Die Bundesleitung und der Bundesarbeitskreis werden beauftragt, zu prüfen, wie es möglich ist, dass die Kolpingjugend ihre Satzungsangelegenheiten selbstständig regeln kann.
Dabei sollen die folgenden Aspekte berücksichtigt werden:

  • Welche Schritte müssen eingeleitet werden, dass die Kolpingjugend ihre Angelegenheiten selbstständig regeln kann?
  • Zwei Optionen sollen geprüft werden:
    1. Eine eigene Satzung der Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland
    2. Ist es möglich, in der Satzung des Kolpingwerkes in einem Satz auf die Ordnung der Kolpingjugend zu verweisen, welche von der Bundeskonferenz geändert werden kann?
  • Welche Auswirkungen hat dies auf Angelegenheiten der Rechtsträger und der Finanzierung der Kolpingjugend?
  • Wie kann es gelingen, dass die Kolpingjugend ihre Angelegenheiten selbstständig regelt und dennoch im Sinne des generationsübergreifenden Verbandes mit dem Kolpingwerk verbunden ist?
  • In welchen weiteren Bereichen hat dies Konsequenzen?

Die Ergebnisse der Prüfung werden der Bundeskonferenz 2013-2 vorgelegt, so dass diese über weitere Schritte befinden kann.

Beschlossen mit großer Mehrheit, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen.