Die Bundeskonferenz beschließt, nachfolgenden Antrag an die Bundesversammlung 2016 in Köln zu stellen:
Die Bundesversammlung beschließt, § 21 (2) a) 6. der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland wie folgt zu ändern:

(2) Dem Bundespräsidium gehören an:

a) Mit Sitz und Stimme:

6. ein ehrenamtliches Mitglied der Bundesleitung der Kolpingjugend, das aus deren Mitte gewählt und vom Bundesvorstand bestätigt wird.

Begründung:
Derzeit macht die Satzung keinerlei Aussage darüber, wie der Vertreter der Bundesleitung im Bundespräsidium „ausgewählt" wird. Jedes Mitglied der Bundesleitung ist durch die Bundeskonferenz als oberstes beschlussfassendes Gremium in Bundesleitung und Bundesvorstand gewählt und dadurch ausreichend legitimiert, intern die Vertretung in das Bundespräsidium zu wählen bzw. diesen Sitz im Bundespräsidium auch wahrzunehmen.

Abstimmung: Der Antrag wird bei 6 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.