Die Bundeskonferenz beschließt, dass der Zweitversand zu den Bundeskonferenzen sowie die jährlichen Rechenschaftsberichte zukünftig in digitaler Form (per E-Mail und/oder als Download) bereitgestellt und an die Delegierten versandt werden.
Delegierte, die Tagungsunterlagen in gedruckter Form wünschen, können diese bei der Anmeldung im Bundesjugendsekretariat anfordern.
Hierzu ändert die Bundeskonferenz das Organisationsstatut wie folgt (Änderungen fett):
§ 10 Einladung
(1) Die Bundeskonferenz tritt jährlich zweimal zusammen. Die Einladung zur Bundeskonferenz mit der Angabe der vorläufigen Tagesordnung ergeht mindestens 6 Wochen vor dem festgelegten Termin durch die Bundesleitung. Die Tagungsunterlagen werden mindestens 2 Wochen vor Konferenzbeginn an die angemeldeten Konferenzteilnehmer/innen in digitaler Form versandt.
§ 13 Beratung in der Bundeskonferenz
(1) Die Tagesordnung der Bundeskonferenz enthält mindestens folgende Punkte:
[...]
4. Entgegennahme von und Aussprache über den Rechenschaftsbericht der Bundesleitung, des Bundesarbeitskreises und der Arbeitsgruppen auf Bundesebene (einmal jährlich schriftlich, Versand nur in digitaler Form)