Im Rahmen des Upgrade-Prozesses des Kolpingwerkes Deutschland steht unter anderem die Frage nach der Offenheit der Mitgliedschaft im Fokus. Es wird dabei besonders darüber diskutiert, ob in einem katholischen Sozialverband nur Christ*innen Mitglieder sein und werden können oder ob Offenheit für Menschen aller Konfessionen und Religionen bestehen soll. Einher geht die Frage, ob Mitglieder anderer Religionen Mitglied im Vorstand sein, beziehungsweise das Amt des*der Vorsitzenden übernehmen können.

Bereits Adolph Kolping hat sich zur Mitgliedschaft Gedanken gemacht: „Entsetzt waren manche kleinkarierten Glaubensbrüder auch darüber, dass der katholische Gesellenverein protestantische Mitglieder aufnahm! Kolping hatte ihnen geraten, er solle Angehörige anderer Konfessionen, "die sich vertrauensvoll ihm [dem Gesellenverein] angeschlossen, zu allem zulassen, was der Verein bietet ohne auch nur im Mindesten zu kränken und zu beleidigen.“¹ Hier ist deutlich zu erkennen, dass Adolph Kolping alle Menschen im Gesellenverein willkommen hieß, egal welcher Konfession sie angehörten. Übertragen in die heutige Zeit bedeutet das für die Kolpingjugend im Kolpingwerk Deutschland, dass alle willkommen geheißen werden müssen, egal ob sie einer anderen Konfession, einer anderen Religion oder keiner Glaubensrichtung angehören.

Diese Idee Adolph Kolpings hat Kolping International in seinem Generalstatut, das auf der Generalversammlung 2017 verabschiedet wurde, aufgegriffen und die Mitgliedschaft wie folgt geregelt: „Mitglied kann eine natürliche Person werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben von KOLPING INTERNATIONAL bekennt und bereit ist, sie zu verwirklichen.“² Somit ist auf oberster Ebene im Kolpingwerk ganz grundsätzlich festgehalten, dass jede*r Mitglied werden kann, der*die sich mit dem Leitbild des Kolpingwerkes identifizieren und diesem zustimmen kann. Jedes Mitglied trägt somit die Ideen Adolph Kolpings mit, zu denen auch die christlichen Werte gehören, denn darauf hat Adolph Kolping den Gesellenverein aufgebaut.
Jedem Mitglied muss klar sein, dass es sich einem katholischen Sozialverband anschließt, der seinen Wurzeln verbunden ist. Das bedeutet auch, dass christliche Rituale und Feste wie Impulse oder Gottesdienste zum Kolpingwerk gehören.

Weiter muss jedes Mitglied aufgrund unseres demokratischen Grundverständnisses unabhängig der Religionszugehörigkeit Zugang zu allen Ämtern und Leitungspositionen bekommen. Dabei sind die Vorgaben entsprechend §4 der Satzung des Kolpingwerkes Deutschland zu beachten. Es darf keinen Zweiklassenverband geben, der Mitglieder anderer Religionen von Leitungspositionen ausschließt.

Die Kolpingjugend fordert daher eine Offenheit der Mitgliedschaft für Menschen aller Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen, die auch den Zugang zu allen Ämtern und Leitungspositionen vorsieht.

Antragsbegründung:
Die Frage nach der Mitgliedschaft von Nicht-Katholik*innen oder Nicht-Christ*innen und damit verbunden auch die Frage nach der Wahrnehmung von Leitungspositionen hat sich bereits während der Regionalforen 2018 als eine wichtige Thematik im Zukunftsprozess herausgestellt und wurde beim Zukunftsforum 2019 in den Fokus gestellt. In der Kommission „Leitbildentwicklung“, die auf dem Bundeshauptausschuss 2019 eingesetzt werden soll, sollen auch Vertreter*innen der Kolpingjugend mitarbeiten. Diese gemeinsame Positionierung der Bundeskonferenz soll dieser als Grundlage in der oben genannten Fragestellung dienen.

¹Feldmann, Christian, Adolph Kolping. Ein Leben der Solidarität, Freiburg im Breisgau. 2008, S. 52.
²Generalstatut von KOLPING INTERNATIONAL, Abschnitt II Mitgliedschaft, §7 Aufnahme, Punkt 1.