Die Wahl der Delegierten erfolgt für jeweils ein Jahr auf der Diözesankonferenz (DiKo) der Kolpingjugend. Vorschlagsberechtigt ist die Diözesanleitung. Gibt es keine Diözesanleitung, so ist die DiKo vorschlagsberechtigt. Es wird in geheimer Wahl gewählt. Die DiKo wählt Personen auf einer losen gebundenen Liste. D.h. die Wahlberechtigten bestimmen jeweils die Reihenfolge der Kandidat/inn/en für die Delegation zur Bundeskonferenz. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Das gleiche Verfahren gilt für die jeweiligen Landes- und Regionalkonferenzen.

Der Antrag wird mit großer Mehrheit bei 2 Enthaltungen angenommen.