Die Bundeskonferenz der Kolpingjugend möge beschließen:

Die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, vertreten durch die Bundesleitung und den Beratungsausschuss, setzt sich gegen eine “Einzel-BDKJ-Mitgliedschaft“ beim BDKJ Deutschland und den Untergliederungen in den Diözesan- und Regionalverbänden ein. Zusätzlich soll angeregt werden, dass der BDKJ verbandliche Strukturen mehr stärkt.

Begründung:
Dem Protokoll der Bundeskonferenz 2015-2 war zu entnehmen, dass der BDKJ über Einzelmitgliedschaften nachdenkt. Jedoch bezeichnet sich der BDKJ als Dachverband, dessen Aufgabe es ist die Jugendverbände zu stärken und zu vernetzen. Die Mitgliedszahlen der Jugendverbände in Deutschland sinken seit einigen Jahren. Eine Konkurrenz durch den BDKJ wäre nicht förderlich.
Bestehende Strukturen sollen genutzt werden, anstatt neue Strukturen zu schaffen. Würden Einzelmitgliedschaften ermöglicht, bräuchte es auch eine Betreuung in Form von Stellen, die bei der Kolpingjugend die Referenten übernehmen. Es gibt genügend Verbände, bei denen man Mitglied werden kann und auch eine Einzelmitgliedschaft beantragen kann. Als Mitglied in einem Jugendverband hat man die Chance beim BDKJ mitzuwirken und hat die Unterstützung eines großen verbandlichen Netzwerks.

Abstimmung: Der Antrag wird mit 38 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen und 14 Enthaltungen angenommen.