die
a) strategische Leitung der Kolpingjugend,
b) Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz,
c) innerverbandliche Vertretung der Kolpingjugend,
d) Mitwirkung im BDKJ.
e) Kontaktaufnahme und Pflege zu den Diözesan-, Landesverbänden und Regionen.
f) Unterstützung der Arbeitsgruppen auf Bundesebene.
§ 16 Beratungsausschuss der Kolpingjugend
(1) Der Beratungsausschuss der Kolpingjugend ist Bindeglied zwischen der Bundesebene und den Landesverbänden / Regionen. Er berät die Arbeit der Bundesleitung.
(2) Dem Beratungsausschuss gehören an:
1. Die Mitglieder der Bundesleitung der Kolpingjugend,
2. pro Region / Landesverband ein/e durch die Region / den Landesverband durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene entsandten Regionalvertreter/in,
3. die / der Bundesvorsitzende beziehungsweise eine/r der beiden stellvertretenden Bundesvorsitzenden,
4. der Bundespräses beziehungsweise bzw. der / die Geistliche Leiter/in,
5. der / die Bundessekretär/in,
6. pro Arbeitsgruppe der Kolpingjugend Deutschland ein/e durch Beschluss der jeweilige Arbeitsgruppe entsandten Vertreter/in.
7. die Referentinnen / Referenten des Referates Kolpingjugend im Bundessekretariat.
(3) Die Entsendung geschieht durch Beschluss auf der jeweiligen Ebene bzw. Arbeitsgruppe für die Dauer von 2 Jahren.
(4) Die Bundesleitung kann weitere Fachleute zu seinen Sitzungen einladen.
(5) Der Beratungsausschuss tagt mindestens viermal jährlich. Die Einladung mit Tagesordnung ergeht mindestens zwei Wochen vor dem Termin durch die Bundesleitung.
(6) Der Beratungsausschuss berät die Bundesleitung der Kolpingjugend, insbesondere
a) in der Vorbereitung der innerverbandlichen Meinungs- und Willensbildung sowie Positionsbestimmung der Kolpingjugend,
b) in der Umsetzung der Beschlüsse der Bundeskonferenz der Kolpingjugend,
c) in der Umsetzung und Einbringung der Positionen der Kolpingjugend in die innerverbandliche Arbeit
d) in der Mitwirkung im BDKJ
e) bei der inhaltlichen, strukturellen und politischen Weiterentwicklung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland,
7. Der Beratungsausschuss unterstützt die Bundesleitung der KJ insbesondere
a) bei der Vernetzung und dem Austausch zwischen den verschieden Verantwortlichen auf Bundes- und Diözesanebene,
b) sowie bei der Umsetzung und Unterstützung von Projekten der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland.
Abstimmung: Der Antrag wird mit Änderungen einstimmig angenommen.
Laut Christopher Mrosk besteht im Bundespräsidium Einigkeit darüber, dass die Finanzierung der Bukos im Stadthotel am Römerturm kein Problem darstellt. Magdalene Paul ergänzt, dass die Vertreterinnen und Vertreter aus der BL, die auch in den Rechtsträgern sitzen, einen genauen Überblick über die finanziellen Daten haben und Einfluss nehmen können. Es wird diskutiert, ob alle genannten Häuser innerhalb des Verbandes die gleichen Vorteile im Hinblick auf den Gesamtverband mit sich bringen. In der Frage der Rechtsträger wird aufgrund der Besitzverhältnisse ein Unterschied zwischen dem Stadthotel am Römerturm und dem Parkhotel Fulda gesehen. Zudem wird ergänzt, dass in Köln der gesamte logistische Aufwand wegen der Nähe zum Büro deutlich geringer wäre. Von Seiten des LV Bayern wird eine Präferenz in Richtung Fulda wegen der schnellen Erreichbarkeit aus Bayern geäußert.
Der LV Bayern stellt einen GO-Antrag mit Bitte um Sitzungsunterbrechung für fünf Minuten.
Abstimmung: Eine große Mehrheit stimmt für das Stadthotel am Römerturm, bei einer Stimme für die Jugendherberge in Köln Riehl, keinen Stimmen für die Jugendherbergen in Würzburg und Fulda sowie sieben Stimmen für das Parkhotel in Fulda.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Jede zweite Bundeskonferenz im Jahr (Berichtsbuko) findet während einer dreijährigen Probephase immer an einem festen Tagungsort statt.
Das Haus soll zentral gelegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen sein. Außerdem muss es den nötigen Bedingungen für eine Buko entsprechen.
Die Rahmenbedingungen wie Gestaltung der Abende und das Bereitstellen von Helfenden wird gemeinsam mit den Diözesen beraten und getestet.
Spätestens auf der dritten Buko in diesem Tagungshaus erfolgt eine Evaluation der Probephase und es wird eine endgültige Entscheidung getroffen.
Antrag wurde mit 67 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
§6 (3) des Organisationsstatuts wird in der alten Form gestrichen und an die neue Satzung angepasst (4) und (5) werden eingefügt, die Nummerierung der Folgeabsätze wird entsprechend angepasst:
(3) Der Bundeskonferenz der Kolpingjugend gehören an:
Mit Sitz und Stimme:
a) die Bundesleitung
b) 80 Vertretungen der Diözesanverbände: Davon erhält jeder Diözesanverband 2 Stimmen. Die restlichen Stimmen werden proportional nach dem mathematischen Verrechnungsverfahren nach Saint-Lague verteilt. Berechtigungsstichtage sind der 31.03. und der 30.09. für die jeweils folgende BuKo.
c) Je 2 Delegierte jedes Regional- bzw. Landesverbandes
d) Die stimmberechtigten Mitglieder des Bundesarbeitskreises
e) Drei Mitglieder des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland
Mit beratender Stimme:
a) die Referentinnen und Referenten des Referates Jugendarbeit des Bundessekretariates
b) die Jugendreferentinnen und Jugendreferenten der Diözesan-/Landesverbände und Regionen
c) die gewählten Mitglieder der Diözesan-/Landes- und Regionalleitungen, die nicht unter § 6, Abs. 3.1 fallen.
(4) Die Delegierten der Kolpingjugend aus den Diözesanverbänden und aus den Landesverbänden / Regionen werden durch die jeweilige Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung aus deren Mitte gewählt. Die Wahl erfolgt in einem Wahlgang. Jedes Mitglied der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung erhält so viele Stimmen, wie Delegierte zu wählen sind und darf für jede Kandidatin / jeden Kandidaten nur eine Stimme abgeben. Die Delegierten sind gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Mitglieder der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitungen, die nach Absatz 4 nicht gewählt worden sind, erhalten ohne weitergehende Wahl auf der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalkonferenz die ersten Plätze auf der in Absatz 6 (5) geregelten Reserveliste und zwar nach der Rangfolge, die sich aus der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen ergibt. Bei Stimmengleichheit wird durch Stichwahl entschieden.
(5) Die Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalkonferenz wählt für die Dauer von einem Jahr Delegierten eine Reserveliste in geheimer Wahl. Aus der Reserveliste sind Delegierte für die Bundeskonferenz nachzubesetzen, wenn die gewählten Mitglieder der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitungen an der Teilnahme bei der Bundeskonferenz verhindert sind und / oder wenn der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung weniger Mitglieder angehören als Sitze zur Verfügung stehen. Dabei muss mindestens ein Sitz durch ein Mitglied der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung wahrgenommen werden, ansonsten bleibt ein Sitz unbesetzt. Für die Wahl gelten die Sätze 2 bis 4 des Absatzes 4 entsprechend.
Vorschlagsberechtigt für die Kandidatur ist die Diözesan- beziehungsweise Landes-/ Regionalleitung; ist keine Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalleitung bestellt, ist jede/r Delegierte der Diözesan- beziehungsweise Landes- / Regionalkonferenz vorschlagsberechtigt.
§7 (2) des Organisationsstatuts wird in der alten Form gestrichen und an die neue Satzung angepasst:
(2) Der Bundesleitung gehören an:
1. Mit Sitz und Stimme:
a) zwei Bundesleiterinnen und zwei Bundesleiter
b) der Bundesjugendpräses oder der / die Geistliche Leiter/in der Kolpingjugend
c) der/die Bundesjugendsekretär/in
Die Mitglieder der Bundesleitung gemäß Abs. 2 Ziffer 1 werden von der Bundeskonferenz auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Entsprechend §16 (3) der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland gehören 4 Mitglieder der Bundesleitung dem Bundesvorstand an. Die Bundeskonferenz wählt auf Vorschlag der Bundesleitung in Absprache mit dem Bundesarbeitskreis den / die Bundesjugendsekretär/in. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, einmalige Wiederwahl ist möglich. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand. Der / Die Bundesjugendsekretär/in wird befristet für die Dauer der Amtszeit angestellt. Er / Sie ist hauptamtlich tätig. Über die Abberufung entscheidet die Bundeskonferenz mit einfacher Mehrheit. Die Abberufung bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand.
§7 (2) WGO (Wahl- und Geschäftsordnung) wird ergänzt:
(2) Für die Wahlen der ehrenamtlichen Ämter sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Bundeskonferenz vorschlagsberechtigt. Bei der Stelle des Bundesjugendsekretärs/ der Bundesjugendsekretärin liegt das Vorschlagsrecht bei der Bundesleitung.
§7 (6) WGO wird ergänzt:
(6) Bei der Wahl der ehrenamtlichen Ämter der Bundesleitung ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht bei mehreren Kandidaten/innen für ein Amt im ersten Wahlgang keine/r die absolute Mehrheit, so erfolgt zwischen den beiden Kandidaten/innen mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl.
Bei der Wahl des Bundesjugendsekretärs/ der Bundesjugendsekretärin ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht bei mehreren Kandidaten/innen für ein Amt im ersten Wahlgang keine/r die absolute Mehrheit, so erfolgt ein zweiter Wahlgang mit den gleichen Voraussetzungen. Wird wieder keine absolute Mehrheit erreicht, so folgt ein dritter Wahlgang, in dem eine einfache Mehrheit für die Wahl ausreicht. Querverweise werden redaktionell angepasst.
Antrag einstimmig angenommen
Die Bundeskonferenz beschließt die Einrichtung eines festen Tagungsordnungspunkt „aktuelle Themen & Beschlussumsetzung“ zum Bericht über die Umsetzung der Beschlüsse der vorangegangenen Bundeskonferenzen sowie für aktuelle und/oder dringende Themen.
Antrag wird mit zwei Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz möge beschließen:
Im Rahmen des Kolpingtags vom 18. bis zum 20. September 2015 verleiht das Bundesleitungsteam im Namen der Kolpingjugend Deutschland unter dem Motto „Mut tut gut“ einen Kolpingjugend-Sonderpreis für besondere, „mutige“ Projekte. Es gilt das gleiche Verfahren, wie bei der Verleihung des Kolpingjugendpreises.
Antrag einstimmig angenommen
§ 6 Anträge zur Geschäftsordnung
(2) 12 Erneute Feststellung der Stimmberechtigung.
(3) ... Die Anträge, 12, 13 und 14 bedürfen keiner Abstimmung
Nach der Genehmigung durch die Bundeskonferenz erfolgt noch eine redaktionelle Änderung, um die Aufzählung nach dem neuen § 6 (2) 12 in die erforderliche Reihenfolge zu bringen.
Einstimmig angenommen.
Die Kolpingjugend erprobt im Rahmen der aktuellen Satzung des Kolpingwerkes Deutschlands die Einführung eines neuen Leitungsgremiums mit neuer Aufgabenverteilung. Das neue Leitungsgremium trägt den Arbeitstitel Bundesleitungsteam, um den Teamgedanken der Beteiligten zu betonen. Im Bundesleitungsteam sind alle Mitglieder gleichberechtigt. Die Mitglieder des Bundesleitungsteams tagen gemeinsam. Das Bundesleitungsteam gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan, der der Bundeskonferenz bekannt zu geben ist.
Die erste Wahl zum Bundesleitungsteam findet auf der Bundeskonferenz 2014-1 statt.
Intern sind alle Mitglieder des Bundesleitungsteams gleichberechtigt. Auch für die Vertretungen im BDKJ und anderen externen Gremien treten sie als Mitglieder des Bundesleitungsteams auf. Innerhalb der Gremien und Organe des Kolpingwerkes gibt es Unterschiede, die sich aus der Satzung des KWD ergeben: die vier Personen, die formal in die Bundesleitung zu wählen sind, übernehmen die Vertretung im Bundespräsidium (1 Person), im Bundesvorstand und in den Rechtsträgern. Sie haben auf der Bundeskonferenz, der Bundesversammlung und dem Bundeshauptausschuss Stimmrecht. Da die Satzung des KWD eine paritätische Besetzung vorsieht, können hier maximal zwei Frauen und zwei Männer die Ämter besetzen.
Die verbleibenden vier Mitglieder des Bundesleitungsteams werden formal in den Bundesarbeitskreis gewählt sind. Sie besitzen auf den Bundeskonferenzen und der Bundesversammlung Stimmrecht. Auf dem Bundeshauptausschuss sind sie als Gäste einzuladen.
Modell Bundesleitungsteam
Mit Stimme: Acht von der Bundeskonferenz gewählte Mitglieder. Davon zwei Bundesleiterinnen und zwei Bundesleiter nach Organisationsstatut § 7 und vier weitere Personen gewählt als Mitglieder des Bundesarbeitskreises nach § 8 2.1.b.
Die Geistliche Leitung/ bzw. der Bundesjugendpräses.
Der / die Bundesjugendsekretär/in mit Mandat.
Der Bundespräses,
Der/die Bundessekretär/in.
Der / die Bundesvorsitzend/e oder ein/e stellv. Bundesvorsitzende/r.
Beratend: Bis zur Genehmigung der neuen Satzung des Kolpingwerkes Deutschland und der anschließenden Besetzung des Wahlamtes ist der/die Bundesjugendsekretär/in Mitglied mit beratender Stimme.
Der / die Referent/in der Kolpingjugend.
Anlassbezogen weitere Fachleute.
Sitzungshäufigkeit: mindestens 6-mal jährlich (circa alle 2 Monate)
Amtszeit: Diese regelt das aktuelle Organisationsstatut der Kolpingjugend. Bundesleitung und Geistliche Leitung/ bzw. der Bundesjugendpräses für drei Jahre, Mitglieder des Bundesarbeitskreises für zwei Jahre.
Bundesjugendsekretär/in mit Mandat für 4 Jahre (einmalige Wiederwahl möglich)
Wahlverfahren: Dieses regelt die aktuelle Wahl und Geschäftsordnung in § 16.
Ablauf der Wahlen auf der Bundeskonferenz:
Vor der erstmaligen Wahl des Bundesleitungsteams treten die aktuelle Bundesleitung und der aktuelle Bundesarbeitskreis zurück, um die Wahl für das Bundesleitungsteam zu ermöglichen.
Die Wahl zum Bundesleitungsteam vollzieht sich in zwei Wahlgängen und verläuft wie folgt:
1) In einem ersten geheimen Wahlgang erfolgt die Wahl von maximal acht Kandidierenden in das Bundesleitungsteam. Dazu werden die vorgeschlagenen Personen auf einer gemeinsamen Liste von der Bundeskonferenz gewählt. Bei mehr als acht Kandidierenden setzen sich die acht Personen mit den meisten Stimmen durch. Die Personalbefragung und die Personaldebatte werden vor diesem Wahlgang durchgeführt. Die gewählten Kandidierenden sind mit diesem Wahlgang Mitglieder im Bundesleitungsteam.
2) Um diese acht von der Bundeskonferenz gewählten Mitglieder im Bundesleitungsteam auch formalrechtlich mit Sitz und Stimme auszustatten, müssen sie nun nach § 16 der Wahl- und Geschäftsordnung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland als Bundesleitung (2xMänner + 2xFrauen) oder als Bundesarbeitskreis (4x) gewählt werden. Für diese Wahl im zweiten Wahlgang sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Bundeskonferenz vorschlagsberechtigt.
3) Das neu gewählte Bundesleitungsteam verständigt sich vor dem zweiten Wahlgang intern über eine Aufteilung auf die Plätze der Bundesleitung und des Bundesarbeitskreises. Dieser Vorschlag wird der Bundeskonferenz vorgelegt. Findet er die Zustimmung der Konferenz, werden die Kandidatinnen und Kandidaten auf Vorschlag der Bundeskonferenz in die formalen Wahlgänge für Bundesleitung und Bundesarbeitskreis nach § 16 der WGO gewählt.
Die Abstimmung erfolgt geheim.
Der Antrag wird mit 39 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.
Die Bundesleitung der Kolpingjugend verleiht einmal jährlich den Kolpingjugendpreis. Er ist eine Auszeichnung für Kolpingjugendgruppen oder Kolpingsfamilien, die sich in besonderer Art und Weise um die Kolpingjugend verdient gemacht haben.
Der Preis in Form eines Wanderpokals wird jeweils auf der Bundeskonferenz im Frühjahr für die Dauer eines Jahres verliehen. Als Erinnerung erhält der Preisträger zudem ein Geschenk für die gesamte Gruppe.
Der Kolpingjugendpreis wird im November jedes Jahres durch die Bundesleitung ausgeschrieben. Vorschläge können bis spätestens 31.12. jedes Jahres mit einem standardisierten Vorschlagsformular eingereicht werden.
Das Vorschlagsrecht für die Benennung von Gruppen oder Teams liegt bei den Diözesan-, Landes- und Regionalleitungen. Diese können Aktionen und Projekte von allen Ebenen des Verbandes vorschlagen: Kolpingjugendgruppen oder Kolpingsfamilien, Bezirke, Diözesan-, Landesverbände oder Regionen.
Die Verleihung findet am Samstag der Frühjahrsbundeskonferenz in einem würdigen Rahmen statt. Die Kosten für 2 – bis zu 5 Personen von Samstagabend auf Sonntagmorgen mit Fahrtkosten werden von der Bundesebene übernommen. Auf Wunsch der Gruppe sind nach Rücksprache mit der Bundesleitung andere Regelungen innerhalb dieses Kostenrahmens möglich.
Das Engagement des Preisträgers wird zeitnah mit einer eigenen Pressemitteilung und in den verbandlichen Medien gewürdigt.
Die Projekte der weiteren Bewerbungen werden im Rahmen der Bundeskonferenz präsentiert.
Mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz beauftragt die Bundesleitung, eine Erhöhung der vom Bundesverband erstatteten Fahrtkosten für die Anreise mit dem PKW von 0,14 € auf 0,30 € pro Kilometer im Bundespräsidium zu beantragen und dann entsprechend im nächsten Haushaltsplan mit einzuplanen. Die 50% Regelung zur Teilung der Fahrtkosten zwischen Bundesverband und Diözesanverband bzw. Regional- oder Landesverband bleibt weiterhin bestehen.
Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundesleitung und der Bundesarbeitskreis werden beauftragt, zu prüfen, wie es möglich ist, dass die Kolpingjugend ihre Satzungsangelegenheiten selbstständig regeln kann.
Dabei sollen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:
- Welche Schritte müssen eingeleitet werden, dass die Kolpingjugend ihre Angelegenheiten selbstständig regeln kann?
- Zwei Optionen sollen geprüft werden:
1. Eine eigene Satzung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
2. Ist es möglich, in der Satzung des Kolpingwerkes in einem Satz auf die Ordnung der Kolpingjugend zu verweisen, welche von der Bundeskonferenz geändert werden kann? - Welche Auswirkungen hat dies auf Angelegenheiten der Rechtsträger und der Finanzierung der Kolpingjugend?
- Wie kann es gelingen, dass die Kolpingjugend ihre Angelegenheiten selbstständig regelt und dennoch im Sinne des generationsübergreifenden Verbandes mit dem Kolpingwerk verbunden ist?
- In welchen weiteren Bereichen hat dies Konsequenzen?
Die Ergebnisse der Prüfung werden der Bundeskonferenz 2013-2 vorgelegt, so dass diese über weitere Schritte befinden kann.
Beschlossen mit großer Mehrheit, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.
Um den veränderten Anforderungen im verbandlichen Ehrenamt gerecht zu werden und eine personell gut besetzte Leitung auf Bundesebene zu ermöglichen, entscheidet sich die Bundeskonferenz für die Einrichtung eines neuen Leitungsgremiums der Kolpingjugend. Die bisherige Bundesleitung und der bisherige Bundesarbeitskreis gehen in diesem neuen Leitungsgremium mit neuen Aufgabenbereichen auf.
Das neue Leitungsgremium ist nach Rücksprache mit dem Bundesvorstand abweichend zur Satzung des Kolpingwerkes Deutschland bis maximal zur Bundesversammlung 2016 aktiv. Spätestens die Bundeskonferenz 2014-2 prüft, ob sich das Gremium bewährt hat. Das Gremium überprüft seine Arbeitsweise fortlaufend und legt auf allen ordentlichen Bundeskonferenzen Rechenschaft ab.
Das neue Leitungsgremium leitet die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland auf strategischer und operativer Ebene. Es vertritt den Verband intern wie extern und ist der Bundeskonferenz gegenüber verantwortlich. Das neue Gremium gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan, der jährlich (auf der Klausurtagung) angepasst wird.
Die Bundeskonferenz beauftragt die Bundesleitung und den Bundesarbeitskreis das neue Modell mit den zuständigen Gremien und Rechtsträgern im Kolpingwerk Deutschland weiter zu entwickeln, um eine entsprechende Wahl im Jahr 2013 zu ermöglichen.
Der Antrag wird mit einer 2/3-Mehrheit von 35 Ja-Stimmen zu 14 Nein-Stimmen und bei 4 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz beschließt, dass der Zweitversand zu den Bundeskonferenzen sowie die jährlichen Rechenschaftsberichte zukünftig in digitaler Form (per E-Mail und/oder als Download) bereitgestellt und an die Delegierten versandt werden.
Delegierte, die Tagungsunterlagen in gedruckter Form wünschen, können diese bei der Anmeldung im Bundesjugendsekretariat anfordern.
Hierzu ändert die Bundeskonferenz das Organisationsstatut wie folgt (Änderungen fett):
§ 10 Einladung
(1) Die Bundeskonferenz tritt jährlich zweimal zusammen. Die Einladung zur Bundeskonferenz mit der Angabe der vorläufigen Tagesordnung ergeht mindestens 6 Wochen vor dem festgelegten Termin durch die Bundesleitung. Die Tagungsunterlagen werden mindestens 2 Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Konferenzteilnehmer/innen in digitaler Form versandt.
§ 13 Beratung in der Bundeskonferenz
(1) Die Tagesordnung der Bundeskonferenz enthält mindestens folgende Punkte:
[...]
4. Entgegennahme von und Aussprache über den Rechenschaftsbericht der Bundesleitung, des Bundesarbeitskreises und der Arbeitsgruppen auf Bundesebene (einmal jährlich schriftlich, Versand nur in digitaler Form)
Der Antrag wird mit großer Mehrheit angenommen.
Die Bundeskonferenz möge die kursiv gesetzten Rückmeldungen des Bundesvorstands des Kolpingwerkes Deutschland zu den Paragraphen 1-6 (3) e des Organisationsstatutes diskutieren und beschließen.
Präambel
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist eine Gemeinschaft junger Menschen, welche sich den Zielen Adolph Kolpings verpflichtet fühlt. Sie besteht aus den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Arbeit der Kolpingjugend geschieht in altersspezifischer und zielgruppenorientierter Ausrichtung, welche in die gemeinschaftliche und generationenübergreifende Arbeit des Kolpingwerkes eingebunden ist. Innerhalb dieses Rahmens organisieren sich die Mitglieder der Kolpingjugend in demokratischer Weise selbst. Dies geschieht sowohl in den einzelnen Gruppen vor Ort als auch in Form von Projekten und anderen offenen Aktionsformen, die auch diözesan-, regional- und bundesweit angelegt sein können.
Die Mitglieder befähigen hierbei sich selbst und andere dazu, sich als Christen in der Welt, insbesondere in Arbeitswelt, Gesellschaft, Staat, Kirche, und Freizeit zu bewähren. Fundament des Handelns der Kolpingjugend sind der christliche Glaube und das christliche Menschenbild.
§ 1 Selbstverständnis: unverändert
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesebene der Kolpingjugend sind insbesondere:
- Leitsätze der Kolpingjugend zu verwirklichen
- Aktionen, die der Verwirklichung politischer und kirchlicher und programmatischer Aufgaben und Zielsetzungen dienen, anzuregen und ggf. in Abstimmung mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen durchzuführen
- Kontakte und Verbindungen der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen subsidiär zu unterstützen. Termine und Veranstaltungen anbieten, auf denen sich die Untergliederungen treffen können
- Kontakte und Verbindungen mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen zu pflegen
- Stellungnahmen und Verlautbarungen anzuregen und herauszugeben, die sich aus dem Selbstverständnis und den Aufgaben ergeben
- Initiativen für den gesamten Verband mitentwickeln und umsetzen
- Zusammenarbeit im Kolpingwerk Deutschland
- Kontakte und Verbindungen mit dem Kolpingwerk Europa und dem Internationalen Kolpingwerk zu pflegen und dort mitzuarbeiten
§ 3 Mitglieder: unverändert
§ 4 Mitgliederzeitschriften
Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen die Mitgliederzeitschrift des Kolpingwerkes Deutschland, das Kolpingmagazin. Mitglieder vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen ein gesondertes Magazin.
§ 5 BDKJ: unverändert
§ 6 Bundeskonferenz der Kolpingjugend
(3) e) drei stimmberechtigte Mitglieder des Bundespräsidiums
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Die Wahl der Delegierten erfolgt für jeweils ein Jahr auf der Diözesankonferenz (DiKo) der Kolpingjugend. Vorschlagsberechtigt ist die Diözesanleitung. Gibt es keine Diözesanleitung, so ist die DiKo vorschlagsberechtigt. Es wird in geheimer Wahl gewählt. Die DiKo wählt Personen auf einer losen gebundenen Liste. D.h. die Wahlberechtigten bestimmen jeweils die Reihenfolge der Kandidat/inn/en für die Delegation zur Bundeskonferenz. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das gleiche Verfahren gilt für die jeweiligen Landes- und Regionalkonferenzen.
Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei 2 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz unterstützt den Beschluss der stimmberechtigten Bundesvorstandsmitglieder des Kolpingwerkes Deutschland vom 03.02.2012 zum Modell der Bundesjugendsekretärin / des Bundesjugendsekretärs mit politischem Mandat (Wahlamt).
Der Antrag wird bei 7 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen angenommen.
Wahlgremium: Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend wählt den/die Bundesjugendsekretär/-in, vorschlagberechtigt ist die Bundesleitung in Absprache mit dem Bundesarbeitskreis. Der / Die Bundesjugendsekretär/-in wird in geheimer Wahl mit vorheriger Personalbefragung und Personaldebatte gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland.
Der Initiativantrag wird bei 25 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
Präambel
Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ist eine Gemeinschaft junger Menschen, welche sich den Zielen Adolph Kolpings verpflichtet fühlt. Sie besteht aus Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Mitglied des Kolpingwerkes Deutschland sind und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Arbeit der Kolpingjugend geschieht in altersspezifischer und zielgruppenorientierter Ausrichtung, welche in die gemeinschaftliche und generationenübergreifende Arbeit des Kolpingwerkes eingebunden ist. Innerhalb dieses Rahmens organisieren sich die Mitglieder der Kolpingjugend in demokratischer Weise selbst. Dies geschieht sowohl in den einzelnen Gruppen vor Ort als auch in Form von Projekten und anderen offenen Aktionsformen, die auch diözesan-, regional- und bundesweit angelegt sein können.
Die Mitglieder befähigen hierbei sich selbst und andere dazu, sich als Christen in der Welt, insbesondere in Arbeitswelt Gesellschaft, Staat, Kirche, und Freizeit zu bewähren. Fundament des Handelns der Kolpingjugend sind der christliche Glaube und das christliche Menschenbild.
§ 1 Selbstverständnis
- Wir sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Gesellschaft und Kirche aktiv mitgestalten.
- Wir leben nach dem Vorbild Adolph Kolpings und aus dem christlichen Glauben heraus.
- Wir fördern die Kompetenzen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch Schulungen, Gruppenstunden, Freizeiten und Großveranstaltungen.
- Wir setzen uns mit der Situation junger Menschen in der Arbeitswelt auseinander und eröffnen ihnen neue Perspektiven.
- Wir sind Teil einer internationalen und generationsübergreifenden Gemeinschaft.
Grundlegend dafür sind:
1. die Leitsätze der Kolpingjugend
2. das Leitbild des Kolpingwerkes Deutschland
3. die Satzung des Kolpingwerkes Deutschland
4. die Beschlüsse „Ziele und Aufgaben kirchlicher Jugendarbeit“ der gemeinsamen Synode der Bistümer der Bundesrepublik Deutschland
5. das Grundsatzprogramm und die Ordnungen des Bund der Deutschen Katholischen Jugend
§ 2 Aufgaben
Die Aufgaben der Bundesebene der Kolpingjugend sind insbesondere:
- Leitsätze der Kolpingjugend zu verwirklichen
- Aktionen, die der Verwirklichung politischer und kirchlicher und programmatischer Aufgaben und Zielsetzungen dienen, anzuregen und ggf. in Abstimmung mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen durchzuführen
- Kontakte und Verbindungen der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen subsidiär zu unterstützen. Termine und Veranstaltungen anzubieten, auf denen sich die Untergliederungen treffen können
- Kontakte und Verbindungen mit der Kolpingjugend der Diözesan-, Landesverbände und Regionen zu pflegen
- Stellungnahmen und Verlautbarungen anzuregen und herauszugeben, die sich aus dem Selbstverständnis und den Aufgaben ergeben
- Initiativen für den gesamten Verband mitentwickeln und umsetzen
- Zusammenarbeit mit dem Kolpingwerk Deutschland
- Kontakte und Verbindungen mit dem Kolpingwerk Europa und dem Internationalen Kolpingwerk zu pflegen und dort mitzuarbeiten
§ 3 Mitglieder
Die Mitglieder des Kolpingwerkes bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bilden die Kolpingjugend. Die Mitgliedschaft regelt sich nach § 3 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland.
§ 4 Mitglieder- und Verbandszeitschriften
Mitglieder ab Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen die Mitglieder- und Verbandszeitschrift des Kolpingwerkes Deutschland, das Kolpingmagazin. Mitglieder vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehen ein gesondertes Magazin.
§ 5 BDKJ
Die Kolpingjugend ist Mitgliedsverband im Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ).
Der Antrag wird mit 53 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen den Stimmschlüssel bei den Bundeskonferenzen wie folgt zu ändern:
Stimmberechtigte Mitglieder der Bundeskonferenz sind:
- die Bundesleitung
- 80 Vertretungen der Diözesanverbände: Davon erhält jeder Diözesanverband 2 Stimmen. Die restlichen Stimmen werden proportional nach dem mathematischen Verrechnungsverfahren nach Saint-Lague verteilt. Berechtigungsstichtage sind der 31.03. und der 30.09. für die jeweils folgende BuKo.
- Je 2 Vertretungen jedes Regional- bzw. Landesverbandes
- Die Mitglieder des Bundesarbeitskreises
- Die Mitglieder des Präsidiums des Kolpingwerkes Deutschland
Der Antrag wird 46 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Die AG Strukturen empfiehlt der Bundeskonferenz, für die Bundesleitung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland ein Mischmodell in der Leitung einzuführen. Zukünftig soll es in der Bundesleitung der Kolpingjugend neben den zwei Plätzen der ehrenamtlichen Bundesleiterinnen und den zwei Plätzen der ehrenamtlichen Bundesleiter sowie der pastoralen Begleitperson eine/n Bundesjugendsekretär/in mit politischem Mandat (Wahlamt) geben. Die Fachaufsicht wird weiterhin durch ein ehrenamtliches Mitglied der Bundesleitung übernommen.
Die Bundeskonferenz beauftragt die zuständigen Gremien und Rechtsträger im Kolpingwerk Deutschland die Umsetzung dieses Mischmodells zu prüfen. Um einen entsprechenden Antrag fristgemäß auf der Bundesversammlung 2012 einbringen zu können, sind Vorschläge zur Änderungen der WGO der Kolpingjugend und der Satzung des Kolpingwerkes zur Buko 2012-1 vorzulegen.
Der Antrag wird mit 52 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.
Wir beauftragen die AG Strukturen bis zur nächsten BuKo in Regensburg die strukturelle Situation des BAK zu überdenken und Modelle für eine andere Struktur zu entwickeln. In diesem Zusammenhang soll auch das Amt der ehrenamtlichen Bundesleitung überdacht und Möglichkeiten der Veränderungen aufgezeigt werden.
Mit großer Mehrheit bei 6 Enthaltungen angenommen.
Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend beschließt nach dem unten aufgeführten Delegationsprinzip für die Bundeskonferenzen der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland eine Änderung ihres Organisationsstatuts im §6 und einen Antrag auf entsprechende Satzungsänderung des §16 der Satzung des Kolpingwerk Deutschland auf der Bundesversammlung 2012.
Prinzip:
- Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter aus den Diözesan-/ Landes/ Regionalverbänden ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Stimmschlüssel.
- Die gewählte Diözesan-/ Landes-/ Regionalleitung hat Vorrang bei der Wahrnehmung von Sitz und Stimme auf der Bundeskonferenz.
- Die weiteren Sitze und Stimmen werden durch die entsprechende Diözesan-/ Landes/ Regionalkonferenzen des Diözesan-/ Landes/ Regionalverbandes gewählt, es sei denn der jeweilige Verband gibt sich eine davon abweichende Regelung in den jeweiligen Statuten. Ein Sitz und Stimme kann nur durch ein gewähltes Mitglied der Diözesan-/ Landes/ Regionalleitung wahrgenommen und nicht delegiert werden.
- Die Delegation kann auch ohne Mitglieder der Diözesan-/ Landes-/ Regionalleitung an einer Bundeskonferenz mit Sitz und Stimme teilnehmen.
Beispiel:
Delegation bei einer DL mit 5 Stimmen und 3 Mitgliedern in der DL:
- Es können insgesamt 5 Stimmen wahrgenommen werden.
- Es können nur 4 Stimmen per Wahl durch die Diko an Nichtmitglieder der Diözesanleitung für die Delegation auf der Buko übertragen werden.
- Eine Stimme bleibt unbesetzt, sollte keine Person aus der DL zur Buko fahren, sondern nur Delegierte. Dann hätte der DV nur 4 Stimmen auf der betreffenden Buko.
Für die Änderung des Organisationsstatuts der Kolpingjugend bedeutet dies:
§ 6 Bundeskonferenz der Kolpingjugend:
(3) Der Bundeskonferenz der Kolpingjugend gehören an:
1. Mit Sitz und Stimme:
b) von der entsprechenden Diözesankonferenz gewählte Mitglieder der Diözesanleitungen nach folgendem Schlüssel:
- unter 500 Mitgliedern der Kolpingjugend im Diözesanverband: 3 Vertreter/innen
- ab 500 Mitgliedern der Kolpingjugend im Diözesanverband: 4 Vertreter/innen
- ab 3000 Mitgliedern der Kolpingjugend im Diözesanverband: 5 Vertreter/innen
Verzichten einzelne Mitglieder der Diözesanleitung auf ihren Sitz und ihre Stimme für die jeweilige Bundeskonferenz und / oder übersteigt die Anzahl der Sitze und Stimmen nach dem Stimmschlüssel die Anzahl der Mitglieder der Diözesanleitung, so können die weiteren Sitze und Stimmen von Delegierten wahrgenommen werden. Ein Sitz und eine Stimme muss von einem Mitglied der Diözesanleitung wahrgenommen werden. Ist dies nicht möglich, dann bleiben Sitz und Stimme frei. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf der Diözesankonferenz der Kolpingjugend, es sei denn der jeweilige Verband gibt sich eine davon abweichende Regelung in seinen jeweiligen Statuten.
c) von der entsprechenden Landes- bzw. Regionalkonferenz gewählte Mitglieder Landes- bzw. Regionalleiter nach folgendem Schlüssel:
- unter 10.000 Mitglieder der Kolpingjugend im Landes-/ Regionalverband: 2 Vertreter/innen,
- ab 10.000 Mitglieder der Kolpingjugend im Landes/ Regionalverband: 4 Vertreter/innen.
Verzichten einzelne Mitglieder der Landes-/ Regionalleitung auf ihren Sitz und ihre Stimme für die jeweilige Bundeskonferenz und / oder übersteigt die Anzahl der Sitze und Stimmen nach dem Stimmschlüssel die Anzahl der Mitglieder der Landes-/ Regionalleitung, so können die weiteren Sitze und Stimmen von Delegierten wahrgenommen werden. Ein Sitz und eine Stimme muss von einem Mitglied der Landes-/ Regionalleitung wahrgenommen werden. Ist dies nicht möglich, dann bleiben Sitz und Stimme frei. Die Wahl der Delegierten erfolgt auf der Landes-/ Regionalkonferenz der Kolpingjugend, es sei denn der jeweilige Verband gibt sich eine davon abweichende Regelung in seinen jeweiligen Statuten.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Hinweis: Dieser Antrag wird nach Rücksprache mit der Satzungskommission des Kolpingwerkes noch redaktionell überarbeitet.
Protokolle
- Protokoll der Buko 2023-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2022-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2022-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2021-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2021-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2020-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2019-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2019-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2018-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2017-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2017-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2016-3. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2016-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2016-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2015-3. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2015-2. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2015-1. Download PDF hier.
- Protokoll der Buko 2014-2. Download PDF hier.
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- Protokoll der Buko 2012-3. Download PDF hier.
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